Protocol of the Session on September 14, 2006

Um diese Vorteile für Sachsen nutzen zu können, sind zwei Voraussetzungen zu schaffen und nachhaltig zu sichern:

Erstens. Sachsen muss über leistungsfähige Binnenhäfen mit guter Infrastruktur und Umschlagtechnik verfügen.

Zweitens. Die Elbe muss die erforderlichen Bedingungen einer Bundeswasserstraße bieten, um der Binnenschifffahrt eine möglichst reibungslose Nutzung zu ermöglichen.

Leistungsfähige Binnenhäfen können wir in Sachsen sehr wohl vorweisen. Mit dem Beschluss des Freistaates aus dem Jahre 1995, die sächsischen Binnenhäfen zu sanieren und weiterzuentwickeln, wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Binnenschifffahrt in Sachsen getan. Die sächsischen Häfen in Dresden, Riesa und Torgau haben sich in den letzten zehn Jahren kontinuierlich entwickelt. Alle drei Standorte verfügen über die Anbindung an wichtige Verkehrsachsen und den Anschluss an das Schienennetz. Sie stellen als trimodale Anlagen neben den sächsischen Güterverkehrszentren Dresden, Leipzig und Südwestsachsen einen wichtigen Bestandteil des Güterverkehrsnetzes in Sachsen dar.

67 Millionen Euro wurden seit Beginn des Ausbaus in die sächsischen Häfen investiert. 45 Unternehmen haben vom Vorhandensein der Binnenhäfen profitiert und sich mit mehr als 400 Arbeitsplätzen in deren Umfeld angesiedelt.

Betrachtet man die Entwicklung des Transportaufkommens, so kann man feststellen, dass die sächsischen Binnenhäfen ihr Transportaufkommen nur nahezu konstant gehalten haben. Leider ist dies vor dem Hintergrund steigender Transportnachfragen auf den deutschen Bundeswasserstraßen nicht befriedigend. Grund für die Stagnation ist vor allem die Verlagerung von Schiffstransporten, insbesondere auf die Donau, infolge unsicherer politischer Verhältnisse im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Elbe und deren Sicherung als schiffbare Wasserstraße. Allein im Zeitraum 2002 bis 2004 wurden 25 Binnenschiffe, die bisher die Elbe frequentierten, auf die Donau verlagert. Hinzu kamen weitere 120 000 Tonnen Transportvolumen, die auf die Straße und teilweise auf die Schiene verlagert wurden. Vor diesem

Hintergrund ist das Ergebnis der sächsischen Häfen trotzdem als Erfolg zu werten.

Gleichwohl zeigt es die tatsächliche Situation auf der Elbe. Fehlende Unterhaltung und unklare politische Aussagen verunsichern die Binnenschifffahrt, viele Transportunternehmen und die sächsische Wirtschaft. Daher ist es aus meiner Sicht umso dringender geboten, ein klares Bekenntnis zur Elbe als Schifffahrtsweg und wichtigen Bestandteil unserer Verkehrsinfrastruktur abzugeben

(Beifall des Abg. Thomas Pietzsch, CDU)

und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen an der Elbe durchgeführt werden, die zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit als Bundeswasserstraße unter Berücksichtigung der ökologischen Besonderheiten und Rahmenbedingungen, insbesondere des Hochwasserschutzes, notwendig sind.

Diese Maßnahmen wurden bereits im Jahre 2002 erarbeitet und im Jahre 2005 unter Beachtung der hochwasserbedingten Verschlechterung präzisiert. Sie sind in den Grundsätzen für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht vom Mai 2005 exakt niedergelegt.

Ich darf zitieren: „Unter Berücksichtigung der Ausgangslage beschränken sich die künftigen schiffsverkehrsbezogenen Infrastrukturaufgaben an der Mittel- und Oberelbe auf Unterhaltungsmaßnahmen, die ökologisch behutsam einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse, bemessen am Zustand vor dem Hochwasser August 2002, vorbeugen und einen ordnungsgemäßen verkehrsbezogenen Wasserabfluss im Mittelwasserbett gewährleisten. Das Unterhaltungsziel besteht darin, für die Schifffahrt zwischen Geesthacht und Dresden entsprechend dem Status quo vor dem Augusthochwasser 2002 eine durchgängige Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter und zwischen Dresden und Schöna von 1,50 Meter unter dem GLW 89“ – dem derzeitigen Bezugswasserstand der Elbe, der im Mittel von sieben trockenen und mittleren Jahren zwischen 1973 und 1986 an durchschnittlich 20 eisfreien Tagen erreicht wird oder unterschritten wurde – „zu gewährleisten. Die Erreichung dieses Zieles wird einer ökologisch nachteiligen Tiefenerosion entgegenwirken. Wie schon beim Status quo vor dem Hochwasser im August 2002 müssen abschnittsweise Fahrrinnenbreiteneinschränkungen und einschiffiger Richtungsverkehr in Kauf genommen werden. Die Fahrrinnenbreite beträgt grundsätzlich oberhalb Dresdens 40 Meter, unterhalb Dresdens 50 Meter bis auf die in der Anlage dargestellten Fahrbahnbreiteneinschränkungen.“

