Ich weiß nicht, eine gewisse Arroganz zeigt es schon, wenn Sie überhaupt nicht zuhören, was andere zu Ihrem Thema sagen.
„Gemäß EG-Abfallverbringungsverordnung und Abfallverbringungsgesetz ist es ohnehin nicht möglich, einen befristeten Stopp aller Abfallimporte zu erlassen. Wie bereits in der Antwort auf Frage 8 ausgeführt, gilt für alle Abfälle zur Verwertung die Warenverkehrsfreiheit.“
Und weiter heißt es: „Importe von Abfällen zur Beseitigung, denen die zuständigen Länderbehörden bereits zugestimmt haben und bezüglich derer Verträge mit inländischen Entsorgungsanlagen bestehen, könnten allerdings nicht oder gegebenenfalls nur durch Kompensationszahlungen durch einen Importstopp beendet werden.“
Ach, wissen Sie, Herr Lichdi, Sie haben mir nicht zugehört, da will ich Ihnen jetzt auch nicht antworten.
Greifen Sie meinen Vorschlag auf! Ziehen Sie den Antrag nicht zurück und lassen über ihn heute abstimmen, kann die Linksfraktion.PDS Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst halte ich es für notwendig, einmal etwas näher auf die Geschichte der Deponie Cröbern, auf der die meisten Abfälle aus dem Ausland deponiert wurden, einzugehen. Die Deponie Cröbern ist eine der größten und sichersten ihrer Art in Europa. Schon bei der Planung und beim Bau war sie allerdings heftig umstritten, vor allem deshalb, weil sie völlig überdimensioniert ist. Aber Anfang der Neunzigerjahre wurde die Entwicklung des Leipziger Südraumes ganz anders eingeschätzt, nämlich als industriell prosperierendes Gebiet mit einer Vielzahl von Gewerbeansiedlungen. Auf der Grundlage dieser Einschätzung brauchte man eine entsprechend große Deponie, zumal sich die ausgekohlte Bergbaulandschaft dafür geradezu anbot.
RWE hat die Gunst der Stunde genutzt und wegen angeblich zukünftig rapide steigender Müllmengen einen Bauantrag mit einer Gesamtkapazität von 16,5 Millionen Tonnen gestellt. Letztlich sind aber nur 12,1 Millionen Tonnen genehmigt worden, zum Glück, denn die Region hat sich nicht in Richtung Gewerbeansiedlungen, sondern in Richtung Naherholung weiterentwickelt. Das hatte natürlich keine steigenden Müllmengen zur Folge, sondern sie gingen erheblich zurück. Wenn man es bei Lichte betrachtet, ist Cröbern das Pendant zu den völlig überdimensionierten Abwasserbeseitigungsanlagen in unserem Land, deren Kosten den Bürgern auf die Füße fallen. RWE hat das Unheil kommen sehen und sich sukzessive zurückgezogen. Notgedrungen mussten die umliegenden Landkreise und die Stadt Leipzig dieses Millionengrab übernehmen. Die Kosten für die Deponie sind noch weiter in die Höhe gegangen, weil die meisten der Altdeponien,
die eigentlich geschlossen werden sollten, mit Ausnahmegenehmigungen bis zum 31. Mai 2005 weiterbetrieben worden sind.
Um die erheblichen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Deponie nötig waren, bei sinkendem Müllaufkommen bedienen zu können, hätten die Deponiekosten stark steigen müssen. Das wäre natürlich zulasten der Bürger gegangen. In dieser Situation waren Abfallimporte ein geeignetes Mittel, um die Deponie vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren, denn Fakt ist: Um die Deponie rentabel betreiben zu können, braucht sie genügend Müll.
Am 1. Juni 2005 trat die Technische Anleitung Siedlungsabfall in Kraft und mit ihr ein neues Müllzeitalter. Ab diesem Datum dürfen unbehandelte Siedlungsabfälle nicht mehr einfach abgelagert und nur noch Deponien mit hohem technischem Standard betrieben werden. Damit ist es auch vorbei mit Abfallimporten in den im Antrag der GRÜNEN genannten Größenordnungen, da die meisten Abfälle in unbehandelter Form nicht den für die Deponie geltenden Zuordnungskriterien entsprechen.
Durch die neue Rechtslage werden die Abfallimporte ganz von selbst reduziert, da Cröbern nicht über die notwendigen Kapazitäten für die entsprechende Vorbehandlung verfügt. Damit erübrigt sich auch aus dieser Sicht eigentlich Ihr Antrag.
