Zu Ihrer zweiten Frage. Die einzigen der Staatsregierung vorliegenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bestehen darin, dass gegen eine in den Abend- und Nachtstunden des 25. August 2006 festgestellte tatverdächtige Person im Jahre 2004 wegen eines Propagandadeliktes aus dem Phänomenbereich des politisch motivierten Kriminalitätsrechts ermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah im Jahre 2005 gemäß § 154 Strafprozessordnung von einer Verfolgung der Tat ab.
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, aus welchem räumlichen Umkreis die Tatverdächtigen nach Obertriebel fuhren bzw. aus welchen Orten sie angereist sind?
Frau Abgeordnete, ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen diese Frage schriftlich beantworten muss.
In der Lausitz als Siedlungsgebiet der Sorben und grenznaher Raum zu Polen und Tschechien wird allgemein der Mangel an mehrsprachigen Beamten, insbesondere bei der Polizei, beklagt.
1. Welche Veränderungen sind in diesem Bereich in jüngster Zeit seit dem Beitritt der Nachbarstaaten Polen und Tschechien zur EU eingetreten?
2. Wie wertet die Staatsregierung die Tatsache, dass eine Polizeibeamtin sorbischer Muttersprache, die zurzeit in Bayern ihren Dienst versieht und in die Lausitz zurückkehren möchte, obwohl ihre besondere sprachliche Qualifikation der zuständigen Stelle bekannt war, mit der Begründung abgewiesen wurde, die demografische Entwicklung in der Region zwinge ohnehin zum Personalabbau?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abg. Kosel, zum Thema Einsatz mehrsprachiger Polizistinnen und Polizisten in der Oberlausitz berichten Sie, dass in der Lausitz als Siedlungsgebiet der Sorben und grenznaher Raum zu Polen und Tschechien allgemein der Mangel an mehrsprachigen Beamten, insbesondere bei der Polizei, zu beklagen ist.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es wichtig ist, in grenznahen Räumen die Verständigung in der Fremdsprache zu unterstützen. Das ist in Sachsen längst erkannt worden, lange bevor Tschechien und Polen der EU beigetreten sind. Wir haben dazu vielfältige Aktivitäten unternommen, die ich Ihnen kurz schildern möchte.
Der Sprachunterricht war von Anfang an Bestandteil der Ausbildung der Polizisten, wobei neben Englisch und Französisch auch Polnisch und Tschechisch angeboten wurden und nach wie vor angeboten werden. Auch im Bereich der Fortbildung gibt es verschiedene Angebote. In der allgemeinen Fortbildung für Polizeibedienstete gibt es Sprachlehrgänge von ein bis zwei Wochen Dauer bei
ganztägigem Unterricht. Seit dem Jahre 2000 haben allein im Bereich Oberlausitz-Niederschlesien insgesamt 38 Bedienstete Polnisch und 25 Bedienstete Tschechisch in Rothenburg gelernt. Außerdem finden Sprachlehrgänge im Rahmen von Projekten grenzüberschreitender Zusammenarbeit sächsischer, polnischer bzw. tschechischer Polizeidienststellen statt.
Der Fachbereich Sprachen der Hochschule der Sächsischen Polizei hat in Kooperation mit Vertretern polnischer und tschechischer Bildungseinrichtungen darüber hinaus einen speziell auf die polizeiliche Tätigkeit ausgerichteten Sprachführer für Polizeibeamte in Deutsch-Polnisch und in Deutsch-Tschechisch entwickelt. Dieser Sprachführer ist allen Interessenten in den Polizeidienststellen zugänglich. Er ermöglicht eine Verständigung, auch wenn der Beamte die Sprache des Nachbarn nicht allzu gut beherrscht.
Für den Bereich der Allgemeinen Verwaltung bietet die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen seit dem Jahr 2001 Sprachkurse in Tschechisch und in Polnisch an. Zielgruppe sind Bedienstete des Freistaates Sachsen allgemein und nicht nur Behörden im grenznahen Raum. Bis jetzt haben 157 Bedienstete an Kursen in Tschechisch und 102 Bedienstete in Polnisch teilgenommen. In der Statistik nicht erfasst sind die vielen Bediensteten, die ihre Sprachkenntnisse aus eigener Initiative aktiv in der Freizeit verbessern. Wir sollten auch nicht außer Acht lassen, dass sich die jungen Leute von heute – ganz gleich aus welchem Herkunftsland – vorrangig in Englisch unterhalten. Verständigungsprobleme werden sich nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Der Freistaat Sachsen ist aber auf einem guten Weg, seine Bediensteten mit dem erforderlichen sprachlichen Rüstzeug auszustatten.
