Protocol of the Session on June 21, 2006

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben als Koalition einen Berichtsantrag vorgelegt, in dem es um das Schulvorbereitungsjahr geht, um die frühkindliche Bildung. Das ist ein Berichtsantrag, der natürlich wichtig ist, weil wir Erkenntnisse daraus ableiten können, wie wir weiter damit umgehen. Martin Dulig hat es vorhin genannt.

Ich möchte feststellen, dass das Schulvorbereitungsjahr eine ganz wichtige Zeitspanne für ein Kind ist, das sich auf Bildung im institutionellen System vorbereitet. Das Gute an diesem Schulvorbereitungsjahr ist, dass alle Kinder angenommen werden, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Vorbildung. Jedes Kind ist wertvoll. Jedes Kind wird so genommen, wie es ist.

Das heißt, diese frühkindliche Bildung geht sehr professionell mit Heterogenität um. Alle Kinder sind zusammen. Es wird nicht aussortiert. Das ist meiner Meinung nach das Wesentliche an Vorteilen, was dieses Schulvorbereitungsjahr bringt. Die Kompetenzen, die man gemeinsam in spielerischen Übungen, im sanften Heranführen an Kenntnisse, die für die Grundschule wichtig sind, erwirbt, bereiten den Kindern Freude. Es ist eben nicht das Ziel, mit Frustration zu arbeiten, sondern für lebenslanges Lernen zu begeistern. Das ist wunderbar.

Ich frage mich nur, warum Sie als Koalition dann nicht einen Schritt weitergehen und sagen: Dieser Umgang mit Heterogenität ist erfolgreich, er führt uns weiter. Wir haben in der Grundschule klassenübergreifend die 1. und 2. Klasse als eine Einheit beispielsweise. Warum sind Sie nicht konsequent und sagen dann: Ja, dieser Umgang mit Heterogenität gehört für uns zum Bildungssystem?!

Warum trennen Sie dann das, was so glücklich vier bis fünf Jahre funktioniert hat, auf so brutale Art und Weise am Ende der 4. Klasse? Ich kann es nicht verstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Damit ist auch ein weiterer Punkt angesprochen; er ist eben genannt worden. Wenn wir ein Schulvorbereitungsjahr sehen, dann hat es eine gewisse Verbindlichkeit. Ich verbinde die Vokabel Schule damit. Schule ist ohne Eintritt, während der Kindergarten Eintritt kostet. Das heißt, Kinder müssen bezahlen oder ihre Eltern müssen bezahlen, wenn sie in den Kindergarten gehen. Ich begrüße ausdrücklich die von Herrn Minister Jurk in die Debatte eingebrachte Forderung nach einem kostenfreien Vorschuljahr. Ich muss allerdings dazusagen, dass ich in meiner Fraktion damit eine Minderheitenposition einnehme. Allerdings halte ich das nach wie vor für wichtig.

(Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Alles, was in der Grundschule und im Kindergarten in Kooperation gut gelaufen ist, soll plötzlich nach Ende der 4. Klasse falsch sein? Das sollten Sie einmal dringend überdenken. Die anderthalb oder zwei Gemeinschaftsschulen, die Sie zu Beginn des neuen Schuljahres haben, sollten vielleicht die Möglichkeit bieten, später zu einem anderen Tagesordnungspunkt noch einmal dazu zu sprechen.

Ich finde in diesem Zusammenhang außerordentlich wichtig, dass wir die Stellenproblematik nicht außer Acht lassen. 800 zusätzliche Stellen für die Grundschulen haben wir in diesem Doppelhaushalt verankert. Es kommen zunehmend Bürger auf uns zu, die fragen: Wo sind denn eigentlich diese Stellen? Vor Ort merken wir nichts davon. Ich habe eine Kleine Anfrage dazu formuliert, aber die Antwort steht wohl erst übermorgen an.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Nicht in jedem Ort!)

Das heißt, wir können das noch nicht feststellen. Die Wahrnehmung vor Ort ist wenig transparent und es wird der Eindruck erweckt, als seien diese Stellen nicht für zusätzliche Arbeit verwendet worden. Das müssen wir an anderer Stelle dann noch einmal ausdiskutieren. Ich halte das für hochgradig problematisch.

Nichtsdestotrotz werden wir natürlich Ihrem Berichtsantrag zustimmen. Er kostet wenig Geld, er kostet wenig Mühe. Wir werden darauf achten, was die Antwort zu diesem Antrag sein wird, was in dem Bericht stehen wird. Vor allen Dingen werden wir darauf achten, wie Sie das dann im Doppelhaushalt inhaltlich verankern wollen.

