Protocol of the Session on June 5, 2007

Stattdessen konzentriert sich der Aufklärungswille des Innenministers auffällig auf die Ahndung des Geheimnisverrates. Das, meine Damen und Herren, möchte ich gar nicht kleinreden. Abgesehen davon, dass wir uns als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission jedes Mal verschippert vorkommen, wenn es neue Enthüllungen gibt, die auf den Homepages von Herrn Roth stehen, oder wenn das, was wir in den Dossiers absegnen wollen, am gleichen Tage vorab in der Zeitung zu lesen ist, muss man aber auch sagen, dass Geheimnisverrat im schlimmsten Fall vorwarnen und Ermittlungen behindern kann. Insofern ist es völlig in Ordnung, dieser Sache nachzugehen.

Es hätte mich gefreut – das möchte ich an dieser Stelle betonen –, wenn der Verfassungsschutz und das Innenministerium einen vergleichbaren Eifer an den Tag gelegt hätten, wenn es darum gegangen wäre, den Geheimnisverrat von Justiz und Polizei zu unterbinden.

Wenn es sich bestätigen sollte, dass durch diese Art des Geheimnisverrats auch nur eine einzige Razzia in einem Kinderbordell erfolglos blieb, dann wird dieser Geheimnisverrat doch wohl deutlich schlimmer.

Meine Damen und Herren, Kernpunkt der Auseinandersetzung ist aus meiner Sicht die Frage, warum es zu dieser verspäteten Abgabe gekommen ist. Wo bleibt der vergleichbare Eifer des Innenministers, endlich aufzuklären, warum die Abgabe der Fälle an die Staatsanwaltschaft nicht erfolgt ist?

Wenn die Pressemeldungen stimmen sollten, wonach von 200 bekannt gewordenen Fällen nur ein Bruchteil an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, bedarf genau das der Aufklärung. Wenn es stimmen sollte, dass die Dossiers im Grunde seit einem Jahr vorgelegen haben und die schwersten Vorwürfe schon vor einem Jahr abgabebereit waren, wird man doch wohl öffentlich fragen müssen, warum dies nicht schon vor einem Jahr passiert ist. Hier ist ein ganzes Jahr verschenkt worden, in dem ein Teil des Sumpfes hätte trocken gelegt werden können, in dem so manche Straftat vielleicht nicht verjährt wäre oder sogar hätte verhindert werden können. Wer hat die Abgabe an die Staatsanwaltschaft wann, wo und aus welchen Gründen verhindert? Das ist für mich die ganz zentrale Frage.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)

Es ist völlig absurd, hierfür einseitig den Datenschützer verantwortlich zu machen. Die Frage ist doch: Wie war es wirklich? Hat es hier ein „Gentleman’s Agreement“

Herr Minister Buttolo, lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede noch meine Verwunderung über Ihre, wie ich finde, abenteuerliche Argumentation zum Ausdruck bringen, was die Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz anbelangt. Denn allein die Tatsache, dass das Landesamt Erkenntnisse gewonnen hat, ist doch noch kein Beweis dafür, dass die Beobachtung der OK genau dort gut aufgehoben ist. Das Gegenteil ist der Fall, und genau das hat aus meiner Sicht unsere Arbeit im letzten Dreivierteljahr gezeigt.

zwischen Datenschützer und der Spitze des Landesamtes gegeben oder hat das Innenministerium an einer Stelle interveniert, weil man sich im Landesamt nicht darüber klar war, was jetzt mit den Akten passieren soll? Das ist die zentrale Frage, die geklärt werden muss.

Das sind auch die politischen Fragen, die heute hier zur Debatte stehen. Die Verschleppung der Ermittlungen ist aus meiner Sicht der eigentliche Skandal. Im Übrigen ist es auch kein Kavaliersdelikt des Landesamtes für Verfassungsschutz, die Staatsanwaltschaft in dem einen oder anderen Fall über Vorwürfe von Kriminalität zu unterrichten. Es gibt hierzu im Gesetz eine eindeutige Verpflichtung, und dieser Verpflichtung ist nicht nachgekommen worden.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)

Die Beobachtung der OK hat im Landesamt nichts, aber auch gar nichts verloren.

