Protocol of the Session on January 19, 2005

Drittens und letztens. Wenn Sie glauben, sich dadurch sauber machen zu können, dass Sie mehr oder weniger diejenigen, die das kritisieren, die jetzt für die Balance zwischen Grundrechten und Eingriffsrechten des Staates Partei ergreifen, desavouieren, dass Sie sagen, die Polizisten, die ihren Hintern riskieren, werden geschmäht – nicht ein Vorwurf an die Beamten des SEK von meiner Seite, das ist mein Problem nicht. Die werden Tag für Tag darauf ausgebildet, dass sie in Einsätze voll reinkommen, bei denen es um Geiselnahme usw. geht. Der Beamte vom SEK – ich bin mit dem SEK unterwegs gewesen, wo ich welche vom Kran herunterholen sollte usw.; ich weiß, wovon ich rede –, der dort in den Einsatz geht, handelt anders als Sie. Ich weiß, wovon ich rede. Der Beamte, der dort zum Einsatz muss, der weiß es wahrlich nicht, was observiert worden ist, was bekannt geworden ist, ob es um einen Hochgefährlichen

geht, der Sprengmittel hat. Das wird ihm überhaupt nicht gesagt. Ihm wird nur gesagt, hier geht es um einen hoch gefährlichen, brisanten Einsatz, Sie müssen jetzt los.

Dafür ist er von hinten bis vorne ausgebildet. Dafür geht er vor nach seinem Muster, wie es die Dienstvorschriften mit allem Drum und Dran vorsehen. Schuld sind nicht die Beamten, nein, die Kommandeure, ihre Vorgesetzten, die leitenden Beamten. Der leitende Polizeibeamte, der nicht zum Staatsanwalt geht und abstimmt, der Polizeibeamte, der vorher nicht anweist, dass sauber observiert wird.

Halten Sie mich doch nicht für doof! Ich lese in meinen Akten bergeweise bei jedem Zigarettenschmuggler, der in Prag losfährt, um Zigaretten zu schmuggeln oder weil man von irgendwelchem Menschenhandel ausgeht, also Prostituierte hineinbringt, dass in Prag die Observation losgeht und alle fünfzehn Kilometer eine neue Übernahme vorgenommen wird. Wenn der über die Grenze in Oberwiesenthal fährt, ist er fünfzehn Mal observiert worden. Da geht es um Zigarettenschmuggel.

Nun erklären Sie mir nicht, wenn der „Meister“ so gefährlich war, dass nicht die Gelegenheit bestand, auf rechtsförmige Weise binnen vier Tagen nach Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung, eigentlich vor ihrer Beantragung, exakt aufzuklären: Wer ist wer vor Ort, wo ist die Wohnung vor Ort, wer hat wo zu handeln, wie gehe ich vor, was ist angemessen? Angemessenheitsprinzip nach Artikel 20 Grundgesetz!

Das sind doch alles Sachen, die Sie sich an den Schuhsohlen abgelaufen haben und zu denen ich deshalb noch einmal sage: Sie rechtfertigen hier wider besseres Wissen, Sie rechtfertigen hier, beschweigen oder sagen Dinge falsch gegenüber dem Parlament, obwohl Sie genau wissen, dass es nicht korrekt war. Was noch schlimmer ist: Sie wussten das schon nach der ersten Aufklärung, nach meiner Überzeugung. Nichtsdestotrotz hatten Sie die Schnoddrigkeit, mit den Worten hinzutreten, die Ihnen Herr Lichdi vorgehalten hat oder Herr Kollege Dr. Martens.

Da sage ich letzten Endes: Das ist ein Punkt, der nichts mehr mit ehrenhaftem Sich-vor-seine-eigenen-TruppenStellen zu tun hat. Sie desavouieren dadurch Ihre eigenen Truppen, dass Sie mehr oder weniger dann unisono nicht nur den Polizeibeamten decken, der seinen Hintern riskiert, und das SEK, sondern auch den, der für viel Geld dafür verantwortlich ist, dass immer die Balance zwischen Grundrechten und Eingriffsrechten gehalten wird.

