Es gibt ein gutes Beispiel aus Baden-Württemberg, das ich der Staatsregierung empfehlen möchte: Es gibt eine DVD, auf der ein Gerichtsverfahren kindgerecht nachgespielt wird. Ich habe mir das mehrmals mit großer Freude angesehen und kann mir vorstellen, dass das auf Kinder sehr gut wirkt und eine gute pädagogische Möglichkeit ist.
Der Staatsminister ist nun, nachdem in der Antwort der Staatsregierung zu unserem Antrag ein formelles Zeugenbegleitprogramm nicht für notwendig gehalten wurde, davon überzeugt, dass dies wahrscheinlich doch das Bessere wäre – wie gesagt, das Fahrrad muss nicht unbedingt neu erfunden werden – und es viele gute Maßnahmen in Sachsen gibt, die auf diesem Gebiet schon geleistet worden sind. Ich freue mich darüber und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke schön. – Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle den Antrag in Drucksache 4/6827 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 15. Dezember 2006 beschlossen der Bundestag und der Bundesrat, eine Kommission für die sogenannte Föderalismusreform II einzusetzen. Am 8. März 2007 konstituierten die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat diese Kommission, die den wohlklingenden Titel „Modernisierung der Bund-Länder
Finanzbeziehungen“ trägt. Diese Kommission soll die Weichen für die Vollendung der wohl am tiefstgreifenden Staatsreform in der Geschichte dieser Republik stellen. Gerade deshalb fordert die NPD das Recht auf maximale Transparenz bereits ab den frühesten Entwicklungsstufen ein.
Schließlich sollte der Landtag den Prozess zur angeblichen Modernisierung seiner Finanzbeziehungen konstruktiv begleiten dürfen. Wenn die abschließenden Vorschläge
der Kommission erst einmal an Bundestag und Bundesrat gehen, dann werden die wesentlichen Pflöcke bereits eingerammt sein, ernst zu nehmende Veränderungen wird es dann nicht mehr geben. Es ist vorherzusehen, dass es dann unisono heißen wird, man könne das Gesamtpaket jetzt nicht mehr aufschnüren.
Insofern kann uns die gestrige Stellungnahme der Staatsregierung mit dem Herunterspielen der Bedeutsamkeit der Kommissionsvorschläge nicht zufriedenstellen. Genau deshalb legen wir schon Wert darauf, dass der Landtag feststellen möge, ob er eine laufende Vorlage von Beschlussvorlagen für zielführend hält oder nicht. Dies gilt umso mehr, wenn die Landesgesetzgeber tatsächlich nur mit ihrer Bundesratsvertretung in der Kommission sein sollten, also nahezu unberücksichtigt blieben.
Die Staatsregierung ist in einen Entscheidungsprozess von größter Tragweite für den Freistaat eingebunden, weshalb die NPD eine wichtige Kontrollaufgabe der parlamentarischen Opposition sieht. Von daher ist es unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten verwunderlich, dass nicht die selbst ernannten demokratischen Fraktionen diese Initiative ergriffen haben, sondern offensichtlich nur die NPD ihrem vom Wähler erteilten Oppositionsauftrag angemessen nachkommt.
Meine Damen und Herren! Anhand unseres Antrages können Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten Ihre Glaubwürdigkeit in Sachen politischer Mitgestaltung und demokratischer Kontrolle unter Beweis stellen. Gerade in einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit wäre eine breite konstruktive Debatte zu dieser Frage, die das Geschick Sachsens so maßgeblich beeinflussen wird wie kaum eine andere, geeignet, die öffentliche Wahrnehmung und Teilhabe zu erhöhen.
Diese öffentliche Wahrnehmung ist der NPD schon allein deshalb ein Herzensanliegen, weil sonst von Selbstbestimmung – immerhin ein Wesensmerkmal demokratischer Verfasstheit – keine Rede sein kann und dieses ausgerechnet in einem Prozess verfassungsrechtlicher Tragweite. Ich befürchte, dass Sie es noch nicht bemerkt haben bzw. nicht bemerken wollen: In dem von der Bundesregierung beschriebenen Auftrag der Kommission wird unverhohlen deutlich, was unter dem schillernden Begriff „Modernisierung“ zu verstehen ist, nämlich – ich zitiere – „die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands“. Die Rahmenbedingungen selbst werden nicht dezidiert benannt. Sie sollen wohl auch nicht zur Diskussion stehen. Diese Politik der reinen Anpassungsstrategie soll uns dann vermutlich als großer Paradigmenwechsel untergejubelt werden.
