Das ist eine gute Frage, auf die die lediglich in vier- oder fünfjährigen Legislaturperioden denkenden Etablierten
entweder keine Antwort haben oder aber keine geben wollen, denn die Wahrheit ist einfach und brutal: schrumpfendes Volk, schrumpfende Rente. Ursache ist dabei weniger die erfreulicherweise gestiegene Lebenserwartung der Menschen, sondern vielmehr der in der deutschen Geschichte ungeheuerliche und einzigartige Kindermangel.
Der sich abzeichnende demografische Zusammenbruch in einem Land, in dem pro Paar deutlich weniger als zwei Kinder geboren werden, nämlich durchschnittlich 1,4, wird sich künftig immer stärker auf das ganze bisherige Sozialsystem auswirken. Als Erstes – ob man das nun wahrhaben will oder nicht – muss dabei die gesetzliche Rentenversicherung, so wie wir sie bisher kannten, auf der Strecke bleiben.
Das bestehende Rentenversicherungssystem hat durch die Abgabe völlig falscher Anreize, die man durchaus als Prämierung der Kinderlosigkeit bezeichnen kann, selbst zu den Zuständen geführt, an denen es jetzt zerbricht. Das Rentensystem funktioniert ja bekanntlich nur so lange, wie der Generationenvertrag halbwegs gesichert wird. Seitdem jedoch dieser Generationenvertrag einseitig von den bewusst Kinderlosen gekündigt wurde, werden seine Grenzen deutlich. Den absolut unsozialen Anreiz zur Kinderlosigkeit durch das bestehende Rentensystem will unser Antrag zur Einführung einer Kinderrente beseitigen.
Wie jeder weiß, können kinderlose Paare, da sie keine Erziehungsleistungen erbringen müssen, wesentlich mehr Arbeitseinkommen erzielen als Elternpaare und erwerben damit höhere Rentenansprüche. Paare mit Kindern verfügen tatsächlich nur über 63 % des Einkommens, das vergleichbare Paare ohne Kinder haben. Das habe ich vorhin schon einmal gesagt. Das Einkommen wird durch die Kinder und die Lebenshaltungskosten sprichwörtlich aufgezehrt. Für andere wichtige Investitionen wie die Altersvorsorge bleibt so natürlich nicht genug übrig. Überdies können die Kinderlosen, da die Sachkosten für Kinder wegfallen, in erheblichem Umfang Kapital ansparen. Diese ungerechte Umverteilung von den Eltern zu den Kinderlosen hat die Krisen heraufbeschworen, an denen nicht nur das bestehende Rentensystem unweigerlich scheitern muss.
In dem jetzt zu erwartenden – weil mathematisch berechenbaren – Szenario sind die Renten nicht nur nicht sicher, sondern selbstverständlich sind auch sehr schmerzhafte Einschnitte unausweichlich. Es ist an der Zeit sich einzugestehen, dass das bisherige Rentensystem nicht mehr zu retten ist, weil ihm die Grundlage einer nachwachsenden Generation an Beitragszahlern entzogen wurde.
Die Folge: Seit Jahren stehen steigenden Beitragszahlungen in die Rentenkasse keine wachsenden, sondern schrumpfende Ansprüche gegenüber. Insgesamt dürften die Rentenanwartschaften in den letzten fünf Jahren um rund 40 % ihres Ursprungswertes gekürzt worden sein, ohne dass das jemand geglaubt hätte, einfach weil es niemand gemerkt hat. Dabei sollte es nach der etablierten
Politik auch bleiben, wenn ein Franz Müntefering, SPD, schreibt, die Renten würden nicht gekürzt. Weiß er es nicht besser oder lügt er vorsätzlich?
Das böse Erwachen vieler Millionen, die mit ihren künftigen Renten weder werden leben noch sterben können, wird jedenfalls kommen. Deshalb ist ein Systemwechsel unausweichlich. Die notwendige Umstellung auf eine „Kinderrente“, die den demografischen Erfordernissen Rechnung trägt, beendet die Umverteilung von den Eltern zu den in der Regel bewusst Kinderlosen und sichert ein menschenwürdiges Leben auch im Alter.
Mit der „Kinderrente“ wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf maximal 20 % begrenzt und nach einer noch festzusetzenden Mindestbeitragsdauer der Anspruch auf eine staatlich garantierte Grundrente von zunächst 900 Euro monatlich erworben. Diese Grundrente erhöht sich für jedes nach dem 1. Januar 2007 geborene Kind für die Eltern um 300 Euro monatlich, wobei die Grundrente und die Zuschläge für Kinder in regelmäßigen Abständen an die Inflationsrate angepasst werden. Zudem erhält jeder Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung ab 1. Januar 2007 für jedes neugeborene Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr einen monatlichen Beitragsbonus von 50 Euro.
