Protocol of the Session on May 9, 2007

Sollte es tatsächlich zur Entwicklung eines sächsischen Zeugenbegleitprogramms für Kinder kommen, wären wohl solche Fragen zu klären. Sie müssten im Sinne der Kinder beantwortet werden. Die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Herr Dr. Martens, Sie dürfen wieder einmal.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat eine Aussage vor Gericht ist für Zeugen eine oftmals belastende Erfahrung. Das gilt für Erwachsene, aber das gilt erst recht, wenn Zeugen Kinder sind, wenn sie über persönliche, ja intime und traumatisierende Erlebnisse, zum Beispiel über Missbrauchserlebnisse sexueller Art, berichten müssen. Der Antrag der Koalition ist deswegen erforderlich. Wir begrüßen ihn ausdrücklich. Es ist auch schon gesagt worden, es gibt andere Bundesländer, die hier weiter sind als Sachsen. Schleswig-Holstein wurde genannt. 1995 wurde dort zunächst modellhaft, ab 1997 unter Begleitung des Ministeriums der Justiz ein Zeugenbegleitprogramm für Kinder initiiert. Zielgruppe des Programms sind speziell Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren, die mutmaßlich Opfer sexueller Delikte geworden sind. Ein solches spezielles Programm wird auch von uns begrüßt, nämlich die allgemeinen Programme der Opferhilfe scheinen hier nicht ausreichend zu sein.

Die Inanspruchnahme dieses Programms ist für die Betroffenen kostenlos. Die Finanzierung war zunächst

beim Sozialministerium angesiedelt, liegt jetzt beim Justizministerium. Durchgeführt wird die Maßnahme in Schleswig-Holstein überwiegend durch freie Träger, in einigen Landgerichtsbezirken aber auch durch die Jugendgerichtshilfe.

Interessant, meine Damen und Herren, ist es, was im Zusammenhang mit diesem Programm über die Verunsicherung von Kindern, die als Zeugen auftreten müssen, festgestellt worden ist. Hier gibt es in der Tat erheblichen Bedarf und Verunsicherung aufseiten der Zeugen. Viele Kinder beziehen ihr „Wissen“ über Gerichtsverhandlungen“ aus einschlägigen Fernsehserien und stellen sich vor, dass hier ein Richter mit einer langen weißen Perücke mit dem Hammer mehrmals auf den Tisch haut oder dass die Kinder in ein Kreuzverhör geraten oder ähnliche Dinge. All das zeigt, dass Kinder eine besondere und völlig andere Vorstellung von Gerichtsverhandlungen haben, als es dann tatsächlich der Fall ist. Hier Kinder zu begreifen und auf die Verhandlungssituation vorzubereiten, um ihnen Belastungen zu ersparen, erscheint mehr als geboten. Neben der bereits materiellen Unterstützung, durch Beratung oder durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Opferanwälte stellt die Sozialhilfeunterstützung, die persönliche Begleitung, hier den wesentlichen Fakt innerhalb eines solchen Zeugenbegleitprogramms dar. Ob allerdings die Einführung eines Zeugenbegleitprogramms letztlich in Sachsen von der Staatsregierung geplant ist, dazu vermag ich aus der Stellungnahme der Staatsregierung letztlich keine Gewissheit zu erlangen, denn dort wird zwar einiges begrüßt, aber ein formelles Programm – auch das wird auf Seite 2 der Stellungnahme gesagt – wird nicht für erforderlich gehalten. Wir halten es sehr wohl für erforderlich.

Meine Damen und Herren! Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Staatsregierung entsprechend diesem Antrag ein Zeugenbegleitprogramm für Kinder als Zeugen auflegt. Die Reduzierung der Belastungsfaktoren ist nicht allein eine Frage der Technik, sondern auch der Ausbildung.