(Beifall bei der PDS)

Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Bericht, den der Herr Staatsminister des Innern hier abgegeben hat, noch ein wenig aus Sicht der Justiz ergänzen. Nach den eingeholten Stellungnahmen aus meinem Geschäftsbereich lässt sich zu den Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichtes vom 13.12. und zur Beachtung der strafprozessualen Bestimmungen Folgendes sagen:

Am 13.12. ordnete das Amtsgericht Dresden per Beschluss an, und zwar ohne Anhörung des Beschuldigten nach § 33 Abs. 4 der Strafprozessordnung – diese Vorschrift sieht auch ein Klingeln an der Wohnung nicht vor –, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, dass zu durchsuchen sind: die Personen, die Wohnung mit Nebenräumen, die Geschäftsräume mit Nebenräumen und die Fahrzeuge des Beschuldigten in der Schillerstraße in Dresden und im Anwesen an der Bautzener Landstraße in Dresden. Die Anordnung sollte dem Auffinden und der Beschlagnahme bestimmter Gegenstände dienen. Der von der zuständigen Ermittlungsrichterin unterzeichnete Beschluss war, um eine Ihrer Fragen zu beantworten, die die Justiz betreffen, mit Gründen versehen.

Er enthielt tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfes, den Zweck und das Ziel sowie das Ausmaß der Durchsuchung. Die Frage, ob dieser Beschluss rechtmäßig gewesen ist, stellen Sie in Zweifel bzw. ziehen Sie in Zweifel insbesondere hinsichtlich des dann erfolgten Ausmaßes der Durchsuchung und der Frage, ob er zur Nachtzeit vollstreckt werden durfte. Der Justizminister wird sich zum konkreten Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses und zu weiteren Einzelheiten mit Rücksicht auf die Rechte der Betroffenen und insbesondere das in Artikel 33 der Sächsischen Verfassung normierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht äußern, aber auch deshalb nichts dazu sagen, weil der Herr Abg. Lichdi zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es eine nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit gibt: Es gibt die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit dieses staatlichen Handelns nachträglich gerichtlich feststellen zu lassen. Bei schwebenden Verfahren tut ein Justizminister gut daran, seinen Mund zu halten.

Aufklären kann ich zwei Punkte. Es gibt Gerüchte über unterschiedliche Ausfertigungen dieses Durchsuchungsbeschlusses. Nach den uns vorliegenden Berichten verfügte die zuständige Ermittlungsrichterin am 13.12. die Herstellung von je zwei Ausfertigungen des Durchsuchungsbeschlusses, mit und ohne Gründe. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle verwendete bei der Herstellung versehentlich den Stempel mit der Aufschrift „gezeichnet“ und den Namen einer anderen Richterin des Amtsgerichtes Dresden. Das ist alles.

Dieses Versehen bei der Ausfertigung des ordnungsgemäß erlassenen Durchsuchungsbeschlusses ist für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses und der darauf beruhenden Durchsuchung ohne jeden Belang. Den Beschuldigten hätte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei seiner Anwesenheit ein mit Gründen versehener Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt werden müssen. Nachdem er bei der Durchsuchung nicht da gewesen ist, erscheint es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, dass den übrigen Beteiligten eine versehentlich mit dem falschen Stempel versehene Ausfertigung ohne Gründe überreicht worden ist. Im Übrigen war beabsichtigt, dem Beschuldigten eine Ausfertigung mit Gründen im Rahmen seiner Vernehmung zu übergeben. Zwischenzeitlich hat er über seinen Verteidiger durch Akteneinsicht Kenntnis von den Gründen des Durchsuchungsbeschlusses.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage, ob die nächtliche Hausdurchsuchung der bordellartigen Anbahnungslokalität in der Bautzener Straße gemäß § 104 Abs. 2 StPO und die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung in der Schillerstraße wegen Gefahr im Verzug vor dem geschilderten Sachverhalt rechtmäßig war, ziehen Sie ebenfalls gleich, wie die NPD, in Zweifel. Auch hier wird der Justizminister zu dem schwebenden Verfahren nichts sagen, wird aber einer gerichtlichen Überprüfung mit großer Gelassenheit entgegensehen.

