Protocol of the Session on October 12, 2006

Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere, nämlich die viel wichtigere, die für einen Dienstherrn wie Sie ein Alarmsignal sein müsste, erwähnen Sie mit keinem Wort. Viel zu viele Beschäftigte haben nämlich an der Befragung überhaupt nicht mehr teilgenommen, ja, sie haben sie regelrecht boykottiert. Aus tiefem Misstrauen bezüglich der Wahrung der Anonymität bei einer Befragung per PC und aus Enttäuschung, wie man höheren Orts nach der letzten Mitarbeiterbefragung mit den damals schon schlechten Ergebnissen umgegangen ist, haben nicht einmal 43 % der Beschäftigten, in acht Ämtern sogar noch unter 33 %, die 52 Fragen beantwortet. Dazu kein Wort in der Stellungnahme, kein Eingestehen, wie heute die Stimmung ist angesichts sich kurzfristig ändernder Steuergesetze, der daraus resultierenden Flut von Rechtsprechungen, angesichts einer Gesellschaft, die legal und illegal sehr viel Energie darauf verschwendet, möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen und angesichts einer Stigmatisierung konstruktiv-kritischer Stimmen als ausschließliche Nörgler, Störenfriede und Neider der behaupteten Erfolge.

Ein weiterer wichtiger Aspekt war Ihnen auch keine Erwähnung wert. Die Mitarbeiter wurden nämlich auch aufgefordert, ihren Dienstherrn, die Politik, zu bewerten. Im Hinblick auf deren Einsatz für das Bild der Finanzverwaltung und der Öffentlichkeit erzielte der Dienstherr eine glatte Schulnote fünf – wenig verwunderlich nach Streichung von Urlaubsgeld und massiver Kürzung der Sonderzahlung, absolut verständlich bei dem Wissen um die Art und Weise des Umgangs der Staatsregierung mit den Mitarbeitern in Gutsherrenart. Laut Steuergewerkschaft waren Diskussionen vor der Einführung belastender Maßnahmen nicht erwünscht, Widerworte zwecklos. Auf wohlbegründete Klagen folgten Standardbriefe mit

einem flüchtigen Werben um Verständnis, ausschließlich begründet mit der Haushaltslage, und es waren keinerlei Kompromisse erzielt worden.

Auch die „gefühlten“ Beförderungsaussichten wurden bei den Mitarbeitern mit einer schlechten Vier bewertet. Die Frage ist schon, welcher Arbeitgeber sich auf Dauer ein frustriertes, demotiviertes Personal leisten kann, ja, wie eine Gesellschaft mit Bürgerinnen und Bürgern, die ihre innere Kündigung unter anderem auch in der Wahlverweigerung oder im Boykott einer Befragung zum Ausdruck bringen, die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft meistern will. Manchmal ist es wichtiger, rechtzeitig zu sagen, dass es so nicht weitergehen kann, und Änderungen herbeizuführen als Vollzug zu melden und abzuhaken. Das gilt auch für den rosarot dargestellten Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern. Eigentlich sogar schade drum.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die NPD-Fraktion wird nicht reden. Deshalb bitte ich jetzt die FDP-Fraktion. Herr Abg. Herbst, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich den Redebeitrag des Kollegen Rößler sehr unterhaltsam fand. Ich habe einiges gelernt. Aber ich habe eigentlich etwas vermisst, nämlich den Bezug zu Ihrem Antrag. Ich konnte jedenfalls nicht erkennen, worin der Zusammenhang besteht. Aber sei es drum!

Ich kann auch vorwegnehmen, meine Damen und Herren, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen wird, sofern er überhaupt zur Abstimmung kommt, denn ein recht ausführlicher Bericht liegt uns ja schon vor. CDU und SPD stellten im April dieses Jahres einen Berichtsantrag. Die Staatsregierung hat Stellung genommen. Schade, dass keiner hier rechts auf der Regierungsbank sitzt.

(Staatsminister Steffen Flath: Doch!)

Ach, Sie vertreten den Finanzminister? – Okay. Das ist ja ganz spannend.

Die siebenseitige Stellungnahme ist seit Mai bekannt. Für diejenigen, denen diese Information nicht ausreicht, ist auch ein Blick in das Internet empfohlen. Unter www.leistungsvergleich.de kann man die Ergebnisse des bundesdeutschen Leistungsvergleichs rund um die Uhr nachlesen. Wenn es darüber hinaus noch ein gesteigertes Informationsbedürfnis geben sollte – bei einigen könnte es ja vorhanden sein –, dann kann es sein, dass dies aufgrund der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vorhanden ist. Sie hat die Drucksachennummer 4/5603.

