Was Sie aber in Ihren Argumentationen immer nicht berücksichtigen, ist, dass wir andere Haushaltsstellen aufgestockt bzw. neu eingerichtet haben, um Defizitausgleiche in anderen Bereichen zu ermöglichen. Ich darf darauf hinweisen – auch wenn Sie es wahrscheinlich nicht mehr hören können –, dass zur Kinder- und Jugendhilfe der Bereich der Kita-Finanzierung gehört – mit allen Förderkonstellationen, die im Haushalt nachzulesen sind. Wir sind inzwischen bei ungefähr 380 Millionen Euro, und es kann doch nicht sein, dass Sie, wenn Sie über Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen sprechen, immer nur die eine Haushaltsstelle ansprechen. Ich kann
Ihnen mehrere Haushaltsstellen nennen, ich kann Ihnen auch noch das Programm der LOS nennen, bei dem wir voriges Jahr 6,3 Millionen Euro für Projekte der Jugendarbeit finanziert und ausgegeben haben; im Jahre 2007 sind es 5,2 Millionen Euro.
Ich möchte hier nicht unbedingt die einzelnen Haushaltsstellen aufrufen, aber zum wiederholten Male den Appell an die Vertreter der Opposition richten: Wenn wir von Kinder- und Jugendhilfe sprechen, dann sprechen wir von einem Komplex von Leistungen mit einem großen Kontext; ich bitte Sie, das im Haushalt nachzulesen.
Gestatten Sie bitte noch eine Nachfrage, weil Sie die Förderung im Kita-Bereich erwähnt haben: Geben Sie mir recht, dass die Kinder, die heute im Jugendlichenalter sind, diese Förderung, die wir jetzt zu Recht im Kita-Bereich einsetzen, nicht erhalten haben und dass ein Teil ihrer Schwierigkeiten vielleicht genau darin besteht, dass sie nicht in den Genuss dieser Förderung gekommen sind und nunmehr sozusagen an zwei Stellen beschnitten werden?
Dieser Intension, Frau Herrmann, kann ich nicht ganz folgen. Ich sage es noch einmal: Sie erleiden kein Defizit – jedenfalls nicht aus finanziellen Gründen. Die Vielfalt der Angebote und der zusätzlichen Haushaltsmittel ist größer geworden als in den vergangenen Jahren. Aber die Berechnung der Pauschale, dass in den Landkreisen die Kinder von null bis 27 Jahren einbezogen werden, ist gleich geblieben.
Ich habe deswegen explizit die Haushaltsgröße des KitaBereiches genannt. Wir haben in diesem Bereich eine Doppelförderung der Kinder von null bis sechs, und trotzdem haben wir sie bewusst bei der Berechnung der Pauschale drin gelassen. Es muss doch jedem einleuchten, dass die Finanzierung von null bis sechs und darüber hinaus zusätzlich in der Pauschale wirkt, obwohl diese Kinder rein in der Jugendhilfe keine Angebote erhalten, weil sie im Kita-Bereich finanziert werden.
Diese Kopplungen, diese verschiedenen Haushaltspositionen nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Ich bin auch bereit, mit Ihnen noch einmal an anderer Stelle das Gespräch zu suchen und das eine oder andere zur Klärung beizutragen.
Lassen Sie mich auf die Schwerpunkte zurückkommen. Weitere wirksame Handlungsstrategien und bedarfsgerechte Unterstützungssysteme können am besten vor Ort entwickelt werden. Ich darf daran erinnern, dass, wenn wir bei der Pauschale von der Finanzierung durch den Freistaat sprechen, jeweils noch 50 % kommunale Fördermittel dazukommen. Wir haben im Jahresdurchschnitt allein von den Kommunen 150 Millionen Euro nur in diesem Bereich ausgegeben. Wenn Sie dann noch davon sprechen, dass wir hier am Ende der Liste derer stehen,
die sich für Jugendhilfe starkmachen, dann kann ich das einfach nicht nachvollziehen. Deshalb würde ich Sie bitten, sich hier etwas der Realität anzunähern.
Mit der Festsetzung der Pauschale auf 14 Euro werden auch in diesem Jahr wieder rund 15,3 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung stehen. Damit fließt ein Großteil der im vergangenen Jahr über die sogenannte Ausgleichsrichtlinie zugewendeten Mittel nun auch in die pauschale Förderung.