Gestatten Sie noch die Zwischenfrage?

Bitte.

Frau GüntherSchmidt, ich möchte Sie fragen, ob Sie die Kleinen Anfragen der Linksfraktion.PDS gelesen haben, in denen es um den Bedarf für das kommende Schuljahr und das Stellen-Ist geht. Wenn man die Zahlen einmal abgleicht, insbesondere im Grundschulbereich, stehen da schon richtige Minuszahlen, keine Pluszahlen. Da ist nichts mit zusätzlichem...

Bitte nur die Frage stellen.

Also das, was ich eben mit Transparenz umschrieben habe, war sehr wohlwollend. Natürlich gibt es Gegenden, in denen ein deutliches Minus zu verzeichnen ist. Das ist etwas, worauf wir auch achten müssen. Wir müssen für eine ordentliche Versorgung mit Grundschullehrerinnen und -lehrern sorgen. Diese Transparenz müssen wir auch einfordern und die finanzielle Untersetzung im nächsten Doppelhaushalt überprüfen. Da bin ich mir ganz sicher.

Zum Änderungsantrag der FDP: Ich bin sehr glücklich darüber, dass die FDP diesen formuliert hat. Denn hier geht es um den eigentlichen Punkt, es geht darum, dass frühkindliche Bildung Geld kostet, dass es eine Investition in die Zukunft ist und dass wir einmal abschätzen wollen, in welchem Ausmaß dieses zu gewährleisten ist. Wir werden beiden Anträgen zustimmen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Ich sehe diesen bei der CDU-Fraktion, Frau Abg. Nicolaus.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu ein paar Punkten Stellung nehmen und dann noch zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion sprechen.

Zuerst einmal will ich sagen, dass ich mich freue, dass wir uns gemeinsam als Koalition freuen, dass das Schulvorbereitungsjahr in Gänze positiv bewertet wird. Aber natürlich, das ist ganz klar, wenn etwas eingeführt wird und neu beginnt, gibt es Reibungspunkte, auch Reibungsverluste. Es gibt vieles – das ist hier dargelegt und dargestellt worden –, was positiv zu bewerten ist.

Das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher und der Grundschullehrerinnen und -lehrer haben wir hier umfänglich gewürdigt. Ich denke, das wird sich auch weiter so fortsetzen.

Aber was richtig ist, Frau Falken, und das hatte ich so nicht ausgeführt: Die Stunden sind verteilt worden auf das gesamte Jahr jeweils anderthalb Stunden. Ich denke, das ist auch sinnvoll. Das hatte ich nicht noch einmal ausgeführt, sondern nur auf den Koalitionsvertrag reflektiert. Deshalb danke ich Ihnen für die Darstellung.

Wir dürfen aber eines nicht vergessen: dass nach der Wende einige der Einrichtungen die Dinge, die den Vorschulbereich betroffen haben, nicht gekappt haben. Viele Einrichtungen – ich will nicht sagen alle, das mit Sicherheit nicht, aber vielleicht die Hälfte – haben vorschulischen Unterricht im Kindergarten fortgesetzt, mit Sicherheit auf ihre eigene Art und Weise und hier und da durchaus mit der Vernetzung zu den jeweiligen Grundschulen.

Ich möchte hier von meinem eigenen Erleben sprechen. Ich habe in Hartmannsdorf eine Grundschule mit Kindereinrichtung, also mit Kindergarten. Die sind in einem Haus. Das ist sicherlich ein Glücksumstand, das ist gar keine Frage. Aber hier war es schon immer gang und gäbe, dass man die Kinder gut auf die Grundschule vorbereitet hat. Es war so, wie wir es hier beschrieben, niedergelegt und in Gesetzesform gegossen haben: dass die Kindergärtnerinnen und die Grundschullehrerinnen gemeinsame Konzepte erarbeitet haben, ohne dass sie dazu gesetzlich aufgefordert waren, einfach um den Kindern bessere Lernmöglichkeiten zu bieten.

Dass wir dies noch einmal finanziell untersetzt haben und dass es den Eltern kein Geld kostet, ist, denke ich, der große Pluspunkt. Sicherlich, Frau Günther-Schmidt, wird es hier und da noch das eine oder andere zu beklagen geben, dass es so noch nicht umgesetzt worden ist. Aber ich will noch einmal darauf verweisen, dass es eben auch Reibungsverluste gibt. Ich denke, dafür ist dieser Antrag da, dass wir dann darauf reflektieren können: Wo läuft es reibungslos? Wo haben wir vielleicht noch Punkte zum Nachsetzen?

