Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit der Drucksachennummer 4/7313. Möchte ihn jemand einbringen? – Frau Herrmann, bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Titel „Zuwendung zur Integration von Zuwanderern“. „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir setzen uns gemeinsam das Ziel, in Sachsen lebende Spätaussiedler und Ausländer besser in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern liegt im wohlverstandenen Interesse des Landes. Darum werden wir vor allem junge Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf gezielt fördern. Wichtig ist die Sprachförderung. Nur wer Deutsch lesen, sprechen und schreiben kann, kann sich mit Erfolg integrieren.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begründung für unseren Änderungsantrag stammt nicht etwa aus unserem Wahlprogramm, sondern das, was ich Ihnen vorgelesen habe, stammt aus dem Koalitionsvertrag. Wir wollen diesen Titel aufstocken, um das, was sich auch im Koalitionsvertrag ausdrückt, finanziell zu unterstützen. Es ist so, dass mit diesem Haushaltstitel in den nächsten zwei Jahren nicht nur Aussiedler gefördert werden sollen, sondern auch andere Zuwanderer. Deshalb reicht das Geld, das darin enthalten ist, nicht aus. Wir wollen mehr Geld für Integration, und wir wollen ausweisen, wofür es ausgegeben wird. Wir wollen Flexibilisierung des Spracherwerbs. Es muss auch Möglichkeiten geben, nach Feierabend auf die Woche verteilt zwei Stunden Sprachunterricht zu bekommen. Wir wollen die Interkulturalität an Hochschulen damit unterstützen, den gleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gewährleisten. Die Förderung und Ausbildung der Asylbewerber(innen) wollen wir mit diesem Antrag ebenfalls unterstützen.
Wir weisen Sie noch darauf hin, dass Frau de Haas in ihrem Tätigkeitsbericht, den wir in der letzten Woche erhalten haben, ebenfalls Bedarf in diesem Bereich sieht. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Wir werden dem Antrag sicherlich zustimmen. Ich muss jedoch hinzufügen, dass er inkonsequent ist, da es, wie wir alle wissen, ein Integrationskonzept für Sachsen geben soll, das die Koalition beschlossen hat, und es ist notwendig, dafür Mittel in diesen Haushalt einzustellen. Dafür reichen natürlich die von Ihnen vorgeschlagenen auf keinen Fall aus, wie Sie wissen. Aber auch ein wenig ist besser als gar nichts. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag zu, sagen aber zugleich, dass unsere Fraktion der Auffassung ist, dass die finanzielle Untersetzung eines solchen Integrationskonzeptes ansteht, und wir werden – wir haben dies im Haushalt deutlich gemacht – auch weiter dranbleiben.
Gibt es zum Änderungsantrag weiteren Redebedarf? – Dies ist nicht der Fall, deshalb kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse über die Drucksache 4/7313 abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Drucksache 4/7315, Änderungsantrag der NPD-Fraktion, auf. Wird Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Dann lasse ich nun über den soeben aufgerufenen Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe das Kapitel 08 03 auf. Wer diesem Kapitel die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, damit ist dem Kapitel 08 03 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe das Kapitel 08 04 auf. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/7320. Wird Einbringung gewünscht?
Überhaupt keine? – In Ordnung. Dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/7320. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer geringen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/7322 auf, auch ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Stimmverhalten. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Drucksache 4/7323, einen Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, auf. Wird hierzu Einbringung gewünscht? –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Änderungsantrag bezieht sich auf die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, einen Bereich, in dem während der Haushaltsverhandlungen durch das häufige
Hin- und Herschieben von Beträgen die meiste Verwirrung gestiftet wurde. Das hat sich jetzt auch hier in der Debatte gezeigt.
Ich habe nun die Aufgabe, diese Verwirrung ein bisschen aufzuhellen. Sowohl durch die Ergänzungsvorlage der Staatsregierung als auch durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden die Mittel für die allgemeine Jugendpauschale von 11 Millionen Euro auf 15,3 Millionen Euro aufgestockt. Das ist jetzt aber, Herr Gerlach, Frau Nicolaus und auch Frau Orosz, nicht, wie Sie es hier verkaufen wollen, das Geschenk, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden gemacht wird.
Vielmehr handelt es sich dabei um eine notwendige Erhöhung des Ansatzes bei diesem Titel, aus dem sich die Jugendpauschale speist; denn der Leistungsbereich, der mit diesen Mitteln abgedeckt werden soll, wird erweitert. Sie wollen zusätzlich die Fansozialarbeit aus diesen Mitteln bezahlen. Und man muss natürlich die Frage stellen: Woher kommen denn diese Mittel? Es ist nämlich keine Aufstockung des Jugendhilfehaushalts insgesamt, sondern es ist nur eine Umschichtung. Dieses ging zulasten der freien Träger.
Nein, es ist eine Umschichtung und dafür wurden die Mittel für die freien Träger gekürzt. – Wie gesagt, die freien Träger hat es besonders erwischt. Ich möchte einmal einen kurzen Überblick geben: Im Jahr 2006 standen für die freien Träger noch 10,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im ursprünglichen Haushaltsentwurf waren es noch 7,1 Millionen Euro. Jetzt sind es gerade noch 4,8 Millionen Euro. Dieses Ausbluten wollen und können wir nicht hinnehmen. Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag eine Erhöhung um 2,8 Millionen Euro auf dann knapp 7,7 Millionen Euro vor.