Ergänzt werden diese Maßnahmen zu einer wirklichen Generationengerechtigkeit durch die Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf fünf Jahre, die entsprechend auf die durchschnittliche Beitragsdauer bzw. auf die Grundrente angerechnet werden. Das heutige Zwangsumverteilungssystem von Eltern zu den in der Regel bewusst Kinderlosen würde dadurch beendet. Entgegen einer leider immer noch weit verbreiteten Meinung dienen ja die Rentenbeiträge nicht der Vorsorge für den Beitragszahler, und ein Kapitalstock wird auch nicht gebildet. Stattdessen fließen diese Gelder mit erheblichen Steuerzuschüssen sofort als Rente an die derzeitigen Empfänger.
Das führt natürlich angesichts des demografischen Zusammenbruchs in der BRD zu der einfachen Konsequenz, dass jede Rente, die ein Kinderloser bekommt, ihm von den Kindern anderer Leute geschenkt wird. Das aber kann, wie die Schlagseite der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt, nicht mehr lange so weitergehen.
Die Konsequenz daraus kann nur sein: Um denselben Rentenanspruch wie Eltern zu erwerben, müssen Kinderlose die erheblichen Kosten, die Eltern für die Erziehung von Kindern entstehen, zusätzlich zu den gewöhnlichen Rentenbeiträgen entweder selbst ansparen oder aber sich mit der von uns bevorzugten „Kinderrente“ zu gleichen Teilen an der Erziehung fremder Kinder beteiligen, um einen sozial gerechten und auch gerechtfertigten Beitrag zur Erneuerung der Generationen zu leisten. Nur so wird auch künftig für alle ein menschenwürdiges Leben auch im Alter möglich sein.
Meine Damen und Herren! Im zweiten Redebeitrag wird Sie mein Kollege Leichsenring über weitere Einzelheiten informieren.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Das muss nicht sein! – Uwe Leichsenring, NPD: Sie freuen sich doch darauf, geben Sie es zu!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, Frau Schüßler, kam mir jetzt so vor wie die Offenbarung eines Fünf-Jahres-Planes auf einem NPD-Parteitag.
In der Tat steht die Rente vor dem Aus – Sie haben völlig Recht –, aber nur dann, wenn man Ihrem Antrag folgt. Das, was die NPD oder die NPD in ihrer geschmälerten Zusammensetzung will, ist ein grundsätzlicher Wandel durch eine „Kinderrente“. Ich sage Ihnen: Ihr Antrag ist unbrauchbar, er ist untauglich und er verrät blanke Unkenntnis.
Ich will einfach nur ein kleines Beispiel anführen: Wenn in erster Linie Kinder Habende Rentenansprüche erwerben sollen, wie Sie das eben vorgetragen haben und auch in Ihrem Antrag deutlich gemacht wird, dann hätten wir die Situation, dass die Beiträge weithin von Kinderlosen zu zahlen wären, und diesen Kinderlosen stünden dann ihrerseits keine oder keine nennenswerten Ansprüche gegenüber. Die Fragen, die an dieser Stelle entstehen, sind eher simpler Natur. Offensichtlich haben Sie sich damit nicht beschäftigt. Aber der Antrag geht ja auch dahin, dass die Staatsregierung tätig werden soll. Sie wollen also die Staatsregierung das Geschäft, das Sie nicht selbst leisten können, erledigen lassen.
Ich richte an Sie einmal die folgende Frage: Was ist mit den Beitragszahlungen der Kinderlosen? Sagen Sie mal, wer ist denn bewusst kinderlos? „Bewusst kinderlos“ haben Sie zweimal gesagt. Wie lange wollen Sie wem Anwartschaften geben? Ist der Anwartschaftserwerb vielleicht mit dem Auszug des Kindes aus der elterlichen Wohnung beendet? Haben Sie Ihr Vorhaben überhaupt einmal durchgerechnet oder soll auch das die Staatsregierung erledigen, weil Sie es nicht können?
Sie sprechen von Beiträgen. Wer soll der Finanzier sein? Geht es um Beiträge oder geht es um Steuerleistungen? In Ihrem Antrag ist weithin von Beiträgen die Rede. Ich will auf die Auswirkungen dieser Frage, ob Beiträge oder Steuerleistungen, mit dem Hinweis auf einen Beitragsbonus für neugeborene Kinder eingehen. Entweder geht es um eine reine Beitragsfinanzierung. Dann müsste Ihr
Rentenkonglomerat von den Kinderlosen komplett finanziert werden. Das wäre Ihre Vorstellung. Diesen Kinderlosen erwüchsen dann praktisch keine Ansprüche, jedenfalls keine nennenswerten.
