Eine ganz andere Frage ist, Frau Günther-Schmidt, was Sie anführten: Wo sind eigentlich die Lehrer geblieben? – Ich kann Ihnen eines sagen: Versteckt haben wir keine. Nur, wenn Sie dies immer so genüsslich vortragen, Frau Günther-Schmidt, möchte ich hier auch einmal eines sagen, da es wichtig ist, schön bei der Wahrheit zu bleiben: Es ist doch ganz klar, dass, je kleiner unsere Grundschulen sind – und mit 15 Schülern je Klasse haben wir die kleinsten Grundschulen ganz Deutschlands –, die Absicherung der Lehrerversorgung damit in Verbindung gebracht werden muss und dies natürlich Konsequenzen hat, wie jeder wissen wird. Dort sind die Lehrer, von denen Sie sagen: Wo sind eigentlich die 800? – Wir bleiben dabei, wir haben keine Änderung vor. Wir leisten uns das, müssen dies jedoch auch in der Debatte vertreten, wenn sich andere Bundesländer, die uns nach wie vor Geld zur Verfügung stellen, nicht so kleine Klassen leisten. Dies muss man in der Debatte immer wieder erwähnen.
Herr Staatsminister Flath, ich bin etwas irritiert. Ich habe das Gefühl, Sie meinten, dass erst mit dem Schulvorbereitungsjahr Bildung in die Kindertagesstätte gekommen ist und dies selbstverständlich kostenfrei sei und für alles andere, was bei Ihnen unter „Betreuung“ subsumiert ist, bestehe sozusagen keine Kostenfreiheit. Können Sie diese Trennung, die Sie hier zwischen Bildung und Betreuung machen, noch einmal näher erläutern?
Herr Abgeordneter, ich möchte das vom heutigen Thema ableiten. Ich habe dazu nur Ausführungen gemacht, weil hier über die Kostenfreiheit des Kindergartenjahres vor der Grundschule diskutiert worden ist. Sie werden doch wohl nicht bestreiten, dass es im Kindergarten um Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder geht. Wir sind uns doch darüber einig, dass frühkindliche Bildung so früh wie möglich einsetzen muss. Natürlich dürfen wir dabei nicht vergessen, dass hier zuerst die Eltern in der Verantwortung stehen.
Frau Nicolaus hat ausgeführt, dass die Bildung mit der Geburt beginnt. Inzwischen ist die Hirnforschung längst zu neuen Erkenntnissen gekommen: Die Bildung beginnt sogar schon vor der Geburt.
Alles was der Freistaat an Verbesserungen der Bildungsangebote im Kindergarten bietet, erfolgt – das ist doch hoffentlich unstrittig – kostenfrei. Das, was der Freistaat sowohl der Grundschule als auch dem Kindergarten zur Verfügung stellt, wird doch nicht auf Gebühren umgelegt. Die Gebühren für die Einrichtung entstehen aus dem Betreuungsansatz heraus.
Herr Flath, Sie haben eben Bezug genommen auf die 800 zusätzlichen Lehrerstellen und haben erläutert, dass wir in den sächsischen Grundschulen einen durchschnittlichen Klassenteiler von unter 20 haben.
Meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es im kommenden Schuljahr Grundschulen geben wird, die bis zum Klassenteiler von 28 dreizügig fahren und die prekäre Einzelfälle haben, bei denen drei Schüler abgewiesen und an eine Nachbarschule geschickt werden, anstatt eine vierte Klasse aufzumachen, und dass das einhergeht mit der unzureichenden Transparenz dieser 800 Lehrerstellen, was man durchaus in Zusammenhang bringen kann?
Frau Abgeordnete, die Mindestschülerzahl an einer Grundschule ist 15. Vier mal 15 ist 60. Das heißt, eine Grundschule darf mit 60 Schülern betrieben werden.
Es ist unstrittig – und daran finde ich überhaupt nichts Schlimmes –, dass es insbesondere in Großstädten auch
dreizügige Grundschulen gibt. Was soll daran schlimm sein? Es ist aber auch Tatsache, dass die Orientierungsklassengröße 25 beträgt. Nach der Zahl 25 bemisst sich die Lehrerzuteilung. Diese nicht gerade angenehme Aufgabe der Aufteilung übernehmen in der Regel die Regionalschulämter gemeinsam mit den Schulträgern. Sie dient dazu, das ganze System stellenmäßig beherrschbar zu halten.
Die Höchstschülerzahl 28 dürfte die Ausnahme sein, ist aber durchaus zulässig. Damit bewegt man sich innerhalb des Schulgesetzes. Ich zielte aber darauf ab, dass die durchschnittliche Klassengröße an Grundschulen in Sachsen reichlich 18 Kinder beträgt. Damit sind wir in Deutschland Spitze. Nirgendwo gibt es im Durchschnitt so kleine Klassen. Wenn man von Durchschnitt spricht, dann schließt es nicht aus, dass es auch Klassen mit 28 Schülern gibt.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes im vergangenen Jahr den Kanon von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen formuliert haben?
Warum sollte ich Ihnen da nicht zustimmen? Natürlich. Aber ich verstehe jetzt nicht, welchen Widerspruch Sie daraus konstruieren wollen.
Ich habe lediglich festgehalten, dass zusätzliche Bildungsangebote selbstverständlich kostenfrei erfolgen. Damit ist nicht gesagt, dass etwa ein Kindergartenjahr in der Betreuung kostenfrei ist, natürlich nicht.
