Frau Präsidentin! Meine letzten beiden Fragen zum Thema Stopp des Stadionneubaus in Dresden durch das Regierungspräsidium Dresden (I) lauten wie folgt:
1. Teilt die Staatsregierung den Wunsch der CDUStadtratsfraktion, ein neues Fußballstadion auf dem Gelände des Heinz-Steyer-Stadions zu bauen?
2. Welche gegenseitigen Absprachen gab es zwischen dem Regierungspräsidium Dresden und der Staatsregierung bezüglich der von der Stadt Dresden eingereichten Bauplanungen für das Rudolf-Harbig-Stadion?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Standortwahl für Stadionneu- und Ersatzneubau unterliegt der kommunalen Planungshoheit und wird deshalb von der Staatsregierung nicht bewertet.
Zu Ihrer zweiten Frage. Es gab hierzu keine Absprachen zwischen dem Regierungspräsidium und der Staatsregierung.
Meine Damen und Herren! Damit sind alle von den Abgeordneten eingereichten und gestellten Fragen beantwortet. Ich beende den Tagesordnungspunkt Fragestunde.
Ich schlage vor, dass wir an dieser Stelle in die Mittagspause gehen. Wir treffen uns hier 14:00 Uhr wieder.
Besorgnisse und Befürchtungen Betroffener über den Bau des neuen Elbedeiches in Dresden-Gohlis (nach dem Deicherlass des SMUL)
Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Lebenswertes Niedergohlis“ richteten im August 2006 ein Schreiben an den Ministerpräsidenten, Herrn Prof. Milbradt, den Umweltminister, Herrn Tillich, sowie an Fraktionen des Landtags. Darin werden „eine Menge ungeklärter Fragen“ (Wirkun- gen des Deichbaus auf den Grundwasserspiegel, Abfüh- rung des Oberflächenwassers von den Elbtalhängen, Rückstau der neuen Brücke in Niederwartha im Hoch- wasserfall, Straßenbreite auf der Deichkrone, Notwendig- keit und Ausgleich umfangreicher Rodungen, Abgeltung von eintretenden Gebäudeschäden infolge der Bautätig- keit) sowie mehrere Forderungen benannt. Nach Auffassung der Fragestellerin ist nur der Bauherr selbst in der Lage, darauf eine Antwort zu geben. Vor diesem Hintergrund richte ich folgende Fragen an die Staatsregierung:
1. Inwieweit gelang es, die im Schreiben der Bürgerinitiativer aufgeführten Fragen und Forderungen, darunter
insbesondere nach Schadenshaftung, zur Zufriedenheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu klären?
2. Auf welche Forderungen der Bürgerinitiative gedenkt die Staatsregierung nicht oder nur teilweise einzugehen?
Zu Frage 1: Nach dem gegenwärtigen Stand gelang es hinsichtlich der Mitglieder der Bürgerinitiative vollständig, die bestehenden Besorgnisse zu zerstreuen – und zwar durch
Allerdings muss ich wieder darauf aufmerksam machen, dass schon ein Betroffener, der der Inanspruchnahme
seines Grundstücks für die Sicherungsmaßnahme nicht zustimmt, die Umsetzung der Maßnahme für alle insgesamt gefährdet.
Im Moment scheinen wir genau auf diese Situation in Gohlis zuzusteuern, dass ein einzelnes Nein für zwei Flurstücke die über 70 Zustimmungen entwertet.
Zu Frage 2: Die Staatsregierung gedenkt auf alle berechtigten Forderungen der Bürgerinitiative angemessen einzugehen – entweder durch Erbringung der erforderlichen Nachweise oder durch Regelung bei unvermeidbaren Nachteilen für den Einzelnen im Rahmen des gesetzlich Vorgeschriebenen und Möglichen.
Nicht zulassen werden wir aber, dass unter dem Druck der gebotenen Gefahrenabwehr Einzelne versuchen, nicht gerechtfertigte Vorteile zu erzielen. Hier werden wir notfalls auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen können.
Frau Kagelmann, bitte bedenken Sie bei Ihrer Frage, dass die Stetzscher, Gohliser und Cossebauder Bürger und Unternehmen seit dem Hochwasser 2002 massiv eine Verbesserung des Hochwasserschutzes gefordert haben. Dies ist nur mit der konstruktiven Mitwirkung aller Beteiligten möglich. So habe ich auch das Schreiben der Bürgerinitiative verstanden. In diesem Sinne benötigt die Sächsische Staatsregierung auch ein konstruktives Mitwirken aller Abgeordneten des Sächsischen Landtages.
Am 1. August 2006 stellte der Landkreis Löbau-Zittau einen Antrag auf Bedarfszuweisung, weil die drastisch verschlechterte Finanzsituation mit einem Fehlbetrag von 11,6 Millionen Euro nicht aus eigener Kraft zu meistern ist. Allein 5,6 Millionen Euro resultieren aus den Mehrbelastungen durch Kosten der Unterkunft, die durch die gesetzlichen Bestimmungen zu Hartz IV vom Landkreis zu tragen sind.