(Gottfried Teubner, CDU: Aber das Ermittlungsverfahren ist doch gelaufen!) (Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Denn dort wird die systematische Verfolgung, die Ermittlung von Straftaten nicht gefördert, sondern behindert. Im Landesamt werden Informationen gesammelt und gesammelt. Warum und zu welchen Zwecken, das hat sich mir – ich gebe es zu – in zweieinhalb Jahren PKKTätigkeit noch nicht ganz erschlossen. Aber eine systematische Verfolgung von Straftaten – und darum muss es uns gehen, wenn wir den OK-Sumpf trockenlegen wollen – hat es mit dem Landesamt bislang nicht gegeben. Dafür mussten unter anderem erst die PKK und der Datenschützer eingreifen. Deswegen hat unsere Klage hier auch die entsprechende Öffentlichkeit hergestellt.

Ja, genau diese Frage haben wir sehr lange und ausführlich diskutiert. An uns wäre eine sehr viel zügigere Übergabe der Akten nicht gescheitert.

Noch einmal zu Ihnen, Herr Minister Buttolo: Es gibt natürlich auch politische Fragen, die Sie sich gefallen lassen müssen. Haben Sie tatsächlich nichts von der Weiterbeobachtung der Organisierten Kriminalität gewusst, nichts von der Brisanz der Vorwürfe, nichts von den unterbundenen Abgaben an Ermittlungsbehörden? Sind Sie selbst immer wieder von den neuen Pannen des Landesamtes genauso überrascht worden wie wir – zuletzt gestern, als die Vernichtung von Unterlagen durch die Homepage von Jürgen Roth bekannt wurde? Herr Minister Buttolo, wir werden Sie an Ihrem Krisenmanagement messen. Zu welchen Schritten Sie bereit sind, wie weit Ihr Aufklärungswille geht, das wird für uns entscheidend sein, wenn wir über das weitere Vorgehen unserer Fraktion beraten werden.

Ich habe bislang keinen Anlass gesehen, an Ihren Beteuerungen zu zweifeln, aber dann müssen Sie sich natürlich auch fragen lassen, wie lange Sie es sich noch leisten können, dass Ihr Haus Sie regelmäßig vorführt. Unter einer souveränen Amtsführung stelle ich mir etwas anderes vor.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS) 1. Vizepräsidentin Regina Schulz: Ich frage die CDUFraktion. – Sie möchte nicht mehr reden. Die SPD? – Die NPD? – Die FDP? – Die GRÜNEN? – Auch nicht. Dann ist noch ein Redebeitrag der Linksfraktion.PDS angekündigt. Meine Damen und Herren, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu sein ist alles andere als vergnügungssteuerpflichtig. Ich freue mich, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen betont haben, dass wir als PKK-Mitglieder mehr Rechte brauchen, damit wir in Zukunft das Landesamt für Verfassungsschutz besser kontrollieren können. Wir sind tatsächlich über Vorgänge von zentraler Bedeutung nicht informiert worden. Wir haben eine entsprechende Rüge ausgesprochen. (Staatsminister Geert Mackenroth meldet sich zu Wort.)

Die Staatsregierung, ja, gern, Herr Mackenroth.

(Staatsminister Geert Mackenroth: Ist das dann der letzte Beitrag?)

Wir haben als Minderheit in der PKK keine Möglichkeit, uns selbst an die Öffentlichkeit, an den Landtag oder an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Aus diesem Grunde hat die Linksfraktion bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Rechte der PKK-Mitglieder stärken will. Diesen Gesetzentwurf werden wir morgen einbringen. Ich würde mich freuen, wenn er fraktionsübergreifend eine breite Zustimmung finden würde.

Nein, dann kommt das Schlusswort.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie können immer sprechen, Herr Mackenroth. – Staatsminister Geert Mackenroth: Ich möchte nicht vorzeitig sprechen!)

Nein, es wäre nicht vorzeitig. Wenn Sie jetzt sprechen möchten, können Sie das tun. – Gut. Also dann Herr Abg. Bartl. (Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Bitte ersparen Sie sich das dann, Herr Mackenroth!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, wir haben auch noch das Schlusswort. Sie sind also nicht der Letzte.

