Protocol of the Session on December 9, 2005

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Der Kreistag Löbau-Zittau hatte bereits am 6. Mai 2004 die Übernahme der Förderschule für geistig Behinderte in Zittau durch das Diakoniewerk Oberlausitz e. V. beschlossen. In der Sitzung des Sächsischen Landtages am 7. Oktober 2005 fragte ich nach den Gründen, weshalb der Schulträgerwechsel noch nicht vollzogen und der Landkreis über einen so langen Zeitraum im Unklaren gelassen worden ist. In seiner Antwort verwies Minister Flath darauf, dass der Landkreis noch nicht alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen habe, denn es fehlten die Zweckvereinbarungen mit den Nachbarkommunen, durch die eine möglicherweise gewünschte öffentliche Beschulung abzusichern ist. Ebenso sei der Landkreis nicht über die Situation im Unklaren gelassen worden.

Auf meine diesbezügliche Nachfrage antwortete mir der Landrat, dass diese Vereinbarungen nicht nur bereits mit Schreiben vom 4. Januar 2005 beim Sächsischen Kultusministerium eingereicht wurden, sondern auch eine Nachfrage vom 4. April 2005 nach dem Genehmigungsstand und etwaigen neuen Genehmigungsvoraussetzungen ohne Antwort geblieben sei.

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Wie ist es zu erklären, dass die eingereichten Unterlagen trotz Nachfrage des Landrates im Kultusministerium über einen Zeitraum von zehn Monaten nicht zur Kenntnis genommen wurden, sodass sie nicht einmal dem Minister für seine Antwort im Sächsischen Landtag zur Verfügung standen?

2. Sind mit den eingereichten Unterlagen jetzt sämtliche Voraussetzungen für den Schulträgerwechsel, für die der Landkreis verantwortlich ist, erfüllt bzw. welche sind noch zu erfüllen?

Herr Minister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrte Frau Abg. Simon! Die Fragestellerin verweist auf meine Ausführungen zum gleichen Thema vom Oktober, die auch heute noch Gültigkeit haben, weil der Sachstand unverändert ist.

Die genannten Unterlagen hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus nach Eingang geprüft und den Landkreis Löbau-Zittau zu einem Gespräch am 8. März 2005 eingeladen. In diesem Gespräch wurde der Vertreterin des Landkreises Löbau-Zittau mitgeteilt, dass die eingereichten Unterlagen nicht den erforderlichen Anforderungen entsprechen und der Landkreis Löbau-Zittau als Verwaltungsvereinbarungen auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bautzen und der Stadt Görlitz zu schließen hat. Gleichzeitig wurde der Vertreterin mitgeteilt, dass zur Aussetzung der Wartefrist aufgrund der noch laufenden Haushaltsberatung im Sächsischen Landtag zu diesem Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden können.

Dieses Gespräch war der Grund für die schriftliche Nachfrage des Landrates des Landkreises Löbau-Zittau vom 4. April 2005. Darin zeigte sich der Landrat ob der erforderlichen Verwaltungsvereinbarung überrascht und forderte eine verbindliche Zusage zu der gewünschten Aussetzung der Wartefrist für das Diakoniewerk Oberlausitz e. V. bei Übernahme der Förderschule „Lisa Tetzner“ in freie Trägerschaft. Diese verbindliche Zusage konnte auch zu diesem Zeitpunkt seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus nicht gegeben werden.

Dieses Problem war auch Gegenstand eines Gesprächs am 11. Mai 2005, das ich mit dem Ersten Beigeordneten in Vertretung des Landrates führte. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang die seitens des Landkreises zu erfüllenden Voraussetzungen dargelegt. Ich sehe dies durchaus als Antwort auf die entsprechende Nachfrage.

Ihre nochmalige Anfrage verdeutlicht aber zweifellos, dass es sinnvoll und notwendig ist, diesen Vorgang schriftlich zusammenzufassen. Mit Schreiben vom 6. September 2005 unterrichtete das Regionalschulamt Bautzen das Diakoniewerk Oberlausitz e. V. darüber, dass die gewünschte Aussetzung der Wartefrist aufgrund der Festlegung des Haushaltsplanes nicht erfolgen kann. Der Landkreis Löbau-Zittau erhielt eine Mehrfertigung dieses Schreibens. Ich kann deshalb hier nur noch einmal wiederholen: Die eingereichten Unterlagen, für die der Landkreis verantwortlich ist, erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Schulträgerwechsel, weil sie nicht den Anforderungen des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit entsprechen.

So weit zur Antwort.

Ich habe keine Nachfrage, sondern einen Wunsch, nämlich, dass Sie mir Ihr Konzept zur Verfügung stellen, Herr Minister.

Das können wir machen, weil in zwei Wochen Weihnachten ist.

Danke schön.

Herr Abg. Petzold, bitte; Frage Nr. 5.

Frau Präsidentin! Unter dem Eindruck der bürgerkriegsartigen Ereignisse in Frankreich kam es laut Medienberichten bereits in der Bundesrepublik zu Nachahmungsstraftaten, so unter anderem in Bremen, Stuttgart und Chemnitz.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In wie vielen Fällen kam es bisher im Freistaat Sachsen zu Straftaten gegen Personen und Eigentum, die als Nachahmungseffekt der Unruhen in Frankreich betrachtet werden können, und welcher Sachschaden entstand dabei?