Was Problemabfälle anbelangt, so weiß ich nicht, was es gegen die legale Deponierung auf einer der sichersten Deponien Europas einzuwenden gibt. Hier muss man doch global denken. In der Vergangenheit wurde gerade daran Kritik geübt, dass solche Abfälle auf ungeeignete Billigdeponien verbracht wurden. Übrigens dürfen asbesthaltige Abfälle auch bei der Profilierung von Altdeponien eingesetzt werden, wobei wegen der Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern bestimmte Auflagen zu beachten sind. Das ist zum Beispiel bei der Deponie Spröda im Landkreis Delitzsch der Fall.
Ich möchte Sie auch noch mal korrigieren, Herr Lichdi: Asbestabfälle sind kein Gift. Sie hatten das alles zumindest in einen Topf geworfen und von giftigen Abfällen gesprochen. Asbestabfälle sind inerte Materialien, die auf der Deponie überhaupt nichts tun. Wenn es Ihnen aber primär um die Vermeidung von unnötigen Abfalltransporten geht – das hat Frau Roth angesprochen und ich habe auch gemeint, dass das eigentlich Priorität haben sollte –, dann sollten wir uns besser darüber Gedanken machen, wie man die vielen Straßentransporte auf die Schiene bekommt. Dafür gibt es in Cröbern übrigens gute Voraussetzungen.
Wird von den Fraktionen zum Thema weiter das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Tillich.
das Schreckgespenst Dioxin aus der grünen Mottenkiste der GRÜNEN sabberte, versuchte die Fraktion diesmal politische Stimmung mit dem Thema Asbest zu machen. Angeblich sei Sachsen ein Schadstoffeldorado geworden. Die gestiegenen Tonnagemengen von belasteten Industrie- und Bauabfällen, vor allem aus Italien geliefert, dienen den GRÜNEN als Beweis. Die Abfallimporte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wie auch der Transport aus Italien erfolgten jedoch nach geltendem Recht und auf gesetzlichen Grundlagen, zum Beispiel der Abfallverbringungsverordnung, dem Notifizierungsverfahren usw., und haben keinerlei Gefährdungspotenziale für Mensch und Umwelt hier in Sachsen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Hermenau, Ihr Fraktionsmitglied Lichdi ist ja ein fleißiger Abgeordneter. Er hat in den drei Tagen schon mehrfach geredet. Aber ich muss ihm gleichzeitig sagen: Zwischen gut gemeint und gut gekonnt ist immer noch ein Unterschied. Zu Ihnen als GRÜNEN muss ich insgesamt sagen, dass Sie nicht das alleinige Recht auf Wahrheit gepachtet haben. In der Bundesrepublik wurde die TASi, die Technische Anleitung Siedlungsabfall, in der Vergangenheit sehr gut umgesetzt. Gleiches gilt nicht unbedingt für alle unsere europäischen Nachbarn. Die Umsetzung gleicher Standards und Richtlinien ist deshalb eine vorrangige Aufgabe der EU im Bereich Abfallwirtschaft, um die abfallwirtschaftlichen Unterlassungssünden in der Vergangenheit in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Italien, aufzuheben. Gefährdungspotenziale bestehen in diesen Ländern durchaus, aber nicht bei uns. Gefahren für Gesundheit und Umwelt werden dank der strengen EUGenehmigungspflichten verhindert. Bis zur Herstellung eines gleichen hohen Niveaus bei der Beseitigung bzw. Verwertung von Abfällen ist es unserer Meinung nach sinnvoller, innerhalb des Wirtschaftsraumes EU Abfälle außerhalb des Herkunftslandes einer sicheren Beseitigung und Verwertung zuzuführen, als sie aufgrund von Kapazitätsgründen jahrelang beispielsweise in ausgedienten Fußballstadien, wie in Italien geschehen, zwischenzulagern und verrotten zu lassen. Italien hat nämlich zurzeit keinen Deponieraum für Asbestbauschutt.
So gut, wie wir die Kleine Anfrage beantwortet haben, Herr Lichdi, detailliert, mit neun Tonnen auf mehrere Jahre, so schlampig war Ihre Rede. Das muss ich Ihnen deutlich sagen.
Nun zum vorliegenden Antrag. Er fordert im Kern, dass Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen nur Abfälle annehmen dürfen, die in einem vom Freistaat festgelegten Gebiet entstanden sind. Das ist aus rechtlichen und sachlichen Gründen nicht möglich. Das haben bis auf die GRÜNEN alle hier im Plenum erkannt.
