Protocol of the Session on October 11, 2006

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: So waren wir immer!)

Wir haben diese Wende in der sächsischen Abwasserpolitik mit dem Blick auf den demografischen Wandel bereits zur Jahrtausendwende angemahnt, ja, regelrecht beschworen, wieder und wieder. Was soll aus all den Leitungsnetzen für die Abwasserbeseitigung werden, die in der ländlichen Erde vergraben liegen? Im Grunde genommen sind sie in wenigen Jahrzehnten entbehrlich. Das hat nun endlich auch die Staatsregierung erkannt.

Es wird also hoffentlich zukünftig nicht noch mehr Fernleitungen für Abwasser, Überpumpstationen oder Regenwasserüberläufe für Mischsysteme geben. Es liegen schon so viele Abwasseranlagen in der sächsischen Erde, dass es für ganze Generationen von Archäologen des dritten Jahrtausends ausreichen würde. Das setzt allerdings voraus, dass die Abwassernetze nicht viel früher im Boden bis zur Unkenntlichkeit zerfallen sind, was bei dem Pfusch am Bau durchaus zu erwarten ist.

Ja, der Gewässerzustand verbesserte sich in Sachsen seit 1990 unerhört – eine höchst anerkennenswerte Leistung, wenn auch zu teuer erkauft. Gewässerflora und -fauna ging es in den letzten Jahrzehnten schlecht. Kaum hatten sie sich, wenn überhaupt, an die Unmengen Schwermetalle, die Fäkalien und die Nährstoffe in den Seen und Flüssen zu DDR-Zeiten gewöhnt, müssen sie sich schon wieder an klares Flusswasser gewöhnen.

(Volker Bandmann, CDU: Unerhört! – Widerspruch bei der CDU und der FDP)

Umgekehrt geht es den Einwohnern und Unternehmen in Sachsen, vor allen Dingen im ländlichen Raum.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Ihnen dürften die künftigen Gebühren und Beiträge der Abwasserbeseitigung weit mehr als Gewöhnungsbedürftigkeit abverlangen. Die steigenden Kosten durch sinkenden Wasserverbrauch und hohen Erhaltungsaufwand werden auf immer weniger Menschen abgewälzt. So wird die Perspektive der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum unter den Verhältnissen des anhaltenden Bevölkerungsrückganges aussehen.

Für ein engagiertes Gegensteuern ist es also höchste Zeit. Gemeindeordnung, Wassergesetz, Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und Kommunalabgabengesetz gilt es zu entrümpeln. So muss der als Keule gegen protestierende Einwohner benutzte Anschluss- und Benutzungszwang an öffentliche Abwasseranlagen ebenso entfallen wie die Abwasserüberlassungspflicht für Einwohner von Gemeinden dünn besiedelter Gebiete. In den Abwasserbeseitigungskonzepten dieser Gemeinden soll die dezentrale Entsorgung mittels Grundstückskläranlagen Regelfall der Abwasserbeseitigung werden. Der Neubau und die Ertüchtigung grundstücksbezogener Kleinkläranlagen sollen gefördert werden.

Das fordert die PDS-Fraktion seit Jahren. Jetzt haben Sie, meine Herren von der Staatsregierung, den Vorschlag aufgegriffen – endlich!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Aber: Bürgerinitiativen müssen den Verantwortlichen der Zweckverbände die Wahrheiten auch heute noch gleichsam aus der Nase ziehen. Mithilfe verbindlicher Regelungen in der Gemeindeordnung und im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit muss endlich Transparenz her, Transparenz über die tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Abwasseranlagen – und nicht nur der Wasserversorgungs- und Abfallanlagen; von Amts wegen, also unaufgefordert. Die Aufgabenträger sollen jährlich die Leistungswerte, Auslastungsgrade der Kapazitäten, die tatsächlichen fixen und variablen Kosten je Leistungseinheit offenlegen und diese Übersichten als Zeitreihen fortschreiben.

Ich hoffe auf einen Nebeneffekt, nämlich dass auf diese Art und Weise den Betonköpfen in Zweckverbänden langsam, aber stetig ein Licht aufgeht, was ihnen, was uns allen blüht, wenn weiter so unsachgemäß und unzeitgemäß gewirtschaftet wird.

