Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich erst einmal für die engagierte Diskussion hier im Hohen Hause bedanken. Ich hatte schon ausgeführt, dass alles, was frisch eingeführt wird, Haken und Ösen hat. Aber in Gänze ist es für uns eine Erfolgsgeschichte, die wir weiter fortschreiben wollen.
Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen. Worüber sprechen wir hier und heute? – Über das Schulvorbereitungsjahr, das in den Bildungsplan des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes eingebunden ist, das Schulvorbereitungsjahr, das letzte Jahr vor der Einschulung in die Grundschule, in dem – ja, ich muss mich revidieren – die Schuleingangsphase enthalten ist. Darauf aufsattelnd gibt es eine sehr gute Konzeption für die Grundschule für das erste und zweite Grundschuljahr, in der dieses praktisch als ein Lehrplan zusammengefasst ist – und dies als roter Faden.
Wir dürfen uns dafür bedanken, dass auch beide Ministerien harmoniert und das so geklärt haben. Wir erhoffen und wünschen uns natürlich eine weitere Fortschreibung, wenn wir die Gesamtergebnisse aus unserem Antrag vorliegen haben. Ich möchte Sie alle einladen mitzutun, damit dieser gute Weg, den wir hier in Sachsen beschritten haben, weiter getragen und dementsprechend weiter fortgeschrieben wird.
Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung kommen. Der FDPÄnderungsantrag in der Drucksache 4/5608 ist eingebracht worden. Wünschen Sie noch einmal das Wort, Frau Schütz? – Das ist nicht der Fall. Möchten die Fraktionen noch einmal Stellung zu dem Antrag nehmen? – Gut.
Dann rufe ich jetzt den Änderungsantrag der FDPFraktion auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Ursprungsantrag, die Drucksache 4/4143, auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. – Ich bitte nun die NPD-Fraktion, Herrn Abg. Apfel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nationale Regelungen zu Mindestlöhnen sind heutzutage in Europa eine weit verbreitete Normalität. Das erzkapitalistische Großbritannien leistet sich einen Mindestlohn von 7,63 Euro, der bald nach oben aufgestockt werden soll, Belgien hat einen Mindestlohn von 7,48 Euro, Irland von 7,65 Euro, die Niederlande von 7,96 Euro, Frankreich von 8,03 Euro und Luxemburg von 8,69 Euro. Insgesamt verfügen 18 der 25 EU-Mitgliedsstaaten über einen gesetzlichen Mindestlohn.
Interessant für die Debatte in Deutschland ist vor allem die französische Regelung, denn der gesetzliche Mindestlohn liegt dort mit 8,03 Euro in der Stunde und 1 217,91 Euro im Monat bei einer 35-Stunden-Woche bei 64 % des Durchschnittslohns – ein Spitzenwert in Europa. Dies ist vor allem auch deshalb interessant, weil Frankreich unser größter Außenhandelspartner in der EU ist. Die gängigen Argumente wettbewerbsorientierter Lohn
Trotz Mindestlohn ist in Frankreich die Arbeitslosigkeit geringer als bei uns, und auch das Wirtschaftswachstum, zumindest wenn man die letzten Jahre betrachtet, ist höher. Nichts, meine Damen und Herren, könnte deshalb deutlicher beweisen, dass Mindestlöhne kein wirtschaftspolitisches Teufelswerk sind, und die Debatte über Mindestlöhne ist notwendiger denn je.
Folgt man der OECD, waren im Jahr 2002 16,6 % der Westdeutschen und 19 % der Mitteldeutschen Bezieher von Niedrigeinkommen, da sie bei einer Vollzeitbeschäftigung im Monat brutto weniger als 1 709 Euro in West- bzw. 1 296 Euro in Mitteldeutschland verdienten. Diese Entwicklung wurde mit den Hartz-Gesetzen noch einmal forciert, denn ein ganzer Fächer an Niedriglohninstrumenten wurde geöffnet – von den Minijobs über die Ich-AGs bis zu den Ein-Euro-Jobs, ergänzend durch die schrittweise Suspendierung des Kündigungsschutzes als Hebel für mehr Lohnkonkurrenz und die hemmungslose Ausbeutung Hunderttausender junger Akademiker, die als Praktikanten oftmals schlecht oder gar nicht bezahlt werden. Das hatte entsprechende arbeitsmarktpolitische Auswirkungen:
In nur drei Jahren, in den Jahren 2003 bis 2005, stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten um rund 660 000 auf 4,8 Millionen Menschen. 240 000 Menschen stürzten sich in das Abenteuer der kleinen Selbstständigkeit. Doch das starke Wachstum des Niedriglohnsektors hat nicht etwa zum Abbau der Arbeitslosigkeit geführt. Das neoliberale Dogma von einem markträumenden Preis der Arbeit hat sich hingegen fünfmillionenfach blamiert, nämlich mit jedem einzelnen Arbeitslosen.