Es ist zwar richtig, dass in einem Abfallwirtschaftsplan festgelegt werden kann, bei welcher Anlage ein Abfallerzeuger aus Sachsen seinen Abfall abliefern muss, doch eine solche Regelung kann die Sächsische Staatsregierung nur im Abfallwirtschaftsplan erlassen. Sie bindet aber nur den sächsischen Abfallbesitzer, ich betone das. Einer aus Hessen oder aus Belgien könnte seinen Abfall weiterhin zu Anlagen nach Sachsen bringen, weil der Abfallwirtschaftsplan Sachsens dem sächsischen Anlagenbetreiber die Annahme nicht untersagt.
99 % des Asbestabfalls bestehen zudem aus fest gebundenem, also absolut ungefährlichem Asbest. Lediglich 1 % gilt als kritisch, aber auch nur dann, wenn es falsch gelagert würde, also unverpacktes, kurzfaseriges Asbest. Insbesondere im Freistaat Sachsen gibt es die Möglichkeit, diese Abfälle sauber, sicher verpackt und somit ohne jegliches Gefährdungspotenzial zu beseitigen und zu lagern. Die Deponien, die dies auf sehr hohem technischem Stand leisten können, haben Sie in Ihrem Antrag erwähnt. Die Zentraldeponie Cröbern südlich von Leipzig – das wurde heute schon angesprochen – gehört beispielsweise zu den modernsten Deponien Europas. Der technische Stand ist auf allerhöchstem Niveau. Die Gesamtinvestitionen für diese Deponie betrugen rund 150 Millionen Euro. Allein diese Deponie hat derzeit eine Restkapazität von 5 Millionen Kubikmetern vorbehandeltem bzw. direkt abzulagerndem Abfall. Es war von den in Ihrem Antrag angeprangerten Deponien völlig legitim, die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten zu nutzen.
Dies gilt auch für die in der Begründung herangezogene Regelung eines Landesabfallgesetzes, die wohl aus Nordrhein-Westfalen stammt. Auch die hiermit vorgesehene Genehmigung kann im Einzelfall nur versagt werden, wenn im eigenen Land Entsorgungskapazitäten knapp sind und die Entsorgung der im eigenen Land anfallenden Abfälle und damit die Planung des Landes in der Abfallwirtschaft gesichert werden muss.
Einer derartigen Regelung im sächsischen Abfallgesetz bedarf es jedoch gar nicht, da eine weitgehende Genehmigungspflicht für den Import von Abfällen schon besteht. Sie ist in der europäischen Verordnung enthalten – Herr Günther hat auf die Abfallverbringungsverordnung hingewiesen –, die den Transport von gefährlichen und nicht verwertbaren Abfällen über die Grenzen der Mitgliedsstaaten regelt und in Sachsen schon seit vielen Jahren vollzogen wird. Dort ist ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden festgeschrieben. Schon damit besteht ein Instrumentarium, Abfallimporte, die mit den Bedingungen und Anforderungen an eine umweltverträgliche
Aus all diesen Gründen, um Arbeitsplätze auch hier in Sachsen zu sichern, lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab. Es ist ein Problemantrag, Herr Lichdi.
Nicht umsonst hat sich – ich möchte die Diskussion von heute Vormittag noch einmal aufnehmen – der Bundesumweltminister der vergangenen Bundesregierung 2005 die Deponie Cröbern mit ihren umfangreichen Umweltschutzmaßnahmen zum Auftakt oder zur Einleitung des neuen Abfallzeitalters, nämlich das Inkrafttreten der TASi am 01.06.2005, ausgesucht.
Entsorgung in Sachsen nicht vereinbar sind, zu verhindern oder einzuschränken. Für eine landesrechtliche Regelung mit einem erweiterten Geltungsbereich sehe ich unter dem Aspekt von Bürokratieabbau und Deregulierung keine Notwendigkeit.
Lassen Sie mich aber auch noch einige sachliche Aspekte aufführen, die gegen das Anliegen sprechen, das dem Antrag zugrunde liegt. Herr Lichdi, ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wollen Sie etwa behaupten, so wie Sie in Ihrer Rede angefangen haben, dass Müll bei gleicher oder ähnlicher Zusammensetzung – Frau Deicke hat das angesprochen: asbesthaltiger oder teerhaltiger Müll –, nur weil er aus Italien kommt, gefährlicher ist? Herr Lichdi, das ist ein Niveau, das normalerweise die Fraktion benutzt, die heute abwesend ist.