Wir fordern die Staatsregierung auf, den Landtag angemessen über die Arbeit der sächsischen Vertreter in der Föderalismuskommission zu informieren und dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sicherlich hat im Kabinett inzwischen ein Meinungsaustausch zur landesspezifischen Stoßrichtung in der Kommission stattgefunden. Wir bitten daher um Auskunft, von wel
chen grundsätzlichen Überlegungen die Staatsregierung geleitet wird. Auf welche Aspekte die NPD besonderen Wert legt, ist im Antrag aufgelistet. Sie umfassen vor allen Dingen Fragen, die die Medien in verschiedenen Zusammenhängen bereits öffentlich thematisiert haben, so zum Beispiel die verfassungsrechtliche Auslegung des Investitionsbegriffes, der wohl eine bedeutungsvolle Rolle mit Blick auf die sogenannten Geberländer zukommen wird, oder die Frage der Umverteilung von Steueraufkommen, die Verschuldungsfrage und vieles andere mehr, das Sie im Antrag nachlesen können.
Die Aussagekraft der Stellungnahme durch die Staatsregierung hält sich in Grenzen und lässt viele Fragen offen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass nach Auffassung der Staatsregierung Fragen weiterer Kompetenzänderungen auf einen stärker wettbewerblich ausgerichteten Föderalismus keine herausragende Rolle spielen werden. Das Prinzip der Solidarität soll nach Ansicht der Staatsregierung aufrechterhalten bleiben, zumindest mit Blick auf den Solidarpakt II. Wir sind gespannt, ob diese Haltung so bestehen bleiben wird.
Zur Haltung der Staatsregierung hinsichtlich des verfassungsrechtlichen bzw. modifizierten Investitionsbegriffes würden wir im Übrigen heute schon etwas mehr erfahren wollen als nur die Mitteilung, dass die Diskussion hierzu noch nicht abgeschlossen ist.
Einzig zum Thema der Staatsverschuldung lässt die Staatsregierung einige ihrer Vorstellungen durchblicken. Dies ließe sich nach Annahme unseres Antrages hervorragend diskutieren und würde im einen oder anderen Punkt vielleicht sogar Zustimmung finden. Verschuldungsverbot, ausgeglichener Haushalt als Verfassungsziel oder die Streichung von Ausnahmeregelungen in Artikel 115 Grundgesetz usw. sind Komplexe, die in irgendeiner Form als Kommissionsvorschlag an den Bundestag gehen werden, und wir wünschten uns auch im Landtag eine konstruktive Debatte darüber.
Auch ist damit zu rechnen, dass noch viele Themen während der Beratung aufkommen werden, deren Debatte wir uns durch die Annahme des vorliegenden Antrages meiner Fraktion sichern wollen. Im Übrigen, meine Damen und Herren, wird, da hat die Föderalismuskommission noch nicht einmal Platz genommen, zum Beispiel schon umtriebig über die Novellierung des Erbschaftsteuerrechtes debattiert. Dabei handelt es sich, wie Sie wissen, um eine Ländersteuer. Im Bund debattiert man lautstark über die Umstrukturierung der Kfz-Steuer. Auch dies ist eine Ländersteuer. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich nur die NPD-Fraktion dafür interessiert, was in der Föderalismuskommission II geschieht und wie die Staatsregierung in Sachsen dazu steht. Ich denke, dass der Landtag seine Meinung dazu kundtun sollte, und auch der Staatsregierung müsste eigentlich an einer diesbezüglichen Konsensfindung gelegen sein, um so gestärkt in der Kommission wirken zu können.
Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung zu diesem Antrag der NPD-Fraktion und bedanke mich für die einer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In seiner Sitzung am 26. Januar hat dieses Hohe Haus einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Beteiligung des Landtages an der zweiten Stufe der Föderalismusreform mit der Drucksachennummer 4/7560 angenommen. Durch diesen Antrag wurde die Staatsregierung ersucht – erstens –, dem Landtag ihre Vorstellungen und Ziele bei der anstehenden Reform der föderalen Finanzbeziehungen darzulegen und – zweitens –, ihn regelmäßig und zeitnah über die Beratungsergebnisse zu informieren.
In der Begründung wurde festgestellt, dass im zweiten Teil der Föderalismusreform die föderalen Finanzbeziehungen neu geordnet werden sollen und die Sicherung einer stabilen Finanzierungsbasis durch den Solidarpakt II und den Länder-Finanz-Ausgleich von herausragender Bedeutung ist. Dort steht auch, dass der Sächsische Landtag zeitnah über alle wesentlichen Ergebnisse unterrichtet werden muss, um gegebenenfalls Einfluss auf die weiteren Beratungen zu nehmen.