Die NPD ist der Auffassung, dass der Lohn, das durch Erwerbsarbeit erzielte Einkommen, jedem Beschäftigten eine eigenständige Existenzsicherung und ein Leben in Würde und Unabhängigkeit ermöglichen muss.
Deshalb fordert die NPD-Fraktion einen Mindestlohn, der sich an der von der Europäischen Sozialcharta festgelegten Armutsgrenze orientiert. Nach der Definition der ESC liegt diese bei der Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns.
In Deutschland würde dies einen Bruttomonatslohn von 1 470 Euro bedeuten. Hochgerechnet auf eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden ergibt sich daraus gerundet ein Stundenentgelt von 8,80 Euro. Mit weniger – das sage ich auch mit Blick auf die PDS und die Gewerkschaften – wollen wir Nationaldemokraten uns auch nicht zufrieden geben. Das hat vor allem zwei Gründe:
Zum einen will sich die NPD-Fraktion nicht an irgendwelchen Pfändungsfreigrenzen ausrichten. Wir wollen uns ganz bewusst an der entsprechenden Rechtsnorm der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten Europäischen Sozialcharta orientieren. Wir wollen auch deren klare Forderung erfüllen, dass das Arbeitseinkommen ausreichen muss, um für den Arbeitnehmer und seine Familie einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Würde sich ein gesetzlicher Mindestlohn nur an der Pfändungsfreigrenze oder zum Beispiel an den von den Gewerkschaften geforderten 7,50 Euro orientieren, dann würde sich dieser Mindestlohn unterhalb vieler tariflicher Mindesteinkommen in den industriellen Zentren bewegen. Das ist mit der NPD-Fraktion nicht zu machen.
Bei der Festsetzung der Mindestlöhne sollte aber auch das Gebot des Lohnabstands beachtet werden, das heißt, eine spürbare Differenz zu der Summe der Transferleistungen, die ein Arbeitsloser erhält, um so auch jene zu belohnen, die sich aktiv in den Arbeitsprozess einbringen. Dass dieses Lohnabstandsgebot nicht etwa erreicht wird, indem man, wie sich das Herr Prof. Sinn vom Institut für Wirtschaftsforschung vorstellt, einfach die Regelleistungen zur Grundabsicherung senkt, versteht sich dabei von selbst.
Fakt ist jedenfalls: Leistung und Arbeit müssen sich endlich wieder lohnen, und wir sind überzeugt davon, dass ein Mindestlohn, der ein ordentliches Gehalt und
nicht nur ein Armutseinkommen sichert, viele Menschen wieder motivieren würde, eine Arbeit aufzunehmen.
Im Übrigen wird eine Mindestlohnregelung darüber hinaus viele andere Positivwirkungen entfalten: Sie wird dem Staat die Notwendigkeit ersparen, unzureichende Lohn- und Haushaltseinkommen mit öffentlichen Transfers zu bekämpfen bzw. eine schlechte Bezahlung durch die Arbeitgeber auszugleichen. Schließlich leisten gerechte Löhne auch einen Beitrag zum sozialen Frieden, indem sie im schlimmsten Fall armutsbedingte Kriminalität vermeiden, wie sie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten grassiert.
Im besten Fall tragen sie sogar zur Zukunftssicherung durch die steigende Bereitschaft zur Familiengründung, zur individuellen Qualifizierung und zur gesamtwirtschaftlichen Produktivität bei. Alle diese Vorteile werden aber umso weniger ausgeschöpft, je mehr der Niedriglohnsektor ansteigt. Umso größer werden gleichzeitig die lauernden ökonomischen Gefahren, weil Rot-Grün die Frage eines Mindestlohns trotz einer entsprechenden Koalitionsvereinbarung immer wieder vertagt hat.
