Solange wir uns innerhalb der Koalition noch keine einheitliche Meinung gebildet haben, so lange werden wir auch noch nicht in den Diskussionsprozess mit den Oppositionsfraktionen treten. So ist der normale Verfahrensgang.
Sie haben es herausgestellt – ja, es gibt unterschiedliche Meinungen. Aber diese unterschiedlichen Meinungen sind doch bisher eigentlich hauptsächlich von unserer Staatsministerin und vom Herrn Ministerpräsidenten gekommen. Das heißt aber nicht, dass wir als Fraktionen so unterschiedlicher Meinung sein müssen.
Wie gesagt, unser Diskussionsprozess ist noch lange nicht beendet. Wir haben ihn begonnen, wir sind dabei und wir denken, dass wir zur richtigen Zeit oder zu einer Zeit, da wir mit Ihnen noch intensiv ins Gespräch kommen können, dann unsere Vorstellungen hier noch einmal ganz konkret äußern werden.
Ich möchte hier auch ganz klar sagen, dass es nicht stimmt – das kann ich aus meiner eigenen Erfahrung sagen und ich weiß es auch aus Gesprächen mit der Staatsministerin Ludwig –, dass Studenten und Rektoren bisher nicht einbezogen wurden. Das ist einfach Unsinn. Das muss ich sagen.
Es hat sehr viele Gespräche gegeben, zum Beispiel zwischen meiner Fraktion und den Studenten der KSS, natürlich auch den Jusos. Es hat auch Gespräche im Ministerium gegeben. Hier hatte jeder die Möglichkeit, die Positionen auszutauschen. Im Endeffekt ist es jetzt unsere Aufgabe als Parlamentarier, diese Positionen entsprechend zu wichten und in den zukünftigen Gesetzentwurf einzuarbeiten.
Ich muss sagen, es befremdet mich sehr, dass die Rektoren – Sie haben es von der gestrigen Veranstaltung; gestern war Plenum, normalerweise hätten wir gar nicht dort sein können – so tun, als ob sie von nichts wüssten. Das ist für mich wirklich ganz eigenartig.
Heute konnte man auch in der Presse nachlesen, dass eigentlich die Rahmenbedingungen so gar nicht stimmen und deshalb bisher in Sachsen keine Eliteuniversität installiert werden konnte, wobei dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Das ist eine Sache, die sicherlich zunächst zwischen dem Ministerium und den Rektoren auszudiskutieren ist. Die Rektoren waren sehr wohl an diesem Prozess beteiligt. Das muss man sagen.
In diesem Prozess, der im Vorfeld stattgefunden hat, bevor – also ein Entwurf ist es ja noch nicht, wie soll man es bezeichnen? – ein erstes Vorpapier in die Öffentlichkeit
gelangt ist und uns überhaupt zur Kenntnis gegeben wurde, hatten die Rektoren die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und dies zu diskutieren. Das heißt, die Rahmenbedingungen, die jetzt kritisiert werden, müssten so sein, wie die Rektoren sich das vorgestellt haben, denn sie waren in den Diskussionsprozess intensiv involviert.
Ich komme zur Verfahrensweise prinzipiell. Es wurde mangelnde Beteiligung beklagt. Herr Dr. Gerstenberg sprach von 16 dünnen Zeilen. Das ist für Sie sicher nicht zufrieden stellend, weil Sie sagen, wir wollen intensiv mitdiskutieren. Auf der anderen Seite liegt Ihnen das Papier vollständig vor. Sie haben eine Variante, die derzeit im Umlauf ist, ich glaube, die aktuelle vom 20.12.2005. Im Moment sind alle Gruppen dabei, ihre Positionen niederzuschreiben. Ich weiß von Leipzig und Dresden, die KSS hat es lange gemacht und auch die Jusos. Es ist also ein Papier, das zurzeit bearbeitet wird. Auch im Ministerium werden die verschiedenen Hinweise sehr ernst genommen und in dieses Papier eingearbeitet. Wir können auf den ersten Entwurf im Parlament gespannt sein. Diesen werden wir mit Ihnen diskutieren.