Wir haben nämlich zum zweiten Mal in diesem Jahr gefragt, wie lange denn die Finanzämter im Durchschnitt für die Bearbeitung von Steuerdaten brauchen. Die Ergebnisse sind in der Tat hoch interessant. Bei den Arbeitnehmerveranlagungen in Sachsen beträgt die

durchschnittliche Bearbeitungszeit 54,1 Tage. Bayern braucht zum Beispiel 44,5 Tage, Rheinland-Pfalz 30,3 Tage. Das heißt, im bundesweiten Vergleich ist es überhaupt nicht so, Herr Rößler, dass wir uns auf die Schulter klopfen können, sondern wir stehen eigentlich eher mager dar.

(Beifall bei der FDP)

Dazu kommt noch, dass man die Länder nicht nur untereinander betrachten, sondern vielleicht auch einmal einen Blick auf die Unterschiede innerhalb des Freistaates werfen sollte. Das ist hoch interessant. Da schafft es beispielsweise das Finanzamt in Bischofswerda im Durchschnitt mit 38,3 Tagen, Steuerdaten zu bearbeiten, Eilenburg dagegen mit 83,8 Tagen. Das ist keine kleine Abweichung, das ist enorm. Bei den sonstigen Steuerpflichtigen, wozu auch kleine Gewerbetreibende und Freiberufler gehören, gibt es ebenfalls eine interessante Spannbreite, die von 55 Tagen in Bautzen bis zu 108,4 Tagen in Grimma reicht.

Nun waren wir gespannt, wie die Staatsregierung das erklärt. Die Erklärungen werden zwar immer länger, immer nebulöser von Jahr zu Jahr, aber nicht aufschlussreicher. Im Kern zusammengefasst, heißt das: Die Staatsregierung gibt an, dass es „äußere und innere“ Faktoren gibt, dass es „unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand“ gibt, dazu noch „Personalwechsel und Krankheitszeiten“. Meine Damen und Herren, darauf wären wir vielleicht auch gekommen. Aber es bringt uns ja in der Sache nicht weiter, und vor allem ärgert das die Steuerzahler.

Wenn man sich nun die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag anschaut, wird man schon etwas konkreter: „Am Beispiel der Durchlaufzeiten wird offensichtlich, dass vorhandene Schwachstellen offengelegt und dadurch positiver Druck erzeugt wird, um sich durch Optimierungsmaßnahmen dem Besten zu nähern.“ Na ja, zumindest von der Zielerkennung: Es geht ja doch. Allerdings fragen wir uns, wo dann die konkreten Ergebnisse und Maßnahmen bleiben. Was macht denn die Finanzverwaltung nun mit den Daten aus dem Leistungsvergleich?

Manchmal hilft ja ein Blick in die Presse. Dort erklärt dann die Sprecherin des Finanzministeriums, dass die Zielvorgabe der Bearbeitungszeit für die Finanzämter 40 Tage betragen sollte. Das wäre ein Fortschritt. Ich glaube, die sächsischen Steuerzahler würden sich darüber freuen. Aber in der Stellungnahme der Staatsregierung zu Ihrem Antrag fehlt diese Zielmarke wiederum. Wie man die 40 Tage erreichen will, bleibt uns auch die Staatsregierung bis heute schuldig, es sei denn, Herr Flath wird es uns dann noch verraten.

Ich denke, meine Damen und Herren, jeder Steuerzahler in Sachsen muss erwarten können, dass er, unabhängig von seinem Wohnort, rechtzeitig an sein Geld kommt. Man muss sich schon einmal fragen, warum ich als Arbeitnehmer, wenn ich in Eilenburg wohne, zwölf Wochen auf meinen Bescheid warten muss und in Bischofswerda nur knapp über fünf Wochen. Nun können

Sie mir das mit Sicherheit nicht damit erklären, das hänge an besonderen Krankheitszeiten oder an der Komplexität der Fälle, denn es ist ja eine Vielzahl an Fällen, die wiederum auch einen Durchschnitt ergibt.

Die sächsischen Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern regelmäßig, Sie wissen das. Jeden Monat wird die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Der Staat hat daraus einen Vorteil. Er hat die Chance, bis zum endgültigen Steuerbescheid auch mit dem Geld der Arbeitnehmer zu arbeiten. In der Regel gibt es dann eine Rückzahlung, und zwar ohne dass der Staat dafür dem Steuerzahler zwischenzeitlich auch nur einen Cent an Zinsen zahlt.