Auch der Bildungsplan, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Hause, ist ja nicht ein fester Guss, sondern er ist immer wieder fortschreibend. Auch wir sind angehalten mitzutun, das eine oder andere noch einmal nachzubessern oder auf den Prüfstand zu stellen. Das, denke ich, ist gar keine Frage. Auch das wird ein Prozess sein, der hier im Hohen Hause weiter begleitet wird.

Nun noch ein Wort zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Frau Schütz, sicherlich könnte man sagen, hier und da ist die Pauschale nicht ausreichend. Aber es wird vielleicht auch Einrichtungen geben, in denen die Pauschale sehr gut ist; sehr gut in dem Sinne, dass noch etwas übrig ist. Aber die kommunale Ebene – sprich die Spitzenverbände – hat, so wie es jetzt im Kindergartenbereich ist, pro betreutes Kind eine Pauschale auch in diesem Bereich gewollt.

Wir sollten die Dinge nicht verkomplizieren. Ich kann Ihre Intentionen zwar nachvollziehen, aber im Zuge der gesamten Verwaltungsvereinfachung und Verschlankung von Verwaltung sehe ich es nicht als gegeben an, dass wir hier wiederum eine Nachweispflicht einführen und sagen: So, jetzt packt einmal die Betriebskosten auf den Tisch! Wo könnte noch etwas nachgebessert werden?

Wenn man es dann auf dem Tisch hätte, müsste man sagen: Dieser Einrichtung gibt man noch etwas, und dieser Einrichtung müsste man vielleicht etwas wegneh

men. Vor diesem Hintergrund gehen wir als Koalitionsfraktionen in die Richtung, Ihren Änderungsantrag abzulehnen. Ich bitte trotzdem darum und hoffe, dass dies auch einhellige Meinung ist, dass der Antrag der Koalition Ihre Zustimmung erhält.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungskoalition misst dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule eine besondere Bedeutung bei. Durch die verbindliche Zusammenarbeit der Bildungsinstitutionen soll dieser Übergang qualifiziert werden.

Im Mittelpunkt stehen die Kinder, die auf die Herausforderungen der Schule vorbereitet werden. Entsprechende gesetzliche Rahmenvorgaben definieren klar die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten. So liegt die Verantwortung für das Schulvorbereitungsjahr bei den Kindergärten, während die Grundschulen für die Schuleingangsphase zuständig sind. Beide Gestaltungsprozesse verlaufen parallel und aufeinander bezogen. Basis dafür ist die Kooperationsvereinbarung der Staatsministerien für Soziales und Kultus aus dem Jahre 2003. Diese wurde durch eine Mustervereinbarung konkretisiert.

Für die Umsetzung schulvorbereitender Maßnahmen stellt die Staatsregierung zusätzliche Ressourcen bereit; den Kindergärten werden für 13 Kinder im Schulvorbereitungsjahr wöchentlich drei Stunden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im Kultusbereich richtet sich die Verteilung der zusätzlichen Ressourcen nach der Zügigkeit der Klassenstufe 1. Auf dieser Berechnungsgrundlage nutzen die Grundschulen 3 612 Stunden, dies sind umgerechnet insgesamt 129 zusätzliche Stellen. Zu deren Nutzung wurde vom Kultusministerium eine Erhebung an allen staatlichen Grundschulen im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Ergebnisse belegen, dass die Maßnahmen zur Verzahnung von Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase schon im ersten Jahr flächendeckend umgesetzt wurden. Mit 99,2 % – Frau Abg. Nicolaus hat es bereits erwähnt – sind fast alle künftigen ABC-Schützen einbezogen.

Besonders erfreulich ist an dieser guten Quote, dass von den 1 464 Hauskindern insgesamt durchschnittlich 82 % das Angebot nutzen. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen, werden bei gemeinsamen Elternabenden von Kindergarten und Grundschule oder bei der Schulanmeldung über die geplanten und abgestimmten schulvorbereitenden Angebote informiert. Dabei wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, Kinder im Schulvorbereitungsjahr und Kindergarten anzumelden. Darüber hinaus bieten Grundschulen spezifische Angebote nur für Hauskinder an und beziehen sie in die Angebote für alle Kinder

ein. Durch diese Gestaltungsspielräume können Schulen flexibel und effektiv auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren.

