Protocol of the Session on January 20, 2005

Im Übrigen gab es auch im Schulausschuss den Antrag zur Neuverhandlung der Teilzeitvereinbarung. Hier liegt der gleiche Fall vor. Wir müssen Sie zum Jagen tragen. Wir tun das, weil es notwendig ist. Der Antrag ist im Schulausschuss mit neun zu elf Stimmen sehr, sehr knapp gescheitert.

Wir haben heute gemeinsam die Chance, mit der Annahme des PDS-Antrages die Grundlagen dafür zu schaffen, dass an den Grundschulen erfolgreicher Unterricht geleistet wird. Deshalb bitte ich Sie abschließend: Stimmen Sie dem PDS-Antrag zu und tun Sie damit den jüngsten Schulkindern in Sachsen einen guten Dienst.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS und der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag Drucksache 4/0301 gibt es einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Ihnen ausge

reichten Drucksache 4/0585. Ich frage die FDP-Fraktion, ob sie ihn einbringen möchte.

Ich glaube, im Redebeitrag bin ich darauf eingegangen. Deshalb verzichte ich hier auf eine weitere Begründung.

Ich danke Ihnen und frage die Fraktionen, ob es dazu Redebedarf gibt. – Für die PDS-Fraktion Herr Prof. Dr. Porsch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gegen diesen Änderungsantrag sprechen. Herr Herbst, es gibt jede Menge Gesetze und Verordnungen, die nur Zielstellungen beinhalten, obwohl sie normierende Texte sind. Nehmen Sie einmal die Straßenverkehrsordnung mit den dort formulierten Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkverboten und dann gehen Sie hinaus auf die Straße. Der Antrag selbst zeugt davon, wie gefährlich Unterrichtsausfall ist, ob planmäßig oder anders bedingt. Es muss beim Antragsteller Unterricht ausgefallen sein, und zwar erstens in Grammatik. Denn sonst hätten Sie hier den Dativ und nicht den Akkusativ verwendet. Der Satz müsste in Ihrer Änderung heißen, dass es nicht zu geplantem Unterrichtsausfall kommt. Dann wäre er grammatisch richtig. Es muss zweitens auch Wortschatzarbeit bei Ihnen ausgefallen sein, denn sonst wüssten Sie, dass es in bestimmten Bereichen Terminologien gibt, die dafür sorgen, dass die Aussagen eineindeutig sind. In dem Bereich haben wir einen Terminus, der heißt planmäßiger Unterrichtsausfall. Also müsste der Satz terminologisch berichtigt heißen, dass es nicht zu planmäßigem Unterrichtsausfall kommt.

(Zuruf des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Jetzt ist der Satz lexikalisch und grammatisch richtig.

Es muss aber drittens auch Stilistik bei Ihnen ausgefallen sein. Denn dass es nicht zu planmäßigem Unterrichtsausfall kommt, ist zwar grammatisch in Ordnung, aber stilistisch ist es wesentlich eleganter, dass es zu keinem planmäßigen Unterrichtsausfall kommt. Da hätten Sie übrigens Ihr „n“ wieder gerettet.

Ziehen Sie den Antrag zurück! Unterrichtsausfall ist immer schädlich. Wir müssen uns das Ziel stellen, ihn generell abzuschaffen.

(Beifall bei der PDS und der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Gibt es aus anderen Fraktionen noch Redebedarf dazu? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/0585. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Zustimmungen und Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag von der Mehrheit abgelehnt worden.

Nun bringen wir den ursprünglich eingebrachten Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 4/0301, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch abgelehnt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Meine Damen und Herren! Es ist jetzt gleich 13:00 Uhr. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Tagesordnung für die Mittagspause unterbrechen und uns 14:00 Uhr wieder hier einfinden.

(Unterbrechung von 12:56 Uhr bis 14:01 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Aufrechterhaltung der GA-Wirtschaftsförderung

Drucksache 4/0468, Antrag der Fraktion der FDP

Gewährleistung einer zielgerichteten GA-Wirtschaftsförderung

Drucksache 4/0357, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, CDU, Herr Staatsminister Jurk hat um das Wort gebeten, PDS, NPD und DIE GRÜNEN. Ich erteile nun der einreichenden Fraktion das Wort. Die FDP-Fraktion, bitte. Herr Abg. Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die GA-Förderung ist das wichtigste Förderinstrument zur Unterstützung der Finanzierung von Investitionen im Freistaat Sachsen. Eine Unterscheidung der GA-Förderung ist zum einen in

die Investitionszulage sowie in den GA-Zuschuss möglich. Sie wissen, bei der Investitionszulage haben Sie einen Rechtsanspruch, der über das Finanzamt ausgereicht wird, und zwar ein Jahr, nachdem die Investition abgeschlossen ist. Beim GA-Zuschuss – das ist das Thema, über das wir heute sprechen – gibt es keinen Rechtsanspruch. Sie können den GA-Zuschuss über die Sächsische Aufbaubank beantragen.