Meine Damen und Herren! Eine schnellstmögliche Bearbeitung der Steuerdaten muss man von den sächsischen Finanzämtern erwarten können. Ich glaube nicht, dass der Antrag automatisch dazu führt. Aber man soll die Hoffnung nie aufgeben, vielleicht passiert doch noch etwas, und die sächsischen Steuerzahler können in ein bis zwei Jahren froh sein, dass es dann endlich einmal schneller geht und wir hier nicht nur über Berichte diskutieren.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion der GRÜNEN. Frau Abg. Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Rößler, ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Antrag heute von der Koalitionsseite zurückziehen. Wenn das so ist, dann ziehen wir natürlich unseren Änderungsantrag auch zurück, weil es dann keinen Bezugspunkt mehr für unseren Änderungsantrag gibt.

Es ist doch erstaunlich, dass Sie der Meinung sind, Ihr Ziel, wie Sie selbst gesagt haben, dass dem Bürger beim Bezahlen der Steuern ein gutes Gefühl vermittelt werden soll, damit zu erreichen, dass Sie diesen Antrag stellen und diese Antwort für eine Erledigung halten. Das erstaunt mich. Ich frage mich wirklich inzwischen, auch nachdem ich hier die Rede gehört habe, wozu Sie ihn eigentlich gestellt haben, meine Damen und Herren von der Koalition. Was war eigentlich Sinn und Zweck der Übung?

(Beifall der Abg. Bettina Simon, Linksfraktion.PDS)

Es ist eine Informationsattrappe herausgekommen; denn Sie haben den Zusammenhang nicht hergestellt, den Zusammenhang zwischen dem, was man im Vergleich analysiert, und dem, was man tun muss, um nämlich diesen Zielmarken auch nahezukommen, die aus dem Vergleich resultieren. Damit sind wir bei der Personaldiskussion. Die haben Sie tunlichst vermieden, die Staatsregierung auch.

Im Haushalt wird die genaue aufgabenbezogene Stelleneinsparung bei den Finanzämtern nicht dargestellt.

Im Stellenabbaubericht ist es auch hinreichend ungenau und das Organigramm, das uns in der Frage Organisationsplanung der Finanzämter übergeben wurde, legt zwar ungefähr dar, wo welche Aufgabe wahrgenommen wird; aber mit welcher Anzahl von Mitarbeitern, mit welcher Eingruppierung und was sie im Konkreten alles noch extra zu tun haben, wird nicht explizit ausgeführt.

Wenn zum Beispiel bei „Veranlagung im Organigramm des Ministeriums“ Körperschaften, Personengesellschaften steht, wissen die Mitarbeiter, dass sie die Einkommensteuer und die Veranlagung der Körperschaftsteuer machen; sie machen aber zum Beispiel auch die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Das wird dort gar nicht erwähnt, das wird automatisch mitgemacht.

Wir hatten mehrere Diskussionen im Landtag, in denen es darum ging, dass es Probleme mit dem ordentlichen Eintreiben der Umsatzsteuer gibt. Wir haben hier darüber diskutiert, dass jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag offenbleibt. Da hätte ich doch ganz gern einmal „Butter bei die Fische“ und wüsste, in welcher Art und Weise vom Stellenabbau in den Finanzämtern vielleicht auch Leute betroffen sind, die genau mit dieser Aufgabe beschäftigt sind, bei der es für die Sachsen um öffentliche Einnahmen geht.

Es kann eigentlich nicht Sinn und Zweck der Übung sein, dass wir hier mit allgemeinen Vergleichen zugeschüttet werden – bis hin zur Internetverfügbarkeit 24 Stunden am Tag; als ob ich nachts um drei nichts Besseres zu tun hätte –; aber auf der anderen Seite die notwendige Debatte darüber, welches Personal mit welcher Aufgabe betraut, weitergeführt, entwickelt oder abgebaut werden soll, nicht führen. Das ist genau verkehrt. So kann man die Frage nicht beantworten, so kann man nicht an die Sache herangehen.

Betrachten wir beispielsweise einmal die Rechtsbehelfsstellen. Es ist aus den Materialien, die uns vorliegen, nicht klar und deutlich erkennbar, wie es in Zukunft mit der Bearbeitung von Einsprüchen weitergehen soll, wo vielleicht auch die Entwicklungspotenziale wären.

Es hat doch einen wesentlichen Einfluss auf das Steueraufkommen, ob sie zum Beispiel einen Vollzug aussetzen, weil es einen Einspruch von einem, der die Steuer bezahlen soll, gegeben hat. Jetzt kommt der auf die Rechtsbehelfsstelle, auf der kaum noch einer ist. Es wird ja nicht einmal eine Mindestgröße festgelegt. Vielleicht ist ja die Rechtsbehelfsstelle mit einem einzigen Finanzbeamten ausgefüllt. Ich glaube das zwar persönlich nicht, wenn ich merke, dass manche schon richtig zu dem Trick des Einspruches greifen; aber im Prinzip ist doch Fakt: Je weniger Menschen an den Rechtsbehelfsstellen zur Verfügung stehen, die die Einsprüche bearbeiten, umso weniger werden sie sich bemühen, es gründlich zu bearbeiten. Sie schaffen es aufgrund des Zeitdrucks einfach nicht. Was dann geschieht, ist ganz klar: Sie geben dem Einspruch statt.