Zu den positiven Ergebnissen gehört zweifellos die Tatsache, dass jede sächsische Grundschule mindestens eine Kooperationsvereinbarung mit einer Kindertageseinrichtung abgeschlossen hat. Insgesamt haben die 801 Grundschulen, die es im Freistaat Sachsen gibt, bisher 1 646 solcher Vereinbarungen getroffen. Beachtlich ist sicherlich auch, dass in der ersten Hälfte des Schuljahres 2005/2006 bereits 983 gemeinsame Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften stattfanden und weitere 1 074 geplant sind. Die Themen für die Fortbildung reichen dabei vom gegenseitigen Kennenlernen des sächsischen Bildungsplanes bzw. der Lehrpläne für die Grundschule über den Austausch zu didaktischmethodischen Fragen bis hin zu gemeinsam interessierenden Anforderungen, wie Sprachförderung, Umgang mit ADHS und Lernangeboten für entwicklungsschnelle Kinder.

Vielfach erwachsen diese Fortbildungsthemen aus den Arbeitsfeldern der Grundschullehrer und Erzieher. So ist für die Lehrkräfte die Ermittlung der aktuellen Lernausgangslage der Kinder ein Schwerpunkt für die Unterstützung der Erzieher bei der gezielten Förderung Einzelner, beispielsweise in den Bereichen Sprache oder Wahrnehmung. Daneben spielen kooperative Vorhaben zu verschiedenen Themen eine wichtige Rolle, um Kindern und durchaus auch deren Eltern einen gelungenen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.

Zum Ende des Schuljahres wird nunmehr deutlich, dass sich die Maßnahmen, insbesondere die zusätzlichen Ressourcen, bewährt haben. Sie waren Impulsgeber dafür, die bereits begonnenen Kooperationen auf eine neue Qualitätsebene zu stellen, verbindliche Vereinbarungen zu treffen, die Handlungsfelder im Rahmen der Schuleingangsphase zu intensivieren und sich zu gemeinsam interessierenden Themen fortzubilden.

Die Verzahnung von Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase ist ein bildungspolitisch gesetzter Schwerpunkt, aber auch ein wesentlicher Anspruch der Beteiligten vor Ort. Diese hohe Übereinstimmung in dem Anliegen, Kindern und ihren Eltern einen guten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu ermöglichen, kommt in den Ergebnissen zum Ausdruck. Nun gilt es, an diesem Stand kontinuierlich weiterzuarbeiten und die Qualität der Maßnahmen zu sichern und zu vertiefen. In diesen Prozess werden vor allem die Fachberater der beiden Bereiche aktiv einbezogen. Die Reflexion der in den Kooperationsplänen verankerten Ziele und Maßnahmen obliegt den Kindergarten- und Schulleitern. Elternforen mit Elternvertretungen beider Bereiche sollen Transparenz schaffen und Eltern als Partner einbeziehen. Seitens der Staatsministerien für Kultus und Soziales ist noch vor Ende des Schuljahres die Veröffentlichung von zwei Flyern zum Thema geplant. – So weit zum Bericht.

Aber nun zur Debatte! Ich meine, es gab selten ein Thema, das mit Schule und Bildung zusammenhängt, bei dem zunächst einmal in der Zielstellung eine solche Einigkeit festzustellen war. Natürlich gibt es auch Unterschiede. Natürlich ist ganz klar, dass die Opposition anführt, man könnte noch mehr tun. Auch dies ist unstrittig. Aber wir wollen den Haushaltsberatungen nicht vorgreifen. Wünsche können alle äußern, was ein kostenfreies Kindergartenjahr betrifft; das wird sicher zunächst einmal in der Koalition und im Kabinett beraten und danach weiter debattiert. Eines wollen wir jedoch schon einmal festhalten: dass es gelungen ist, Bildung wieder zunehmend in die Kindergärten zu bringen und dass die Bildung im Kindergarten natürlich kostenfrei erfolgt.

Was die Kostenfreiheit der Betreuung betrifft, so kann man von Fraktion zu Fraktion sehr unterschiedlicher Meinung sein. Im Grunde haben jedoch die Kosten der Betreuung nichts mit dem heutigen Thema und unserem Anspruch zu tun, dass wir die frühkindliche Bildung verbessern wollen.

Nun hat Frau Falken angemerkt, Gruppengrößen und -bemessung könnte man auch so gestalten, dass am Ende mehr Stellen herauskommen. Dies möchte ich nicht in Abrede stellen, nur möchte ich sagen, dass ich zunächst einmal sicherzustellen habe – und dies gilt es im Haushaltsplan umzusetzen –, dass das, was wir uns als Ziel gesetzt haben, auch umgesetzt wird, und dieses Ziel verfolgen wir.