Frau Staatsministerin Ludwig ist einen relativ ungewöhnlichen Weg gegangen, der in Sachsen bisher keine Selbstverständlichkeit gewesen ist. Sie hat, bevor der Stand eines ersten Diskussionsentwurfs erreicht war, schon die Möglichkeit gegeben, dieses Papier zu veröffentlichen, um im Vorfeld zu diskutieren. Das laufend zu kritisieren halte ich nicht für gerechtfertigt. Man sollte das akzeptieren und sich sachgerecht in den Diskussionsprozess einbringen. Wir müssen uns fragen, was wir für unsere Universitäten wollen, und genau das möchten wir im Gesetz wiederfinden.
Herr Wöller hat es eigentlich mit einem Satz ausgedrückt. Er sagte: „Wir sind gut, aber im Moment noch nicht Spitze.“ Unser Ziel ist es, dass wir in Sachsen mit unseren Universitäten Spitze werden. Dazu soll unser Gesetz beitragen. Zurzeit bestehen noch alle Möglichkeiten, das Gesetz in diese Richtung zu verändern, falls der Bedarf da ist – ich habe das heute so vernommen –, damit wir mit diesem Gesetz in der universitären Forschung und Lehre Spitze werden.
Vor diesem Hintergrund macht der Antrag der GRÜNEN keinen Sinn, denn die Zeit ist zu kurz, um das im Plenum sachgerecht zu diskutieren. Wir können nur einige Punkte austauschen. Andere Runden sind geeigneter, Positionen auszutauschen und intensiv zu diskutieren. Aus diesem Grund werde ich mich nur auf ein paar grundsätzliche Worte beschränken. Sie haben nach der Finanzierung gefragt. Meine Fraktion hat schon 1994 den Globalhaushalt gefordert. Damals war das vielleicht noch ganz interessant, heute aber nimmt sich diese Forderung sehr bescheiden aus. Diskutiert werden muss natürlich, wie ein Globalhaushalt zukünftig aussehen soll und wie die Finanzströme innerhalb der Universität fließen sollen.
Inzwischen folgen alle Länder in der Hochschulpolitik dem Trend der Hochschulautonomie. Es scheint manchmal ein wenig in den Hintergrund zu treten, wofür Autonomie gut sein soll. Wohin soll die Übertragung der Verantwortung, wenn wir sie an die Hochschulen geben? Es wurde schon kurz angesprochen: Dem Rektor scheint im Moment zu viel Macht in die Hand gegeben zu sein. Wohin gehört diese Verantwortlichkeit? Zu den Dekanen oder soll man prinzipiell die Gremien anders strukturieren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die diskutiert werden. Die Übertragung von Autonomie an Hochschulen darf, darin sind wir uns sicher einig, kein Selbstzweck sein, sondern sie muss die nötigen Reformen zur überfälligen Modernisierung der Hochschulen ermöglichen und stimulieren.
Klar ist, dass es Bedarf an Reformen gibt, zum Beispiel des hochschulinternen Managements. Das geht hauptsächlich in zwei Richtungen. Erstens geht es um die schnellere und effizientere Entscheidungsfindung und zweitens um die Durchsetzung von Entscheidungen gegen Partikularinteressen. Außer Frage steht die Übertragung der Verantwortung und damit größerer Entscheidungskompetenz auf die Hochschule. Das ist ein Ziel des Gesetzentwurfes. Die Hochschulen müssen bereit sein, diese Verantwortung zu übernehmen. Wenn ich noch einmal an die Reaktionen der Rektoren in der Vergangenheit denke, frage ich mich, ob wir alle schon reif genug sind, diese Verantwortung zu tragen. Wie gesagt, Defizite und verschiedene Blockaden in diesem Bereich müssen überwunden werden.
