Ich habe eine Nachfrage, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, der Leiter dieser ökologischen Station ist ja inzwischen vom Landratsamt schuldig gesprochen worden, in dreifacher Hinsicht gegen das Jagdrecht verstoßen zu haben:
Frage: Ist dieser Fall für die Staatsregierung Anlass, diesen Grenzbereich zwischen Jagdrecht, Naturschutzrecht und Tierschutzrecht einmal zu überprüfen, ob es hier Handlungsbedarf gibt und wo noch klare Abgrenzungen notwendig sind?
Das eine, Herr Dr. Jähnichen, ist im Prinzip die Frage der Dienstaufsicht. In diesem Falle liegt natürlich das, was sich vor Ort abgespielt hat, nicht in der fachlich zu bewertenden Zuständigkeit meines Staatsministeriums.
Zu der zweiten Frage, was disziplinarisch bzw. vor Ort passiert ist: Es handelt sich hierbei um den Vollzug des Bundesjagdgesetzes, und wenn Sie die Frage so beantwortet wissen wollen, ist es in der Tat geboten, über die Erfüllung des Bundesjagdgesetzes in der ursprünglichen – um nicht zu sagen, etwas veralteten – Form nachzudenken und hier eine Neufassung zu erreichen, die dem, was Sie angesprochen haben, weitestgehend entspricht: eine Zusammenführung von tierschutzfachlichen bzw. jagdrechtlichen Fragen.
Einige Gemeinden des Landkreises Löbau-Zittau kündigen an, dass sie im Falle des Zusammenschlusses mit dem Niederschlesischen Oberlausitzkreis ihren Wechsel in den Landkreis Bautzen beantragen werden. Die Stadt Löbau hat einen solchen Antrag inzwischen gestellt. Zu dieser Problematik äußerte Minister Buttolo im Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ vom 01.09.06: „Ich habe in Gesprächen mit wechselwilligen Gemeinden bereits gesagt: Zunächst einmal wollen wir die Verwaltungs- und Funktionalreform hinter uns bringen. Dann kann man auch über den Wunsch sprechen, den Kreis zu wechseln.“
1. Warum wird der Wechselwunsch von Städten und Gemeinden nicht im Rahmen der Reform berücksichtigt, obwohl dadurch die Zustimmung zur Reform sprunghaft ansteigen und der organisatorische Aufwand deutlich verringert würde?
2. Welche Wirkungen erwartet die Staatsregierung bezüglich der Akzeptanz der nach der Reform neu zu wählenden Landräte und Kreistage in den Städten und Gemeinden, die ihren Willen zum Landkreiswechsel zwar klar artikulierten, aber auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet wurden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten:
Die Kreisreform erfolgt auf der Grundlage der am 27.06.2006 von der Staatsregierung verabschiedeten Grundsätze und Leitlinien zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Gemäß diesem Leitbild sollen die bestehenden Kreise ganzheitlich in der neuen Struktur aufgehen, um der seit der Kreisgebietsreform 1994 bis 1996 erfolgten Integrationsleistung der bestehenden Landkreise Rechnung zu tragen. Dies halte ich nach wie vor für richtig.
Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Wenn Sie mein Interview in der Zeitung vollständig gelesen haben, haben Sie auch den deutlichen Hinweis gefunden, dass Kreiswechsel von Gemeinden nach der Landkreisordnung nur im Rahmen von Gemeindevereinigungen und Eingliederungen aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich sind. Ich habe weiterhin darauf verwiesen, dass es sich jedoch nur um Ausnahmefälle handeln kann, bei denen die neu gebildeten Landkreise nicht infrage gestellt werden dürfen.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Entscheidungsträger in den Landkreisen sowie in den Städten und Gemeinden § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 unserer Landkreisordnung kennen und daher wissen, dass diese Vorschrift den Zusammenschluss von Gemeinden bei Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls auch über Kreisgrenzen hinweg ermöglichen soll, nicht jedoch eine bloße Änderung der kreislichen Zuordnung von Gemeinden.
