Protocol of the Session on November 16, 2006

Bitte schön.

Frau Pfeiffer, bitte.

Frau Kollegin Schütz, ist Ihnen bekannt, dass in Wurzen das Frauenschutzhaus geschlossen wurde, weil es nicht genügend ausgelastet war, und dass Wurzen eine Notwohnung bereitstellt, die jetzt regelmäßig und gut ausgelastet ist?

Es freut mich, dass die aktuelle Situation so ist. Es täuscht aber nicht darüber hinweg, dass es gerade in dem ländlichen Bereich eine Zunahme an Gewalttaten bzw. auch Gewalttaten im häuslichen Bereich gibt, wie wir auch den Zahlen der Großen Anfrage entnehmen können. Ich glaube nicht, dass zukünftig nur diese eine Schutzwohnung ausreichen wird.

Dem Entschließungsantrag werden wir im Übrigen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion.PDS)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Frau Herrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Redebeitrag wurde das Dilemma dieses Themas deutlich. Eine gute Auslastung ist die Voraussetzung dafür, dass Frauenschutzhäuser finanziert werden. Doch das ist weiß Gott kein Grund zum Feiern. Deshalb werden wir, wenn wir das Thema ernst nehmen, immer wieder vor dem Problem stehen, dass wir Frauenschutzhäuser vorhalten und uns eigentlich darüber freuen müssen, dass sie nicht gut ausgelastet sind, was aber nicht zugleich bedeutet, dass wir sie nicht mehr brauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Eine Große Anfrage ist ja immer die Gelegenheit, einem Thema hier im Hohen Hause Gehör zu verschaffen. Ich denke, dieses Thema hat es dringend verdient.

Ein Ziel der Großen Anfrage, das die Linksfraktion.PDS in ihrer Begründung genannt hat, ist eine Bestandsaufnahme zu Prävention, Hilfen und Ahndung in diesem Bereich. Wenn ich die Anfrage unter dem Gedanken der Prävention durchgeblättert habe, hat mich das doch einigermaßen ratlos zurückgelassen: Wenn man davon absieht, dass jede Beratung und jede Arbeit mit Opfern und natürlich auch mit Tätern eine Prävention für die

Zukunft ist, dann bin ich noch nicht so sehr fündig geworden, was Präventionsangebote betrifft, die darauf abzielen, häusliche Gewalt zu vermeiden oder in einem ganz frühen Stadium den Menschen Hilfe an die Hand zu geben. Die Öffentlichkeitsarbeit auf diesem Gebiet muss verstärkt werden – auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir Frauen und Opfern – es sind meist Frauen – die Scham nehmen, über dieses Thema zu sprechen.

Es gibt seit 2003 den Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt, angebunden am Sächsischen Staatsministerium des Innern. Auch deshalb haben wir diese Anfrage mit besonderem Interesse gelesen, konnte man daraus doch unter Umständen ablesen, ob dieser Lenkungsausschuss schon Spuren beim Umgang mit dem Thema häuslicher und sexualisierter Gewalt hinterlassen hat.

Deutlich ist uns geworden, dass es auf diesem Gebiet einen Paradigmenwechsel gegeben hat – das hat Frau Dr. Ernst schon gesagt. Das wird aus der Beantwortung der Fragen ganz klar und darüber sind wir froh. Wir sehen ganz deutliche Fortschritte – das sind zum Beispiel die Interventionsstellen und die Angebote für Arbeit mit Täterinnen und Tätern. Außerdem ist das Vorhaben, Gewaltschutzverfahren in Zukunft als Familiensache bei den Gerichten anzubinden, ein Vorhaben, mit dem auf die Kritik, die in der Vergangenheit von vielen Experten geäußert wurde – nämlich der Aufsplittung der Verfahren an Familien- und Zivilgerichten –, reagiert wurde.

Natürlich fehlt immer noch der Landesaktionsplan; wir haben jetzt gehört, dass er Ende des Jahres vorgelegt werden soll, und sind gespannt darauf – auch auf die Diskussion, die sich anhand dieses Aktionsplanes ergeben wird und die schon eine Ausrichtung unserer Arbeit auf diesem Gebiet in Zukunft darstellen wird.

Ich möchte noch einmal drei Punkte aufgreifen, die uns besonders wichtig erscheinen: das Netz an Beratungsangeboten als Basis für eine weiterführende Vernetzung, das Angebot für Kinder und Jugendliche und das Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund.