Herr Bartl, zu Ihrer Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft persönlich Durchsuchungen vollstreckt, wissen Sie ganz genau so wie ich aus der gerichtlichen Praxis, dass es ständige Übung ist, dass die Staatsanwaltschaft ihre Hilfspersonen, wie sie jetzt heißen, hinzuzieht und dass sie diesen Auftrag an die Polizei weitergibt.

Zu der anderen Frage, die Sie gestellt haben: Die Wohnung des Beschuldigten in der Schillerstraße jedenfalls wurde, wie uns die Staatsanwältin mitgeteilt hat, in ihrem Beisein durchsucht, so dass der Vorschrift des § 105 Abs. 2 Genüge getan ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich bin sofort fertig und dann sind wir durch.

Bei der Sicherung des Objektes durch die Polizei war die Staatsanwältin nicht zugegen. Dies ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben.

Zusammenfassend: Mit Ausnahme der einen Ihnen mitgeteilten Panne sehe ich keine Veranlassung, der Justiz irgendetwas am Zeuge zu flicken. Der übrigen Überprüfung sehen wir mit Gelassenheit entgegen.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Herr Lichdi von den GRÜNEN, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch einmal: Ich halte es für wenig sinnhaft, hier eine juristische Fachdebatte über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses zu führen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wir können es nicht beurteilen. Ich sage noch einmal ganz ausdrücklich: Uns fehlt die Aktenkenntnis. Wir haben keine Kenntnis von Zeugeneinvernehmungen, uns fehlen die Protokolle, die Einsatzprotokolle, die Nachbereitung der Polizei. Wir können es nicht beurteilen. Das Einzige, was wir beurteilen können, ist im Wege einer Plausibilitätskontrolle, ob es nach den Medienberichten und den Berichten des Herrn Innenministers von vornherein als ausgeschlossen erscheint, dass dieser Einsatz rechtmäßig war. Diese Beurteilung kann ich nicht treffen. Ich halte es für möglich, dass dieser Einsatz rechtmäßig war.

Wenn ich das für möglich halten muss, kann ich mich hier nicht in diesen allgemeinen Vorwürfen ergehen, wie Sie, Herr Bartl, es doch teilweise getan haben.

Dabei sage ich ausdrücklich: Ich schließe ebenso nicht aus, dass dieser Eingriff vollkommen rechtswidrig war; nur, ich kann es an dieser Stelle nicht beurteilen.

Das heißt: Lassen Sie uns doch bitte auf die politische Bewertung beschränken, und dort liegt der eigentliche Skandal wirklich in den Äußerungen des Herrn Staatsministers im Nachgang, und nicht in diesem eigentlichen Einsatz. Ich denke, das wird der Verteidiger der Betroffenen vor Gericht klären, dann werden wir das über die Medien erfahren und dann können wir vielleicht noch einmal eine Beurteilung treffen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Dann rufe ich jetzt das Schlusswort auf. Frau Abg. Weihnert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag, so wie er heute gestellt wurde, wurde bewusst so gestellt. Wir wollten eine erste Darstellung der Sachverhalte aufgrund des Einsatzes des SEK und ich glaube, es wurde heute schon deutlich gemacht, dass nach den Dingen, so wie sie uns momentan bekannt sind, der SEK-Einsatz als solcher auf der Grundlage eines rechtmäßigen Durchsuchungsbefehls durchgeführt wurde. Eine zweite Sache, die ich bemerken möchte: Natürlich ist es so – auch heute hat sich das wieder so dargestellt –, dass nicht alle Sachfragen hier und heute geklärt werden konnten – genauso wie es im Innenausschuss der Fall war. Dabei musste bemerkt werden, dass wir im Innenausschuss natürlich nur die Dinge nachfragen konnten, die dort relevant waren. Es wurde angedeutet, dass im Verfassungs- und Rechtsausschuss sicherlich das eine oder andere noch einmal nachgeklärt wird.