Ich möchte zum Ersten eine kurze Bestandsaufnahme zur bisherigen Förderpraxis der GA-Förderung bringen. Wir haben eine Verringerung der GA-Förderung. Im Haushaltsjahr 1997 standen noch 982 Millionen Euro,

davon für die einzelbetriebliche Investitionsförderung 553 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben eine starke Verringerung. Im Jahr 2003 standen nur noch 399 Millionen Euro zur Verfügung, dafür für die einzelbetriebliche Förderung 321 Millionen Euro. Noch dramatischer ist es beim Zuschussvolumen für kleine und mittelständische Unternehmen gemäß EU-Definition 96 280 EG, das heißt, Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und nicht Tochtergesellschaften von größeren Konzerngesellschaften sind. Im Haushaltsjahr 1997 betrug das Zuschussvolumen, das, was beim Mittelstand angekommen ist, lediglich 52 %, umfasste aber 90 % aller Bewilligungen. Noch dramatischer sah es im Jahr 2001 aus. Hier erhielt der sächsische Mittelstand nur 38 % des gesamten Zuschussvolumens, aber 92 % aller Bewilligungen. Im Haushaltsjahr 2003 ist es etwas angestiegen auf 60 % und umfasste 93 % aller Bewilligungen.

Wenn wir uns die Zahlen ansehen, erkennen wir, dass in der Vergangenheit eigentlich der Mittelstand und die sächsische Wirtschaft überwiegend mittelständisch geprägt sind. Wir haben es mit kleinen Unternehmen zu tun, das heißt, Größenklassen von 50, 100, 150 Mitarbeitern. Dass diese teilweise weniger als 50 % des gesamten GA-Fördervolumens erhalten haben, ist, glaube ich, eine Benachteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen des Freistaates Sachsen.

Wie ist denn der aktuelle Stand der GA-Förderung? Neue Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre mit Fälligkeit 2005 bis 2007 stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Verpflichtungsermächtigung – um den Sachverhalt einmal darzustellen – bedeutet, dass die Sächsische Aufbaubank, wenn sie Verpflichtungsermächtigungen hat, GA-Förderanträge genehmigen kann. Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren sind bereits vollständig durch entsprechende Förderzusagen aus der Vergangenheit gebunden. Für das Haushaltsjahr 2005 sind 309 Millionen Euro gebunden, für das Haushaltsjahr 2006 232 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2007 102 Millionen Euro.

Eine Feststellung, die wir hier treffen können, ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein finanzieller Rahmen für weitere Bewilligungen im Rahmen der GA-Förderung vorhanden ist. Wir haben einen Stau von vorhandenen Anträgen auf GA-Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank. Zum 1.1.2004 waren das 747 GA-Fördermittelanträge. Hier gebe ich meinem Kollegen Lämmel Recht, wenn er in der „Freien Presse“ vom 19. Januar 2005 berichtet: „Leere Programme machen keinen Sinn.“ Es sind einfach für GA-Förderung keine finanziellen Mittel mehr da. In der heutigen „Freien Presse“ wird berichtet, dass bei der Sächsischen Aufbaubank aktuell zum 1.1.2005 680 GA-Fördermittelanträge mit einem Volumen von 380 Millionen Euro nicht befürwortet worden sind. Meine Damen, meine Herren! Das sind Investitionen, die der Mittelstand im Freistaat Sachsen umsetzen will, um wachsen zu können. Wir haben einen Riesenstau, eine Antragsflut, und wir haben eine Verhinderung von Investitionen.

Was sind die Gründe für die eingetretene Situation? Im Haushaltsjahr 2001 erfolgte eine Entnahme von 279 Millionen Euro aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, die überwiegend zur Sanierung maroder Abwas

serzweckverbände eingesetzt wurde. Darüber hinaus erfolgte in diesem Zusammenhang eine 50-prozentige Kürzung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Wir hatten ursprünglich 360 Millionen Euro; 279 Millionen Euro sind zweckentfremdet verwandt worden. Es verblieben 351 Millionen Euro für die aktuelle Strukturfondsperiode.

