Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Kultursenat (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats)
Das Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats schreibt in § 3 Abs. 1 Nr. 2 vor, dass drei Mitglieder des Sächsischen Landtages in den Sächsischen Kultursenat gewählt werden. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Die CDU-Fraktion hat somit das Vorschlagsrecht für zwei Abgeordnete und der PDS-Fraktion steht das Vorschlagsrecht für einen Abgeordneten zu.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 4/0488 für die CDU-Fraktion und 4/0489 für die PDS-Fraktion vor. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. – Ich sehe Widerspruch, also gehen wir in die geheimen Wahlen.
Ich rufe die Wahlkommission zusammen: Herr Colditz für die CDU-Fraktion als Leiter, für die SPD Frau Dr. Raatz, für die NPD Herr Schmidt, für die FDP Herr Dr. Martens, für die GRÜNEN Herr Weichert und für die PDS Frau Falken, bitte.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein,
auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die drei Kandidaten für den Sächsischen Kultursenat aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Jaals Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir müssen nach den geltenden Bestimmungen wiederum mit dem Buchstaben A beginnen.
Ich schließe jetzt die Wahlhandlung ab und schlage Ihnen vor, dass wir diesen Tagesordnungspunkt unterbrechen und gleich noch den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das sieht nicht so aus. Ich rufe auf den
Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Sächsischen Kulturstiftung (gemäß § 5 Nr. 7 des Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen)
Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Vorschlagsrecht haben somit für je einen Sitz die Fraktionen der CDU und der PDS. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 4/0490 für die Fraktion der CDU und 4/0491 für die Fraktion der PDS vor. Wir können offen abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Meine Damen und Herren! Ich rufe die vorgeschlagenen Kandidaten einzeln auf und lasse insofern auch einzeln abstimmen. Wer Herrn Andreas Lämmel seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt eine Stimmenthaltung. Ansonsten wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Herrn Dr. Volker Külow. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe 5 Stimmenthaltungen. Ansonsten wurde mehrheitlich zugestimmt. Damit sind Herr Andreas Lämmel und Herr Dr. Volker Külow gewählt.
Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters des Sächsischen Landtages für den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde (gemäß § 9 Abs. 1 Gesetz zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen)
Auch hier sind Wahlen geheim durchzuführen. Es kann jedoch auch durch Handzeichen abgestimmt werden.
Ich denke, Herr Leichsenring wird noch einmal seinen Vorschlag einbringen, wie wir das in der Präsidiumssitzung besprochen haben. Bitte, Herr Leichsenring.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Sie das so wünschen, dann mache ich das.
In der zweiten Sondersitzung des Präsidiums wurde über unseren Wahlvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 entschieden und dieser für unzulässig erachtet. Ich möchte in diesem Fall das Votum des Landtages sehen und bitte noch einmal um Abstimmung.
Die NPD-Fraktion hat für diese Abstimmung Herrn Dr. Johannes Müller und als Stellvertreter Herrn Klaus Baier vorgeschlagen.
Ich lasse jetzt über die Zulässigkeit dieses Antrages abstimmen. Wer der Zulässigkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt Stimmenthaltungen und einige Stimmen dafür; dennoch ist die Zulässigkeit mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich frage jetzt noch einmal, ob einer offenen Wahl widersprochen wird. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir offen wählen.
Wer dafür ist, Herrn Thomas Pietzsch als Vertreter in den gemeinsamen Landesbeirat zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Herr Thomas Pietzsch mehrheitlich gewählt worden.
Wer dafür ist, Herrn Enrico Bräunig als Stellvertreter in den gemeinsamen Landesbeirat zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle auch hier gleiches
Stimmergebnis fest: Bei einigen Stimmenthaltungen ist Herr Enrico Bräunig mehrheitlich gewählt worden. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Mitte der neunziger Jahre geht es mit der Investitionstätigkeit der sächsischen Kommunen kontinuierlich bergab. Allein die Investitionsprogramme zur Beseitigung der Flutfolgen konnten diese abfallende Tendenz in den letzten Jahren vorübergehend umkehren. Der Trend aber bleibt und verstärkt sich noch, wie der aktuelle FAG-Entwurf zeigt. 1996 investierten die Städte und Gemeinden 619 Euro je Einwohner. 2002 waren es nur noch 392 Euro, und das trotz sinkender Einwohnerzahl.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag sagt dazu: „Obwohl die Kommunen ihre Einnahmen optimiert und ihre Ausgaben in den Bereichen, in denen für sie ein Handlungsspielraum besteht, konsolidiert haben, ist ein Rückgang der kommunalen Investitionen um 36,6 % zu verzeichnen.“
Inzwischen sind die Städte und Gemeinden so weit, dass sie zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen auf die Rücklagen zurückgreifen müssen. Der Preis einer solchen Investitionspolitik schlägt wie ein Bumerang zurück, wenn es um die Rückzahlung von Schulden geht: Schulden werden fortan zu einem Großteil nur noch mit neuen Schulden finanziert. Tilgungsvorsorge findet nicht mehr statt. Die Städte und Kommunen sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit. Das, meine Damen und Herren, ist keine seriöse Politik.