Protocol of the Session on December 9, 2004

Der vierte Punkt in unserem Entwurf betrifft das Sterbegeld. Vielleicht stimmen uns in diesem Punkt auch einige Abgeordnete anderer Parteien zu. Das Sterbegeld wurde gesetzlich Krankenversicherten zum 1.1. dieses Jahres gestrichen. Bis zu jenem Zeitpunkt gab es für die Hinterbliebenen einen Satz von 525 Euro. Für uns als Abgeordnete des Sächsischen Landtages gilt diese Regelung immer noch, und zwar in Höhe einer zweifachen Diät. Wenn bei uns jemanden das Schicksal trifft, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in der gewaltigen Höhe von 8 568 Euro! Ich muss Ihnen ehrlich sagen – da brauche ich gar nicht zu diskutieren –, das ist ein alter Hut, der abgeschafft gehört. Das sind wir mindestens den Wählerinnen und Wählern in diesem Land schuldig.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP-Fraktion hat sehr wohl gemerkt, dass es auch andere Fraktionen in diesem Landtag gibt, die sich in letzter Zeit mit der Frage der Abgeordnetenversorgung beschäftigt haben. Es gibt bereits einen Vorstoß von der PDS-Fraktion in der Diätenkommission, auch die NPDFraktion hat einen Antrag gestellt. Ich habe gestern im „Sachsenspiegel“ gesehen, dass auch seitens der CDUFraktion und seitens der SPD-Fraktion Bewegung in die Diskussion gekommen ist. Ich möchte Ihnen sagen, wir begrüßen das außerordentlich.

Ich weiß auch, dass man einzelne Punkte unseres Vorschlages anders sehen kann. Ich will mit diesem ersten Gesetzentwurf aber eine Diskussion anregen und ich möchte – das sage ich absichtlich – alle Fraktionen in diesem Landtag einladen, über das Thema nachzudenken, eine grundlegende und auch weitgreifende Reform

der Abgeordnetenversorgung jetzt anzugehen und dann zu versuchen, ob es nicht doch möglich ist, in den nächsten zwei, drei, vier Monaten eine Lösung im Konsens mit allen Beteiligten hinzubekommen. Verstehen Sie das bitte als ersten Denkanstoß, als eine Einladung zum Diskutieren. Ich denke, die Zeit ist reif. Danke schön. (Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen folgende Überweisungen vor,

und zwar: an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend –, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend. Wer diesen Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung sind diese Überweisungen so beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes

Drucksache 4/0126, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/0255, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Im Präsidium ist vorgeschlagen worden, keine Aussprache durchzuführen. Wird dies dennoch gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall. Jetzt hätte der Kollege Rohwer als Berichterstatter die Möglichkeit, seinen Bericht abzugeben. – Dies wird auch nicht gewünscht.

Ich schlage Ihnen vor, über dieses Gesetz artikelweise abzustimmen. Wir stimmen somit jetzt über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/0255, zuerst über die Überschrift, ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wiederum einer Stimmenthaltung und ohne Gegenstimmen ist dies angenommen.

Ich lasse abstimmen über den Artikel 1. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit ist dem Artikel 1 mit übergroßer Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über den Artikel 2. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Wiederum ähnliches Abstimmungsverhalten wie eben, damit ist dem Artikel 2 zugestimmt. Meine Damen und Herren! Da in der 2. Lesung keine Änderungsanträge eingebracht worden sind, komme ich gleich zur 3. Lesung. Liegen Ihrerseits Begehren zur allgemeinen Aussprache vor? – Dies ist nicht der Fall. Damit stelle ich den Gesamtentwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes in Gänze zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum 3 Stimmenthaltungen. Meine Damen und Herren, damit ist dieses Gesetz angenommen und dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet. – Danke schön. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

2. und 3. Lesung des Entwurfs Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (SächsAGTierNebG)

Drucksache 4/0125, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/0270, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Auch hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Möchte trotzdem ein Abgeordneter das Wort dazu ergreifen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann frage ich den Berichterstatter, Herrn Dr. Pellmann, ob er die Möglichkeit nutzen will. – Herr Dr. Pellmann ist leider nicht anwesend, also gehe ich davon aus, dass er verzichtet.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Die Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, die Ihnen als Drucksache 4/0270 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt, enthält in Nr. 2 eine Unrichtigkeit. Die Beschlussempfehlung sieht in Nr. 2 vor, in § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfs die Worte „Artikel 10 der Verordnung vom 10. April 2003“ zu ersetzen durch die Worte „Artikel 10 der 2. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten vom 10. April 2003“.