Die Fraktionen haben sich in einer umfangreichen und gehaltvollen Debatte zu ihren Vorstellungen zur zweiten Stufe der Föderalismusreform geäußert. Jeder kann das in diesem ausführlichen Protokoll vom 26. Januar 2007 nachlesen. Inzwischen hat sich die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der BundLänder-Finanzbeziehungen am 8. März 2007 konstituiert und am 22. März 2007 zu einer weiteren Sitzung getroffen. Am 22. Juni findet eine Anhörung benannter Sachverständiger statt. Die Landtage sind mit Rede- und Antragsrecht durch vier Mitglieder und deren Stellvertreter in der Kommission vertreten. Ich habe das Glück, einer der Stellvertreter zu sein. In den ersten beiden Sitzungen haben insbesondere die Vertreter von Bundestag, Bundesregierung und die Ministerpräsidenten, aber auch die Vertreter der Landtage und der kommunalen Ebene ihre Ausgangspositionen und Erwartungen formuliert.
Meine Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat sich am 26. Januar 2007 klar zu seiner Beteiligung an der zweiten Stufe der Föderalismusreform positioniert. Der NPDAntrag wiederholt damals diskutierte und beschlossene Positionen, kommt zu spät und ist als überflüssig abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann Geschichtsfälschung auch so betreiben, dass man Dinge weglässt. Herr Apfel beginnt mit dem 15.12., dem Beschluss im Bundestag, und geht dann weiter zum 08.03., zur Befassung; das hat er alles gesagt. Was dazwischen hier in Sachsen geschehen ist, lässt er weg; denn wenn er es gesagt hätte, hätte er seine Rede nicht halten und den Antrag nicht einbringen können.
Herr Dr. Rößler hat bereits einen Teil dessen gesagt, was ich sagen wollte; deshalb kann ich meinen Beitrag noch weiter kürzen. Wir haben das ganze Thema ausgiebig diskutiert. Wir haben damals nicht nur den Antrag der Koalition auf dem Tisch gehabt, der beschlossen wurde; wir haben auch einen nahezu inhaltsgleichen Antrag der Linksfraktion.PDS auf dem Tisch gehabt, der nicht beschlossen wurde, dem jedoch inhaltlich Rechnung getragen wurde und, was für mich weiter wichtig ist: All das, was der Antrag der NPD zu wissen begehrt, ist im Grunde genommen in der Antwort der Staatsregierung in aller Ausführlichkeit, korrekt und sachlich, wie es hier im Hause Brauch ist, beantwortet worden. Sie hätten also das Ganze auch ohne diesen Aufwand haben können, indem Sie zwei Kleine Anfragen gestellt hätten; dann hätten Sie die Antwort schon längst gehabt.
Aber es steht sehr viel ausführlicher in dem von Herrn Dr. Rößler erwähnten Protokoll, und ich wollte noch einmal ganz kurz darauf eingehen. Es hat ungefähr 1 200 Druckzeilen. Davon bestreitet die NPD – damals also Herr Delle – 28 Zeilen. Wenn man davon die Einführungs- und die Dankesfloskel wegnimmt, kommt man auf ungefähr 25 Zeilen. In diesen 25 Zeilen wird nichts anderes festgestellt, als dass diesen beiden Anträgen der Linksfraktion und der Koalition zugestimmt werden könne, wenn man dabei auch dieses und jenes zu meckern hätte. Das war die gesamte inhaltliche Positionierung.
Wir haben das Thema übrigens auch ausführlich im Ausschuss behandelt. Es hat dazu, denke ich, sehr spannende Debatten gegeben. Ich erinnere Sie nur daran: Es gab auf die Diskussion im Ausschuss meinen Brief an den Herrn Landtagspräsidenten; dessen Antwort an mich liegt Ihnen ebenfalls vor. Insofern gibt es keinen neuen Stand. Es gibt auch die Zusage des Finanzministers, uns regelmäßig zu informieren. Wir haben Herrn Dr. Rößler als stellvertretendes Mitglied regelmäßig im Ausschuss und wir haben im Anhang zum Protokoll die damals nicht gehaltene, jedoch zu Protokoll gegebene Rede des Chefs der Staatskanzlei, Herrn Winkler, in der er uns ebenfalls zugesagt hat, dass wir ausgiebig über den aktuellen Arbeitsfortschritt informiert werden. Ich halte diese Aussagen für verbindlich und gehe davon aus, dass sie erfüllt werden. Ich freue mich darauf, dass gelegentlich auch Herr Winkler selbst in den Ausschuss kommt und uns seine Sicht der Dinge darstellt. – So viel dazu.