Ich verbinde hiermit die Erwartung, dass die örtliche Ebene die zugewendeten Mittel verantwortungsbewusst einsetzt und die notwendigen Mittel zur Kofinanzierung bereitstellt; denn es kann nicht sein – wie immer wieder, auch aktuell, zu erleben –, dass sich die Kommunen bei bestimmten Bereichen aus der Finanzierung zurückziehen und ein Automatismus erwartet wird, dass der Freistaat Sachsen in diese Defizite einsteigt, ohne jeweils darüber gesprochen zu haben, wer eigentlich die Verantwortung trägt.
Zwei Leistungsbereiche sind in der Tat in die Jugendpauschale einbezogen worden: die Angebote für Familien mit unterstützender Beratung und die Jugendgerichtshilfe. Auch hier haben wir schon länger – ich glaube, es ist schon drei Jahre her – die Mittel für die Familienförderung in Höhe von 500 000 Euro in die pauschale Selbstverwaltung der Kommunen gegeben. Sie erscheinen jetzt in der Formulierung der Förderrichtlinie zusätzlich. Dabei geht es nicht um die Erziehungsberatungsstellen als Pflichtaufgabe, sondern um die Ehe- und Familienberatungsstellen, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte neuerdings der Meinung sind, dass sie für dieses Angebot nicht zuständig seien. Dem ist aber nicht so, und trotzdem versuchen wir, mit einer Pauschalfinanzierung weitestgehend größere Defizite zu verhindern.
Für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sind im Haushalt 2007/2008 deutlich mehr Mittel vorgesehen. Für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe stehen knapp 1,3 Millionen Euro zur Verfügung – eine Vielfalt von Möglichkeiten, die es nach wie vor zu gestalten gilt. Herr Rohwer hat darauf hingewiesen, dass es darüber hinaus viele Modellmöglichkeiten durch zusätzliche Finanzierung – unter anderem durch das LOS-Programm, aber auch durch ESF-Mittel – gibt, die heute überhaupt nicht debattiert worden sind. Bei den ESF-Mitteln gilt es auch noch einmal Landesmittel zur Verfügung zu stellen, wie Sie im Haushalt nachlesen können.
Meine Damen und Herren, mit der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs ist der Freistaat weiterhin in der Lage, seine Aufgaben als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe wahrzunehmen. Neu daran ist: Die Förderung wird stärker an die überörtliche Jugendhilfeplanung gebunden. Es sind jetzt erstmals Regelungen zur Förderung internationaler Projekte mit Fachkräften der Jugendhilfe enthalten.
Dieser Bedarf war uns schon lange aus der Praxis signalisiert worden. Wir erhoffen uns davon mehr als bisher einen Blick über den Tellerrand, um gute Impulse zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Sachsen zu geben.
Insgesamt wurde die Förderung weitgehend auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt, um eine Vereinfachung des Verfahrens zu erreichen. An Sie, Herr Dulig: Es ist auch aus meiner Sicht mit dem Antragsverfahren nicht so optimal gelaufen; aber Sie haben schon berechtigt darauf hingewiesen, dass eine neue Richtlinie immer Unsicherheiten mit sich bringt. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bereits im Herbst 2006 alle – auch die freien – örtlichen Jugendhilfeträger den Entwurf unserer Richtlinie hatten und damit wussten, was Fakt ist. Es gab explizit Veranstaltungen dazu, denn es war uns damals schon klar, dass es keine Änderungen in Größenordnungen mehr geben wird. Die örtlichen Jugendhilfeträger haben mir immer wieder bestätigt, dass sie sehr wohl wussten, welche finanziellen Be- oder Entlastungen auf sie zukommen. Es gab in den Haushalten keine Probleme; es war auch kein Thema in den Kreistagen und Stadträten. Wahrscheinlich ist bei dieser Kritik ein Stück weit Populismus von außen dabei.
Meine Damen und Herren! Die Personalkostenförderung bleibt weiterhin unser Schwerpunkt, auch wenn wir – wie an gleicher Stelle schon einmal besprochen – Kürzungen vorgenommen haben, die richtig sind, zu denen ich nach wie vor stehe und die in gewisser Weise eine Dynamik in diesen Bereich gebracht haben – was wir schon vor Jahren gefordert haben.
Ein letzter Punkt. In der Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen sind die bisher in zwei Richtlinien enthaltenen Regelungen zu den Investitionen sowie zu den Investitionsgrundsätzen vereint worden. Damit ist die Investitionsförderung übersichtlicher geworden. Mit dieser Richtlinie können wir weiterhin Investitionen tätigen – sowohl auf örtlicher Ebene als auch in Jugend-, Bildungs- und Übernachtungstagesstätten.
Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir uns nicht nur im Rahmen des Haushaltes an Investitionsmöglichkeiten halten, sondern dass wir in 2006 aufgrund der guten steuerlichen Situation im Freistaat Sachsen mehrere Millionen Euro zusätzlich in das System der Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen stecken konnten; auch davon war heute nicht die Rede. Berücksichtigen Sie das bitte bei Ihrer Argumentation.
Meine Damen und Herren! Jungen Menschen soll im wörtlichen Sinn Raum gegeben werden, Raum für Begegnung, Bildung und Freizeitgestaltung. Wir werden das wie bisher nachhaltig tun. Deshalb ist Investitionsförderung an eine entsprechende Stellungnahme der örtlichen Ebene bzw. des Dachverbandes gebunden. Zur weiteren Nutzung für 2007 stehen wie schon 2006 insgesamt 340 000 Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Mit diesen Richtlinien und den Förderungen kommt der Freistaat seinen Verpflich
tungen und seiner Verantwortung als überörtlicher Träger der Jugendhilfe nach. Unsere Förderstrategie ermöglicht flexible und in die Zukunft gerichtete Gestaltung. Ich bin davon überzeugt, dass die örtliche Ebene, die freien Träger und letztendlich die jungen Menschen diese Gestaltung kreativ und lebendig in die Hände nehmen. Auf die Frage hin, was der Freistaat eigentlich tut, damit die jungen Menschen günstige Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten, stelle ich fest, dass allein die Tatsache solcher Förderstrategien, wie wir sie heute diskutiert haben, in der Kommune sinnvoll und nach den Bedürfnissen der jungen Menschen eingesetzt, einen erheblichen Teil dazu beiträgt, die jungen Menschen auf ihrem Entwicklungsweg zu begleiten, ihre Qualitäten zu verbessern und damit die Voraussetzung zu schaffen, dass sie Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten und dass sie im guten Zusammenspiel mit der Wirtschaftsförderung hoffentlich auch eine Zukunft, nämlich Arbeitsplätze, in Sachsen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie diese Debatte mitgestaltet haben, auch wenn es bei drei Oppositionsrednerinnen ein bisschen enttäuschend war. Eine kann ich aber ausnehmen.
Frau Klinger, außer Aufregung über das Verfahren haben Sie nichts Konzeptionelles für die nächsten Jahre beigetragen.
Weiterhin haben Sie meine Aussagen umgedeutet. Dazu sollten Sie noch einmal das Protokoll nachlesen. Vielleicht erkennen Sie dann, worin die Chance dieser Debatte gelegen hat, nämlich dass man hätte miteinander diskutieren können.
Frau Schüßler, bei Ihnen wie immer der gleiche Reflex, wenn es um rechtsextremistische Dinge geht, die wir als demokratische Parteien klar benennen und nicht unterstützen – Sie beschweren sich darüber. Sie beschweren sich auch darüber, dass Sie bei einer Reduzierung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht mehr dabei wären. Sie sind im Jugendhilfeausschuss, aber ich habe nicht wahrnehmen können, dass Sie sich dort einbringen. Fangen Sie doch erst einmal an, bevor Sie kritisieren.
Weiterhin wollte ich zu Ihnen noch sagen: Wenn Sie sich schon nicht im Jugendhilfeausschuss beteiligen, wäre es doch wenigstens an der Zeit, dass Sie Ihren Stellvertreter, der nach wie vor Ihr Stellvertreter ist, endlich zurückziehen.
Ihr ehemaliges Fraktionsmitglied Herr Paul – da ist, glaube ich, mittlerweile ein Ausschlussverfahren in Ihrer Partei anhängig – ist nach meinen Informationen nach wie vor Stellvertreter im Landesjugendhilfeausschuss. Das halte ich für einen ziemlichen Skandal.
Wenn Frau Schüßler etwas Neues hat? Ich wollte eigentlich fix das Schlusswort halten, damit wir mit der Debatte fertig werden.
Herr Rohwer, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir Herrn Paul mehrmals aufgefordert haben, sich bei Ihnen abzumelden. Ich bin nicht die Mutti von Herrn Paul. Wenn er das nicht selbst machen kann, kann ich es auch nicht ändern.
Insofern sage ich ganz offen: Kümmern Sie sich darum! Wenn ich es endlich habe, dann ist dieser Skandal erledigt. Kinderpornografie und Landesjugendhilfeausschuss, das ist schwierig.
Frau Schütz, Sie sollten noch einmal den beschlossenen Haushalt anschauen. Bildung ist in der Tat ein Schwerpunkt geworden. Ansonsten ist es richtig, wenn wir mehr Steuereinnahmen haben, nicht gleich darüber zu diskutieren, wo man das Geld noch ausgeben kann, sondern erst einmal die Schuldentilgung voranzutreiben.