Zur Frage 2. Hier ist zunächst ein Missverständnis aufzuklären. Der Antrag der Beamtin ist – anders als Sie es eben dargestellt haben – nicht mit einem Hinweis auf die demografische Entwicklung in der betreffenden Region abgelehnt worden, sondern vielmehr verwies das zuständige Präsidium der Bereitschaftspolizei auf die Entwicklung der demografischen Lage im Freistaat Sachsen. Diese zwingt zu einer erheblichen Reduzierung der Planstellen im landesweiten Polizeivollzugsdienst. Ansonsten würden zukünftige Generationen mit überhöhten finanziellen Lasten belegt. Aus diesem Grund sind Versetzungen in den Polizeidienst des Freistaates nur in Form von Tauschversetzungen möglich. Dabei besitzt der Freistaat Sachsen offenbar eine große Anziehungskraft: Insgesamt 92 Polizeibeamte verschiedener Länder, davon 22 Polizeibeamte aus Bayern, haben einen Antrag auf Versetzung nach Sachsen gestellt. Dem stehen lediglich sieben Versetzungsgesuche sächsischer Beamter gegenüber, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen – Höchstalter und gesundheitliche Eignung – erfüllt sind.
Diesen sieben Beamten sind bereits Tauschpartner auf der Warteliste zugeordnet. Die Versetzung dieser Beamten wird im Jahre 2007 erfolgen. Die von Ihnen erwähnte
Beamtin befindet sich auf Platz 17 der Liste für Tauschversetzungen aus Bayern. Viele der tauschwilligen Beamten aus anderen Bundesländern haben soziale, insbesondere familiäre Gründe für eine Versetzung nach Sachsen angeführt. Manche besitzen besondere fachspezifische Kenntnisse. Allen Anliegen gleichermaßen gerecht zu werden ist unmöglich, da, wie ich gesagt habe, der Wunsch, in Sachsen tätig zu werden, bedeutend größer ist.
Selbstverständlich verkenne ich nicht, dass auch in dem von Ihnen, sehr verehrter Herr Abgeordneter, geschilderten Einzelfall gewichtige soziale Gründe gegeben sind. Dennoch hielte ich es nicht für gerecht, die betreffende Beamtin gegenüber Kolleginnen und Kollegen zu bevorzugen, die sich bereits deutlich länger in vergleichbaren Situationen befinden.
Wenn Sie eine auf Frage 2 bezogene Nachfrage gestatten: Halten Sie es bei allem Verständnis für die grundsätzliche Tauschregelung für zielführend und sinnvoll, dass jemand mit der Qualifikation dieser Kollegin von der Polizei, die perfekt deutsch und sorbisch spricht, in Bayern ihren Dienst tut und nicht hier in Sachsen, in der Oberlausitz?
Ich halte es nicht für sinnvoll, aber, Herr Abg. Kosel, wir haben in der Tat einen Überhang an Polizisten. Wenn wir mehr Polizisten hereinnehmen, verschlechtern wir die Chance für diejenigen, die gegenwärtig bei uns ihren Dienst tun. Deswegen halte ich eine derartige Warteliste für gerecht. Wir könnten uns sicherlich darüber unterhalten, ob die Kriterien für die Rangfolge und somit für den Platz, auf den man kommt, richtig sind oder ob man dort gegebenenfalls spezielle Kenntnisse, beispielsweise Sprachkenntnisse, hinreichend gewürdigt hat. Das wäre eine andere Sache. Trotzdem halte ich das von uns gewählte Verfahren für korrekt und auch für jeden nachvollziehbar. Es muss doch darum gehen, dass man subjektive Einflüsse ausschließen kann und dass es ein für jedermann transparentes Verfahren geben muss.
Ich hätte noch eine Nachfrage zu Frage 1. Sie haben die Bemühungen der Staatsregierung zur Erhöhung der Sprachkompetenz der Beamten, insbesondere bei der Polizei, und zur Bereitstellung der entsprechenden Literatur, also Nachschlagewerke und Wörterbücher, geschildert. Wie ist die Lage im Bereich der Feuerwehr? Die jüngste Entwicklung im Naturschutzgebiet Sächsische und Böhmische Schweiz zeigt ja, dass eine schnelle Kooperation und Kommunikation zwischen den Feuerwehren nötig ist. Die Frage lautet also: Wie ist die Entwicklung im Bereich der Feuerwehr, insbesondere was das Fachwörterbuch betrifft?
Hier muss ich Sie um Verständnis bitten, Herr Abg. Kosel. Sie hatten nach den Sprachkenntnissen bei der Polizei gefragt
und gehen jetzt zu den Sprachkenntnissen bei der Feuerwehr über. Ich bin gern bereit, in meinem Hause recherchieren zu lassen, wie die Zahlen im Feuerwehrbereich aussehen, aber im Moment kann ich Ihnen mit keiner Zahl dienen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf sorbischsprachige Pädagogen am Sorbischen Gymnasium.
Obwohl die Domowina bereits 1997 ein perfekt zweisprachiges deutsch-sorbisches Fachpersonal zumindest an den wenigen sorbischen Bildungseinrichtungen eingefordert hat, ist jeder fünfte Pädagoge am Sorbischen Gymnasium in Bautzen nicht der sorbischen Sprache mächtig, berichtet die Zeitung „Serbske nowiny“.
1. Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für unmittelbar machbar, um den Zustand in kürzerer Frist zu verbessern?
2. Wie ist angesichts der Tatsache, dass im kommenden Jahrzehnt ein Drittel aller Pädagogen aus Altersgründen das Gymnasium verlassen wird, perspektivisch der Forderung der Domowina zu entsprechen?
Frau Präsidentin! Herr Abg. Kosel, von den 42 Lehrkräften am Sorbischen Gymnasium in Bautzen sind 20 Muttersprachler. 14 weitere Lehrkräfte verfügen über Sorbischkenntnisse in Wort und Schrift. Acht Lehrkräfte weisen derzeit noch keine Sorbischkenntnisse auf. Fünf davon wurden erst mit Beginn dieses Schuljahres an das Sorbische Gymnasium versetzt. Fünf dieser acht Lehrkräfte beginnen demnächst mit einer sprachlichen Fortbildung, die vom Freistaat Sachsen initiiert und finanziert wird.
Solche einjährigen Sprachlehrgänge werden bereits seit mehreren Jahren mit einer Kapazität von jeweils 13 Teilnehmern pro Jahrgang für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen angeboten. Um die Qualität der Ausbildung hinsichtlich der Sorbischkenntnisse bei Lehrkräften weiter zu erhöhen, nimmt im nächsten Monat erstmals ein Kurs mit 15 Teilnehmern eine zweijährige Ausbildung auf. Wie bereits in der Vergangenheit, konnten auch diesmal alle Bewerbungen berücksichtigt werden.
Am Sorbischen Gymnasium wird zudem seit einigen Jahren pädagogischer Nachwuchs direkt gefördert. Schülerinnen und Schüler, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen, werden zum Beispiel jährlich zu einer Veranstaltung mit Vertretern des Kultusministeriums und des Regionalschulamtes Bautzen
eingeladen. Zusätzlich berufen wir in diesem Schuljahr eine Lehrkraft für die Nachwuchsgewinnung von Sorbischlehrern. Lehramtsstudenten, die als Muttersprachler Sorbisch beherrschen und erfolgreich die Ausbildung in einer vom Regionalschulamt Bautzen benötigten Fächerkombination abschließen, wird die Einstellung zugesichert. Das setzt aber das Vorhandensein entsprechender Bewerber voraus. Eine direkte Einflussnahme auf die Studienwahl der Abiturientinnen und Abiturienten ist allerdings weder möglich noch wünschenswert.
Weiterhin wurde mit dem Sorbischen Schulverein Einvernehmen darüber erzielt, wie gemeinsam mittelfristig Führungskräfte für sorbische Schulen entwickelt werden. Es gibt also keinen Widerspruch zwischen den Vorstellungen des Freistaates Sachsen und der erwähnten Forderung der Domowina. Der Einsatz auch muttersprachlich ausreichend qualifizierter Lehrkräfte ist Teil der Qualitätsentwicklung am Sorbischen Gymnasium.
Mit den genannten Maßnahmen unterstützt der Freistaat Sachsen diesen Prozess und kommt seiner Verantwortung gegenüber der sorbischen Minderheit nach.
Sie sprachen von den berufsbegleitenden Weiterbildungskursen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Wie kann das Problem gelöst werden, dass die einsprachigen Kollegen oftmals nur für ein oder zwei Jahre an das Sorbische Gymnasium versetzt werden, und dann erneut versetzt und durch neue einsprachige Kollegen ersetzt werden? In dieser Zeit ist die von Ihnen angesprochene berufsbegleitende Weiterbildung nicht zu machen, denn sie dauert ja ein oder zwei Jahre, wie Sie selbst gesagt haben. Wie kann dieses Problem gelöst werden?
Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, dass ich dazu nicht Stellung nehmen kann. Hier müsste ich mich kundig machen. Wir müssten uns verständigen, ob wir das vielleicht bilateral klären können, wenn ich entsprechende Auskünfte vom Regionalschulamt Bautzen eingeholt habe.
Damit bin ich einverstanden. – Ich habe aber eine weitere Nachfrage, wenn es gestattet ist, und zwar zu dem Thema der sorbischen Lehrerstudentinnen und -studenten.
Sie haben zu Recht auf die Einstellungsgarantie hingewiesen. Wie aber kann man Problemen begegnen, die immer wieder geäußert werden und die sich angeblich aus einem Numerus clausus ergeben bzw. daraus, dass andere Universitäten, bei denen sich Studienwillige aus legitimen Gründen parallel bewerben, oft schneller reagieren als die Universität Leipzig?
Praxis der Universität Leipzig Bezug nimmt, reicht es nicht aus, dass ich Erkundigungen in meinem Haus einhole. Hier müssten wir das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einbeziehen und uns dort kundig machen.
Aber eines möchte ich noch einmal unterstreichen: Das Angebot einer Übernahme sollten Sie angesichts der gegenwärtigen Situation im Lehrerdienst nicht gering schätzen. Das ist durchaus ein Entgegenkommen des Freistaates, um insgesamt die Situation zu verbessern.