Protocol of the Session on January 24, 2007

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Sie müssen obendrein erfahren, dass wir als Erwachsene diese Beteiligung schätzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Dabei geht es nicht nur darum, dass sich Jugendliche im Sport engagieren, ihre Runden auf dem Sportplatz drehen und möglichst dort bleiben, sondern es geht auch darum, dass sich Jugendliche dafür einsetzen, wie viele Gelder in der Kommune genau für diesen Sportplatz ausgegeben werden, Herr Schiemann.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Kritiker der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre beklagen die Willkür einer solchen Regelung. Auch das ist heute bereits zum Ausdruck gekommen. Sie fragen, warum nicht ab 14 und warum nicht ab 21 Jahren. Allein die Herabsetzung des Wahlalters wäre keine wesentliche Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass Reife nie plötzlich mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters entsteht. Kompetenz wächst mit Erfahrung. Deshalb ist es für Kinder und Jugendliche wichtig, genau diese Erfahrung zu machen. Darum geht es uns. Wir als Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche diese Erfahrung machen können. Dafür ist es notwendig, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Interessen auszusprechen, dass sie lernen, sich mit anderen auseinanderzusetzen und unterschiedliche Interessen auszugleichen. Ferner müssen sie lernen, sich in Verfahren für ihre Interessen einsetzen zu können. Nur wenn wir das gemeinsam betrachten, können Jugendliche die Demokratie für sich als wirksam erleben und bei der Durchsetzung und Wahrnehmung ihrer Interessen auch Kompetenz erwerben.

Im Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS sehen wir es daher als sehr wichtig an, dass Kinder und Jugendliche als Subjekte ihres Handelns verstanden werden. Es genügt keineswegs, wenn Erwachsene die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Dennoch ist dieser Gesetzentwurf keine überzeugende Antwort auf eine substanzielle Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Mit den Jugendparlamenten bzw. den -vertretungen setzen Sie unserer Meinung nach zu einseitig auf formalisierte Jugendvertretungen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass weder die Herabsetzung des Wahlalters noch die Einrichtung von Jugendparlamenten ausreichen, um eine demokratische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen langfristig zu einer positiven Erfahrung werden zu lassen. Aber genau das muss doch unser Ziel sein.

In der Anhörung wurde deutlich: Wir brauchen eine Offensive, die nicht nur den Kindern, sondern auch uns Erwachsenen gilt. Jugendparlamente und Jugendforen funktionieren nur dann, wenn die begleitenden Erwachsenen – zum Beispiel die Bürgermeister – selbst diesen Dialog wollen und die Auseinandersetzung mit Jugendlichen nicht scheuen, wenn die Erwachsenen die Auseinandersetzung mit Jugendlichen und ihre Erfahrungen in diesem Prozess als Bereicherung empfinden. Nur dann wird es funktionieren.

Jugendvertretungen haben aus unserer Sicht noch einen weiteren Nachteil, der mit anderen Methoden ausgeglichen werden muss. In Vertretungen agieren in der Regel Jugendliche, die schon gelernt haben, ihre Meinung zu sagen, ihre Interessen zu erklären, und die sich auch zu sprechen trauen. Die anderen Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde werden dadurch die Erfahrung machen, dass es gut ist, wenn sie Verantwortung abgeben, weil da schon jemand ist, der für sie spricht.

Parlamentarische Demokratie lebt zwar davon, dass Verantwortung delegiert wird, aber bevor Verantwortung delegiert werden kann, ist es wichtig, dass Jugendliche die Erfahrung gemacht haben, dass sie selbst etwas bewegen können, bevor sie später vertrauensvoll diese Aufgabe in andere Hände geben. Deshalb ist die Debatte um die Kinder- und Jugendbeteiligung viel grundlegender. Es geht um moderne Beteiligungsmodelle. Es geht darum, altersangemessen alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Das beginnt in der Kita. Sonst machen Kinder wieder die Erfahrung der Ausgrenzung.

Beteiligungsmöglichkeiten dürfen nicht zu einer Auslese derjenigen führen, die gut reden können. Wir kennen das aus früheren Rhetorikwettbewerben. Sonst werden es immer dieselben sein, die sprechen werden. Beteiligungsmöglichkeiten müssen aber gerade sozial benachteiligte Kinder, zum Beispiel Förderschüler oder Kinder mit Migrationshintergrund, erreichen.

Und es ist wichtig, dass die Vorschläge, die die Kinder und Jugendlichen machen, ernsthafte Konsequenzen haben. Uns ist nicht geholfen, wenn wir eine weitere Spielwiese für Kinder und Jugendliche aufmachen. Deshalb bedarf es konkreter Projekte im sozialen Umfeld sowie Erwachsener, die sich diesem Prozess stellen. Kinderbeauftragte sind in diesem Zusammenhang keine Anwälte und weitere Beauftragte. Das ist so nicht wahr. Sie sind diejenigen, die diese vielfältigen Prozesse organisieren müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in unserem ureigensten Interesse, dass Kinder und Jugendliche mit Spaß und Neugier die Chancen der Demokratie für sich entdecken.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Danke schön. – Das war die zweite Runde der Fraktionen. Herr Prof. Porsch, Sie wollten eine dritte Runde eröffnen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schiemann, lieber Marko Schiemann! Ich achte dich. Daran wird sich auch nichts ändern. Aber gerade deshalb muss ich ein paar Dinge gerade rücken.