Zum ersten Punkt wird schon ganz zu Anfang der Anfrage darauf verwiesen, dass für eine wirksame Bekämpfung das konsequente Intervenieren durch verantwortliche staatliche Institutionen in Kooperation und Vernetzung mit sozialen Einrichtungen wie Frauen- und Kinderschutzhäusern, Schutzwohnungen, Interventionskoordinierungsstellen, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Opferberatungsstellen öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe usw. die Voraussetzung ist. Darin drückt sich aus, dass Opferschutz einen ganzheitlichen Ansatz braucht.

An mehreren Stellen wird folgerichtig weiter hervorgehoben, dass diese Einrichtungen erhalten bleiben sollen, dass weiterhin Interventions- und Koordinierungsstellen und Täterberatung zu installieren sind und dass die vorhandene Struktur und die Unterstützungsangebote erhalten werden sollen und dass, um eine regionale Ausgewogenheit zu schaffen, beabsichtigt ist, das beste

hende Netz an Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen auszubauen.

Die Fülle der Zitate zeigt schon, dass es der Staatsregierung mit diesem Thema ernst ist; aber die Realität sieht an manchen Stellen anders aus. Es gibt weniger Frauenschutzhäuser als in der Vergangenheit und die LAG der Frauenschutzhäuser in Sachsen berichtete schon vor 2005 von 16 Schutzhäusern. In der Großen Anfrage ist noch von 18 die Rede. Ich weiß nicht, wie aktuell diese Zahl ist.

In der Zwischenzeit sind weitere Schutzhäuser in Gefahr geschlossen zu werden, weil Kommunen und Landkreisen die Mittel knapp werden. Wir sind auch der Meinung, dass sich die Kommunen und Landkreise an der Finanzierung beteiligen sollen; aber die Frage ist, in welcher Höhe.

Auch im aktuellen Haushaltsentwurf sind für uns die Mittel für die Schutzhäuser nicht transparent und deshalb ist nicht klar, mit welcher Förderung diese Häuser in Zukunft rechnen können. Was ist also zur Erhaltung des Netzes wirklich geplant? In den alten Bundesländern erhalten die Kommunen 50 bis 60 % Zuschuss vom Land, in Sachsen sind es nur 15 bis 20 %. Wir sind der Meinung, dass das zu wenig ist und dass wir dort mehr fördern müssen.

Zu meinem Punkt 2. Ebenfalls im Komplex Beratungs- und Infrastruktur stellt die Staatsregierung fest: „Im Falle der Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt wird das im Freistaat Sachsen zur Verfügung stehende Angebot zur Hilfe, Beratung und Krisenintervention als bedarfsgerecht eingeschätzt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt gemäß § 4 SGB VIII mit Trägern der Freien Jugendhilfe zusammen.“

Hier kann ich Ihren Optimismus nicht ganz teilen. Warum haben wir uns sonst gestern so ausführlich mit dem Frühwarnsystem beschäftigt? Und damit haben wir ja eigentlich nur Kinder im Blick – sehr kleine Kinder und Kinder, die in die Kita gehen –, und ich stelle mir schon die Frage, wie es dann aussieht, wenn Kinder älter werden. An der Stelle, meine ich, haben wir wirklich ein Manko. Schließen könnte das Manko zum Beispiel die Schulsozialarbeit; davon ist nur an einigen Punkten die Rede. Auf die Nachfrage zu Studien und Untersuchungen in Sachsen antwortet die Staatsregierung, dass es dazu kaum Studien gibt. Eine Studie der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen nennt sie – hier sind die Jungs völlig ausgeblendet.

Schulsozialarbeit ist ein Thema, das wir viel stärker mit diesen Problemen in Zusammenhang bringen müssen. Auch deshalb ist es für mich fraglich, ob die Jugendpauschale ausreichen wird, weiterhin eine Schulsozialarbeit in dem Maße zu finanzieren, wie wir es brauchen.