Was Herr Delle damals in diesem kleinen Statement aus Anlass der großen Debatte hier noch geäußert hat, in einer Nebenbemerkung war, dass er mit einer gewissen Häme bei unserem Antrag festgestellt habe, dass dieser damals, Anfang Januar, bereits erledigt gewesen wäre. Dies war insofern korrekt, als ein Teil dessen, was wir damals begehrt hatten, durch die Beschlussfassung im Bundestag erledigt war. Es war allerdings insofern falsch, als unser Antrag bereits vor der Beschlussfassung im Bundestag hier im Sächsischen Landtag eingereicht worden war, sodass wir damals noch nicht wissen konnten, ob er nicht vielleicht doch Berücksichtigung findet. Ich sage dies nur deshalb, um festzustellen: Wenn Sie uns damals so kleinkariert darauf hingewiesen haben, dass das, was wir wollen, schon längst erledigt ist, so muss ich Ihnen sagen: Das gilt für Ihren eigenen Antrag erst recht, der lange nach diesem ganzen Vorgang, den Herr Kollege Dr. Rößler und ich hier gerade noch einmal versucht haben zu rekapitulieren, aufgeschrieben wurde.
Nur noch zwei Dinge, die mir persönlich wichtig sind: Die Verschuldungsdebatte haben wir seit Jahren ausgiebig geführt. Dazu kennen wir auch alle unsere Positionen. Auch die Debatte zum Investitionsbegriff ist nun wahrlich nichts Neues und musste von Ihnen nicht extra aufgerufen werden.
Auch wir werden Ihren Antrag ablehnen. Er ist überflüssig und hält uns nur von den wirklich wichtigen Dingen ab.
Die FDP und die GRÜNEN haben keinen Redner gemeldet. Es bleibt dabei. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Nein. Dann hat die NPD-Fraktion das Schlusswort. Herr Dr. Müller von der einreichenden Fraktion, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Rößler, Kollege Weckesser, ich denke, unser Antrag geht noch ein Stück weiter, denn wir wollen zum Beispiel im Vorfeld über Beschlussvorlagen informiert werden. Aber ich sehe, dass Sie den zahlreichen abgelehnten Anträgen der NPD-Fraktion einen weiteren hinzugesellen wollen und dafür sogar in Kauf nehmen, im Namen der angeblich demokratischen Fraktionen die demokratische Mitbestimmung des Landtags auf dem Altar der political correctness zu opfern.
Ihnen wird dabei anscheinend mitnichten bewusst, dass Sie mit diesem Verhalten den Parlamentarismus sukzessive zu einem System der Verantwortungslosigkeit degradieren.
Ich bin überzeugt, dass genau diejenigen, die heute gegen den Antrag der NPD-Fraktion stimmen, in naher Zukunft die mangelhafte Informationspolitik anprangern, die fehlende Einbindung beweinen und Regierungserklärungen fordern werden. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie sich vor nicht allzu langer Zeit insbesondere die postkommunistische PDS und die GRÜNEN auf die Budgethoheit als ein Königsrecht des Parlaments beriefen und beispielsweise hinsichtlich der Erstellung der operationellen Programme eine Einbindung des Landtags forderten, und zwar zu Recht. Die NPD-Fraktion hat dies auch unterstützt.
Meine Damen und Herren, glauben Sie wirklich, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stellt ein finanzpolitisch weniger einschneidendes und daher mehr zu vernachlässigendes Ereignis dar? Mitnichten! Ich frage mich, weshalb stets so leidenschaftliche GADebatten in diesem Haus geführt werden, wenn sich nun anscheinend mit Ausnahme der NPD-Fraktion kein Mensch dafür interessiert, ob die Gemeinschaftsaufgaben in Zukunft überhaupt in den bekannten Formen bestehen bleiben, und zwar im Vorfeld, bevor dort irgendetwas beschlossen worden ist.
Die Landtagsmehrheit entledigt sich hier ihres Wählerauftrags der Regierungskontrolle, weil sie nicht akzeptieren kann, dass der Souverän auch eine NPD mit diesem Auftrag betraut hat. Aber diese Debatte begründet damit auch, dass der Wähler im Falle der NPD-Wahl richtig gehandelt hat. Die NPD-Fraktion muss sich zumindest keinen mangelnden Respekt vor dem Wählerauftrag nachsagen lassen.