Dabei lassen Sie mich noch eines anfügen. Wir sehen, anders als die Stellungnahme der Staatsregierung, durchaus auch die Fort- und Ausbildung von Schöffen als geeignetes Mittel an. Diese werden zwar nicht unmittelbar bei der Befragung der Kinder eingesetzt – das ist richtig nach § 241 StPO –, aber gleichwohl haben sie es möglicherweise in einem Prozess mit geschädigten Kindern zu tun. Dort erfordert allein schon die Bewertung von Aussagen und Aussagesituationen und Aussagen in ihrem Zustandekommen ein besonderes Wissen, das man Schöffen durchaus angedeihen lassen kann.

Wir unterstützen diesen Antrag der Koalition.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ja, bitte, Frau Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Antrag der Koalition ist ehrenwert. Er ist notwendig, aber er bleibt auch sehr vage. Daran ändert auch die Rede von Herrn Schowtka nichts.

Aus dem Antrag wird überhaupt nicht deutlich, wo derzeit Probleme beim Zeugenbegleitprogramm auftreten und wie diese gelöst werden sollen. Da haben die Koalitionäre wohl darauf vertraut, dass die Opposition schon den Finger in die Wunde legen wird. Immerhin, sie zeigen guten Willen und natürlich ist auch das begrüßenswert. Aber nach wie vor ist es so – da spreche ich aus Erfahrung als Jugendschöffin –, dass Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, wenn sie Opfer oder Zeugen in einer Straftat werden, häufig damit alleingelassen sind. Deshalb reicht ihr guter Wille allein nicht aus. Da erwarten wir mehr, nämlich Inhalte.

Der Antrag wirft in der Tat mehr Fragen auf, als er beantwortet haben will. Deshalb reicht mir die Stellungnahme der Staatsregierung nicht aus.

Heute besteht im Hohen Haus die Möglichkeit der Beantwortung. Darauf ist unsere Zustimmung auch gerichtet.

Nun zum Antragstext. Erstens. Meint der Antrag nur Kinder unter 14 Jahren oder alle Minderjährigen, also auch die Jugendlichen? Ich kann nur wenige Unterschiede in der Notwendigkeit einer Begleitung einer Zwölfjährigen im Vergleich zu einer 15-Jährigen sehen.

Zweitens. Warum wird automatisch unterstellt, dass sich ein Zeugenbegleitprogramm nur auf das Strafverfahren bezieht und warum nicht auch auf die Polizeiarbeit? In der Evaluation des Zeugenbegleitprogramms in Schleswig-Holstein wurde deutlich, dass eine frühzeitige und allgemein verständliche Information an Eltern und Betroffene über das Programm und den weiteren Ablauf des Verfahrens nötig ist, um Verunsicherung bei Eltern, Kindern und Jugendlichen zu begegnen. In dem Zusammenhang wird ein Informationsfaltblatt vorgeschlagen, dass den Sorgeberechtigten oder Betroffenen schon bei der ersten Vernehmung bei der Polizei überreicht werden soll. Wir erinnern uns an den „Fall Stephanie“ im letzten Jahr. Dabei wurde im Innenausschuss deutlich, dass es dergleichen Informationsblatt in Sachsen nicht gibt. Eltern sind oftmals, und das auch bei geringeren Straftaten, hilflos. Aus einem Faltblatt könnten die Eltern und auch das Kind gleich erkennen, an welche Verbände und Initiativen sie sich wenden können und welche staatlichen Hilfen sie erhalten. Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsregierung an diesem Manko arbeitet.

Drittens. Wie wird die Zeugenbegleitung in Sachsen finanziert? Ich befürchte, dass die Tätigkeit, die in Sachsen vor allem von den freien Trägern verwirklicht wird, wenig oder gar nicht entlohnt wird, obwohl dies eine sehr anspruchsvolle und emotional sehr nahegehende und zeitaufwendige Tätigkeit ist.