Zur verständlichen Darstellung der Mittelverwendung des Europäischen Strukturfonds: Wir haben für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 rund 5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon werden aber lediglich 10 % dieser Strukturfondsmittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung verwandt. Ich will das einmal kurz aufstrippen:

für den Europäischen Sozialfonds, für Arbeitsmarkt rund eine Milliarde Euro

für EAGFL ländlicher Raum 700 Millionen Euro

für EFRE Investition F + E Infrastruktur 3 Milliarden Euro; diese 3 Milliarden Euro splitten sich wieder auf für Infrastruktur 1,3 Milliarden Euro, für Umweltschutz 0,74 Milliarden Euro, für die gewerbliche Wirtschaft 0,9 Milliarden Euro, davon nur für die Investitionsförderung, also für unsere GA-Förderung, 350 Millionen Euro.

Am 21. Dezember 2004 fasste ein GFK-Begleitausschuss – für diejenigen, die nicht wissen, was GFK heißt: Gemeinschaftliches Förderkonzept – den Beschluss, aus dem EFRE-Fonds und dem ESF Mittel zugunsten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung umzuschichten. Hier frage ich mich, warum man nur 224 Millionen Euro umgeschichtet hat, obwohl die Deckungslücke wesentlich größer ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Wie hoch ist denn die aktuelle Deckungslücke?

Wir gehen davon aus, dass die Deckungslücke in der aktuellen Strukturfondsperiode, also in den Jahren 2005 bis einschließlich 2006, mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Wie soll denn die zukünftige GA-Förderung strukturiert werden? Wir schlagen Ihnen dazu ein Zweisäulenmodell vor, das wie folgt aussehen könnte: Die eine Säule – hier möchten wir die Errichtung eines eigenen Haushaltstitels, eines so genannten Leertitels für größere Neuansiedlungen und Großinvestitionsprojekte mit einem Zuschussvolumen von größer fünf Millionen Euro. Die zweite Säule ist die Nutzung der ursprünglichen GAFörderung zur kontinuierlichen Bewirtschaftung und Bewilligung von GA-Förderanträgen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen und Neuansiedlungen mit einem Volumen kleiner fünf Millionen Euro. Als dritten Punkt – das war schon im Antrag der CDU-/SPD-Koalition enthalten – ist eine wesentlich größere Steigerung des Förderrahmens für Neubewilligungen erforderlich – denn derzeit haben wir keinen Förderrahmen dafür – durch eine stärkere Umschichtung innerhalb des vorhandenen EU-Strukturfonds. Es kann nicht sein, dass weniger als 10 % der zur Verfügung stehenden Mittel für die Investitionsförderung ausgegeben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bitten Sie, dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen, damit der sächsische Mittelstand erstens Planungssicherheit, zweitens Verlässlichkeit und drittens Kalkulierbarkeit hinsichtlich der GA-Förderung in der aktuellen Strukturfondsperiode erhält.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU-Fraktion, bitte; Herr Abg. Petzold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wolfgang Heinze, seines Zeichens Präsident der Vereinigung Sächsischer Wirtschaft, selbst gestandener Mittelständler, sagte vorgestern zum Empfang des VSW zwei unbestrittene Tatsachen: 1. Die sächsische Wirtschaft ist unbeirrt auf Wachstumskurs. Das verarbeitende Gewerbe nimmt mit hohen, teilweise zweistelligen Zuwachsraten die Spitzenreiterrolle unter allen Bundesländern ein.

2. Die Zuschüsse der GA, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, sind das Instrument der Wirtschaftsförderung und müssen auf möglichst hohem Niveau weiter an unsere Unternehmen fließen. Der Freistaat hat diese Mittel – sei an dieser Stelle eingefügt – besser eingesetzt als andere Regionen. Damit konnten weit über 40 Milliarden Euro an privaten Investitionen getätigt und weit über 450 000 Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. Größere Flops oder Investruinen wie in anderen Bundesländern hat sich Sachsen nicht geleistet – auch dank einer fundierten Begleitung durch SMWA und SAB.

Die im Vergleich zu unseren Europäischen Mitbewerbern, besonders aus den Beitrittsländern, teilweise beträchtlich niedrigeren Lohnstückkosten hindern ausländische Investoren nicht daran, bei uns ihre Zelte aufzuschlagen oder aufschlagen zu wollen. Ein Grund dafür sind die attraktiven Investitionsbedingungen, sprich: GA-Zuschüsse und Investitionszulagen; mein Vorredner hat es bereits angesprochen.

Genauso notwendig brauchen unsere ansässigen sächsischen Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung diese Beihilfen. Ihr Kapitalstock ist einfach zu gering, um aus eigenen Kräften Investitionen in der von uns allen gewünschten Größenordnung zu stemmen. Natürlich müssen wir auch über alternative Finanzierungsinstrumente nachdenken – das sei nur am Rande bemerkt.