Diesem Unterhaltungsziel schließt sich unsere Fraktion inhaltlich voll an. Es beinhaltet die Minimalanforderungen, um auf der Elbe auch zukünftig eine leistungsfähige und störungsfreie Binnenschifffahrt zu gewährleisten. Ich möchte das an dieser Stelle nochmals für unsere Fraktion unterstreichen. Wir fordern keinen Ausbau der Elbe, sondern die Umsetzung der dringend erforderlichen

Unterhaltungsmaßnahmen, und zwar im Konsens mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und unter Berücksichtigung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere den Belangen des Hochwasserschutzes.

Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen unterliegt nach § 7 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz in vollem Umfang dem Bund. Er hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Wasserstraßengesetz durchgeführt werden. Diese Pflicht hat der Bund in gleicher Weise zu erfüllen, wie er sie für Bundesstraßen und Bundesautobahnen zu erfüllen hat.

Selbstverständlich hat er dabei die korrespondierenden weiteren öffentlichen Interessen und Gesetzlichkeiten zu beachten, wie er das bei einer Autobahn ebenfalls tut. Art und Umfang der Berücksichtigung ergeben sich ebenfalls aus dem Gesetzestext des Bundeswasserstraßengesetzes. Dabei spielen die ökologischen Belange eine ebenso große Rolle wie das Erreichen der Zielstellung der EUWasserrahmenrichtlinie zur Herstellung eines guten Gewässerzustandes für alle natürlichen Gewässer in Sachsen bis 2015, so auch für die Elbe.

Ich denke, dass unser Umweltminister auf diese Belange noch näher eingehen wird. Ich bin der Überzeugung, dass die mit der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen beauftragte Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes diese Aufgabe kompetent erledigen wird und die hierzu erforderlichen Beteiligungen der öffentlichen Träger sicherstellt. Die Grundsätze für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe berücksichtigen diese Beteiligungen und Planungsgrundsätze ausdrücklich, ohne aber die Zielstellung zu verlassen, die Elbe als Bundeswasserstraße zu erhalten.

Ich möchte nochmals auf die Formulierung in den Grundsätzen in Anbetracht der Regelung des Bundeswasserstraßengesetzes verweisen. Hier heißt es: „Zweck der Unterhaltung ist es, einen bestehenden widmungsgemäßen Zustand der Bundeswasserstraßen zu erhalten. In der Regel ergibt sich dieser aus vorangegangenen planungsrechtlichen Zulassungsentscheidungen. Fehlen solche Entscheidungen, ergibt sich der widmungsgemäße Zustand aus der durch Maßnahmen der Gewässerunterhaltung faktisch verfestigten Struktur der Bundeswasserstraße. Das Erhalten des widmungsgemäßen Zustandes erfordert, entweder seiner Veränderung entgegenzuwirken oder ihn wieder herzustellen. Solange eine Wiederherstellung noch in einem zeitlichen Zusammenhang zur Veränderung steht, ist sie grundsätzlich auch dann noch der Unterhaltung zuzurechnen, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung des aktuell bestehenden Zustandes der Bundeswasserstraße führt.“

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Es lässt sich somit nochmals klar nachvollziehen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, welche

den widmungsgemäßen Zustand der Bundeswasserstraße Elbe erhalten bzw. wiederherstellen, ohne dass wir es mit teilweise befürchteten Ausbaumaßnahmen zu tun haben. Das Fachkonzept berücksichtigt dabei folgende drei grundsätzliche Maßnahmenschwerpunkte:

1. Geschiebebewirtschaftung zur Beseitigung dauerhafter und temporärer Fehlstellen;

2. Bekämpfung der Erosion durch Geschiebezugabe und ergänzende flankierende Maßnahmen;

3. Instandsetzung von Strombauwerken bei Verfall der Fahrrinnentiefe durch Anlandungen und zur Abwehr von Gefahren durch Anlandungen für Bauwerke Dritter in, an und über der Bundeswasserstraße Elbe.

