Protocol of the Session on December 8, 2005

Mit dieser schnellen Vorlage schaffen wir auch rasch die erforderliche Rechtssicherheit für die Bediensteten und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sowie für die Betroffenen. Die Bediensteten und die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz müssen wissen, woran sie sind. Wir wollen einen leistungsfähigen Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Seinen Bediensteten und Mitarbeitern sei an dieser Stelle dafür herzlich gedankt.

Die Beobachtung von Terrorismus und Politkriminalität gehören zwingend zu einem Konzept der wehrhaften Demokratie. Die Geschichte der Weimarer Republik lehrt uns, dass eine rechtsstaatliche Demokratie über Instrumente zum Schutz ihrer Demokratie verfügen muss. Ein leistungsfähiger Nachrichtendienst zur Beobachtung der Feinde der Demokratie gehört nach unserer Überzeugung zwingend dazu.

Ich möchte hier in Erinnerung rufen, worum es außerdem geht. Am 11. September 2001 mussten in New York rund 4 000 Menschen ihr Leben lassen, weil die Sicherheitsbehörden nicht ausreichend auf einen wahnsinnigen terroristischen Angriff der Schwerverbrecher um Moham

med Atta vorbereitet waren. Atta und seine Gesinnungsgenossen konnten sich jahrelang ungestört in Hamburg vorbereiten und wurden dabei auch noch durch den Steuerzahler unterstützt. Die weiteren Anschläge auf Bali, auf Djerba, in Saudi-Arabien, Madrid und anderen Orten der Welt zeugen ebenfalls von der neuen Lage, in der wir uns weltweit befinden. Auf ebendiese weltweit veränderte Lage müssen wir – auch durch die Anpassung unserer Gesetze – reagieren.

Wir müssen dabei die besonderen Verfassungsnormen des Freistaates Sachsen und ihre Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof berücksichtigen. So unterscheidet sich etwa Artikel 83 Abs. 3 Satz 1 unserer Landesverfassung deutlich von denen anderer Verfassungen deutscher Länder. Mit dem Gesetzentwurf ergänzen wir die Vorschriften über die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch einen Bezug auf die herkömmlichen Ziele des Verfassungsschutzes.

Wir bestimmen die Voraussetzungen und das Verfahren des so genannten großen Lauschangriffs, also der Erhebung von personenbezogenen Daten in oder aus Wohnungen zu Zwecken des Verfassungsschutzes, genauer. Wir fügen Vorschriften über die Kennzeichnung der dabei erhobenen Daten in das Gesetz ein. Schließlich passen wir die Gesetzesnorm, welche die Übermittlung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an Polizei und Staatsanwaltschaften zu Zwecken der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr regelt, an das Urteil an.

Wichtig scheint mir noch zu erwähnen, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Regelung des großen Lauschangriffs bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gelegt haben. Dabei geht es um Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte und andere zeugnisverweigerungsberechtigte Personen. Die entsprechenden Vorschriften haben wir in strikter Anlehnung an die bundesrechtliche Strafprozessordnung gestaltet. Wir erreichen damit ein Maximum an rechtsstaatlicher Sicherheit. Wir sind sicher, dass wir dieses Maximum an rechtsstaatlicher Sicherheit auch bei den übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfs erreichen.

Die vorgesehene Anhörung, die öffentlich im Sächsischen Landtag am 12. Januar 2006 stattfindet, wird uns hoffentlich weitere Erkenntnisse vermitteln.

Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfs und um eine zügige Beratung. Die Überweisung soll an den Innenausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss mitberatend erfolgen.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Als weiterer Einbringer spricht Herr Bräunig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Herr Bandmann bereits ausführte, hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 21. Juni 2005 das jetzige Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Historie dieses Gesetzentwurfs, den wir hier einbringen, eingehen. Das Gericht hat also zum einen ausgeführt, dass Artikel 83 Abs. 3 Satz 1 der Sächsischen Verfassung gebietet, eine Betätigung des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung organisierter Kriminalität auf solche Beobachtungen zu beschränken, die zugleich dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung dienen. Es sei nach den historischen Erfahrungen mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR erklärter Wille des Verfassungsgebers gewesen, Polizei und Geheimdienst so weit wie möglich voneinander zu trennen.

