Protocol of the Session on January 19, 2005

(Beifall des Abg. Dr. Martin Gillo, CDU)

Dass dies der richtige Weg ist, zeigt auch die zunehmende Zustimmung aus anderen neuen Bundesländern, die sich unserer Position anschließen. Grundsätzlich stellt sich noch die Frage: Wie ist man zu DDR-Zeiten an das Eigentum der Flächen gekommen? Die Enteignung von Privatgrundstücken geschah auf der Grundlage des Verteidigungsgesetzes der DDR vom September 1961. Erinnern möchte ich beispielsweise an die Operationen „Kornblume“ bzw. „Ungeziefer“, bei denen rigorose Enteignungsfeldzüge stattfanden. Ich kann nur hoffen, dass die ursprünglichen Grundstücksbesitzer wieder zu ihrem Recht gekommen sind und entweder entschädigt wurden oder ihr Eigentum zurückerhalten haben.

Zu den weiteren Punkten Ihres Antrages lassen Sie mich bitte nur einige wenige Worte sagen. Der dritte Punkt ist mit den beiden ersten eng verbunden. Erst wenn die Übertragung erfolgt ist, kann die dingliche Sicherung erfolgen. Deshalb ist zurzeit eine solche Sicherung nicht möglich. Alles andere wäre Spekulation und ist heute nicht zu entscheiden. Daher nochmals der Verweis auf meine Aussage zu Beginn.

Der vierte Punkt bedarf keiner zusätzlichen Beschlussfassung durch den Landtag. Er ist eine Selbstverständlichkeit, und nur die Zusammenarbeit mit Bayern, den betroffenen Kommunen und dem Vogtlandkreis hat die bisher erreichten Erfolge möglich gemacht.

Der fünfte Punkt ist ohnehin nicht zustimmungsfähig, weil er den Eindruck vermittelt, es sei verboten, dass sich Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres auf diesem Gebiet engagieren. Im Gegenteil: Wenn sich ein Träger findet, der FÖJ-Stellen zugewiesen bekommt und ein entsprechendes Konzept vorlegen kann, ist es natürlich möglich, sich dort zu engagieren und wirksam zu werden.

Aus all diesen Gründen kann die Koalition dem Antrag nicht zustimmen. Von unserer Seite wurde naturschutzrechtlich alles Machbare getan. Ich denke, dass es allein das Land Berlin in der Hand hat, diesen Prozess schnellstmöglich abzuschließen. Wir hoffen, dass dies bald geschieht. Zum Änderungsantrag wird meine Kollegin noch einiges sagen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion ist Frau Altmann auf dem Weg zum Mikrofon.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einer alten Indianerweisheit beginnen: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.“ – Diese Weissagung wird einem Indianerhäuptling zugeschrieben, und sie enthält eine sehr ernst zu nehmende Wahrheit und auch eine sehr ernst zu nehmende Notwendigkeit, und zwar die Notwendigkeit, die natürliche Umwelt in ihrer Gesamtheit für alle künftigen Generationen zu erhalten. In diesem Sinne unterstützt die PDS-Fraktion ganz nachdrücklich das Bestreben von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Sicherung des Grünen Bandes. Dabei gibt es ein ganz großes Aber: Unsere Fraktion ist allerdings der Meinung, dass es der uns vorliegende Antrag nicht einmal leisten kann, auch nur die 35 Kilometer sächsischen Anteils an diesem Grünen Band dauerhaft für den Naturschutz zu sichern. Das möchte ich im Folgenden ausführen.

Es ist eindeutig so, dass die Bundesregierung zurzeit nur Flächen aus dem so genannten Mauergesetz zur unentgeltlichen Übertragung anbietet. Innerhalb des Grünen Bandes liegen jedoch durchaus noch andere Flächen, die momentan noch in Bundeshoheit sind. Diese sollen nicht unentgeltlich abgegeben werden. Außerdem können natürlich – das haben auch meine Vorredner schon bestätigt – zurzeit nur Flächen unentgeltlich an die Länder übergeben werden, auf denen keine Rückübertragungsansprüche liegen. Schon aus diesen Gründen ist es zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, das gesamte Grüne Band dadurch zu sichern, dass die Länder es unentgeltlich übernehmen.

Wenn wir uns den Antrag weiter und ganz besonders die Begründung ansehen, fallen uns noch einige deutliche Widersprüche auf. Ich mache dies einmal an zwei Sätzen fest. Dort heißt es bei der Begründung: „Der Erhalt und der Schutz des Grünen Bandes ist durch die ungeklärten Besitzverhältnisse und den Zugriff der Landwirtschaft gefährdet.“ Der Bundesfinanzminister hat aus diesem Grund das Angebot unterbreitet, Bundesflächen im ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen an die Länder zu übertragen.

Meine lieben Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie, bitte schön, soll diese Gefährdung durch ungeklärte Besitzverhältnisse und angeblichen Zugriff durch die Landwirtschaft dadurch ausgeräumt werden, dass die Länder das übernehmen? Damit wird das Problem doch nur von Bundesebene auf Landesebene verschoben und

ich denke, genau das ist auch der Grund der Initiative, die der Bundesfinanzminister im Jahr 2003 ergriffen hat.

Wenn Sie – was auch Herr Lichdi in seiner Rede nochmals ganz besonders hervorgehoben hat – zugestehen, dass in Sachsen diese Flächen durch Naturschutzkonzepte und Unterschutzstellung in verschiedener Art und Weise vorbildlich gesichert werden, möchte ich an dieser Stelle diesen Generalangriff auf die Landwirtschaft zurückweisen, dass nämlich diese Flächen durch Zugriff durch die Landwirtschaft gefährdet sind.

Natürlich kann innerhalb des Schutzkonzeptes von Naturschutzgebieten, von Flächenschutzdenkmälern und in FFH-Gebieten Landwirtschaft betrieben werden, aber nur unter diesen ganz strengen Bedingungen. Das obliegt dann der Sächsischen Naturschutzbehörde, die es, wie ich weiß, in Sachsen besonders schwer hat, gegen alle möglichen Lobby- und andere Interessen bestehendes Naturschutzrecht durchzusetzen. Aber durch das Naturschutzgesetz sind diese Flächen natürlich gesichert.

Ich meine, Sie konnten meinen Ausführungen entnehmen, dass es mit diesem Antrag bei weitem nicht getan ist, dieses Grüne Band wenigstens in Sachsen dauerhaft zu sichern.

Eine Anmerkung noch zu der Forderung im Punkt 3 Ihres Antrages zur dinglichen Sicherung für den Naturschutz. Dingliche Sicherung macht aus Sicht der PDSFraktion nur Sinn für Flächen, die in privater Hand sind. Auch solche Flächen gibt es in Sachsen schon. Bei diesen müsste eine dingliche Sicherung für Naturschutz ins Grundbuch eingetragen werden. Bei öffentlichen Flächen macht das überhaupt keinen Sinn, weil sie dort auch genauso schnell, ohne dass jemand etwas dazu tun kann, wieder herausgestrichen werden können. Es ist also kein taugliches Mittel für sämtliche Flächen.

Im Übrigen wäre dieser Antrag viel solider und viel sachdienlicher mit einer Stellungnahme der Staatsregierung zu behandeln gewesen. Diese liegt uns aber nicht vor. Er wäre viel solider im Ausschuss und nicht als ein so genannter Fensterantrag hier im Plenum zu behandeln gewesen.

Deswegen möchte ich zum Schluss die Staatsregierung fragen, warum sie denn auf das auf den ersten Blick lukrative Angebot des Bundesfinanzministers, die Flächen kostenlos zu übernehmen, bisher nicht eingegangen ist, obwohl bereits einem Artikel vom Sommer 2003 in der „Thüringer Allgemeinen“ zu entnehmen ist, dass die Zustimmung Sachsens zu diesem Angebot vonseiten des Bundesfinanzministeriums nur noch eine Formsache sei. Auch von den Äußerungen der Staatsregierung wird die PDS-Fraktion abhängig machen, wie sie sich zu diesem Antrag verhält. Ich werde später in einem Satz dazu noch etwas sagen.