Auf eines möchte ich auch verweisen: Wir haben hier grundsätzlich nur die Möglichkeit, den ganzen Sachverhalt politisch zu bewerten. Da ist eine notwendige Sensibilität angezeigt – einmal von der Einsatzgruppe –, was sicherlich schwierig gewesen ist, denn sie war auf Informationen der Vorfelddarlegungen seitens der Kriminalpolizei angewiesen. Das ist nicht optimal gelaufen, das muss man deutlich machen. Aber gleichzeitig hätte ich mir gewünscht und auch erwartet, dass wir alle – Parlament wie auch Staatsminister – mit diesem Sachverhalt sensibler umgehen. Ich glaube, es ist notwendig, dass nicht nur die Einsätze des SEK geschützt werden müssen insofern, als wir sagen, sie hatten einen Auftrag, der Auftrag wurde umgesetzt, dafür sind sie ausgebildet. Gleichzeitig muss der Schutz des Bürgers gewährleistet werden. Inwieweit das in diesem Rahmen relevant war, meine Damen und Herren, das können wir auch nach den heutigen Darlegungen insgesamt noch nicht bewerten. Da fehlt uns schon noch einiges an Kenntnissen. Dies noch über eine Geschäftsordnungsdebatte heraus zu zaubern, Herr Bartl, wie Sie es getan haben, ist fragwürdig. Wenn Sie bestimmte Bedingungen noch anders klären wollen, müssen Sie das klären, wenn wir über Geschäftsordnungen reden. Ich glaube, einige Details sind sicherlich nachzufragen – wir haben heute einige weitere Details erfahren –, aber insgesamt ist unser Antrag für heute erledigt, weil wir eine erste Darlegung der Sachverhalte wollten und sicher das Sachgebiet noch einmal weiter bewerten. Danke.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Frau Abg. Weihnert, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass keine Abstimmung erfolgt?

(Margit Weihnert, SPD: Das war erledigt!)

Gut. Dann beende ich hiermit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zurück zur

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 4

Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Rates für Sorbische Angelegenheiten vor. Abgegeben wurden 117 Stimmscheine, ungültig waren vier. Es wurde wie folgt abgestimmt: Dr. Bresan, Peter: 96 Stimmen Budar, Ludmila: 33 Stimmen Dyrlich, Benedikt: 105 Stimmen Dr. Elle, Elisabeth: 19 Stimmen Hermasch, Manfred: 85 Stimmen Michalk, Maria: 76 Stimmen Retschke, Thomas: 27 Stimmen Zschornak, Thomas: 67 Stimmen

Damit sind folgende fünf Personen durch den Sächsischen Landtag als Mitglied des Rates für Sorbische Angelegenheiten gewählt: Herr Dyrlich, Benedikt; Herr Dr. Bresan, Peter; Herr Hermasch, Manfred; Frau Michalk, Maria; Herr Zschornak, Thomas. Die Gewählten werden über ihre Wahl schriftlich informiert und dabei zu ihrer Wahlannahme befragt. Ich beglückwünsche die Gewählten zu ihrer Wahl und schließe hiermit den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 5

Mir liegt das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor. Abgegeben wurden 115 Stimmscheine, ungültig waren null. Als ordentliche Mitglieder wurden gewählt: Frau Uta Windisch: 78 Ja, 19 Nein und 14 Enthaltungen und Frau Katrin Kagelmann: 66 Ja, 21 Nein und 18 Enthaltungen.

Und als Stellvertreter wurden gewählt:

Herr Robert Clemen: 76 Ja, 21 Nein und 13 Enthaltungen und

Frau Andrea Roth: 66 Ja, 22 Nein und 18 Enthaltungen.

Damit sind alle gewählt worden und ich frage, ob eine(r) der Genannten die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Dann beglückwünsche ich auch Sie zu Ihrer Wahl und wünsche für die Arbeit alles Gute.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6

Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Kultursenat (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats)