Denn in der Antwort der Staatsregierung steht auf Seite 4 oben Folgendes – ich lese einmal vor –: „Um den Vollzug des § 25 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz zu beschleunigen, hat die Landestalsperrenverwaltung Ende August 2005 in Abstimmung mit der Staatsregierung, dem OLG,“ – dem Oberlandesgericht – „der Notarkammer und dem Regierungspräsidium gemarkungsgenau Negativatteste erstellt.“
Ja, wo sind wir denn? Das sind doch DDR-Verhältnisse. Die Exekutive stimmt sich mit den Gerichten ab, mit dem Oberlandesgericht, der dritten Gewalt, die oben drüber stehen muss. Wir machen wieder Abstimmungen. Das System der einheitlichen sozialistischen Rechtspflege, reaktiviert dank der pragmatischen Treffergenauigkeit unserer Kollegen aus der Koalition.
(Jürgen Gansel, NPD: Sie sagen doch immer, dass das eine Neo-DDR ist! Sie sagen das doch immer! – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)
Nun kommt mein Problem mit Ihrem Gesetzentwurf, Kollege Martens. Dieses liegt eigentlich in Folgendem: § 25 Abs. 2, um den es hier geht, sagt jetzt: Der Freistaat Sachsen hat bei Gewässern I. Ordnung ein Vorkaufsrecht für Gewässergrundstücke und für an die Gewässer angrenzende Grundstücke, wenn diese für wasserwirtschaftliche oder gewässerökologische Aufgaben benötigt werden.
Satz 2 sagt: Satz 1 gilt auch für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Aufgaben, die in Überschwemmungsgebieten nach § 100 Absätze 1, 1a, 3, 5 Gewässer I. Ordnung und Bundeswasserstraßen oder in Hochwasserentstehungsgebieten nach § 100b Abs. 1 liegen.
Übersetzt heißt das: Für die Hochwasserentstehungsgebiete ist momentan bei gemeindlichem Vorkaufsrecht nach der Gesetzeslage eben gerade nicht vorgesehen, dass die entsprechenden Zustimmungen der Landeswassertalsperren eingeholt werden müssen. Das steht derzeit nicht im Gesetz. Jetzt nehmen Sie aber mit Ihrem Gesetzentwurf unter der Hand die gemeindlichen generell mit hinein. Sie behaupten zum einen: Wir haben praktisch weniger Aufwand, indem wir die Negativatteste bzw. Negativbescheinigungen nicht mehr einholen müssen, sondern nur noch die Frist ablaufen lassen. Sie nehmen aber zugleich einen erheblichen Teil der bis dato nicht vorgesehenen potenziellen Genehmigungsfälle mit in das Gesetz hinein – und das ist ganz maßgeblich im Verhältnis zum vorhergehenden Gesetz –, indem Sie es jetzt bei Hochwasserentstehungsgebieten auch auf gemeindliche Vorkaufsrechte erstrecken.
Darauf hat Prof. Dr. Mannsfeld vorhin aufmerksam gemacht, ohne es im Detail auseinander zu nehmen. Nun sagen Sie mir einmal, wo unter dem Strich der Effekt einer höheren Einsparung oder einer besseren Erledigung herauskommt. Sie ziehen die gemeindlichen Verkaufsfälle alle mit hinüber. Dazu hätte ich gern noch eine Erläuterung, bevor ich mit Enthaltung, mit Ja oder wie auch immer stimmen kann. Denn wenn ich zum einen weniger Zeit für das Zertifikat verbrauche, zum anderen aber die Hälfte Mehrbelastung habe, weil ich die gemeindlichen Fälle mit hinübernehme, kann ich keine Einsparung sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Bevor wir zu den Einzelabstimmungen kommen, frage ich – –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahrhunderthochwasser hat uns gelehrt, dass Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebiete teilweise unüberlegt bebaut worden sind. Dafür gibt es allerdings unterschiedliche Ursachen. In der Vergangenheit siedelten Menschen immer an Flüssen, da diese für viele die Erwerbsgrundlage bedeuteten. Dies ist nun einmal historisch erwiesen. In der DDR-Zeit wurde nach planwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebaut, wobei es auch zu Fehlentscheidungen kam. Dies ist heute leider nur noch schwer korrigierbar.