Würde der Beschlussempfehlung in diesem Punkt gefolgt, stünde der Wortlaut des Gesetzes im Widerspruch zu den durch den Präsidiumsbeschluss vom 4. November 2004 mit Wirkung vom 15. November 2004 in Kraft gesetzten Richtlinien des Sächsischen Landtages für die formale Gestaltung von Gesetzen, die Richtlinienempfehlungen. Diese Richtlinien finden ihre Rechtsgrundlage in § 37 Abs. 4 der vom Plenum beschlossenen Geschäftsordnung. Sie sehen in II 9b Satz 4 vor, dass für das Zitat einer geänderten Rechtsnorm in der Änderungsangabe ein Gesetz nur als Gesetz und eine Verordnung nur als Verordnung bezeichnet wird. Diese Regelung dient insbesondere der besseren Lesbarkeit des Gesetzes. Durch die Angabe der Fundstelle der ändernden Vorschrift wird gewährleistet, dass ihre genaue Überschrift problemlos recherchiert werden kann. § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung erlaubt es dem Präsidenten, im Zuge der Ausfertigung offenbare Unrichtigkeiten in dem vom Landtag beschlossenen Gesetzestext zu beseitigen. Zu einer solchen offenbaren Unrichtigkeit gehört auch die Abweichung in den oben genannten Richtlinien. Da die Umsetzung der Nr. 2 der Beschlussempfehlung eine solche offenbare Unrichtigkeit zur Folge hätte, würde im Wege der Ausfertigung auf die richtlinienkonforme Fassung der Staatsregierung zurückgegriffen und im Wege des § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung übernommen. § 5 Abs. 2 Nr. 1 wird somit in folgender Fassung zur Abstimmung gestellt werden: „Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 16. November 1982, geändert durch den Artikel 10 der Verordnung vom 10. April 2003“ usw. – – Meine Damen und Herren! Deshalb schlage ich Ihnen nach § 54 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Drucksache 4/0270, und zwar als Erstes über die Überschrift. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist der Überschrift zugestimmt. Wir stimmen ab über § 1 Zuständige Behörden und ihre Aufgaben, Beseitigungspflichten. Wer diesem Paragrafen zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen? – Danke

schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Ich lasse abstimmen über § 2 Einzugsbereiche. Wer stimmt dem § 2 zu? – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle ebenfalls Einstimmigkeit fest.

Paragraf 3 lautet: Gebühren, Entgelte, kostendeckend. Wer stimmt dem § 3 zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle eine kleine Anzahl von Stimmenthaltungen fest, ansonsten große Zustimmung.

Ich lasse abstimmen über § 4 Satzungen und Allgemeine Vertragsbedingungen. Wer stimmt dem § 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine, also Einstimmigkeit.

Wir stimmen als Letztes über den § 5 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Wenige Stimmenthaltungen und keine Gegenstimme. Damit ist auch dem § 5 zugestimmt worden. Demzufolge ist allen Paragrafen zugestimmt. Wir benötigen keine Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren! Das war die 2. Lesung. Weil in der 2. Lesung keine Änderungen gekommen sind, können wir gleich die 3. Lesung eröffnen. Ich frage Sie, ob Sie dazu sprechen möchten. – Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns auch die paragrafenweise Abstimmung ersparen. Wir stimmen über das Gesetz im ganzen ab.

Ich bitte, wenn Sie dem Gesetz zustimmen, um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieses Gesetz angenommen.

Wir sind mitten in der Abstimmung gewesen. Ich glaube, Herr Abg. Leichsenring, Sie möchten Ihr Abstimmungsverhalten erklären.

Ich wollte Sie bitten, feststellen zu lassen, ob der Landtag überhaupt beschlussfähig ist.

Herr Leichsenring, ich bin darauf hingewiesen worden, dass Sie das bei der nächsten Abstimmung verlangen können. Diese Abstimmung ist beendet. Wir stellen Beschlussfähigkeiten vor einer Abstimmung fest. Jetzt ist sie vorbei. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 mit der Gesetzesverabschiedung beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe zur Behandlung auf

Tagesordnungspunkt 11

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Sicherung des Rechtsanspruches von Kindern auf eine ganztägige Förderung in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/0064, Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 4/0269, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Die Fraktionen haben das Recht, in folgender Reihenfolge Stellung zu nehmen: Einreicherin PDS, danach CDU, SPD, NPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile dem Sprecher der PDS-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch nicht einmal zwei Wochen her, dass uns die OECD-Studie zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung ereilte, die sinnigerweise auch als „Baby-Pisa“ bezeichnet wurde.