Viertens. Was ist mit Qualitätsgesichtspunkten? Welche Ausbildung müssen Zeugenbegleiter haben? In Schleswig-Holstein verfügen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterin

nen des Zeugenschutzprogramms über eine sozialpädagogische oder psychologische Berufsqualifikation. In Sachsen gibt es Fort- und Weiterbildung nur für Staatsanwälte und Richter. Die Stellungnahme der Staatsregierung bleibt an dieser Stelle sehr vage und für Schöffen sieht die Staatsregierung gar keine Weiterbildung vor. Begründung: Schöffen dürfen Zeugen unter 16 Jahren nicht direkt befragen. Was ist mit der Bewertung der Antworten und dem Einfluss auf den Verfahrensgang?

Fünftens. Warum werden in Sachsen Zeugenbegleitungen nur auf Bitten der Betroffenen, der Richter oder Staatsanwälte durchgeführt? Das heißt doch, dass kindliche und jugendliche Zeugen keinen Anspruch auf Hilfe haben. Bisher bleibt alles eine Frage des guten Willens. Ich möchte anmerken, ob nicht die Bedingungen für Kinder und Jugendliche als Zeugen in Strafverfahren nicht allein dadurch verbessert werden, dass Strafverfahren möglichst zeitnah auf die Straftat folgen. Oft gibt es sehr lange Zeitspannen zwischen Tat und Hauptverhandlung. Das führt zu einer Reviktimisierung der Betroffenen.

In Hoffnung auf Antworten stimmen wir Ihrem Antrag zu. Wenn die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme allerdings antwortet, ein formelles Zeugenbegleitprogramm im Sinne einer schriftlichen Darstellung erscheint aus sachlichen Gründen nicht erforderlich, habe ich Zweifel, was die Debatte heute bewirken kann. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Schleswig-Holstein. Damit signalisieren Sie den Betroffenen, dass Ihnen nicht nur ihre Aussage wichtig ist, sondern auch die Kinder und Jugendlichen selbst. Und glauben Sie mir, es sind nicht nur die spektakulären Fälle, die das Leben der Betroffenen völlig durcheinander bringen.

Liebe Koalitionäre! Der Antrag kann wirklich nur ein erster Anstoß sein, wenn Sie dem Thema gerecht werden wollen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war Frau Herrmann von den GRÜNEN. Weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen sehe ich nicht. Herr Staatsminister der Justiz, Herr Mackenroth, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kinder, die Opfer einer Straftat werden, erleiden regelmäßig eine Traumatisierung, die sie nur mit intensiver professioneller Betreuung und Unterstützung bewältigen können. Landläufige Meinung ist, wer über ein Problem spricht, befreit sich davon. So einfach ist das allerdings nicht. Jeder Mensch, jedes Kind verarbeitet Probleme und traumatische Erlebnisse anders. Der eine möchte darüber reden, der andere lieber schweigen. Für die Verarbeitung des Traumas und der daraus resultierenden Ängste und für das Erarbeiten einer persönlichen neuen Zukunftsperspektive stehen den Kindern in Sachsen gute Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Auch die

Mitarbeiter der freien Opferhilfe, wie beispielsweise des Weißen Rings oder der Opferhilfe Sachsen, unterstützen und begleiten die Kinder engagiert und auf einem hohen fachlichen Niveau. Ich möchte an dieser Stelle all denen ausdrücklich danken, die sich um die betroffenen Kinder kümmern.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen regen an, Zeugenbegleitprogramme anderer Länder zu untersuchen und gegebenenfalls ein landeseigenes Zeugenbegleitprogramm für Kinder zu schaffen. Opferhilfe und Opferschutz in Sachsen sind, wie Sie der schriftlichen Antwort der Staatsregierung entnehmen können, ordentlich aufgebaut.