Zu Frage 2: Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Bürger die demokratische, nach Abwägung aller Argumente im Interesse des gesamten Freistaates getroffene Entscheidung des Gesetzgebers zur Kreisgebietsreform akzeptieren werden.
Ich möchte nachfragen, da Sie an der Kreistagsveranstaltung in Zittau teilgenommen haben, welche Chance Sie den dort unterbreiteten Vorschlägen einräumen unter dem Gesichtspunkt, einen in der Kritik stehenden Gemeindewechsel zu verhindern.
Einen Gemeindewechsel wird es aus meiner Sicht im Zusammenhang mit der Reform nie geben; denn wir haben
schon ein umfangreiches Gesetzeswerk, und wir würden dieses nur noch weiter belasten. Wir würden von unserem Grundsatz abweichen, Frau Simon, dass wir saubere Fusionen favorisieren; denn wir würden ja nicht den gesamten Landkreis, sondern nur Teile eines Landkreises fusionieren lassen. Ich halte dies gegenwärtig nicht für die Aufgabe, die wir im Zuge dieser Reform lösen sollen.
Wenn in der Tat im Interesse des Allgemeinwohls die einzelnen Gemeinden der Meinung sind, sie müssten sich neu gliedern oder den Kreis künftig wechseln, sollen sie dies bitte probieren, aber erst nach der gemeindlichen Gebietsreform, und dann muss natürlich, Frau Simon, von den Gemeinden klar artikuliert werden: Aus welchen Gründen wird das Gemeinwohl tangiert? Warum muss dieser Wechsel stattfinden? Ich bin mir – dies soll jetzt aber kein Vorwurf an die Lausitz sein – bei einigen vorgetragenen Fällen nicht im Klaren, ob es um Gemeinwohl geht oder ob es darum geht, dass einige handelnde Personen nicht richtig miteinander reden können und man damit die Lösung in einer anderen Konstruktion sucht. Dies ist jedoch nicht auf Ihre Lausitz-Situation bezogen.
Ungeklärt ist die Zukunft des Projektes „Löbauer Initiative gegen Gewalt“. Der Mitarbeiter ist ehrenamtlich tätig, da kein Zuwendungsbescheid für 2006 vorliegt. Des Weiteren wird vom Zuwendungsgeber die bisherige Praxis, keinen kommunalen Eigenanteil zu benötigen, infrage gestellt.
2. Wann ist mit einem Zuwendungsbescheid zu rechnen, mit welchen Konditionen und wie wird die Förderung des Landesprogramms in Zukunft aussehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Simon! Ich möchte auf beide Fragen zusammen antworten. Der Bescheid, der das Datum 2. August 2006 trägt, wurde vom Landesjugendamt der Stadt Löbau als Antragstellerin zugestellt. Die Stadt Löbau erhält danach 20 000 Euro für die Umsetzung des Projektes, wobei aufgrund der speziellen Situation auf Eigenmittel der Stadt Löbau verzichtet wurde. Die zukünftige Förderung durch das Landesprogramm hängt davon ab, ob die Stadt Löbau einerseits einen Antrag für
2007 einreicht und wie andererseits der zur Umsetzung des Programms berufene Beirat über diesen Antrag befindet.
Herr Staatsminister, halten Sie es für erklärungswürdig, wenn im in der vergangenen Woche beschlossenen Nachtragshaushalt steht, dass die Zukunft immer noch ungeklärt ist, da der Bewilligungsbescheid fehlt? Könnte es also sein, dass er abhanden gekommen ist?