Während die allseits bekannte und immer wieder diskutierte Pisa-Studie für all das Schelte bereithält, was nach 1990 kritiklos vom Westen auf Ostdeutschland übertragen wurde – ich verweise zum Beispiel auf das gegliederte Schulsystem, auf die frühzeitige Auslese oder auf die Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft –, kommt Ostdeutschland bei der „Baby-Pisa“ sehr gut weg, allerdings nicht für das, was aus dem Westen übernommen wurde, sondern für das, was trotz gegenläufiger Bestrebungen erhalten geblieben ist.

Ich darf den Länderbericht zitieren: „Kurz, die Versorgungssituation im Westen war eine der schlechtesten in ganz Westeuropa. Während sich eine ähnlich gute Versorgung wie im Osten nur noch in den skandinavischen Ländern fand und während die Meinungen über ganztägige Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung im Westen erheblich auseinander gingen, wurde dieses Angebot im Osten gemeinhin akzeptiert und geschätzt.“

Weiter stellt der Bericht fest, dass trotz des starken Abbaus nach der Wiedervereinigung die Versorgungssituation im Osten heute nach wie vor deutlich besser ist als im Westen. Daran wollen wir anknüpfen. Genau das wollen wir sichern, wenn wir Ihnen vorschlagen, einen landesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten zu schaffen. Dies schafft für die Kinder einen gesicherten Bildungszugang in einer entscheidenden Lebensphase. Für die Familien schafft es in erheblichem Maße eine soziale Sicherheit in einer sonst unsicheren Zeit.

Natürlich stößt das bei den Kommunen nicht nur auf Beifall, insbesondere nicht bei den Kämmerern, die sich mit den Zugangskriterien für Kitas eine Einspargelegenheit erschließen wollen. Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass es kaum einen falscheren Platz für rigide Sparmaßnahmen gibt als die Investitionen in unsere Kinder. Jawohl, dazu bekennen wir uns: Diese Sparmöglichkeit wollen wir den Kommunen nehmen.

Dennoch haben wir durchaus die berechtigten Interessen der Städte und Gemeinden im Auge, was in der ebenfalls im Gesetzentwurf verankerten Erhöhung der Landespauschale auf 1 800 Euro zum Ausdruck kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die schon zitierte OECD-Studie weist auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen nationalen Standards und lokaler Autonomie hin. Ich zitiere nochmals: „Zweitens gibt es durchaus gute Gründe für die Einführung bestimmter gemeinsamer nationaler Standards, insbesondere in den Bereichen, was Gleichheit zwischen den Familien und das Recht der Kinder auf einen Platz und auf Qualität angeht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es, vom Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abgesehen, wenig Garantien für Familien und Kleinkinder. Es scheint unangemessen, dass Umfang und Qualität der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung höchst ungleich über das Land verteilt sind und dass Familien in verschiedenen Bundesländern nicht etwa die gleiche Unterstützung, die gleichen sozialen Chancen und Bildungschancen für ihre Kinder erwarten können.“

Das Problem fehlender nationaler Mindeststandards können und wollen wir heute nicht lösen. Das ist eine Diskussion, die wir an anderer Stelle aber auf jeden Fall nochmals führen sollten. Aber wir können einen notwendigen Schritt in die richtige Richtung machen, indem wir dafür sorgen, dass die sozialen Chancen und die Bildungschancen nicht schon innerhalb Sachsens höchst ungleich verteilt sind, indem wir ausschließen, dass die Landkreise und Kreisfreien Städte vollkommen willkürlich und nach Kassenlage Zugangshürden zu Kindertageseinrichtungen errichten. Damit verhindern wir auch einen Kostensparwettbewerb, der uns in unserer Kindertagesbetreuung auf westdeutsches Niveau zurückwerfen würde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal auf einen wichtigen Punkt kommen, der immer wieder in der Diskussion durchblickt, und zwar die Befürchtung, dass bei der Ausweitung des Rechtsanspruchs die Kommunen für alle vorhandenen Kinder Betreuungsplätze vorhalten müssten und dann auf den Kosten sitzen blieben, wenn die Plätze nicht ausgelastet wären. Das ist falsch. Rechtsanspruch heißt nicht, dass auch für Kinder, deren Eltern das – warum auch immer – gar nicht wünschen, Plätze vorgehalten werden müssen. Vielmehr geht es darum, dass alle Kinder, deren Eltern das wollen, eine Kita besuchen können. Erfasst wird der tatsächliche Bedarf durch die Jugendhilfeplanung, die bei der Bedarfsermittlung wiederum von den durchaus bekannten unterschiedlichen Betreuungsquoten je Einrichtungsart ausgehen können. Oder – ein praktisches Beispiel angeführt –: Vor drei Jahren, als es noch keine

Zugangskriterien gab, wurden auch nicht für alle in Sachsen wohnhaften Kinder Plätze vorgehalten.