1. Wie ist der Stand der Bearbeitung des Antrages des Landkreises und bis wann ist mit welcher Entscheidung zu rechnen?
2. Zu welchen Schlussfolgerungen sieht sich die Staatsregierung veranlasst, angesichts der Tatsache, dass entgegen der Zielstellung von Hartz IV, die Kommunen generell zu entlasten, dies in Wirklichkeit nur für die leistungsstärkeren Landkreise zutrifft, während die leistungsschwächeren und damit besonders unterstützungsbedürftigen Landkreise sogar unter erheblichen zusätzlichen Belastungen zu leiden haben?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Antrag des Landkreises Löbau-Zittau vom 01.08.2006 auf Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 5,6 Millionen Euro zur Überwindung außergewöhnlicher und struktureller Belastungen gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 FAG ging im Regierungspräsidium Dresden am 08.08.2006 ein. Der Antrag wird mit der Entwicklung der Sozialausgaben begründet. Die aus der Hartz-IV-Reform resultierenden Entlastungen insbesondere im Bereich der Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.
Die VwV Bedarfszuweisungen vom 24. August 2005 (SächsABl. S. 852) sieht in Abschnitt II Nr. 4 c) vor, dass die Regierungspräsidien die Anträge über 125 000 Euro mit einem Bericht zum Sachverhalt, einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag an das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weiterleiten. Dies ist noch nicht erfolgt. Vielmehr wurde der Antrag am 24.08.2006 zunächst zwischen den Vertretern des Regierungspräsidiums Dresden, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie des Landratsamtes Löbau-Zittau besprochen. Zwischen den Beteiligten wurde Übereinstimmung erzielt, den Antrag bis zur Vorlage des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltes 2007 ruhen zu lassen. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept und der Haushalt 2007 sollen bis Dezember 2006 aufgestellt werden.
Zu Frage 2: Der Sonderlastenausgleich Hartz IV hat gerade zum Ziel, diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte besonders zu unterstützen, die aufgrund ihrer Sozialstruktur von der Reform Hartz IV betroffen, also netto besonders belastet sind. In diese Nettobelastung fließen die Belastungen ein, die den Landkreisen oder kreisfreien Städten aus den Kosten der Unterkunft entstehen. Gleichzeitig wird berücksichtigt, dass kaum noch Leistungen nach der „alten Sozialhilfe“ zu erbringen sind, sie also entsprechend entlastet sind.
Hat ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt danach eine im Landesvergleich hohe Nettobelastung, erhält sie hohe Zuweisungen im Rahmen des Sonderlastenausgleiches. Nach dem AGSGB beträgt die Ausgleichsquote 82,5 %. Zusätzlich erhalten in einer zweiten Stufe Landkreise oder kreisfreie Städte einen Zuschlag, um sie in ihrer Nettobelastung/-entlastung weiter an den Landesdurchschnitt heranzuführen. Der Sonderlastenausgleich verteilt damit die Wirkungen der Reform Hartz IV relativ gleichmäßig auf alle Landkreise und kreisfreien Städte. Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keinen Anlass, den Sonderlastenausgleich anzupassen. Ungeachtet dessen werden die Verteilungswirkungen des Sonderlastenausgleiches ständig beobachtet, um dessen Sachgerechtigkeit auch künftig zu gewährleisten.
Das Ordnungsamt des Landkreises Leipziger Land eröffnete am 20.03.2006 gegen die Ökologische Station Borna
(vom RP Leipzig anerkannte Tierpflegestation) wegen der Aufnahme eines verletzten Mäusebussards ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dieses führte zur Verhängung einer „Verwarnung ohne Verwarngeld“ durch das Ordnungsamt. Die Ökostation nimmt daraufhin keine weiteren verletzten, jagdbaren Wildtiere mehr auf. Umweltminister Tillich antwortete aufgrund des laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens in der 58. Plenarsitzung nur unzureichend auf die Problemstellung. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie sind die nach dem Sächsischen Jagdgesetz (§ 7 Punkt 5) verpflichteten Unteren Jagdbehörden und die Polizei im Freistaat Sachsen, insbesondere im Kreis Leipziger Land, auf die Aufnahme von verletzten, jagdbaren Wildtieren vorbereitet?
2. Was unternimmt konkret die Staatsregierung bzw. welche Gesetzesanpassungen hat sie in Kürze vor, um zu verhindern, dass Bürger, die sich ehrenamtlich um verletzte Wildtiere kümmern, bestraft werden und nicht gesetzeskonform handeln?
Zu Frage 1: Nach § 7 Abs. 5 des Sächsischen Landesjagdgesetzes sind bei der Aufnahme von Wild der Jagdbezirksinhaber, die nächste Gemeindebehörde oder Polizeidienststelle einzubeziehen. Die Unteren Jagdbehören stellen nur die Angaben zu den Jagdbezirksinhabern der Polizei oder den Rettungsleitstellen zur Verfügung.
Die Vollzugspolizei hat keine Möglichkeiten zur Unterbringung und Pflege von verletztem, jagdbarem Wild.
In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich bei aufgefundenen Tieren um Wild, welches durch Verkehrsunfälle so erheblich verletzt wurde, dass ein Überleben nahezu ausgeschlossen ist.
Bei aufgefundenen Wildtieren sind die Jagdbezirksinhaber gemäß Zuständigkeit am Fundort in der Pflicht.
Deshalb wird durch die Vollzugspolizei – oft über die Rettungsleitstellen – der zuständige Jagdbezirksinhaber ermittelt und informiert. Dieser entscheidet vor Ort, ob er das Tier erlegt oder in eigener Verantwortung und nach vorhandenen Möglichkeiten gesund pflegt.
Verzögert sich dessen Eintreffen vor Ort, so wird, um dem Tier ein längeres Leiden zu ersparen bzw. Gefahren für weitere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, das Tier durch einen hierzu ausgebildeten Polizeibeamten mittels Dienstwaffe waidgerecht erlegt.