Für jetzt bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. – Die SPD-Fraktion verzichtet zunächst auf ihr Rederecht. Demzufolge spricht jetzt Herr Paul, NPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem hier vor

liegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir zustimmen. Es ist uns aufgefallen, dass, wie bereits von meiner Vorrednerin ausgeführt wurde, einige Fehler in diesem Antrag vorhanden sind. Aber was wir für richtig halten, ist der Grundtenor dieses Antrages. Es ist für uns in diesem Zusammenhang wichtig, dass sich die Parteien entschieden dafür einsetzen, so schnell wie möglich tätig zu werden und den positiven Beispielen der in der Begründung des Antrages der GRÜNEN genannten Bundesländer zu folgen.

Die genannte Einbindung der Kommunen und von Naturschutzverbänden und die Zulassung von Projekten einzelner Träger, zum Beispiel auch des FÖJ, könnten sich schnell zum Selbstläufer entwickeln und zudem ein enormes Potenzial an ehrenamtlicher Energie frei werden lassen. Hinzu kommt die Möglichkeit, zahlreiche Fördermittel abzuschöpfen, so unter anderem Mittel aus dem Kulturlandschaftspflegeprogramm der EU zu beantragen, wodurch auch die Finanzierung einzelner Projekte zusätzlich gefördert werden könnte.

Auch für uns ist es äußerst wichtig, dass die Aspekte des Naturschutzes nicht wirtschaftlichen Interessen unterliegen, sondern dass auch in diesem Flächenanteil Sachsens das Gebot eines sanften Tourismus dominiert. Um dies zu gewährleisten, hätte die Beteiligung von Naturschutzverbänden auch eine gewisse Schutzfunktion, da hier geeignete und engagierte Kräfte vorhanden sind, die sich nicht von finanziellen Vorteilen leiten lassen, sondern sehr gewissenhaft ihren ökologischen Grundsätzen gerecht werden.

Wichtig ist uns auch die Sicherung des Grünen Bandes aufgrund seiner historischen Bedeutung als Mahnmal zur Erinnerung an die einstige Teilung Deutschlands und das damit verbundene Unrecht. Entsprechendes hatte die FDP in ihrem Änderungsantrag zwar auch formuliert, aber der Änderungsantrag der FDP-Fraktion stößt bei uns ein wenig auf Ablehnung, weil hier der ökologische Aspekt viel zu kurz kommt, sondern der wirtschaftliche Aspekt eines übersteigerten Tourismus in den Vordergrund gestellt wird, indem für diese Gebiete geworben werden soll. Inwiefern es unter juristischen Gesichtspunkten überhaupt möglich ist, in FFH-Gebieten Radwege anzulegen, konnte ich in der Kürze der Zeit leider nicht prüfen.

Die einzige Gemeinsamkeit, die ich dem Änderungsantrag der FDP und dem Antrag der GRÜNEN entnehmen konnte, ist die Erhaltung des Teufelsabbiss-Scheckenfalters, der auch schon von einigen anderen genannt wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auf diesen Flächen zahlreiche bedrohte Tierund Pflanzenarten ein einmaliges Rückzugsgebiet gefunden haben – nicht nur der eine, sondern auch zahlreiche andere Falter. Es sind ungefähr 120 bedrohte Pflanzenarten, die auf der Roten Liste stehen, zahlreiche Vogelarten, Libellenarten usw. Uns ist es ein Herzensanliegen, dies zu erhalten und nicht durch einen übersteigerten Tourismus jetzt noch zu gefährden.