Die Hochschulen brauchen flache Entscheidungsstrukturen, damit sie die nötige Durchsetzungskraft bei bestimmten Entscheidungen haben. Es gibt viele Varianten der Hochschulgesetzgebung, allerdings wird dabei der Reformbedarf hinsichtlich des Charakters der Hochschule als kooperatives Wissenschaftsunternehmen – das möchte ich doch betonen – und der dringende Reformbedarf in der Lehre weniger gesehen und beachtet. Wir müssen noch einmal darüber nachdenken, dass die Lehre ein ganz wesentlicher Anteil der Hochschule ist. Hierzu findet sich noch relativ wenig im Gesetzentwurf. Hier werden wir noch einiges ändern können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Hochschulen sind eben keine Wirtschaftsunternehmen, sondern Orte schöpferischer und kooperativer Arbeit. Auch danach muss sich der Gesetzentwurf richten. Wer an ihnen erfolgreich tätig sein will, muss Motivation mitbringen, denn vielfach lässt sich der Output wissenschaftlicher Arbeit nicht von außen kontrollieren. Jeder Eingriff in die Struktur der Hochschulen muss diese intrinsische Motivation erhalten und verstärken, muss also die Interessen der verschiedenen Gruppen der Hochschule produktiv einbinden. Den Hochschulen die Verantwortung zu übergeben kann nicht damit enden, sie allein dem Rektor zu übertragen. Ich denke, darin sind wir uns einig. Die nötige Konzentration von Entscheidungskompetenzen beim Rektor oder beim Dekan wird nur dann Akzeptanz finden, wenn die Grundsatzentscheidungen einem breiten Kon
Wir sollten darüber nachdenken, den Hochschulen bei der Ausgestaltung ihrer Struktur selbst Freiheiten einzuräumen. Immerhin macht es einen Unterschied, ob man eine große Volluniversität vor sich hat oder eine kleinere Kunsthochschule. Alle über einen Kamm zu scheren wird schwierig.
Auch wenn der uns vorliegende Antragstext der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keinen direkten Bezug darauf nimmt, will ich ganz kurz noch auf den Problempunkt im Bereich der Lehre eingehen. Wenn wir es nicht schaffen, mit der Hochschulreform die Motivation der Hochschule sehr viel stärker auf eine effiziente und qualitativ hoch stehende Lehre auszurichten, dann haben wir versagt.
Aber es ist nicht unser Ziel zu versagen, sondern wir wollen ein modernes Hochschulgesetz verabschieden und darin auch der Lehre einen breiteren Raum einrichten. Dazu brauchen wir nicht unbedingt appellative Paragrafen im Hochschulgesetz, sondern handfeste Regelungen, welche die Interessen der verschiedenen Gruppen der Hochschule stärker mit der Lehre verbinden. Wir müssen die Gruppe der Studierenden, die das größte Interesse an der Lehre hat, hinsichtlich der Organisation des Studiums und der Gestaltung des Lehrangebotes mit sehr viel mehr Einfluss ausstatten.
Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die Hochschulen in Sachen Lehre nicht einfach Dienstleister sind, die einem externen Kunden gegenüberstehen. Ich sage nur: Studiengebühren. Gerade dass diese Dienstleistungen von einer Mitgliedergruppe erbracht werden, erwirkt noch viel mehr produktive Ressourcen, als wir mit sozialverträglichen Studiengebühren einnehmen könnten. Geld ist eben an Hochschulen nicht alles. Wir wollen keine weitere Verschulung der Lehre. Das Gegenteil wollen wir, nämlich Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Kreativität, Kommunikation und Flexibilität.
Sie hat es mit elf Sekunden im Minusbereich geschafft. Die Redezeit der Fraktion der SPD ist zu Ende. Herr Gansel spricht für die NPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da meine Fraktion gerade noch über eineinhalb Minuten Redezeit verfügt, möchte ich mich außerordentlich kurz fassen, sicherlich zu Ihrer aller Freude.
Wie Sie in den letzten 14 Monaten bemerkt haben, sind wir immer bereit gewesen, sachpolitische Anträge zu unterstützen, gleich, von welcher Fraktion sie eingereicht
wurden. Das galt und gilt insbesondere für Auskunftsanträge. Wie mehrfach betont, lehnt die NPD-Fraktion den Radikalumbau der sächsischen und deutschen Hochschulen in der „Bologna“-Version der Europäischen Union ab. Negativfolgen, wie etwa die Einführung unsozialer Studiengebühren, Nivellierung, ein Qualitätsverlust in Forschung und Lehre, Negativfolgen in Form einer Modularisierung und Bachelorisierung sowie die Durchkapitalisierung der Hochschulen zu marktförmigen Studienfabriken lehnen wir ab. Über diese Fehlentwicklungen in der nächsten Zeit genau informiert zu werden ist für die sächsische Politik unerlässlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 25. Februar 2005 diskutierte der Sächsische Landtag über das Thema Studiengebühren. Am 7. Dezember 2005 wurde erneut über Studiengebühren und die zukünftige Organisationsstruktur der Fach- und Hochschulen debattiert.
Grundlage für die damals geführte parlamentarische Debatte war das Eckpunktepapier der Staatsregierung zur umfassenden Hochschulreform im Freistaat Sachsen sowie die Auseinandersetzung um die mögliche Einführung von Studiengebühren in Sachsen. Die beiden vorgenannten Themen waren möglicherweise auch der Grund für den vorliegenden Berichtsantrag der GRÜNEN.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum dritten Mal in dieser Woche wird durch die Fraktion der GRÜNEN ein Thema aufgegriffen, welches wir mehrfach in diesem Plenum diskutiert haben. Recycling ist eine gute Sache, doch die Fraktion der GRÜNEN übertreibt – bei aller Wichtigkeit der Herausforderungen, vor denen die sächsischen Fach- und Hochschulen stehen.
Ich möchte daher auf meine Redebeiträge zu den beiden vorgenannten Debatten verweisen und gebe meine weiteren Ausführungen zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Frage stelle, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Redebeiträge, die zu Protokoll gegeben werden, ebenfalls zeitlich angerechnet werden. Es bringt also Fraktionen, die in Zeitnot sind, nichts, Protokolle hier abzugeben. Im Regelfall wird eine Schreibmaschinenseite mit etwa anderthalb Minuten gerechnet.
Es kommt auf die Größe der Schrift an, ich sagte ja: im Regelfall. – Dies nur einmal für Ihr künftiges Verhalten, wenn wir wieder in den Abendstunden sind.
Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Frau Werner, bitte; vier Minuten und 18 Sekunden.
Herr Präsident! Ich möchte nur ganz kurz vier Richtigstellungen vornehmen, damit dies nicht falsch stehen bleibt.
Das Erste ist, was die Einbeziehung der Studierenden angeht: Ja, ich weiß, es gab natürlich die Gesprächsrunden im Ministerium. Aber die Kritiken und Anregungen, die von den Studierenden gekommen sind, sind – zumindest meines Wissens – nicht in den neuen Gesetzentwurf eingeflossen.
Zum Zweiten, was die Einbeziehung der Rektoren angeht: Ich habe aus dem Anfangsprozess berichtet, als es die Arbeitsgruppe innerhalb der Rektorenkonferenz gab. Diese Arbeitsgruppe tagte geheim, und die Mitglieder waren aufgefordert, gegenüber anderen Rektoren keine Aussagen zu machen, was dort tatsächlich besprochen wurde. Dies muss man sich noch einmal vergegenwärtigen!
Das Dritte ist: Frau Dr. Raatz, Sie forderten ein, dass wir uns sachgerecht einbringen sollen. Dies tun wir schon sehr, sehr lange. Ich muss jedoch gerade feststellen, dass dies wahrscheinlich eben nicht gewollt ist; denn beispielsweise wurde uns bisher kein einziges Papier offiziell zugestellt. Wir haben als Oppositionsfraktion weder die Eckpunkte bekommen, noch haben wir das CHEGutachten bekommen; wir kennen den Null-Entwurf nicht und wir haben einen Verweis bekommen, dass wir den Gesetzentwurf im Juli 2006 zu sehen bekommen, an dessen Diskussion wir uns dann beteiligen könnten. Mehr wurden wir bisher nicht einbezogen, und dies ist scheinbar auch nicht gewollt.
Man muss auch sagen, es gibt natürlich großes Unverständnis im Lande, wenn man zu Diskussionen im Studentenwerk eingeladen wird, in denen es darum gehen soll, wie die zukünftige Struktur des Studentenwerkes aussehen soll, und die Leute einem erst einmal den Entwurf zustecken, damit man überhaupt darüber mitreden kann, was an Veränderungen geplant ist.
Als Viertes: Frau Raatz, Sie sagten, es sei nun einmal so mit der Opposition: Sie wird halt nicht einbezogen. Aber ich muss sagen: Nur weil man es schon immer so gemacht hat, ist es ja noch lange nicht gut.