Die Bebauungen, die uns interessieren, sind allerdings jüngeren Datums. Nach der historischen Wende in den neuen Ländern herrschte ein Bauboom, begründet durch den Wohnraummangel in der DDR. Wohneigentum wurde gefördert und Bauland wurde rar. Da die Kommunen der Nachfrage gerecht werden wollten, wurden teilweise Hochwassergebiete als Bauland deklariert.
Um dies in der Zukunft zu vermeiden, wurde eine Rechtsänderung zur Ausweitung des Vorkaufsrechts aus § 25 Sächsisches Wassergesetz erlassen. Dies war eine sehr gute und überlegte Entscheidung, für viele Betroffene allerdings zu spät.
Mit dem Gesetzentwurf der FDP würden wir jedoch die Verordnung aushebeln. Jedem in diesem Haus muss es doch logisch erscheinen, dass ein Antrag auf Vorkaufsrecht nicht in acht Wochen bearbeitet werden kann, wenn man ihn gründlich prüft. Dazu zählt teilweise auch Begehung vor Ort.
Eine unbearbeitete Anzahl von 9 000 Anträgen ist auch sehr weit hergeholt, da die Landestalsperrenverwaltung diese noch im Jahr 2006 abtragen will. Auch kann ich keinen personellen Notstand bei der Talsperrenverwaltung erkennen.
Aus der Vielzahl der hier aufgeführten Gründe sowie aufgrund der Empfehlung der Fachausschüsse lehnen wir fraktionslosen Abgeordneten den Antrag der Fraktion der FDP ab.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Ich frage vor der Abstimmung die Berichterstatterin des Ausschusses, ob sie das Wort wünscht. Frau Windisch? – Nicht gewünscht.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung selbst. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der FDPFraktion ab. Zuerst über die Überschrift: Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist diese mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über Artikel 1 abstimmen. Wer Artikel 1 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmen dagegen ist dieser Artikel mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über Artikel 2 abstimmen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Artikel ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, möchte ich Ihnen das Ergebnis der Wahlen bekannt geben.
Wir haben im Tagesordnungspunkt 1 über die Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt abgestimmt. Das Ergebnis (wird später korrigiert; siehe Seite 3267 – d. R.) sieht folgendermaßen aus: abgegebene Stimmen 114. Für Herrn Prof. Dr. Mannsfeld haben 72 Abgeordnete gestimmt, 16 Abgeordnete haben mit Nein votiert und 16 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Prof. Dr. Mannsfeld als Mitglied
des Sächsischen Landtages in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt durch den Sächsischen Landtag gewählt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen aus dem Tagesordnungspunkt 2 das Ergebnis der Wahl einer Schriftführerin bekannt geben. Es gab einen Wahlvorschlag der Linksfraktion.PDS. Es wurden 115 Stimmen abgegeben, ein Stimmschein war ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Frau Altmann haben 69 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 20 Abgeordnete mit Nein und 25 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Frau Abg. Altmann die notwendigen Jastimmen
Meine Damen und Herren! Im Tagesordnungspunkt 3 wurde über den Vorschlag der NPD-Fraktion zur Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses wie folgt abgestimmt: abgegebene Stimmen 115, 3 Stimmen waren ungültig. Im Einzelnen hat Herr Petzold mit 19 Jastimmen, 23 Neinstimmen und 70 Enthaltungen das entsprechende Votum nicht erreicht.
Ich habe die Mitteilung bekommen, dass die NPDFraktion Herrn Petzold erneut für die Wahl vorschlägt, und teile ferner mit, dass wir das nach dem Tagesordnungspunkt 5 behandeln werden. – Herr Leichsenring, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat wird die NPD-Fraktion einen neuen Wahlvorschlag einreichen. Ob das Herr Petzold sein wird oder nicht, werden wir nach einer Beratungspause von einer halben Stunde entscheiden.