Haben Sie schon mal etwas vom Eigentumsschutz von Sozialleistungen gehört? Was wäre bei einer reinen Beitragsfinanzierung mit dem Bundeszuschuss? – Auch keine Antwort, auch gar keine Problematisierung in Ihrem Antrag. Sie lassen alles über eine Steuerfinanzierung laufen, obwohl Sie von Beiträgen sprechen.
Dann müssten Sie von den bisherigen Beitragzahlern, Kinder Habenden, Kinderlosen, vielleicht auch „bewusst Kinderlosen“ die entsprechend erworbenen Anwartschaften sofort steuerfinanzieren. Sofort! Ist Ihnen das bewusst? Oder sollen die Betroffenen dann am besten ganz leer ausgehen?
Es geht damit um volkswirtschaftliche Größenordnungen ersten Ranges. Es geht um viel Geld, das Sie mit Ihrem Antrag – das will ich Ihnen zugestehen – ungewollt vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Tasche ziehen wollen.
Meine Damen und Herren! All dies zeigt nicht nur, wie unausgegoren, sondern auch volkswirtschaftlich überaus schädlich die Einfälle sind, die die NPD, in dem Gedanken bemüht, jetzt wieder als Sozialpartei zu erscheinen, populistisch unter das Volk zu streuen versucht.
Vor allen Dingen der Hinweis auf bewusst Kinderlose, auf Kinderlose und Kinder Habende, spaltet unsere Gesellschaft, er ist überhaupt gesellschaftsschädlich.
Ihr Antrag zeigt auch: Sie haben sich mit dem bestehenden System in Wahrheit überhaupt nicht befasst. Ihre Vorstellungen sind zudem höchst ungerecht, weil Sie das Verhältnis von Beitragsleistung und Anspruch in keiner Weise erörtern. Es ist eine Form von rechtssozialistischer Umverteilung, die Sie hier machen. Nein, meine Damen und Herren, so geht es nicht! Von der Rest-NPD können wir uns einen solchen Antrag nicht gefallen lassen.
Rentenrechtlich sind Beiträge für Kindererziehung seit Jahrzehnten in Deutschland mittlerweile anerkannt. Anerkannt ist aber auch, dass die gesetzliche Rentenversicherung wie die Sozialversicherung insgesamt – und das ist der einzige Punkt, der in Ihrem Antrag richtig ist – an den Folgen der rückläufigen Bevölkerungsstatistik leiden. Das ist der einzige Beitrag, der in Ihrem Antrag richtig ist.
Aber Sie verwechseln Ursache und Wirkung. Vor allem haben Sie überhaupt nicht bedacht, dass das, was Sie jetzt wollen, dazu führt, dass allenfalls, die Richtigkeit Ihres
Wenn wir uns den Ursachen zuwenden, dann müssen wir wissen, dass die Rentenversicherung sicherlich alles andere als in einem guten Zustand ist. Darauf richtet sich das Bemühen dieses Hohen Hauses und auch des Bundestages, der sich mit einer Vielzahl von Anträgen zu dem Thema befasst.
Aber die Frage nach Wirkung und Ursache, meine Dame und meine Herren von der NPD, die geht um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die geht um die Frage, welchen Stellenwert die Familie in der Gesellschaft hat, wie Familien bessere Anerkennung finden. An dieser Stelle – und nur an dieser Stelle – haben Sie aktuelle Ergebnisse, wenn überhaupt.
Herr Prof. Schneider, rufen Sie uns allen bitte noch einmal in Erinnerung, welche Parteien nach 1949 in dieser Bundesrepublik die Regierungen gestellt haben und welche Parteien infolge klarer politischer Verantwortlichkeiten zuerst die demografische Krise haben geschehen lassen und infolgedessen auch das Rentensystem an die Wand gefahren haben. Ich habe vergessen, welche Parteien die Regierungen gestellt haben.
Herr Gansel, die Antwort ist ganz einfach: Es waren immer die großen Parteien, die in diesem Land erfolgreiche, wirkungsvolle und gute Sozialpolitik gemacht haben.
Aber Ihre Frage verrät Sie schon, weil Sie glauben, man könne sozusagen alles verordnen, von oben verordnen, dann würde die Gesellschaft schon funktionieren. Das verrät auch Ihr Antrag und das zeigt, wie falsch im Grunde genommen schon Ihr Herangehen ist.
(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP – Jürgen Gansel, NPD: Es gibt klare Verantwortlichkeiten!)