Erstens. Mir wurde vorgeworfen, dass ich erst zur Halbzeit der Debatte kam. Das stimmt. Ich habe die Debatte aber am Monitor verfolgt. Das war gut, denn so wurde das Hohe Haus vor einigen Zwischenrufen gerettet, die ich mir bei der Rede von Herrn Schneider hätte nicht verkneifen können. Das ist auch einmal ganz gut, das gebe ich zu.

Zweitens. Die Rede hat mir deutlich gezeigt, warum es eine Rede gegen das Wahlalter von 16 Jahren war. Wenn 16-Jährige wählen könnten, dann müsstet ihr euren sentimentalisch-patriarchalischen Umgang mit Jugendlichen, eure Meinung über Jugendliche und das, was sie können und nicht können, wahrscheinlich schnell aufgeben, denn sonst gäbe es keine Stimmen von Jugendlichen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Die gesamte Rede war ein Über-den-Scheitel-Streichen für die Jugendlichen nach dem Motto: Na ja, ihr seid schon fast so weit, jetzt dürft ihr schon üben und wir lassen euch hin und wieder; aber wirklich entscheiden müssen wir Erwachsenen, das ist völlig klar.

Dann kommt der Teil, in dem uns mitgeteilt wird, was Jugendliche alles von Erwachsenen erwarten: Gebt uns Ausbildungsplätze! Sorgt dafür, dass wir hinterher Arbeit haben! Beschützt uns! Und so weiter. – Na super!

Na super! Ja, das wollen die Jugendlichen! Wieso sollten die Jugendlichen dann nicht das Recht haben, genau jene Erwachsenen in die Parlamente zu wählen, von denen sie sicher sind, dass sie das umsetzen?

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Das ist doch die Endkonsequenz Ihres Beitrages gewesen, aber davor scheuten Sie zurück – wiederum des Patriarchats wegen. Dann muss man eben einmal konsequent sein. Wenn wir Jugendlichen zumuten mitzumachen, wenn wir von ihnen erwarten, sich zu engagieren, müssen sie doch wenigstens das aktive Wahlrecht haben. Interessant waren die Beispiele, die Sie aufgeführt haben, dass man dafür eine bestimmte Reife haben muss. Das war alles passives, nicht aktives Wahlrecht, und damit waren Sie auf dem falschen Dampfer – wie mit der ganzen Rede.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Ergibt sich daraufhin noch einmal allgemeiner Aussprachebedarf? – Dies stelle ich nicht fest. Die Staatsregierung hat das Wort; Herr Staatsminister des Innern Dr. Buttolo, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat mich in der Überzeugung bestärkt, dass die Absenkung der Altersgrenze nicht notwendig ist. Insbesondere ist das Ergebnis der Shell-Umfrage interessant: Bei den Jugendlichen gab es eine überwiegende Ablehnung des allgemeinen Wahlrechtes ab 18 Jahren.

Es geht nicht darum, Jugendlichen etwas vorzuenthalten. Dass es kluge und politisch weitsichtig denkende Jugendliche gibt, ist unstreitig. Es geht um mehr: um den Einklang von Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht muss im Zusammenhang mit anderen Altersgrenzen mit dem Blick auf die gesamte Rechtsordnung gesehen werden, auch wenn Sie, Herr Porsch, dies anders sehen. Die Rechtsordnung setzt die altersmäßigen Voraussetzungen für eigenverantwortliches Handeln mit 18 Jahren fest. – Herr Lichdi, hören Sie es sich an, das wäre mein Vorschlag. –

(Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. – Mit 18 Jahren tritt das Ende der elterlichen Sorge ein sowie die volle Deliktsverantwortlichkeit, die volle Prozessfähigkeit und Ehemündigkeit, die Volljährigkeit und damit die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Das Wahlrecht ist gegenüber der Fähigkeit, im eigenen Namen selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen, nicht als minderwertig oder von untergeordneter Bedeutung anzusehen. Der Gesetzgeber soll auch kein entsprechendes Signal setzen. Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen belegen, dass die Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen kein erhöhtes Interesse an kommunalen Wahlen aufweist, sondern dass die Wahlbeteiligung dieser Altersgruppen im Durchschnitt

deutlich unter der sonstigen Wahlbeteiligung liegt. Hessen hat die Absenkung des Wahlalters aus den eben genannten Gründen wieder rückgängig gemacht. Das Kommunalwahlalter ist aus meiner Sicht keine Spielwiese und gegenüber Bundes- und Landeswahlrecht kein Wahlrecht zweiter Klasse.

(Beifall bei der CDU)

Politik begibt sich in eine Sackgasse, wenn sie in populistischer Manier versucht, mit Sonderangeboten für bestimmte Zielgruppen die Wahlergebnisse zu verändern.

(Heiterkeit bei der FDP)

Was genau ist es, das Jugendliche an der Politik abstößt und zu deren Verdrossenheit führt? Was wir brauchen, ist aufrichtige Politik für alle Menschen.

Ich bitte, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sowie den der Linksfraktion.PDS abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln nun als Erstes den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion mit der Drucksachennummer 4/5086 unter dem Titel „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und weiterer Gesetze“. Ich frage den Berichterstatter, Herrn Pfeifer von der CDU-Fraktion: Möchten Sie sprechen? – Dies ist nicht der Fall. Es hat sich bewährt, artikelweise vorzugehen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe zuerst die Überschrift auf. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei deutlichen Unterschieden mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe den Artikel 1 mit dem Titel „Änderung der Verfassung des Freistaat Sachsen“ auf. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben.

Ich rufe Artikel 2, Änderung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen, auf. Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.

Artikel 3 trägt den Titel „Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen“. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.

Zum Abschluss rufe ich Artikel 4 auf. Er regelt das Inkrafttreten. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Im Prinzip