Frau Staatsministerin, noch ein Wort. Ich möchte Sie, wenn Sie argumentieren, dass der Jugendhilfehaushalt insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung hat, darum bitten, zwischen Kita und dem Jugendhilfebereich nach den §§ 11 bis 14 und zusätzlich noch § 16 zu trennen. Denn das sind zwei unterschiedliche Dinge und diese können Sie nicht gegeneinander ausspielen. Aber das passiert, wenn Sie so argumentieren.
Dann möchte ich herzlich um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag werben, denn damit können Sie wirklich zeigen, wie es um die Position der Jugendhilfe in Sachsen und um Ihre Position dazu bestellt ist. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung.
Dann rufe ich jetzt den Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/7323 zur Abstimmung auf. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/7317, auf. Wird noch Einbringung gewünscht? – Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle haben A gesagt, und zwar in der 49. Sitzung des Sächsischen Landtags am 11. Mai dieses Jahres. In der Sammeldrucksache 4/5122 stimmten Sie unserem Antrag „Pro Fußball: Für eine Fansozialarbeit – raus aus dem Abseits!“ zu. Sie haben damit beschlossen, das Nationale Konzept Sport und Sicherheit in Sachsen umzusetzen. Dieses Konzept, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es seit drei Jahren. Es enthält die organisatorischen und finanziellen Vorgaben für präventive Fansozialarbeit.
Dieses Konzept ist vielfach erprobt, es ist auch evaluiert worden. Weil Sie damals Ja gesagt haben, ist es selbstverständlich, dass Sie heute unserem Änderungsantrag zustimmen und B sagen müssen. Das Konzept besagt, dass Land, Kommunen und Deutscher Fußballbund diese Fansozialarbeit jeweils zu einem Drittel finanzieren. Das bedeutet für Sachsen in Anlehnung an die DFB-Statuten – die Zuschüsse für die einzelnen Vereine sind abhängig von der Spielklassenzugehörigkeit – 165 000 Euro pro Jahr für Fußballfansozialarbeit.
Das Argument, dass man diese Fußballfansozialarbeit aus der Jugendpauschale finanzieren kann, weisen wir zurück, und zwar aus verschiedenen Gründen. Frau Schütz hat schon einige genannt. Wir alle wissen, dass der Titel „Jugendpauschale“ in den Kommunen ausgereizt ist und dass es für die Kommunen unmöglich ist, weitere Projekte aus diesem Titel zu finanzieren. Das ist ein wesentlicher Grund.
Andere Gründe sind zum Beispiel, dass es nur in wenigen Kommunen Fußballvereine gibt. Diese Kommunen wären gegenüber anderen Kommunen benachteiligt, wenn sie diese Mittel aus der Jugendpauschale nehmen müssten. Außerdem kommen nicht nur Jugendliche und Fans aus der eigenen Gemeinde.
Deshalb fordern wir, diese 165 000 Euro zusätzlich unter diesem Haushaltstitel einzustellen. Das ist, wie gesagt, genau die Summe, die gebraucht wird. Auch das Dresdener Modellprojekt läuft noch ein Jahr, nächstes Jahr, dann ist es beendet und läuft aus. Bisher hat sich der Deutsche Fußballbund darauf eingelassen, Mittel aus der Jugendpauschale anzuerkennen, obwohl diese einen wesentlichen Nachteil haben: Sie sind nicht nachhaltig, denn wenn die Zahl der Jugendlichen zurückgeht, geht auch die Höhe dieser Mittel zurück. Der Fußballbund finanziert nur mit, wenn diese Projekte nachhaltig finanziert sind.
Das alles sind also Gründe dafür, extra Mittel hierfür einzustellen. Dafür möchte ich an dieser Stelle noch
Ich lasse jetzt über die Drucksache 4/7317, Antrag der Fraktion der GRÜNEN, abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/7318 auf und bitte um Einbringung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftskonfliktberatung wurde in der Vergangenheit stark gefördert. Aber schon im letzten Doppelhaushalt wurden dort Mittel gekürzt. Das führte dazu, dass Bürokräfte nicht mehr finanziert werden konnten, und das hat für die Schwangeren die Folge, dass sie, wenn sie im Konfliktfall anrufen, mit dem Anrufbeantworter verbunden sind. Das ist nur ein Punkt.
Gleichzeitig wachsen jetzt die Aufgaben der Beratungsstellen. Sie sollen präventive Konzepte gegen Kindesvernachlässigung in der Schwangerschaft beginnen. Genau dort können die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einen Beitrag leisten. Sie kennen außerdem die Debatte über Spätabbrüche und vorgeburtliche Diagnostik. In beiden Fällen kommen vermehrt Aufgaben auf Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu.
In der Zeitung „DNN“ vom 17. November wird in einem Beitrag berichtet, dass Frau Orosz in Zukunft wieder stärker künstliche Befruchtung in Sachsen ermöglichen möchte. Auch dafür brauchen wir Beratung. Das ist eine Aufgabe, die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit übernehmen können.