Zum anderen sah sich der Verfassungsgerichtshof veranlasst, jene Vorschrift, die den so genannten großen Lauschangriff zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität regelt, als Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit der Menschenwürde zu rügen, da die Voraussetzungen und die Schranken akustischer und optischer Wohnraumüberwachung nicht hinreichend bestimmt seien.

So ist bis jetzt nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung unangetastet bleiben müsse und gegebenenfalls begonnene, die Intimsphäre beeinträchtigende Maßnahmen zu beenden und insoweit auch gewonnene Aufzeichnungen zu vernichten seien. Der Verfassungsgerichtshof erachtete auch Teile der Übermittlungsvorschriften des Gesetzes, welche die

Weitergabe personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden betrafen, für verfassungswidrig.

Wir haben nunmehr in der Übergangszeit bis zum 30. Juni 2006 den Auftrag erhalten, diese verfassungswidrigen Teile zu ändern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versuchen wir als Koalition, die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes eins zu eins umzusetzen und hier ein verfassungskonformes Gesetzeswerk vorzulegen. Es war uns auch wichtig, dies schnell zu tun – Herr Bandmann hat es bereits angesprochen –, sodass unser Gesetzentwurf in einem gemeinsamen Anhörungstermin mit den bereits vorliegenden Gesetzentwürfen von FDP und GRÜNEN am 12. Januar im Innenausschuss beraten werden kann. Die nunmehr anstehende parlamentarische Arbeit sollte sich auf eine zügige Umsetzung des Urteils konzentrieren. Hierzu möchte ich ausdrücklich alle demokratischen Fraktionen des Hauses herzlich einladen und bitte um Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf des soeben eingebrachten Gesetzes an den Innenausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – 2 Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Gegenwart und Zukunft der Biotechnologie im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/3407, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Es gibt wieder eine erste Runde: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, die Fraktion der GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Ich erteile nun der CDU- und der SPD-Fraktion als Einreicherinnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Biotechnologie ist in ihrer ganzen Breite heute so stark wie nie zuvor. Sie gehört zu den wichtigsten Wachstumsmärkten der Zukunft. Es wird erwartet, dass es in dieser Branche bereits im Jahr 2010 weltweit 1,2 Millionen hoch qualifizierte Arbeitskräfte mit einer Wertschöpfung von mehr als 400 Milliarden US-Dollar geben wird.

Deutschland ist jetzt neben den USA der weltweit stärkste Standort für biotechnische Entwicklung und Produktion.

Sachsen gehört in Deutschland zu den Regionen mit den höchsten Wachstumsraten in dieser Branche.

Es eröffnen sich viele bisher nicht für möglich gehaltene Bereiche unserer Wirtschaft. Die Biotechnologie – die Nutzung lebender Organismen oder ihrer Zellen als Bestandteile zur Erzeugung von Produkten und Dienstleistungen – gibt es im Grunde schon seit Jahrhunderten. Die älteste Nutzungsform ist die Gärung, welche sich der Mensch zur Herstellung von Bier, Wein, Essig, Joghurt und Käse zunutze macht. Mit den heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Labor- und Computertechnik eröffnen sich unerschöpfliche Anwendungsbereiche.

Man teilt die Biotechnologie inzwischen in ein ganzes Farbspektrum von Spezialgebieten ein. So beschäftigt sich die rote Technologie – der zurzeit größte Bereich –

mit Anwendungen in Medizin und Pharmazie, die grüne mit Anwendungen in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie und der Tierzucht, die weiße Biotechnologie mit Anwendungen in industriellen Prozessen und Umwelttechnik, die blaue Biotechnologie mit Maritimanwendungen. Es werden weitere Differenzierungen in graue, braune, gelbe Biotechnologie gemacht, woran man erkennen kann, dass sich diese Anwendungen immer mehr spezialisieren, aber andererseits die Zuordnung immer schwieriger wird. Es gibt zahlreiche Schnittmengen zwischen den einzelnen Bereichen.

Ich glaube, dass gerade in der Vernetzung der sich herausbildenden Spezialgebiete ein Schwerpunkt bzw. eine Chance für die Weiterentwicklung auch für uns in Sachsen liegt. Die sächsische Biotechnologieoffensive Bio Saxony soll ein solches interdisziplinäres Netzwerk zwischen Wissenschaft und Wirtschaft darstellen. 200 Millionen Euro Investitionen seit dem Jahre 2000, 1 000 Mitarbeiter in den Kernbereichen sowie knapp 6 000 Mitarbeiter im gesamten Life-Science-Bereich mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz zeigen, dass der Grundstein für ein neues wichtiges Standbein im Bereich der Hochtechnologie der sächsischen Wirtschaft gelegt ist.

Meine Damen und Herren! Wenn große Teile der Biotechnologie als Segen dargestellt werden, so wird speziell die grüne Biotechnologie überzogen und ideologisch verbrämt zum Fluch erklärt und damit natürlich auch in Teilen der Bevölkerung so wahrgenommen. Als ein von ideologischen Scheuklappen freier Mensch ärgert mich dies sehr. Gerade durch die Politik wurden in Deutschland die Chancen der Pflanzenbiotechnologie verkannt und zugleich wurde ein Kreuzzug veranstaltet, der nicht hilfreich und sogar zum Teil schädlich ist. Die Zerstörung von entsprechenden Versuchsfeldern zeigt, dass ein Teil der Gegner dieser neuen Technologie vor nichts zurückschreckt. So bedienen sich militante Gegner der grünen Biotechnologie mit Ex-Bundesministerin Künast Argumenten, um die Gentechnik zu diffamieren. Welch innovationsfeindliches Signal geht dadurch von Deutschland aus!

Wenn wir auf der anderen Seite versuchen, ausländische Investoren für uns zu gewinnen, ist das für mich und meine Fraktion völlig inakzeptabel, und es kann davon ausgegangen werden, dass sich dies unter der neuen Bundesregierung ändern wird. Die grüne Gentechnik ist ein wichtiger Bestandteil der Biotechnologie und gerade ein Beispiel dafür, wie die Grenzen zwischen den Spezialgebieten verschwimmen. So wird es zunehmend Pflanzenschutzmittel und deren Hilfsstoffe geben, die durch biotechnologische Prozesse hergestellt werden. Es wird Pflanzen geben, die in der Lage sind, Nährstoffe besser zu nutzen, Krankheiten und Schädlinge besser abzuwehren und mit Stressfaktoren wie Trockenheit, Nässe, Hitze oder Kälte besser zurechtzukommen. Es wird Pflanzen geben, die in der Lage sind, bestimmte Inhaltsstoffe zu produzieren, welche wiederum Ausgangsstoffe für die pharmazeutische und chemische Industrie, für gesunde Nahrungsmit

tel, für Biokraftstoffe und Baumaterialien sind. Diese Eigenschaften sind mit herkömmlicher Züchtung nicht zu erzielen, wenn überhaupt, dann erst nach Jahrzehnten. Mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel, das Bevölkerungswachstum sowie die abnehmenden Ressourcen steht uns diese Zeit jedoch nicht mehr zur Verfügung.

Dies bedeutet jedoch nicht, genau wie in anderen Bereichen der Biotechnologie, mögliche Risiken zu verkennen. Deshalb müssen wir die Auswirkungen genveränderter Pflanzen auf die Umwelt gründlich untersuchen, bevor diese in den kommerziellen Anbau kommen. Hierzu sieht der Gesetzgeber sehr genaue Untersuchungen vor. Diese werden von Bundesbehörden wie dem Robert-KochInstitut und der Biologischen Bundesanstalt überwacht. Im Rahmen der Forschung im Bereich der grünen Biotechnologie unterstützt der Freistaat Sachsen viele Projekte. Seit der Übertragung der administrativen Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an das LfUG werden im Bereich grüne Biotechnologie zirka 50 Projekte mit einer Gesamtsumme von 6,2 Millionen Euro unterstützt. Eine Verstetigung ist geplant.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, die grüne Biotechnologie ist natürlich nur ein Teilbereich eines umfassend zu bewertenden Wissenschafts- und Wirtschaftssektors, worauf mein Kollege Horst Rasch vertiefend eingehen wird. Die ideologiefreie und Hemmnisse abbauende Herangehensweise an diese Technologie, ohne Risiken zu negieren, wird die Voraussetzung für die Entwicklung dieser Zukunftsbranche sein. Diese Position werden wir auch weiterhin vertreten. In diesem Sinne ist unser Antrag zu verstehen.

Vielen Dank.

Für die SPDFraktion Frau Dr. Raatz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Über die grüne Biotechnologie oder Gentechnik möchte ich nicht viele Worte verlieren. Sicherlich beinhaltet diese einige Risiken, aber die Biotechnologie ist ein sehr weites Feld. Darin muss ich meinem Vorredner Herrn Schmidt Recht geben. Dabei macht der Anteil der Gentechnik sehr wenig aus. Wenn man darüber debattieren möchte, muss man sich dafür auch Zeit nehmen; denn das ist ein Gebiet, welches man nicht unkritisch betrachten sollte. Sie haben versucht, dies etwas auf die leichte Schulter zu nehmen, und gesagt, das sei alles nicht so schlimm.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was Gentechnik betrifft: Jeder schluckt Medikamente, die gentechnisch hergestellt werden. Darüber macht sich niemand Gedanken. Auf der anderen Seite sind gentechnisch beeinflusste Lebensmittel zum Teil kritikwürdig. Ich möchte so etwas nicht unbedingt essen. Ich möchte die Wahl haben zwischen diesen und den normalen Lebensmitteln. Wer das andere haben möchte, soll es gern zu

sich nehmen. Ich als Verbraucher möchte wissen, was ich esse. Das muss ich schon sagen.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)

Um das abzuschließen: Gentechnik ist nicht der Schwerpunkt meines Beitrages heute, aber bei Gentechnik ist es so, dass man das Klonschaf Dolly im Hinterkopf hat. Das ist ein Thema, das man intensiv diskutieren und in jedem Fall sehr kritisch betrachten muss. Der Antrag, der uns heute im Plenum vorliegt, bezieht sich eigentlich mehr auf eine Passage unseres Koalitionsvertrages. Dort heißt es: „Die Koalitionspartner sehen in der Stärkung der Innovationsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft einen Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates und gleichzeitig ein wichtiges Instrument der Standortpolitik. Hierzu gehört auch die Biotechnologie.“ Weiter heißt es: „Sie setzen sich zum Ziel, dass Sachsen besonders in branchenübergreifenden Zukunftstechnologien, wie der Materialforschung, der Nanotechnologie, der Biotechnologie und den erneuerbaren Technologien, weiter national und international an Bedeutung als Forschungs- und Unternehmensstandort gewinnt.“ Das ist der Hintergrund unseres Antrages. Es ist ein Berichtsantrag, in dem wir die Staatsregierung auffordern, uns den Stand der Dinge genauer darzulegen.

Natürlich kann man auch als Abgeordneter oder als Bürger hier in Sachsen einiges erfahren, was in Sachsen auf diesem Gebiet gelaufen ist. Wo stehen wir auf dem Gebiet der Biotechnologie in Sachsen? Das Statistische Bundesamt stellte unlängst fest, dass die 538 Kernunternehmen der Biotechnologiebranche in Deutschland insgesamt 12 000 Mitarbeiter beschäftigen. Das ist eine beachtliche Zahl. Von diesen 12 000 Beschäftigten arbeiten fast die Hälfte, nämlich 5 400, in Forschung und Entwicklung. Bei kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten sogar mehr als 62 % der Beschäftigten in der Forschung. Man sieht, dass das sehr wissensintensive Arbeitsplätze sind und wir gerade in Deutschland mit den gut ausgebildeten Fachkräften einen Standortvorteil akquirieren können.

Auch wenn wir in Sachsen – ich habe es selbst damals kritisch gesehen – relativ spät auf den Zug Biotechnologie aufgesprungen sind, können wir heute feststellen, dass wir den Anschluss nicht verloren haben. Gott sei Dank, denn wir haben etliche Gelder dort hineingesteckt. 10 % der Kernunternehmen in Deutschland – das sind 54 Betriebe – arbeiten mittlerweile in Sachsen. Das ist weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.

Die sächsische Biotechnologieoffensive wurde im Jahr 2000 mit rund 200 Millionen Euro gestartet und gibt seit dieser Zeit dieser Branche, aber auch anderen nachgeordneten Unternehmen starke wirtschaftliche Impulse. Unter dem Label „Bio Saxony“ wächst ein international bedeutender Biotechcluster heran mit den wissenschaftlichen und ökonomischen Zentren Dresden und Leipzig. Hier finden wir ultramoderne Arbeitsplätze, anerkannte Forschergruppen und natürlich exzellente Ausbildungs-

und Studiermöglichkeiten. Da gibt es auch eine zukunftsweisende Infrastruktur.