Unsere Fraktion erwartet eine umfassende und zeitnahe Durchführung aller erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten bis zum Jahr 2010, um die Elbe als leistungsfähige Bundeswasserstraße im Einklang mit ihrer einzigartigen Fauna und Flora zu erhalten.

Dass dies möglich ist, haben frühere Generationen bewiesen, denn die ökologisch positive Entwicklung der Elbe, besonders der Auenlandschaft und des Baum- und Pflanzenbestandes, erfolgte an der Elbe im Einklang mit der Binnenschifffahrt.

Insofern sollten wir endlich aufhören, eine Transportbranche wie die Binnenschifffahrt auf der Elbe mit polemischen Ökoparolen zu stigmatisieren, die eine solche Behandlung bei Weitem nicht verdient. Die Binnenschifffahrt auf der Elbe und die sächsischen Binnenhäfen tragen maßgeblich dazu bei, dass Sachsen den logistischen Anforderungen der sächsischen Wirtschaft und den sich weiterentwickelnden Beziehungen zu unseren osteuropäischen Nachbarn perspektivisch gerecht wird.

Neben einem gut ausgebauten Schienennetz wird auch die Elbe als Bundeswasserstraße dazu beitragen, das steigende Güterverkehrsaufkommen umweltverträglich zu bewältigen. Hierzu müssen die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zügig wieder aufgenommen und bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden. Dann wird es auch möglich sein, mehr Transportvolumen aus den Überseehäfen, besonders aus Hamburg, für die Binnenschifffahrt zu generieren und Verkehre, die durch die zögerliche Haltung des Bundesverkehrsministeriums nach dem Hochwasser beispielsweise an die Donau verloren gingen, auf die Elbe und nach Sachsen zurückzuholen.

Noch ein Satz zur Schiffbarkeit der Elbe, die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so kategorisch mit dem Hinweis auf sinkende Pegel und Auswirkungen des Klimawandels mit allen Mitteln infrage gestellt wird. Bereits im Jahre 2005 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde festgestellt, dass sich die Elbepegel an den Messstellen in Dresden, Barby und Magdeburg seit Beginn des 20. Jahrhunderts permanent positiv entwickelt haben und somit die Elbe weniger Niedrigwasser verzeichnet. In einer Pressemitteilung heißt es: „Diese Ergebnisse bestätigen auch den zuständigen Behörden der

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dass grundsätzlich an den gegenwärtigen Unterhaltungszielen für die Elbe festgehalten werden kann, um der Schifffahrt wirtschaftlich vertretbare Bedingungen zu gewährleisten.“

Damit sind anderslautende Meldungen Ihrer Fraktion, Frau Hermenau – sie ist gerade draußen –, zur Schiffbarkeit der Elbe von Ende August dieses Jahres für unsere Fraktion höchst fragwürdig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die SPD-Fraktion erhält das Wort. Herr Gerlach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Thomas Lütje, Chef des Fördervereins für das Elbstromgebiet, teilte der erstaunten Öffentlichkeit letzte Woche mit, der Güterverkehr auf der Elbe sichere 240 000 Menschen Arbeit. Ich weiß nicht, wen er alles mit hineingerechnet hat, aber wahrscheinlich auch alle möglichen Zubringer im Bereich Hamburg, wo eine Menge Arbeitskräfte in diesen Arbeitsbereich gebunden werden. Ein Fakt wird jedoch meistens nicht bestritten: Der Transport von Massengütern kann ökologisch günstig auf Wasserstraßen durchgeführt werden. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass man die Flüsse – wir reden heute vom letzten einigermaßen naturbelassenen Fluss bzw. Strom Deutschlands – so anpassen muss, dass sie möglichst viel ökologischen Transport ermöglichten. Ein Umweltgut darf mit dem anderen nicht zerstört werden. Dazu gibt es seit dem Wiedererstehen Sachsens eine fraktionsübergreifende Mehrheit. Das wird auch zukünftig nicht angetastet. Dazu haben sich die Koalitionäre mit folgenden Worten im Koalitionsvertrag eindeutig verpflichtet: „Der Ausbau der Elbe wird abgelehnt. Sie ist in ihrem derzeitig relativ naturnahen Zustand zu erhalten. Die notwendigen Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Schiffbarkeit der Elbe sind fortzusetzen.“