Für 50 % der Eltern, die einen Kindergarten in Anspruch nehmen, zahlt die Gebühren vollständig der Staat. Und wer ist der Staat? Das sind die Steuerzahler.
Wir haben in Sachsen so eine komische FDP, die Forderungen aufstellt, die man anderorts eher anderen Parteien zuordnet.
Nichts im Leben ist kostenfrei. Es ist immer nur eine Frage, wer es bezahlt. Zahlen es alle Steuerzahler oder zahlen es zu einem geringen Teil die, die es in Anspruch nehmen? Das ist lediglich die Frage.
Die Beschwerden halten sich, zumindest was meinen Wahlkreis betrifft, sehr in Grenzen. Wenn ich es mir recht überlege, dann hat überhaupt noch nie jemand vorgesprochen, der sich darüber beschwert hätte, dass 80, 90 oder 100 Euro dafür entrichtet werden, dass eine Einrichtung
zur Betreuung genutzt wird. Hier wird ein Thema gezaubert, das gut in ein Programm hineinpasst, und dann darüber diskutiert.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Forderung nach den kostenfreien Kitas nicht die einer, wie Sie es beschrieben haben, etwas besonderen FDP hier in Sachsen ist, sondern der gesamten FDP und Bestandteil unseres Bundestagswahlprogramms?
Da sind wir jetzt also bei den Parteiprogrammen gelandet. Suchen wir uns lieber eine andere Basis, dann können wir uns vielleicht einigen.
Es gibt einige Gutachten, auch von namhaften Instituten, die festgestellt haben, dass wir in Deutschland staatlicherseits relativ wenig Geld ausgeben, je jünger die Kinder sind. Je älter sie werden, mit der Spitze beim Besuch der Universität, wenden wir immer mehr Geld auf. Deshalb schlagen diese Institute vor, dass man dazu kommen sollte, in den höheren Jahrgängen, eben auch an der Universität, die Leute eher an den Bildungskosten zu beteiligen – in Klammern – Studiengebühren und dafür eher die Angebote im frühkindlichen Bereich kostenfrei zu stellen.
Jetzt fordere ich einfach die Parteien, die sich mit der Forderung nach Kostenfreiheit für die Kindergärten, immer so einig sind, auf: Klären Sie erst einmal das Problem mit den Studiengebühren. Da gibt es nämlich allgemeine Zurückhaltung.
Zu meiner Bemerkung, dass die FDP in Sachsen eine komische Partei ist, passt der Änderungsantrag. Ich spreche auch im Namen meiner Kollegin Orosz, wenn ich sage, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir die Erstattung an die Kindergärten pauschalieren. Ich dachte immer, das sei etwas Vernünftiges. Jetzt fordern Sie uns auf, darüber genau Buch zu führen. Sie müssen sich das einmal vorstellen. Die Staatsregierung müsste jede Kindertageseinrichtung abfragen: Wie sind die tatsächlichen Kosten? Wie ist die Pauschale? Entsteht ein Minus oder ein Plus? Genau das ist das Wesen einer Pauschale. Genau das Wesen eines Stichtages ist es, dass ein Stichtag eben ein Stichtag ist. Man kann darüber diskutieren, ob es der richtige ist. Aber eine jährliche Berichtspflicht der Staatsregierung darüber halte ich nicht für sinnvoll. Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Ablehnung dieses Vorschlages. Wir wollen die Bürokratie ja nicht ständig ver
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat mich doch noch einmal veranlasst, ans Rednerpult zu gehen. Ich habe noch zwei Bemerkungen.
Die erste: Sie sind jetzt etwas zurückgerudert und haben gesagt: Wenn man zusätzlich Bildung in Kindertagesstätten integriert, dann ist es selbstverständlich kostenlos. Der Zungenschlag vorhin, Herr Minister Flath, war ein anderer. Im Grunde haben Sie die Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung, die Frau Schütz vorhin erwähnt hat und die wir im Kita-Gesetz verankert haben, aufgetrennt und gesagt: Mit dem Schulvorbereitungsjahr wird erst die Bildung integriert, ansonsten ist das nur Betreuung in der Kindertagesstätte. Das ist ein Blick, wie er manchmal vonseiten der Schule auf die frühkindliche Bildung gerichtet wird, den wir aus Sicht der frühkindlichen Bildung aber ablehnen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar sagen, dass man Kita-Gebühren und Studiengebühren nicht gegeneinander ausspielen darf. Das ist eine politische Diskussion, die man an anderer Stelle führen muss.
In meiner zweiten Bemerkung möchte ich zum Änderungsantrag der FDP sprechen, dem wir als Linksfraktion zustimmen werden. Wir haben ein neues Instrument in die frühkindliche Bildung eingeführt. Es geht einfach darum zu schauen, inwieweit die Mittel, die wir als Land heruntergereicht haben, um diese Aufgabe zu erfüllen, ausreichen. Inwieweit sie ausreichen, inwieweit das möglicherweise auch zu viel ist, wie Frau Nicolaus sagt. Es ist aber in höchstem Maße legitim, wenn ein Instrument neu eingeführt wird, danach zu prüfen: Wie hat es gewirkt? Was hat es gekostet? Gab es mehr Geld oder gab es weniger Geld?
Vor diesem Hintergrund werden wir dem zustimmen. Das hat dann auch nichts mit der Stichtagsregelung zu tun. Das ist noch einmal eine ganz andere Sache. Wenn Sie es richtig lesen, steht nämlich ein „und“ dazwischen.