In den letzten 15 Jahren – darauf hat Herr Prof. Mannsfeld schon hingewiesen; ich will es auch noch einmal tun – ist in Sachsen eine gut funktionierende Abfallwirtschaft aufgebaut worden. Sie wird den Anforderungen der Unternehmen an günstige, das heißt umweltgerechte und wirtschaftlich effektive Entsorgungsmöglichkeiten und den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltverträgliche Entsorgung gerecht. (Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)
Diese Einschätzung treffe nicht nur ich als Vertreter des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, sondern diese Feststellung ist auch bei der Anhörung des Landtages zum Sächsischen Abfallwirtschaftsplan im Juli letzten Jahres von allen Gutachtern hier in diesem Hohen Haus getroffen worden.
Herr Lichdi, lesen Sie bitte den Beginn Ihrer Rede und die ausdrückliche Betonung, dass dieser Müll aus Italien stammt. Herr Lichdi, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Das will ich Ihnen ganz deutlich in Ihr Stammbuch schreiben.
Diese Entsorgungswirtschaft sichert den Standort Sachsen. Sachsen war schon immer ein durch industrielle Produktion geprägtes Land. Hier sind Technologien und Kapazitäten vorhanden, über die keineswegs alle Bundesländer oder europäischen Staaten verfügen. Ich nenne nur einmal drei Anlagen beispielhaft: Saxonia Freiberg, Nickelhütte Aue und das SVZ in Schwarze Pumpe.
Auch Grünen-Politik ist nicht immer so grün, wie sie tut. Oder wie erklären Sie sich, dass zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2002 bis 2004, also zu Zeiten Ihrer Kollegin und Grünen-Umweltministerin Frau Höhn, mehr als 1,45 Millionen Tonnen Abfälle aus den verschiedensten europäischen Ländern nach NordrheinWestfalen importiert Sicherlich ist ein Großteil der heute von Unternehmen betriebenen Anlagen insbesondere zur Entsorgung gefährlicher Abfälle schon in den vergangenen Zeiten als Produktionsanlagen genutzt worden. Bestes Beispiel dafür sind die Vergasungsanlagen des vielen bekannten Sekundärrohstoffverwertungszentrums Schwarze Pumpe.
und zum überwiegenden Maße dort noch der von Ihnen vehement bekämpften Verbrennung zugeführt wurden?
Meine Damen und Herren! Der Abfallwirtschaftsplan für Sachsen weist keinen Mangel an Deponieraum auf, der als Grund herangezogen werden könnte, den Verbrauch an Deponieraum durch Abfälle von außerhalb des Freistaates Sachsen zu beschränken.
Herr Lichdi, diese Anlagen sind nie für einen nur für Abfälle aus Sachsen ausgerichteten Betrieb dimensioniert worden. Sie arbeiten auf hohem, auf höchstem technischem Niveau und werden deshalb auch von anderen Unternehmen aus Deutschland genutzt. Im Gegenzug können Abfälle, für die Kapazitäten in Sachsen nicht lohnenswert sind, in andere Länder entsorgt werden. Die Zahl will ich Ihnen noch gern nennen: Sachsen exportiert 500 000 Tonnen besonders überwachungsbedürftige Abfälle in andere Bundesländer bzw. ins europäische Ausland, wo sie wirtschaftlich besser entsorgt werden können.
Was würde denn die Ausweisung von Einzugsgebieten für Abfallentsorgungsanlagen im Freistaat Sachsen konkret bedeuten? Es bedeutet, dass einem Anlagenbetreiber für den wirtschaftlichen und technischen Betrieb seiner Anlage nur das Aufkommen an Abfällen aus einem ihm fest vorgegebenen Gebiet zur Verfügung stehen soll. Das wäre unstreitig ein erheblicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Betreiber und in Zeiten harten Wettbewerbs am Entsorgungsmarkt ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Insolvenzen von Anlagenbetreibern wären nicht auszuschließen mit der Folge, dass die bisherige Entsorgungssicherheit – Herr Prof. Mannsfeld hat darauf hingewiesen, und darum geht es – für sächsische Unternehmen gefährdet wäre und wertvolle Arbeitsplätze in der Entsorgungswirtschaft wegfielen.