Herr Lichdi, Sachsen liegt mitten in Europa. Wir können uns eine ordnungsrechtliche Mauer um Sachsen in der
Alle diese alten Anlagen wurden nachgerüstet und erfüllen schon lange die geltenden umweltrechtlichen Anforderungen. Das gilt auch für die in der Begründung zum Antrag angesprochenen Deponien in Cröbern, in Wetro und in Kodersdorf. Das heißt, ein Ausschluss ausländischer Abfälle zum Beispiel für diese Anlagen könnte nicht mit einer Beeinträchtigung von Umwelt oder menschlicher Gesundheit begründet werden.
Abfallentsorgung nicht erlauben. Da haben Sie recht, Frau Roth. Auch mit Transportvermeidung oder -minimierung darf wohl kaum argumentiert werden, Herr Lichdi, wenn der Abfalltransport aus dem von der Deponie Kodersdorf kaum zehn Kilometer entfernten Polen verboten, ein Transport aus dem – die Vogtländer mögen es mir verzeihen – rund 100 Kilometer entfernten Plauen zulässig wäre.
Ähnliche Verzerrungen dürften auch bei der Ausweisung von Einzugsgebieten für andere Anlagen auftreten, wenn wir so verfahren würden, wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag fordert.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, den der Antrag unberücksichtigt lässt. Die in der im Antrag zitierten Kleinen Anfrage der GRÜNEN aufgeführten Zahlen über den Import von Abfällen auf Deponien aus Sachsen können eine gravierende Änderung in den abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht widerspiegeln. Ich meine das vielen schon bekannte Inkrafttreten der sogenannten Abfallablagerungsverordnung. Diese stellt hohe Anforderungen an Abfälle für Deponien. Die Abfälle müssen vor der Ablagerung in technischen Anlagen behandelt werden. Ein Großteil der Abfälle aus dem Ausland, die bis zum 31.05.2005 importiert wurden, kann diese Anforderung nicht einhalten und kommt daher für einen weiteren Import nicht in Betracht. Wir erwarten deshalb, dass die eingeführten Mengen erheblich zurückgehen werden. Damit schwächt sich einer der Gründe für das Anliegen des Antrages auch noch deutlich ab.
Lassen Sie mich abschließend die Gründe noch einmal zusammenfassen, aus denen aus Sicht der Staatsregierung dem Landtag dringend die Ablehnung des Antrages empfohlen werden muss. Ein generelles Abfallimportverbot nach Sachsen ist rechtlich nicht möglich. Für die Regelung eines Genehmigungsvorbehaltes besteht kein Bedürfnis. Selbst wenn es möglich wäre, würde ein Importverbot jedoch die Entsorgungssicherheit der sächsischen Wirtschaft und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Sachsen und nicht zuletzt viele wertvolle Arbeitsplätze gefährden.
Lassen Sie mich zu den Bemerkungen meiner Vorredner noch ganz kurz etwas sagen. Frau Deicke, zu den Ausführungen, die Sie zu Cröbern gemacht haben, dass dort die Auslastung nicht so war, wie man sie sich vorgestellt hat, will ich nur ergänzend sagen: Es hat per se nichts mit der Ausnahmegenehmigung für bestehende Deponien zu tun, sondern in der Tat mit dem Wettbewerb mit der zwar in Sachsen-Anhalt, aber in unmittelbarer Nähe befindlichen Deponie Halle-Lochau. – So viel dazu, damit das nicht so einseitig stehen bleibt.
Frau Roth, Sie haben in vielen Punkten recht gehabt. Deswegen will ich Ihnen in noch einem Punkt recht geben. Wenn Sie von uns fordern, dass wir die Mülltransporte auf der Schiene bewältigen sollen, sage ich, die Transporte, die namentlich aus Italien kommen, erfolgen
in Ganzzügen. Das heißt, dort erfolgt schon der Transport auf den Medien, wie Sie sich ihn vorstellen.
Zu dem anderen Punkt, den Sie angesprochen haben. Ich halte ihn für wenig glücklich. Sie haben ihn nicht zu Ende gedacht. Wenn Sie für sich als Linksfraktion.PDS in Anspruch nehmen, dass Sie nur kleine Abfallbehandlungsanlagen, die dezentral sind, als die richtige Lösung betrachten, dann stellen wir uns doch die Frage, die gerade Ihre Fraktion – Frau Lay sitzt ja hinter Ihnen – im Zusammenhang zum Beispiel mit Dioxin gestellt hat. Die Technologie, die Technik einer Anlage zur Reduzierung von Schadstoffen auch auf Deponien ist sehr teuer. Die kann sich kein kleiner Anlagenbetreiber leisten. Dazu brauchen Sie entsprechende Anlagengrößen, um letztendlich die Rentierlichkeit solch kostenintensiver Technologien zu gewährleisten.
Deshalb, Frau Roth, ist es kein Ausweg zu fordern, dass nur kleine und damit dezentrale Abfallbehandlungsanlagen dazu beitragen würden, die Umweltproblematik zu verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mit zunehmender Dauer der Mitgliedschaft immer verwirrter über die Intervention der PDS. Okay, ich versuche einmal, Frau Roth zu antworten.
Was ist das Ziel? Das Ziel ist die Beschränkung, dies kann man dem Beschlusstext unschwer entnehmen. Zweite Frage: Warum nur Importe? Das ist ganz banal. Wir sind von Bürgern angesprochen worden, warum so viele italienische Lkws bei ihnen vor der Haustür stehen. Dies haben wir zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage zu stellen. Darauf haben wir die Antwort bekommen – Herr Tillich, sie war wirklich sehr ausführlich; vielen Dank – und danach haben wir den Antrag gestellt, da wir ihn für richtig halten. Deshalb keine Exporte, weil es nur konkrete Bürgeranliegen aufgreift, und ich denke, dies sollte unser aller Anliegen sein.
Dritte Frage. Welche Grenzen? – Popanz Nummer 1, den Herr Tillich aufgebaut hat; er hat das Beispiel mit Polen genannt. Ich habe es mit Absicht – und wenn Sie meinen Antrag gelesen hätten, hätten Sie es auch unschwer feststellen können – eben gerade nicht auf den Freistaat Sachsen oder auf die Bundesländer oder sonst wen beschränkt, da mir völlig klar ist, dass so etwas individuell zu regeln ist und dass es absurd ist zu sagen: die in Polen nicht, aber die aus Plauen – völlig klar.
Der nächste Punkt. Herr Tillich, ich habe, ehrlich gesagt, nicht verstanden, worauf Ihre Argumentation hinausgelaufen ist. Sie haben sich viel Mühe gegeben zu erklären – so
habe ich es jedenfalls verstanden –, warum dies rechtlich nicht möglich sei. Ich glaube, wir sind uns einig, dass es nach der von Ihnen zitierten EU-Richtlinie das Lokalitätsprinzip gibt. Wir sind uns darin einig, dass es im deutschen Recht auch so ist, und Sie haben, da Sie ja Ihre Antwort auf meine Anfrage zitiert haben, genau darin diese rechtlichen Möglichkeiten explizit genannt. Wir haben nichts anderes getan als das, was Sie uns als Antwort gegeben haben, als rechtliche Möglichkeit in den Antrag hineinzuschreiben, weil wir natürlich wissen, dass wir dies in dem allgemeinen Antrag sozusagen nicht für alle Fälle erschlagen können.
Herr Tillich, ich habe Ihnen die Frage gestattet, weil ich davon ausging, Sie wollen mir eine Frage stellen und keine rhetorischen Spielchen machen.
Das heißt, Sie haben gerade von allgemeinen Ausführungen gesprochen und es nicht auf Sachsen bezogen. Das Thema Ihres Antrages lautet „Abfallimporte nach Sachsen“.
Entschuldigen Sie, Herr Staatsminister, ich kann Ihnen nicht folgen. Ich weiß nicht, was die Frage sollte.
Herr Prof. Mannsfeld, ich wollte auch noch einmal auf Sie eingehen. Genau das ist unser Problem. Sie haben
unsere Kritik vollumfänglich bestätigt. Herr Tillich – auch er hat es unterstützt – hat gesagt, zum Schutz der Wirtschaftlichkeit unserer Deponien und der Wettbewerbsfähigkeit müssen wir diese Abfälle annehmen. Genau das ist es, was wir kritisieren und, Herr Staatsminister, wenn Sie mir zugehört und den Antrag genau gelesen hätten, hätten Sie gemerkt, dass ich keineswegs die Rechtmäßigkeit der Abfallimporte nach jetzigem Recht und die Umweltgerechtigkeit nach dem geltenden Recht auf den sächsischen Deponien bestritten habe. Das habe ich nicht; unser Problem ist, dass dies rechtmäßig möglich ist, und genau an dieser Stelle fordern wir Sie zum Handeln auf. Ich glaube, die heutige Debatte hat trotz vieler Nebelkerzenwerfereien seitens der PDS, der Staatsregierung und der CDU eines zum Ausdruck gebracht: Sie wollen es nicht. Sie haben die rechtlichen Möglichkeiten, aber Sie wollen es nicht; und dann ergehen Sie sich, wenn Sie nicht mehr weiterkommen, in der Kritik an irgendwelchen alten Geschichten. Dann müssen Herr Trittin oder Frau Höhn einmal als Positivbeispiel herhalten, sonst gehen sie immer als Negativbeispiel durch. Nein, meine Kolleginnen und Kollegen, Sie waren nicht überzeugend.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/6173 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen, und einige Stimmen waren für den Antrag. Dieser Antrag ist trotzdem mit großer Mehrheit abgelehnt worden. – Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Damit ist auch die 60. Sitzung abgearbeitet. Die 61. Sitzung wird am Mittwoch, dem 11. Oktober 2006, stattfinden. Die Einladungen gehen Ihnen zu. Die 60. Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen guten Nachhauseweg.