Deswegen werden wir den Änderungsantrag der FDP ablehnen und dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abg. Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Vor allem liebe Fraktion der Freunde des Teufelsabbiss-Scheckenfalters! Wenn Sie schon Anträge aus dem Bundestag abschreiben, dann machen Sie es doch bitte komplett. Unser Änderungsantrag betrifft eigentlich nur vergessene, nicht abgeschriebene Teile des Antrages Drucksache 15/3454 aus dem Bundestag. interjection: (Beifall bei der FDP)

Inhaltlich sind wir dafür. Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Aber wir wollten es nur ergänzen und vor allen Dingen die kluge Entscheidung aus dem Bundestag nicht unterschlagen, auch diese Gebiete für den Tourismus zu öffnen. Denn der Tourismus ist für uns ein wichtiger Wirtschaftszweig. Wenn diese Gebiete als reine Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, besteht immer die Gefahr zu sagen: Da darf man nicht hingehen, das darf man nicht betreten. Aus Sorge, dass aus dem Grünen Band wieder eine grüne Mauer wird, haben wir diese Änderungsanträge gestellt. Ich bitte um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Das war die Abgeordnetenrunde. Herr Staatsminister Metz, Sie wurden konkret angesprochen. Wollen Sie darauf eingehen?

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, verkürzt ausgedrückt, die Staatsregierung auf, ein Angebot des Bundesfinanzministers zur unentgeltlichen Übernahme der dem Mauergrundstücksgesetz unterliegenden Flächen des Bundes im ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen aus Gründen des Naturschutzes zuzustimmen. Nun will ich anmerken, dass ich bei Angeboten des Bundesfinanzministers immer sehr skeptisch bin. Überhaupt sollte man vielleicht skeptisch sein, wenn Finanzminister Angebote machen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Gestatten Sie mir, dass ich dies heute Abend kurz nach 19:00 Uhr erheiternd feststelle.

Aber wieder zum Ernst der Sache: Zunächst einmal möchte ich allerdings dem Eindruck entgegentreten, bei dem Angebot des Bundes handle es sich etwa um ein großzügiges Angebot, um ein Geschenk an die Länder oder so etwas. Meine Damen und Herren, dem ist überhaupt nicht so. Nach dem Mauergrundstücksgesetz stehen die Erlöse aus einer anvisierten Veräußerung der betroffenen Fläche ohnehin ausschließlich den neuen Ländern zu. So ist es bisher auch praktiziert worden und wir haben auch schon Geld davon bekommen. Also ein Geschenk ist es bei weitem nicht, sondern es steht uns nach Gesetz zu.

Gleichwohl: Der Naturschutz, der Schutz, die Erhaltung und die Stärkung der uns überantworteten Naturressourcen, ist ein großes Anliegen auch dieser Staatsregierung. Die Idee des Grünen Bandes dient diesem Naturschutz und wir unterstützen sie. Insofern sind wir für eine schnelle und unbürokratische Lösung bezüglich der Flächenübertragung des grünen Bandes. Aus sächsischer Sicht steht der Flächenübertragung auf die Länder überhaupt nichts im Wege, wenn da rein ökologische Wertaspekte der betroffenen Flächen nachgewiesen werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu trennen ist jedoch von der Flächenübertragung des so genannten Grünen Bandes jene Flächenübertragung übriger dem Mauergesetz unterliegender Flächen. Darauf will ich gern eingehen. Das Angebot des Bundesfinanzministers Eichel bezog sich ursprünglich auf die unentgeltliche Übertragung aller noch nicht veräußerten Mauergrundstücke. Das sind die Flächen des Grünen Bandes und – jetzt kommt es – andere zum Teil innerstädtische Flächen, insbesondere in und um Berlin. Während die Flächen des Grünen Bandes, die ehemalige ost-westdeutsche Grenze quer durch Deutschland, aus Naturschutzgründen besonders wertvoll sind, trifft dies auf die übrigen – und das sind die Berliner Randgebiete und der Mauerstreifen durch Berlin – nicht dem Grünen Band unterliegenden Flächen keinesfalls zu. Hierbei handelt es sich zum Teil um in der Innenstadt von Berlin liegendes finanziell wertvolles Bauland. Der Naturschutzgedanke spielt bei diesen Flächen keine Rolle. Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, das Angebot nach Flächenübertragung auch auf diese Flächen auszudehnen. Im Gegenteil, Sachsen würde sogar großen finanziellen Schaden erleiden. Der Grund liegt darin, dass die finanziell werthaltigen Flächen, das heißt konkret Bauland, nach dem Angebot von Herrn Minister Eichel aufgrund des Belegenheitsprinzips insbesondere an das Land Berlin gehen würden. Hier ist doch wohl kein Sachse im Saal, der meint, wir müssen Berlin weiter aufbauen. (Beifall bei der CDU)