Unser Fazit: Der bitter notwendige erste Schritt in der Abwasserpolitik im ländlichen Raum ist getan. Wir begrüßen das. Nun muss schnellstens der zweite Schritt folgen. Konzepte zur Verhinderung der Kostenexplosion für die in den vergangenen 15 Jahren „kanalisierten“ Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im ländlichen Raum müssen schnellstens erarbeitet werden. Machen wir das, Frau Windisch, gemeinsam mit den – im wahrsten Sinne des Wortes – vor Ort Betroffenen!

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wird schwer!)

Demokratische Mitbestimmung und Mitwirkung ist die sicherste Garantie für vernünftige, kostengünstige und umweltfreundliche Abwasseranlagen im Sinne der EUKommunalabwasserrichtlinie!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird von der NPD noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. FDP? – GRÜNE? – Auch nicht. Dann die CDU-Fraktion; Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist in der Tat sensibel und, man könnte sagen, existenziell für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in unserem Land. Deswegen vermag ich schon aus dem einen oder anderen Redebeitrag herauszuhören, dass wir ein gewisses Modifizieren bestimmter Fördertatbestände gemeinsam in diesem Parlament begrüßen und tragen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Aber das hat nichts damit zu tun, dass man die eine oder andere Facette in dieser Betrachtung so einseitig und

wenig lernfähig darstellt, sodass ich mich noch einmal veranlasst sehe – –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: … wie die CDU!)

Herr Porsch, es wird durch solche Zwischenrufe nicht wahrer. – Es wird, wie gesagt, doch erforderlich sein, das eine oder andere noch einmal gerade zu rücken. Es ist in der Tat so, Frau Roth: Sie und ich haben uns über zehn Jahre hier viele Rededuelle von ganz unterschiedlichen Ausgangspositionen aus geliefert. Aber ich denke, dass Sie wissen, dass insbesondere auch die regierungstragende Fraktion sehr wohl wusste, was sie unterstützte und was nicht. Deswegen habe ich gehofft, dass Sie

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Sie kommen gleich dran, Herr Porsch – endlich einmal aufhören, diese Dinge zu kultivieren, die schon in der Vergangenheit als völlig untauglich dargestellt worden sind. Ihr sogenannter Urknall, die abwassertechnische Grundsatzplanung – ich weiß nicht, wie oft es in den Redebeiträgen klargestellt worden ist –, war eine Situationsanalyse, um den erforderlichen Kostenrahmen für die Aufgabe zu bestimmen, die wir von Ihnen und Ihren Vorgängern – Sie haben vorhin die Pflänzchen und Tiere mitbemüht – übernommen haben und die über Jahrzehnte so schlecht beschaffen war. Das, was wir als Kostenrahmen brauchten, hat diese abwassertechnische Grundsatzplanung beinhaltet. Sie war keine Verwaltungsvorschrift, sondern eine Orientierung, um überhaupt einen Grund für die Betrachtung zu gewinnen, welche Aufgabe vor uns steht.

Wenn wir an die 6 Milliarden Euro Investitionen aus dem kommunalen und dem staatlichen Förderanteil denken, kann man erkennen, wie wichtig es war, das so zu tun. Aus diesem Grunde müssen wir mit dieser völlig unzulässigen Betrachtung aufhören, einem Instrument eine Wirkung zuzuschreiben, die es zu keinem Zeitpunkt hatte. In diesem Sinne musste das heute vielleicht das letzte Mal so erörtert werden.

Frau Roth, am 24. Juni 1999 – ich habe zufällig das Redeprotokoll aus dem Landtag bei mir – haben Sie das alles schon einmal erzählt. Immer wieder kommt Glauchau und der Versprecher des Ministerpräsidenten. Wollen wir nicht in diesem Lande einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sachsen mit seinem – wenn Sie so wollen – beitragsbereinigten Gebührensystem einen vernünftigen, für die sozialen Belange und Voraussetzungen im Lande gestalteten Kostenrahmen geschaffen hat? Er hat nichts damit zu tun, dass irgendeine herausragende politische Persönlichkeit in einer öffentlichen Veranstaltung die Dinge versehentlich falsch dargestellt hat. So müssen wir mit diesen Dingen nicht umgehen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Ich bin ja auch ganz stolz, Herr Porsch. Ich habe hier noch einen Redebeitrag. Darin habe ich mich so geäußert, dass der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung die magische 85-%-Marke kaum übersteigen wird und deswegen in kleinen Gemeinden mit niedriger Besiedelungsdichte der zentrale Anschluss unwirtschaftlich ist und keine Bedenken gegen Kleinkläranlagen als Dauerlösung existieren. Was glauben Sie, was das Protokoll hierzu verzeichnet? – Beifall bei der PDS-Fraktion!

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Richtig!)

Das heißt also, Sie können sich nicht hier hinstellen und sagen, dass Sie allein diejenigen gewesen wären, die immer gemahnt, gewarnt und eine andere Richtung eingeschlagen hätten! Ich möchte einfach noch einmal klarstellen, dass von uns von Anfang an eine auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerichtete Form dieses sogenannten stufenweisen Ausbaus der abwassernahen Infrastruktur verfolgt und vertreten worden ist.

Wenn wir jetzt nach einem Zeitraum großer Erfolge, in dem Fehler gemacht worden sind – das bestreitet ja gar keiner –, überlegen, welche Modifizierung für die kommende Zeit, insbesondere im ländlichen Raum, erforderlich ist, dann ist das kein Eingeständnis von Fehlern, sondern eine konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges.

Ich möchte nur noch um eines bitten: Vermengen wir bitte nicht die Diskussion – Herr Günther, Sie haben hier sehr stark darauf abgehoben –, was auf die Aufgabenträger in der Unterhaltung für die Fixkosten der ganzen Anlagen und Systeme auch in der Zukunft, Stichwort demografische Entwicklung, zukommt, mit dem, was wir hier vom grundsätzlichen Herangehen her zu betrachten haben. Da sind in der Tat Konzentrationsprozesse erforderlich. Sie haben aus der Zeitung zitiert, aber diesen Teil nicht mehr. Das sind aber die Aufgabenträger und nicht der Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Dulig, SPD – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Jetzt ist der Beifall zur CDU zurückgekehrt!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir von den Fraktionen nicht vor. Herr Staatsminister Tillich, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich bei den Mitgliedern der koalitionstragenden Fraktionen für die klarstellenden Bemerkungen recht herzlich bedanken, will aber, Herr Prof. Mannsfeld, noch einmal aufgreifen, was Sie gerade zu Frau Roth gesagt haben.

Frau Roth, dem Urknall der sächsischen Abwasserpolitik ging die Implosion der Macht der SED voraus.

(Beifall bei der CDU)

Es ist es wert, daran zu erinnern, dass wir ein schweres Erbe angetreten haben,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie haben es wieder zentralistisch gelöst!)

um bei den Abwasserproblemen in diesem Land zu dem Stand zu kommen, wie wir ihn heute erreicht haben.

Was die Grundsatzplanung anbetrifft, Frau Roth, ist es in der Tat richtig, wie es Herr Prof. Mannsfeld sagt. Es ist müßig, das immer wieder zu bemühen. Wir haben sie nicht umgesetzt. Sie wissen, dass die Staatsregierung diese Grundsatzplanung nicht umgesetzt, sondern verworfen hat und dass sie sich genau dann zu dem von Prof. Mannsfeld zitierten Weg des stufenweisen Aufbaus entschlossen hat. Deswegen ist es, glaube ich, müßig, das immer wieder zu bemühen.

Ich muss Ihnen auch sagen, Frau Roth, dass mich der zweite Teil Ihres Beitrages enttäuscht hat. Sie sind dann, genauso wie die NPD, im Prinzip in populistische Äußerungen abgeglitten. Einmal kommen von der Seite die grenzenlose Geldverschwendung und die völlig überdimensionierten Anlagen. Bitte, beweisen Sie das! Sie sind es hier zumindest schuldig geblieben. Ihren Pfusch am Bau, den Sie im Prinzip pauschalisiert den Leuten vorgeworfen haben, müssen Sie auch beweisen. Ich halte das nicht für redlich.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt aber zu dem, was von uns gefordert wird, nämlich uns den neuen Herausforderungen zu stellen, und zwar deswegen, weil wir es geschafft haben, bis zum jetzigen Zeitpunkt die Verdichtungsgebiete abwassertechnisch so zu entsorgen, wie es von der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gefordert wird. Die neue Herausforderung ist die, für die noch gegenwärtig 600 000 Einwohner im Freistaat Sachsen, die in vorwiegend dünn besiedelten Gebieten wohnen und nur über veraltete Kleinkläranlagen oder abflussfreie Sammelgruben verfügen, Lösungen zu finden, um das Abwasser geordnet zu entsorgen.

Die Wasserrahmenrichtlinie – das ist die nächste große Herausforderung, der wir uns stellen müssen – fordert die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer. Das bedeutet, dass wir uns der Sanierung der Abwasserverhältnisse dieser von mir gerade erwähnten 600 000 Einwohner annehmen müssen. Der Vorteil ist jetzt, dass es im Gegensatz zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht mehr zwingend auf eine Kanalisation ankommt. Wir können jetzt flexibel entscheiden, ob zentrale oder dezentrale Anlagen günstiger sind. Es bleibt aber dabei, dass zentrale Anlagen da, wo sie errichtet worden sind, gerade in dichter besiedelten Gebieten, weiterhin ihre Aufgaben erfüllen. Aber wir brauchen auch für die nicht zentral entsorgten Abwassermengen bezahlbare und flexible Lösungen. Dort sind gegebenenfalls dezentrale Gruppenkläranlagen und grundstücksbezogene, biologisch nachgerüstete oder neu errichtete Kleinkläranlagen wirtschaftlicher. Diese sind dann auch die richtige

Antwort auf sinkende Bevölkerungszahlen, weniger Fördermittel oder geringere Einnahmen im Staatssäckel.

Bis Ende 2008 werden – das ist schon gesagt worden – circa 86 % aller sächsischen Einwohner an zentrale Abwasseranlagen angeschlossen sein. Rein rechnerisch, meine Damen und Herren, entspricht dieser Anschlussgrad bereits einem Vollanschluss, das heißt 100 % der sächsischen Bevölkerung im Jahr 2020.

Weniger Menschen verbrauchen weniger Trinkwasser und erzeugen weniger Abwasser. Dieser Rückgang wird durch das Sparverhalten im Vergleich zum Bevölkerungsrückgang sogar überproportional sein. Weniger Einwohner bedeuten auch weniger Gebühren- und Beitragszahler zum Erhalt der bereits bestehenden oder zu schaffenden Infrastruktur. Da Investitionsentscheidungen für große zentrale Lösungen über einen Zeitraum von deutlich mehr als 50 Jahren getroffen werden, muss die Refinanzierbarkeit durch die Bürger auch noch in vielen Jahrzehnten möglich sein. Hier bieten kleinräumige Lösungen gerade für die von mir schon eingangs erwähnten 600 000 Bürger aufgrund ihrer kürzeren Nutzungsdauer die Chance, auch hier tatsächlich auf die demografische Entwicklung zum Zeitpunkt der Reinvestition in circa 20 oder 30 Jahren zu reagieren. Das ist die Antwort, Herr Günther, auf Ihre Forderung. Diese Erkenntnisse sind keineswegs neu. Der Abwasserlagebericht 2000 und der Statusbericht Abwasser 2002 bzw. 2004 haben auch diesem Hause vorgelegen und bereits damals deutlich darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Ab 2007 soll unsere neue Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft in Kraft treten. Für diese Richtlinie wollen wir künftig öffentliche und nichtöffentliche Abwasseranlagen gleichberechtigt fördern. Voraussetzung ist, dass sich die Anlagen mit den bestehenden kommunalen Abwasserbeseitigungskonzepten im Einklang befinden. Es kann auch sein, dass die eine oder andere Abwasserentsorgungskonzeption noch der demografischen Entwicklung anzupassen ist. Gleichberechtigte Förderung heißt vor allem auch keine – ich betone es ausdrücklich – Einflussnahme auf abwassertechnische Lösungen durch unterschiedliche Förderung. Entscheidend ist für uns zukünftig die wirtschaftlichste Lösung, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in einem vertretbaren Rahmen zu halten, und das gegenwärtig, vor allem aber auch zukünftig. Es macht doch keinen Sinn – da bin ich mit allen Rednern einverstanden –, unbedingt den Letzten oder die Letzte noch mit riesigem Aufwand anzuschließen und sich dann über die explodierenden Betriebskosten zu wundern.