Mir ist auch niemand in der Koalition bekannt, der die geplanten Staustufen in der Tschechischen Republik begrüßt hätte. Was das Umweltministerium in Sachsen betrifft, so sind die Unterlagen, die bisher von tschechischer Seite gekommen sind, sicherlich nicht ausreichend, das Bauvorhaben aus fachlicher Sicht auch nur annähernd zu beurteilen. – Sie, Herr Minister, deuten das in Ihrer Stellungnahme auch an. – Wir als Politiker haben jedoch, ohne die Fachlichkeit zu negieren, politisch zu beurteilen. Das heißt, wir stellen uns in diesem Fall die Frage: Welche Ursachen und Auswirkungen aus unserem politischen Willen, die Elbe nicht auszubauen, hätte das ganze Vorhaben in der Tschechischen Republik? – Da fällt die Antwort relativ leicht: Wir wollen das nicht. Dabei wird es auch bleiben, solange diese Koalition besteht und, so hoffe ich, auch darüber hinaus.

Die Elbe und ihre Umgebung sind im Laufe von Hunderten von Jahren von einer Natur- zu einer Kulturlandschaft umgewandelt worden, die – ich habe es bereits angedeutet

noch weitgehend naturbelassen ist. Hier trennen sich die Ansichten der jeweils Betroffenen. Es gibt Menschen, die das Naturnahe erweitern und bestehende Nutzungen, hier speziell die Binnenschifffahrt, möglichst einstellen wollen. Sie begründen das mit dem nötigen Frachtaufkommen; mein Vorredner hat dazu einige Worte gesagt. Ihre Forderungen reichen bis zur vollkommenen Einstellung der Frachtschifffahrt auf der Elbe.

Andere sehen in der Elbe einen deutlich ausbaubaren Wasserweg, auf dem noch viel mehr Waren als heute transportiert werden könnten, wenn nur endlich geeignete Ausbauten kämen. Diese Gruppe von Menschen träumt von deutlich größeren Flusstiefen, die den Schiffen größere Ladungstransporte ermöglichen würden.

Die alte rot-grüne Bundesregierung hat sich zu einer Sowohl-als-auch-Politik bei der Gestaltung der Elbe entschlossen. Das führt die gegenwärtige Regierung auch so fort. Das Unterhaltungsziel der Bundesregierung haben wir in unserem Antrag übernommen; mein Vorredner hat daraus auch schon einige wichtige Dinge zitiert.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, tritt ans Mikrofon.)

Die Elbehochwasser der letzten vier Jahre sind natürlich nicht spurlos an der Kulturlandschaft Elbe vorübergegangen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber immer.

Herr Abg. Lichdi, bitte.

Halten Sie das viel besagte Unterhaltungsziel von 1,60 Meter an 345 Tagen im Jahr denn für realistisch?

Ich halte das für ein erstrebenswertes Ziel. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Ziel auch erreicht werden kann. Wir sind uns aber über eines im Klaren – ich denke, das hat Herr Bolick sehr richtig zitiert –: Es geht nicht darum, eine entsprechende Tiefe zu erreichen, also die Elbe in diesen Größenordnungen auszubaggern. Das steht nicht in diesem Programm und in diesen Umsetzungen. Es ist ein erstrebenswertes Ziel, weil man sich auf Prognosen und Messwerte beruft, wonach man einschätzt, an diesen Tagen wäre das leistbar. Ich bin nicht Fachmann genug, um zu beurteilen, ob das wirklich an 345 Tagen im Jahr erreicht werden kann. Damit überfragen Sie mich.

Ich war dabei zu sagen, dass die Elbehochwasser natürlich nicht spurlos an der Kulturlandschaft Elbe vorübergegangen sind. Das betrifft nicht nur den Fluss selbst, sondern natürlich auch seine Begrenzungen und die angrenzenden Lebensräume. Deshalb hat man sich in Berlin geeinigt – das ist auch eine Frage des Sowohl-alsauch –, den Status quo von vor dem August-Hochwasser 2002 wiederherzustellen. Mehr wollen wir nicht

und mehr haben wir auch nicht vereinbart. Es bleibt dabei: Die Schifffahrt muss sich der Elbe anpassen und nicht die Elbe der Schifffahrt. Ausschließlich den Fluss sich selbst zu überlassen, Herr Lichdi, wäre aus alleiniger Umweltsicht sicherlich das Optimum, aber es gibt auch Menschen, die von und mit diesem Fluss leben. Auch denen gilt unsere Verantwortung.

Vielen Dank.