Das war zu Zeiten der DDR übrigens der Fall. Da hätten wir anders entschieden. Aber heute haben wir natürlich eigene Interessen als Land und dies ist uns gesetzlich gesichert. Würden die Flächen entsprechend den derzeit bestehenden rechtlichen Regelungen veräußert – ich meine die Berliner Flächen –, käme der Erlös aber nach einem nach dem Einwohnerverhältnis festgelegten Schlüssel auch nach Sachsen, und zwar zu gut 30 %. Denn 30 % der in den neuen Ländern lebenden Bevölkerung sind nun einmal Sachsen. Dazu sage ich ganz deutlich: Wir wollen unser Geld! Das steht uns zu.

(Beifall bei der CDU)

Weshalb soll ich auf irgendetwas eingehen, was anders geregelt wird? Wenn wir nach dem Belegenheitsprinzip rechnen, dann bekommt es Berlin. Für jede durch die Veräußerung erzielte Million Euro erhält Sachsen rund 300 000 Euro. Bis heute konnten wir

mit den Erlösen, den so genannten Mauerfondsmitteln – den langjährigen Abgeordneten ist das ein Begriff –, zum Beispiel die Sanierung des Festspielhauses Hellerau in Dresden finanzieren. Bisher floss aus den Mauerfondsmitteln in die Sanierung des Festspielhauses Hellerau insgesamt eine Summe von zirka 1,1 Millionen Euro. Zirka 450 000 Euro flossen in das Deutsch-Sorbische Volkstheater. Hierfür stehen weitere 400 000 Euro zur Verfügung. Ich wollte Ihnen nur mitteilen, wofür wir die Mittel eingesetzt haben. Ich bin nicht bereit, zukünftig auf diese Mittel zu verzichten. Das sage ich ganz deutlich.

Meine Damen und Herren, ich möchte betonen: Das hat nichts mit mangelnder Sensibilität für den Naturschutz zu tun. Es handelt sich bei den Berliner Flächen um ganz normale wirtschaftlich zu verwertende Flächen. Insofern will ich darauf hinweisen, dass der Freistaat Sachsen bereits zum jetzigen Zeitpunkt – und insbesondere an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerichtet – alle Flächen des Grünen Bandes auf sächsischem Territorium unter Schutz gestellt hat. Das soll auch so bleiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Das war die erste Runde. Es gibt die Gelegenheit einer zweiten Ausspracherunde. Wer möchte daran teilnehmen? – Niemand. Dann kämen wir zum Schlusswort. Herr Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Heinz und Herr Metz, ich verstehe ehrlich gesagt Ihre Aussage nicht. Es fehlt mir das Verständnis dafür, warum Sie die Flächen des Grünen Bandes mit den Fragen der Berliner Grundstücke und deren Verwertung sowie der Frage, wer dort Rechte erwirbt und wer Finanzmittel erhält, ansprechen. Ich dachte, es geht um einen naturschutzrechtlichen und keinen allgemeinen Antrag und um die Frage, wie das Bund-Länder-Finanzverhältnis unter Berliner Aspekten ist. Ich habe Sie jetzt so verstanden – Sie haben es nicht ausdrücklich gesagt, vielleicht ist es eine Interpretation Ihrer Rede –, dass Sie der Meinung sind, der Bund sei nur bereit, die Grundstücke im Ganzen zu verteilen.