Ich glaube nicht, dass er abhanden gekommen ist. Der Zuwendungsbescheid ist der Stadt Löbau, die Antragstellerin ist, zugegangen, und müsste eigentlich dort angekommen sein. So sind meine Informationen. Aber ich bin gern bereit, dies noch einmal zu prüfen; denn er ist vom Beirat beschlossen und vom Landesjugendamt ausgefertigt worden und muss also auch dort angekommen sein. Das müsste eigentlich geklappt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema meiner Anfrage bezieht sich auf einen Überfall auf eine Zirkusfamilie. Am 27. August dieses Jahres wurde im vogtländischen Obertriebel ein nächtlicher Überfall auf eine Zirkusfamilie verübt.
1. Warum ging die Polizei vor Ort trotz Hinweisen und Aussagen der Einwohner von Obertriebel sowie eindeutigen Auftretens und entsprechender Äußerungen der Tatverdächtigen nicht von einem rechtsextremistischen Hintergrund des Überfalls aus?
2. Waren nach Erkenntnissen der Staatsregierung an dem Überfall Personen beteiligt, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt von den Behörden einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet werden konnten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Abend des 25. August 2006 gingen bei verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Südwestsachsen Anrufe besorgter Bürger aus Obertriebel ein, die von einem eventuell bevorstehenden oder angekündigten Überfall bzw. von einer Personengruppe um einen Herrn H. sprachen, die Stress machen wollten. Konkretere Hinweise konnten von den Anrufern nicht erlangt werden.
Die Situation stellte sich daraufhin vor Ort als eine mögliche Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Personengruppen dar. Eine Ursachenforschung, die zur Beilegung des Konflikts hätte beitragen können, war zu diesem Zeitpunkt wegen der emotionsgeladenen Grundstimmung und der teilweisen alkoholischen Beeinflussung der Personen nicht möglich. Die von der Polizei eingeleiteten und durchgesetzten Maßnahmen der Identitätsfeststellung und die Erteilung von Platzverweisen von bzw. gegen elf Personen sowie die offene Präsenz der Polizeikräfte in der Ortschaft Obertriebel führten zu einer Beruhigung der Lage. Eine Gefährdung der Familie Quaißer konnte zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen werden, da sie bereits gegen 19:30 Uhr den Ort verlassen hatte.
Objektive Erkenntnisse zu einem, wie es in der Anfrage formuliert ist, rechtsextremistischen Hintergrund lagen der Polizei weder zum Zeitpunkt des Eingangs der Hinweise auf die möglicherweise bevorstehende Störung noch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einschreiten vor Ort vor. Verdichtete Informationen, die Überlegungen zur Einleitung von Ermittlungen auch in diese Richtung hätten veranlassen können, wurden demgegenüber erst im Laufe des 26. August bekannt.
Insofern warne ich dringend vor einer Vermischung von Erkenntnissen, die für die einschreitenden Polizeibeamten in der Nacht vom 25. zum 26. August 2006 so zweifelsfrei erkennbar waren, dass sie in ihre Beurteilung der Lage vor Ort einfließen oder gar polizeiliche Zwangsmaßnahmen darauf gründen konnten, mit dem Wissen, das wir heute nach eingehenden journalistischen, polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Recherchen haben und welches letztlich auch unter dem Vorbehalt des abschließenden Ermittlungsergebnisses steht.
Im Rahmen des derzeit noch laufenden Ermittlungsverfahrens zum Tatvorwurf der Begehung eines Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall gemäß § 125a Strafprozessordnung, unter dem der gesamte Handlungsablauf zu subsumieren ist, werden derzeit sowohl die konkrete Tatbeteiligung als auch Motive und Absichten jedes einzelnen Tatverdächtigen geprüft.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die einzigen der Staatsregierung vorliegenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bestehen darin, dass gegen eine in den Abend- und Nachtstunden des 25. August 2006 festgestellte tatverdächtige Person im Jahre 2004 wegen eines Propagandadeliktes aus dem Phänomenbereich des politisch motivierten Kriminalitätsrechts ermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah im Jahre 2005 gemäß § 154 Strafprozessordnung von einer Verfolgung der Tat ab.