Die Dimension dessen, was zurzeit den Freistaat Sachsen, die Bundesrepublik Deutschland und heute das Hohe Haus beschäftigt, ist bislang in ihrer Gesamtheit noch nicht auszumachen. Das haben schon verschiedene Kolleginnen und Kollegen hier gesagt. Auch noch nicht auszumachen ist das Maß an Schaden und Auswirkungen, das sich für den Rechtsstaat und speziell für das Rechtsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen aus all dem ergibt. Aber folgende Tatsachen dürfen bereits jetzt als feststehend und belastbar betrachtet werden:

Erstens. Hier im Freistaat Sachsen ist es – begonnen wenige Jahre nach dem demokratischen Aufbruch und mitten im Zuge des Aufbaus eines neuen, gerade den Ostdeutschen Hoffnung gebenden Rechtsstaates – einer zahlenmäßig zunächst sicherlich kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, ein nach bisherigen Erkenntnissen in der deutschen Politik und Kriminalgeschichte noch nicht da gewesenes Netzwerk aufzubauen,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

unter dessen Wirkung zumindest in regional begrenzten Bereichen die in den Staatsgrundsätzen angelegte Gewaltenteilung praktisch paralysiert, gelähmt, aufgehoben war. Die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der strikten Bindung von Exekutive und Justiz an Verfassung und Recht galten für die Handelnden nicht. Für sie galt: Über uns ist nur der Himmel! Handlungsmaxime waren die maximale Sicherung der eigenen Macht und Bedeutung, von Gewinn und Rendite sowie die Befriedigung höchst persönlicher Maßstäbe von dem Recht auf Missbrauch der Integrität und der persönlichen Würde Dritter, wenn dies zur Befriedigung egoistischer eigener Lebensvorstellungen und Gelüste als erforderlich erachtet wurde. Das, Kollege Kupfer, ist eine Situation, angesichts derer wir uns bereits mitten in der Gefährdung des Rechtsstaates befinden. Wir haben diese Gefährdung, sie droht nicht nur.

Zweitens. Obgleich sich diese Vorgänge keineswegs durchgängig ohne Beobachtung durch Betroffene oder sensibilisierte Dritte vollzogen und obgleich Medien in verantwortlicher Berichterstattung immer wieder auf Merkwürdigkeiten in bestimmten lokalen Wirtschaftsgeflechten, bei Auftragsvergaben, bei Grundstückserwerben, auf Machtkonzentrationen auf dem Immobilienmarkt, auf erstaunliche Vorgriffsrechte bei Auftragsvergaben wie auch auf merkwürdige Verläufe schon vom Gegenstand

her hoch sensibler Straf- und anderer Verfahren aufmerksam machten, erfolgte seitens der politischen Verantwortungsträger ganz offenkundig – inzwischen auch erwiesenermaßen – keine auch nur annähernd adäquate Reaktion, um diese Dinge zu prüfen, sie aufzuklären und auch zu verhindern.

Es ist doch nicht so, Herr Staatsminister Buttolo – der jetzt nicht zugegen ist –, dass der Verfassungsschutz die erste Stelle war, die davon Kenntnis erlangt hat. Sich hierher zu stellen und so zu tun, wenn wir ihn nicht hätten, hätten wir nie etwas davon erfahren, dass es die Straftaten gibt, ist doch schon die erste große Lüge gegenüber diesem Hohen Haus.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der Abg. Alexander Delle, NPD, und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Und zwar ist es eine Lüge derjenigen, die die Akten – alle 15 600 Blatt – angeblich kennen und die deshalb nach meiner festen Überzeugung nur wissentlich lügen können, wenn sie es so behaupten.

Da wird Michael W., Betreiber des Kinderbordells „Jasmin“ in Leipzig, in welchem die missbrauchten Mädchen mit Schlägen und schlimmsten Repressalien gezwungen werden, auf die ganze Skala abscheulicher Wünsche von Freiern einzugehen, zu ganzen vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, von denen er zwei Jahre und acht Monate absitzt, um dann auf Bewährung entlassen zu werden. Sein Hauptbeihelfer, ein ehemaliger Polizeibeamter mit vier Sternchen, erhält gar nur Bewährung. Als besagter Michael W. in einem im Jahr 2000 eröffneten neuen Ermittlungsverfahren gegen die Missbräuchler zu Protokoll gibt, die verhängte milde Strafe sei ihm vorher zugesichert worden, wenn er „keine schmutzige Wäsche wäscht, er keine Namen der Kunden nennt“, und dann die inzwischen herangewachsenen, seinerzeit missbrauchten Frauen in vorgelegten Lichtbildmappen ganz unzweideutig auf Freier in noch immer hochgestellten Positionen tippen, enden die Ermittlungen, ohne dass auch nur Anklage erhoben wird. Ich sage Ihnen, Herr Vizepräsident, es enden die Ermittlungen, ohne dass auch nur Anklage erhoben wird.