Wer hat einen Vorteil von solchen Einsprüchen, wer kann sich das zunutze machen? Das sind weniger die Arbeit

nehmer, die ihre Steuer vorweg von der Lohntüte abgezogen bekommen, sondern das sind eher Selbstständige, Unternehmer und andere.

Deswegen glaube ich, dass es ganz wichtig ist, darauf zu achten, wie die einzelnen Personaleinsparungen in den jeweiligen Finanzämtern aufgabenbezogen, und zwar nach der Evaluierung, vollzogen werden, und das ist leider nicht geleistet worden. Deswegen haben wir jetzt eine ganze Dreiviertelstunde verschwendet.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Möchte sich die Staatsregierung äußern? – Herr Minister Flath für den Finanzminister, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hinter dem Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern verbirgt sich eine neue Führungskultur in der Steuerverwaltung. Ein wesentlicher Grundsatz heißt dabei: Selbststeuerung vor Fremdsteuerung. Anstelle unzähliger Anweisungen vorgesetzter Behörden sollen die Steuerungsaktivitäten in den Finanzämtern selbst ablaufen. Eine stärkere Eigenverantwortung, die Förderung von Eigeninitiative und gleichzeitiges Benchmarking schaffen effiziente Strukturen, von denen letztlich alle profitieren.

Bereits 1998 hat der Freistaat Sachsen gemeinsam mit Bayern und der Bertelsmann-Stiftung erkannt, dass die bloße Analyse von Mengenstatistiken nicht mehr zeitgemäß ist. Daher haben wir die Initiative ergriffen und gemeinsam neue Managementansätze entwickelt. Neben der bewältigten Arbeitsmenge haben vor allem wirtschaftliche und qualitative Aspekte sowie die Belange der Kunden und Mitarbeiter an Bedeutung gewonnen.

Das Konzept hat auch andere Partner überzeugt. Aktuell beteiligen sich sieben Bundesländer. Durch die große Zahl der Vergleichspartner haben alle die Möglichkeit, gegenseitig von guten Ansätzen und von den Erfahrungen anderer Länder zu profitieren. Insbesondere der Vergleich zu gewachsenen Verwaltungsstrukturen wie beispielsweise mit Bayern oder Rheinland-Pfalz liefert wertvolle Hinweise auf weitere Handlungsspielräume.

Am weitesten ist das Projekt in Bayern, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz umgesetzt. Dort sind jeweils alle Ämter mit den Kriterien bezüglich Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit integriert. Wir haben den Leistungsvergleich in den wesentlichen Arbeitsgebieten aller sächsischen Finanzämter integriert. Dazu gehören vor allem die Arbeitnehmerveranlagung und die Veranlagung der sonstigen Steuerpflichtigen. Die Veranlagung der Körperschaftsteuer und die Betriebsprüfung sollen noch in diesem Jahr hinzu

kommen. Perspektivisch soll der Leistungsvergleich alle geeigneten Arbeitsbereiche erfassen.

Ich möchte nun kurz auf die Praxis und schon jetzt ersichtliche Auswirkungen eingehen. Für die Oberfinanzdirektion und das Finanzministerium werden die Berichte quartalsweise erstellt. Länderübergreifend erfolgt der Vergleich jährlich. Die Durchlaufzeiten der elektronisch abgegebenen Steuererklärungen wertet die Oberfinanzdirektion monatlich aus.

Mit dem Leistungsvergleich wird den Beschäftigten erstmals schwarz auf weiß der eigene Status quo im Vergleich zu anderen gezeigt. Das hat Folgen. Bei Arbeitnehmerveranlagungen verbesserten sich hierdurch die Durchlaufzeiten, und zwar von 2004 auf 2005, um 8 % auf 54 Tage. Auch die Spreizung der Durchlaufzeiten zwischen den Arbeitnehmerstellen der sächsischen Finanzämter ist mittlerweile deutlich abgebaut worden.

Es ist viel über die sehr unterschiedliche Bearbeitungsdauer berichtet worden und das Finanzministerium sowie die Oberfinanzdirektion haben das auch als Problem erkannt. Zwar liegen erst Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2006 vor, doch zeigt sich schon jetzt, dass die Streuung eingefangen und die langen Durchlaufzeiten bei einigen Ämtern deutlich gekürzt werden konnten. Hierzu zwei Zahlen: Die Spreizung lag 2005 zwischen 38 und 84 Tagen und im 1. Halbjahr 2006 zwischen 34 und 56 Tagen. Das ist eine sehr positive Tendenz.