Zu Punkt 3: Auf Seite 7 wird gefragt: „Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung richten

sich an Migrantinnen und Migranten?“ Darauf antworten Sie, Herr Buttolo: „Neben der psychosozialen Beratung und Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt und Menschenhandel leistet die vom Freistaat geförderte Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution KobraNet Netzwerksarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene.“ Zum einen verstehe ich hier nicht ganz: Es wurde in dieser Anfrage nicht nach Menschenhandel und Zwangsprostitution gefragt, sondern nach häuslicher und Beziehungsgewalt; und zum anderen würdigen wir die Arbeit von CobraNet ganz ausdrücklich. Aber ich möchte ergänzen: Diese Arbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene wird durch zwei Mitarbeiterinnen geleistet, von denen eine nur als Teilzeitkraft bezahlt werden kann. Ob das ausreichend für diese umfangreiche Aufgabe ist, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Es geht hier aber auch um die Fragen der häuslichen Gewalt in Familien oder Beziehungen, in denen mindestens einer oder eine einen Migrationshintergrund hat. Das sind Familien mit ganz spezifischen Problemen. Professionelle Beratung steht da vor zusätzlichen Schwierigkeiten. Beratungsstellen müssen nämlich sprachliche und kulturelle Barrieren überwinden, und Mittel für Dolmetscher sind im Allgemeinen nicht vorgesehen. Für diese Menschen brauchen wir eine Öffentlichkeitsarbeit, die für sie auch zugänglich ist. Wie viele Flyer sind in diesem Sinne barrierefrei und in wie viele Sprachen wurden diese Flyer übersetzt? Wo können sich diese Frauen und Kinder – natürlich auch Männer, soweit sie betroffen sind – hinwenden? An dieser Stelle besteht noch deutlicher Handlungsbedarf.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Staatsregierung das Wort; Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Große Anfrage der Linksfraktion greift ein Thema auf, für das die gesellschaftliche Sensibilität stark gewachsen ist. Die Problematik häuslicher, aber auch sexualisierter Gewalt wird zunehmend enttabuisiert, die Öffentlichkeit über Hilfsangebote immer stärker informiert. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Die Staatsregierung begreift den Schutz ihrer Bürger – der Frauen, Männer, Kinder und Jugendlichen – vor häuslicher Gewalt und die damit verbundene Prävention und Intervention im Krisenfall als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die Finanzierung dieser Aufgabe tragen Land und Kommunen gleichermaßen Verantwortung.

Häusliche Gewalt umfasst physische, psychische und sexualisierte Formen der Gewalt und kommt wahrlich in vielfältigen Täter-Opfer-Konstellationen vor. Bei der Bekämpfung dieser Gewaltformen hat sich in den letzten Jahren – auch bedingt durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes – ein Paradigmenwechsel vollzogen. Früher wurde vor allem die differenziert geleistete einzelfallbezogene Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen und Opferhilfeorganisationen in den Blick genommen.

Heute wissen wir: Wir brauchen abgestimmte, umfassend vernetzte staatliche und nichtstaatliche Interventionsmöglichkeiten. Die Staatsregierung hat – Frau Abg. Henke hat darauf hingewiesen – dem Rechnung getragen und auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 1. April 2003 den landesweiten Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ins Leben gerufen. Er hat die Aufgabe, verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auf staatlicher Ebene und Nichtregierungsebene zu initiieren, zu lenken und zu koordinieren.

Auch vor diesem Hintergrund wurde im sozialen Bereich die Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser um den Aufbau von Interventions- und Koordinierungsstellen ergänzt. Deren Aufgabenspektrum umfasst zusätzlich zur opferorientierten Beratung vor allem die Kooperation und Vernetzung aller beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen auf regionaler Ebene. Als fester Bestandteil der Beratungsstruktur haben sich in Ergänzung des Hilfenetzes für Opfer auch Täterberatungsstellen etabliert, die an den Ursachen der Gewaltbeziehungen arbeiten. Auch das halte ich für richtig. Ein Täter, der sich auf eine solche Beratung einlässt, wird viel eher und dauerhaft auf den Einsatz von Gewalt verzichten.

Meine Damen und Herren! In Fällen häuslicher Gewalt steht im Freistaat Sachsen eine lokal leistungsfähige Struktur aus Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen bereit, die im Zusammenwirken mit polizeilichen und juristischen Interventionen Opfern wirksam Schutz und Hilfe bieten kann. Diese Struktur wird ergänzt durch entsprechende Dienste und Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Jugend- und Sozialämter, der Familien- und der Amtsgerichte, der Staatsanwaltschaften, der sozialen Dienste der Justiz, der Opferhilfeorganisationen Weißer Ring e. V. und Opferhilfe Sachsen e. V. und anderer mehr. Als Ergebnis steigenden Beratungsbedarfs und konsequenter Vernetzungsarbeit wird dieses sächsische Netz stetig weiterentwickelt und ergänzt, um Opfern wie Tätern wirksame, abgestimmte Hilfen zuteil werden zu lassen.