Der wachsende Armutslohnsektor hat über die sinkende Summe aller Niedriglöhne auch die gesamte private Kaufkraft geschwächt und so gesamtwirtschaftlich den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum nachhaltig belastet. In Deutschland haben wir es mit einer generellen Lohnzurückhaltung, einer spürbaren Steigerung der Einkommen aus Gewinnen und Vermögen und der Verstärkung dieser Einkommensschere durch eine immer wieder ungleiche Steuerlastverteilung zugunsten der Kapitaleinkommen zu tun.
Genau diese Aspekte wachsender Einkommensungleichheit sind hauptverantwortlich für die seit Langem kränkelnde Binnennachfrage und die davon ausgehende Konjunkturflaute. Umgekehrt würde ein gesetzlicher Mindestlohn viele untere Löhne anheben, die Massenkaufkraft stärken und einen festen Einkommenssockel gegen deflationäre Tendenzen entwickeln. Genau deshalb fordert die NPD eben auch: Arbeit darf nicht arm machen! Es darf nicht sein, dass es in Deutschland Erwerbsarme oder auf Neudeutsch Working poor gibt. Es ist eine Schande für unser Land, dass es Menschen in Deutschland gibt, die trotz Erwerbstätigkeit keinen existenzsichernden Lebensunterhalt verdienen.
Wenn Sie dies ändern wollen, meine Damen und Herren, dann unterstützen Sie bitte den Antrag der NPD-Fraktion. Natürlich ist mir klar, dass viele kleine Unternehmen, vor allem aus dem Dienstleistungsbereich und dem Handwerk, aufgrund Ihrer desolaten Wirtschaftspolitik heute große Probleme hätten, tatsächlich Mindestlöhne in Höhe von 8,80 Euro pro Stunde zu zahlen. Welche staatlichen Steuerungsmöglichkeiten sich zum Schutz der heimischen Wirtschaft anbieten, wird Ihnen mein Kollege Delle in der zweiten Runde darlegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine letzte Rede zum Mindestlohn war in der Aktuellen Debatte am 11. Mai 2006. Ich habe damals auf die Auswirkungen eines Mindestlohns in Deutschland hingewiesen und Ihnen die niedrigen Löhne der Konkurrenz in Europa und in der Welt dargelegt.
Meine Damen und Herren von der NPD! Wenn es so einfach für einen Unternehmer in Deutschland ist, einen Mindestlohn zu zahlen, dann frage ich Sie, warum Sie nicht Ihr Mandat im Sächsischen Landtag niederlegen und sich selbstständig machen.
Jeder von Ihnen kann eine Firma im Niedriglohnbereich gründen, zum Beispiel ein Blumengeschäft, ein Friseurgeschäft oder eine Reinigungsfirma, und zahlt den geforderten Mindestlohn von 8,80 Euro pro Stunde. Dann wollen wir einmal sehen, wie lange Sie dies als Unternehmer durchstehen.
Sie haben es nicht getan und werden es auch nicht tun, weil Sie genau wissen, dass es nicht funktioniert. Aber Sie machen hier falsche Propaganda, indem Sie versuchen, die Menschen zu veräppeln, und behaupten, der Mindestlohn würde Arbeitsplätze schaffen.
Meine Damen und Herren von der PDS! Ich hatte Sie in meiner Rede im Mai 2006 aufgefordert, nach Kuba auszuwandern, um mit Ihrem Genossen Fidel Castro den Mindestlohn zu testen. Sie sind immer noch hier.
Sie preisen ebenfalls den Mindestlohn an, wissen aber genau, dass er nicht funktioniert. Der Mindestlohn wird viele Arbeitsplätze im Erzgebirge, in Sachsen und in Deutschland vernichten. Ich versichere Ihnen, dass jeder kleine mittelständische Unternehmer in meiner Heimatstadt Chemnitz und in Sachsen seinem Angestellten sogar 20 Euro pro Stunde zahlen würde, aber es geht aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht;
denn das würde die Pleite der Unternehmen bedeuten und viele Arbeitsplätze vernichten. Das ist das Naturgesetz der freien Marktwirtschaft, genauso wie die Elbe bergab fließt und nicht bergauf. Das ist meine Meinung und die vieler Kollegen in der CDU-Fraktion.