2. Inwieweit konnte die Beteiligung von Migranten an den vorgenannten Straftaten festgestellt werden?

Es antwortet Herr Staatsminister Dr. Buttolo.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Petzold! Die Auswertungen der im Freistaat registrierten Straftaten lassen nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand keine Zusammenhänge mit den Vorkommnissen in Frankreich zu. Daher kann auch keine Beteiligung von Migranten festgestellt werden.

Danke schön.

Frau Abg. Simon, bitte; Frage Nr. 7.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Im Zusammenhang mit der Verfügung der gleitenden Auflösung des Maria-Sybilla-MerianGymnasiums Herrnhut wurde den Schülern und Eltern vom Regionalschulamt und vom Landkreis verbindlich zugesichert, dass alle bisher eingeschulten Kinder dieses Gymnasium bis zum Abitur besuchen können. Diese Zusage ist von besonderer Wichtigkeit, weil für einige Klassen die Fächerkombinationen an anderen Schulen nicht angeboten werden. Der Kreistag Löbau-Zittau erfuhr nun aus der Zeitung, dass plötzlich geplant sei, das Gymnasium vorzeitig, also im Jahre 2007, zu schließen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Von wem, weshalb und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die ursprüngliche Zusage nicht aufrechterhalten?

2. Muss ein Kreistagsbeschluss zur Schließung des Gymnasiums erst im Jahre 2009 vom Regionalschulamt respektiert werden?

Herr Minister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Simon! Zur ersten Frage antworte ich wie folgt: Entsprechende Zusagen wurden seitens der Schulaufsicht nicht getätigt. Maßgebend für den Termin der Aufhebung sind der durch den Kreistag noch zu fassende

präzisierende Aufhebungsbeschluss und die hierzu gemäß § 24 Abs. 3 Schulgesetz erforderliche Zustimmung des Staatsministeriums für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde.

Zur zweiten Frage. Der Kreistagsbeschluss bedarf, wie bereits erwähnt, der Zustimmung des Staatsministeriums für Kultus. Das Regionalschulamt Bautzen wird hierzu nach Prüfung ein Votum abgeben. Sofern der Schulträger ein öffentliches Bedürfnis für die Weiterführung des Maria-Sybilla-Merian-Gymnasiums bis zum Jahr 2009 nachweist, wird das Staatsministerium für Kultus einer Aufhebung erst im Jahr 2009 zustimmen.

Herr Minister, machen Sie mir ein zweites Weihnachtsgeschenk mit diesem Konzept?

Gerne, Frau Simon.

Möglichst heute noch?

Ja, klar.

Danke schön.

Herr Dr. Müller, bitte; Frage Nr. 8.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei meinen Anfragen geht es um die Regionalbahnstrecke Neustadt/Sachsen – Neukirch. Meine Fragen an die Staatsregierung dazu lauten:

1. Derzeit ist der Zugverkehr auf der Regionalbahnstrecke Neustadt/Sachsen – Neukirch eingestellt. Eine Stilllegung der Bahnstrecke ist jedoch bisher noch nicht erfolgt. Welche weitere Entwicklung ist für diesen Streckenabschnitt zu erwarten?

2. Für den Neubau einer Umgehungsstraße im Bereich der Gemeinde Hohwald (Berthelsdorf) macht sich eine Querung der Eisenbahnstrecke notwendig.

Sind diesbezüglich Maßnahmen für eine mögliche perspektivische Wiederaufnahme des Zugverkehrs getroffen worden (zum Beispiel Planung/Bau einer Eisenbahn- brücke)?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Jurk, bitte.

Herr Abg. Dr. Müller, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt.

Zunächst ist festzustellen, dass die beiden zuständigen ÖPNV-Zweckverbände Oberlausitz/Niederschlesien und Oberelbe in gegenseitiger Abstimmung auf der Bahnstrecke von Neustadt/Sachsen nach Neukirch den Schienenpersonennahverkehr abbestellt haben. Damit verkehren auf dieser Strecke keine Züge mehr. Die Leistungen

werden kostengünstiger mit dem Bus gefahren. Auch zukünftig wird diese Lösung bevorzugt. Das wurde so in den Nahverkehrsplänen als ÖPNV-Gesamtkonzept der ansässigen Aufgabenträger festgeschrieben.

Die DB Netz AG wird im Rahmen des Stilllegungsverfahrens die Strecke ausschreiben, wie es das Vorverfahren nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz vorgibt. Sollte sich kein Interessent finden, wird es zur Stilllegung dieser Strecke kommen.

Die zweite Frage kann ich grundsätzlich mit Ja beantworten. Für die Ortsumgehung Berthelsdorf war der Neubau einer Bahnbrücke über die Staatsstraße S 156 vorgesehen. In der zwischenzeitlich erfolgten Abbestellung der Verkehrsleistung wurde der Planfeststellungsbeschluss derart geändert, dass das Bauwerk nur zu errichten ist, wenn der Eisenbahnbetrieb wieder aufgenommen wird. Sollte die Bahnstrecke durch die DB oder Private wieder betrieben werden, besteht die Verpflichtung, das Bauwerk zu errichten. Die Vorkehrungen dazu, wie beispielsweise die entsprechenden Bauplanungen, sind getroffen worden.

Ich habe dazu eine Nachfrage.

Bitte.