Haben wir überhaupt Handlungsbedarf? Oder anders gefragt: Warum sind gesonderte Zeugenbegleitprogramme für Kinder besonders wichtig? Noch einmal – jeder Mensch, jedes Kind verarbeitet traumatische Erlebnisse individuell. Jeder benötigt zu einem anderen Zeitpunkt in individueller Art und Weise Hilfe. Manche brauchen einen langen Zeitraum, bevor sie sich auf Hilfe einlassen, sich öffnen können, bei manchen geht es schnell. Die Zeit zwischen Tat und Strafprozess reicht dafür häufig nicht aus. Zudem ist und bleibt unser Strafrecht täterorientiert. Solange ein Gericht die Schuld des Täters nicht rechtskräftig festgestellt hat, gilt die Unschuldsvermutung und das kindliche Opfer der Straftat ist häufig das wichtigste und manchmal das einzige Beweismittel. Ist der Täter nicht geständig, heißt das nichts anderes, als dass die Aussage des Kindes benötigt wird, um den Täter zu überführen. Das Kind muss dann, eventuell sogar mehrfach, vor ihm wildfremden Personen über Ereignisse berichten, über die es nun wirklich lieber schweigen würde. Ich denke, hier wird deutlich, warum ein Kind einer fundierten Begleitung bedarf, um keine sekundäre Traumatisierung zu erfahren. Das kindliche Opfer ist in seiner persönlichen Integrität zutiefst verletzt. Es ist und bleibt Opfer, unabhängig davon, ob der Angeklagte bei der Gerichtsverhandlung als sein Täter verurteilt wird oder nicht.

Meine Damen und Herren! Kinder stehen im Freistaat Sachsen in dieser Situation bereits heute nicht allein da. Die freien Träger der Opferhilfe bieten, wie bereits gesagt, professionelle Zeugenbegleitung für Erwachsene und Kinder an. Sie arbeiten eng mit der Polizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zusammen. So setzen sich Opferberater mit Richtern bereits vor der Verhandlung in Verbindung, sehen sich gemeinsam mit dem Kind und dem Vorsitzenden Richter den Verhandlungssaal an, erklären dem Kind den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und das Warum des Ablaufs. Diese Hilfsangebote müssen für die Opfer kurzfristig und einfach erreichbar sein, und die kindlichen Opferzeugen müssen auch wissen, dass es solche Angebote gibt. Wir haben deshalb in jedem Gericht, in dem Strafsachen verhandelt werden, Mitarbeiter als Ansprechpartner für Opferzeugen benannt. Diese können erste wichtige

Fragen beantworten, können die Betroffenen aber auch je nach Bedarf entweder an den zuständigen Richter oder an die Profis der Opferberatung weiter vermitteln.

Da die Ansprechpartner im Gericht sind, können sie auch noch unmittelbar vor der Verhandlung angesprochen werden. Diese Ansprechpartner wurden auf ihre Aufgabe vorbereitet. Wir bieten ihnen regelmäßige Fortbildungen an. Dabei – und dafür sind wir dankbar – unterstützen uns die freien Träger der Opferhilfe aktiv. Mit dieser engen Zusammenarbeit nutzen und pflegen wir das erforderliche Netzwerk in der Zeugenbegleitung. Der Präsident des Oberlandesgerichtes hat mir mitgeteilt, dass diese Ansprechpartner von den Zeugen akzeptiert werden. Besonders hervorgehoben hat er eine vorbildliche Lösung für die Betreuung von Kindern am Landgericht Zwickau. Ich habe gebeten, dieses Modellprojekt in anderen Gerichten vorzustellen und prüfen zu lassen, ob es auch dort umgesetzt werden kann.

Soweit irgend möglich, versuchen wir in den Gerichtsgebäuden separate Warteräume für Zeugen einzurichten und sie kindgerecht auszugestalten. Eltern sind bei Straftaten gegen die eigenen Kinder emotional selbst schwer betroffen und können häufig die Rolle einer distanzierten Prozessbegleitung nicht wahrnehmen. Hier erlauben unsere Richter auch den Zeugenbegleitern der freien Träger der Opferhilfe regelmäßig, sich neben das Kind zu setzen. Soweit es das Gericht für geboten hält und die Strafprozessordnung dies erlaubt, erfolgt die Zeugeneinvernahme des Kindes unter Ausschluss des Angeklagten. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte setzen sich für die Zeit der Zeugenbefragung gegebenenfalls auch ohne die schwarze Robe mit dem Kind an einen Tisch, sind auf einem Niveau und versuchen so, eine angstfreie Atmosphäre herzustellen.