Das alles verlangt eine permanente und konsequente Sensibilisierungs- und Schulungsarbeit aller beteiligten Professionen. Wenn es insbesondere darum geht, das Gewaltschutzgesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen, dann muss zukünftig der Schwerpunkt verstärkt auf interdisziplinärer Weiterbildung liegen.

Dass dieses Gesetz bereits deutlich Wirkung entfaltet hat, zeigen die stetig steigenden Fallzahlen der angewiesenen Schutzanordnungen sowie der polizeilichen und gerichtlichen Wegweisungen. Allerdings wird die Zuständigkeitsaufspaltung zwischen Familien- und Zivilgerichten bei Anträgen auf Erlass von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz von einem Teil der gerichtlichen Praxis für hinderlich gehalten. Entsprechende Bedenken wurden bereits im Jahre 2002 dem Bundesministerium der Justiz mitgeteilt. Ein derzeit in der Diskussion befindlicher Referentenentwurf – Frau Abg. Herrmann hat dies eingefordert – sieht vor, die Gewaltschutzverfahren insgesamt als Familiensachen einzuordnen. Als insoweit zuständiger Fachminister kann ich nur sagen: Ich halte diesen Ansatz für richtig.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes wurde auch der Opferschutz in der sächsischen Polizei intensiviert. So wurde in jeder Polizeidirektion ein Opferschutzbeauftragter im Nebenamt ernannt, der als Koordinator für Opferschutzbelange zwischen der Polizei und den vor Ort ansässigen staatlichen wie privaten Einrichtungen der Opferhilfe wirkt.

Um die Mitarbeiter der sächsischen Gerichte beim Umgang mit Opfern von Straftaten zu unterstützen, wurden ab 1. März 2006 Ansprechpartner in Kooperation mit freien Trägern der Opferhilfe für eine Zeugenbetreuung und Zeugenbegleitung eingesetzt, die auch den Opferzeugen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Dass die Bekämpfung häuslicher Gewalt zunehmend zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen wird und schon geworden ist, verdeutlichen auch die Aktivitäten im Bildungssektor. Ein wesentliches Ziel der Lehrplanreform in Sachsen ist die Stärkung der Werteorientierung. Diese Zielstellung wird in den Leistungsbeschreibungen aller Schularten, vor allem im Bereich „Überfachliche Ziele“, berücksichtigt. Die Themenkreise häusliche und Beziehungsgewalt einschließlich Gewaltschutz sowie sexualisierte Gewalt spiegeln sich durchaus komplex in den Lehrplänen der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen wider.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus erarbeitet derzeit einen Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen. Darin wird unter anderem als Ziel formuliert, dass Familien- und Sexualerziehung sowohl über die Gefahren sexuellen Missbrauchs, sexueller Ausbeutung sowie sexuell übertragbarer Krankheiten informieren und zu deren Abwehr beitragen als auch über schulische, gesellschaftliche und staatliche Hilfsangebote sowie rechtliche Zusammenhänge informieren soll. Beratungs- und Vertrauenslehrern kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu.

Einen weiteren wichtigen Stellenwert im Kontakt mit Opfern – auch das ist bereits angesprochen worden – hat das Gesundheitssystem. Wenn betroffene Frauen sich an das Hilfe- und Interventionsnetz wenden, dann sind Ärztinnen und Ärzte oft die ersten Ansprechpersonen.

Erst später folgen Frauenhilfseinrichtungen, Therapie, Sozialarbeit, Polizei, Justiz.

Unter Einbeziehung der Sächsischen Landesärztekammer erarbeiten wir gegenwärtig einen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Patientinnen und Patienten, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Schriftliches Material zum Umgang mit Kindesmisshandlungen haben wir neu aufgelegt.

Des Weiteren ist die Initiierung von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer und dem Institut für Rechtsmedizin der TU Dresden vorerst für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte und Gynäkologen sowie Fachärzte für Pädiatrie geplant. Dazu wird eine Arbeitsgruppe des Lenkungsausschusses ein entsprechendes Curriculum erarbeiten, das mit geringen Modifizierungen für weitere medizinische Professionen verwendbar ist.

Im Gegensatz dazu werden andere Professionen, wie Polizei und Jugendhilfe, auch von Mitarbeitern der Rechtsmedizinischen Institute in Sachsen zu Erkennen, Vorkommen und Verletzungsmustern häuslicher Gewalt geschult. Richter und Staatsanwälte nehme ich vom Schulungsbedarf überhaupt nicht aus.