Die Polizeibeamten, die gegen die verstrickten Vertreter der Oberschicht in diesen oder anderen Zusammenhängen ermitteln, werden im Oktober 2002 in einer Razzia von 50 Beamten des Landeskriminalamtes heimgesucht, in deren Verlauf nicht nur dieses oder jenes Ermittlungsdokument konfisziert, sondern in geradezu verantwortungsloser Weise das über knapp zehn Jahre aufgebaute Netz von Vertrauenspersonen aus den verschiedensten Spektren der Organisierten Kriminalität dekonspiriert wird. Es wird für die Aufdeckung kapitalster Straftaten und Informationen unbrauchbar gemacht, sie selbst geraten in Gefahr für Leib und Leben. Obgleich die lokale Presse die Ausschaltung dieser offenkundig hoch erfolgreichen OK-Ermittler – in diesem Fall im Raum Leipzig – durch derartige Maßnahmen der „feindlichen Übernahme“ aus den eigenen Reihen beklagt: null Reaktion aus dem Innenmi

nisterium, null Reaktion aus der Generalstaatsanwaltschaft und null Reaktion aus dem Staatsministerium der Justiz.

(Karl Nolle, SPD: Wer trägt die Verantwortung?)

Jawohl, wer trägt die Verantwortung? Das ist es, was wir heute hier hören wollen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der NPD)

Es treibt einem – der im Alltag mit der Justiz umgeht und weiß, wie es läuft – schlicht und ergreifend die Zornesröte ins Gesicht, wenn sich der Innenminister hinstellt und tut, als ob all das zum ersten Mal in den 15 600 Blatt, die ich nicht kenne, zu lesen war.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Sie wissen, wie es läuft?!)

Herr Hähle, Sie können viel von Posaunen wissen, ich weiß viel von Strafrechtspflege.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Herr Hähle weiß nichts!)

Strafverteidiger reichen in öffentlichen Prozessen substanziell begründete Befangenheitsanträge gegen den vorsitzführenden Richter ein und führen Belege über die Behauptungen zu deren handgreiflichen Verstrickungen mit Betroffenen oder unmittelbaren Interessenten des Verfahrensgegenstandes. Sie legen also Befangenheitsanträge in öffentlichen Verhandlungen vor und sagen: Der Richter, den ich ablehne, ist mit diesem und jenem, die von diesem Verfahrensgegenstand begünstigt sind, direkt verbandelt und verquickt. Das wird in öffentlich nachlesbaren Dokumenten vorgetragen, die wir natürlich haben, meine Kollegen, Herr Vizepräsident. Wir sind doch nicht auf der Wurstbrühe hergeschwommen! In öffentlichen Verhandlungen, die rechtskräftig abgeschlossen sind – da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen, auch der Datenschützer!

Sie belegen, dass in kapitalsten Strafprozessen der Verteidigung oder anderen Verfahrensbeteiligten umfänglich vorhandenes Aktenmaterial vorenthalten wird. Material wird bergeweise in kapitalen Strafprozessen vorenthalten, in denen es zum Beispiel um den Vorwurf der Anstiftung zum Mord geht. Entweder führen derartige Vorstöße der betreffenden Verteidiger zur Konsequenz, dass sich die aufmüpfigen Rechtsanwälte selbst mit Klagen wegen übler Nachrede überzogen sehen, oder aber sie erreichen im Idealfall, dass in Verfahren mit kapitalen Tatvorwürfen, wie etwa eben Anstiftung zum versuchten Mord und räuberischer Erpressung, das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird – gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2 500 Euro an den Weißen Ring.

Eine Anklage, die fünf Punkte umfasst, deren letzter lautet: Vorwurf der Anstiftung zum Mord, führt im Ergebnis der Verhandlung zu einer Einstellung nach § 153a, einer Bestimmung, die üblicherweise für Fahrraddiebe zur Anwendung kommen kann oder allenfalls noch für hochgestellte Geldspendenkofferträger, die zwischen

durch Millionen zahlen können. § 153a – die Norm, nach der ich wegen Geringfügigkeit der Schuld und wenn es den Interessen der Öffentlichkeit nicht entgegensteht, einstellen kann. Ein solches Verfahren mit dieser Anklageschrift kann nach meiner Überzeugung und der Überzeugung meiner Berufskollegen – Kollege Lichdi und Kollege Martens werden es mir bestätigen –, wenn es eröffnet ist, nur mit Freispruch oder mit Verurteilung enden. Die Anwendung des § 153a ist völlig undenkbar, sonst stimmt etwas nicht im Staate Dänemark!