Meine Damen und Herren! Die sächsische Justiz versucht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten alles, den Auftritt von Kindern vor Gericht so schonend wie möglich zu gestalten. Dennoch kann ein zusätzliches Zeugenbegleitprogramm, wie es heute angesprochen worden ist, durchaus sinnvoll sein.

Ein sächsisches Zeugenbegleitprogramm nach dem mittlerweile deutlich weiterentwickelten Vorbild von Schleswig-Holstein, das alle für das Kind Verantwortlichen an einen Tisch holt und bestimmte Aufgabenbereiche für die Zeit der Gerichtsverhandlung, aber auch für die Vor- und Nachbereitung festschreibt und standardisiert, könnte ein weiterer Schritt sein, Kindern diese schwierige Situation zu erleichtern. Wir werden das erneut prüfen, auch über die schriftliche Antwort der Staatsregierung hinaus.

Allerdings ist schon darauf hingewiesen worden, dass ein standardisiertes Zeugenbegleitprogramm für Kinder nicht kostenfrei aufgebaut werden kann. Für die Ausgestaltung einer koordinierenden Stelle, um die es wohl geht, und die Fortbildung der Zeugenbegleiter rechnen wir mit einem finanziellen Mehrbedarf von circa 50 000 Euro pro Jahr.

Die weitere Anregung der Koalitionsfraktionen, die Fortbildung zu intensiveren, nehme ich ebenfalls gern auf. Allerdings erkenne ich allmählich – jedenfalls im professionellen Richterbereich – Grenzen im Bedarf. Mit unseren landeseigenen Angeboten und den bundesweiten Angeboten der Richterakademien in Trier und in Wustrau stehen ausreichende und gute Seminare zur Verfügung, die unsere sächsischen Richterinnen und Richter sowie Staatanwältinnen und Staatsanwälte annehmen. Sie nehmen nämlich ihre Aufgabe ernst und besuchen diese Seminare. Ein besonderes Angebot für ehrenamtliche Richter erscheint, was die Vernehmung der betroffenen Kinder unter 16 Jahren angeht, nicht erforderlich. Wir können darüber nachdenken, ob wir die ehrenamtlichen Richter in der Beweiswürdigung kindlicher Opferzeugen gesondert schulen sollten.

Meine Damen und Herren! Der Umgang mit Kindern als Zeugen ist eine permanente Herausforderung für alle am Strafverfahren Beteiligten. Was die Justiz angeht, werde ich mich für eine kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung einsetzen. Vorschläge, Anregungen, Hinweise sind stets willkommen. Wir werden – das sehe ich auch heute in diesem Hohen Hause – noch einmal über diese Problematik sprechen.

Vielen Dank für heute.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke schön. – Gibt es noch allgemeinen Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Schowtka, bitte das Schlusswort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Koalitionsfraktionen stelle ich mit Genugtuung fest, dass sich das Hohe Haus unisono hinter diesen Antrag stellt. Auch der Minister hat soeben mit seinen Ausführungen diesen Antrag weiter präzisiert.

Vielleicht für diejenigen, die aus meinen Ausführungen nicht schlau geworden sind und nicht wissen, was wir mit dem Antrag erreichen wollen, wiederhole ich es: Wir

wünschen expressis verbis die Implementierung eines eigenen kreativen sächsischen Zeugenbegleitprogramms, wozu sich der Minister bereit erklärt hat. Damit kann dieses Zeugenbegleitprogramm auf viele Maßnahmen zurückgreifen, die in Sachsen bereits erfolgreich angewendet werden. Es ist nur notwendig, darüber entsprechend zu informieren.

Deshalb sind wir der Meinung, dass das sowohl in Form einer Broschüre als auch durch die Einstellung in das Internet erfolgen sollte. Es ist wichtig, das den Prozessbeteiligten zeitnah, wie zum Beispiel bei der Vernehmung durch die Polizei, zukommen zu lassen.