(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Was hat das mit dem Thema zu tun? – Zuruf von der NPD: Der begreift es anscheinend nicht!)
Die Wirklichkeit in der BRD sieht bekanntlich anders aus. Nach Untersuchungen des Bundesfamilienministeriums wird mindestens jede zweite türkische Frau auf die geschilderte Art und Weise verheiratet. Es handelt sich damit also in jedem Jahr um Tausende Fälle und damit um eine in der türkischen Parallelgesellschaft übliche Praxis. Der Brauch, Importbräute nach Deutschland zu holen, ist
übrigens auch einer der wesentlichen Gründe für die Tatsache, dass die Integration der Deutschen in Türkland, der Türken in Deutschland – Entschuldigung – scheiterte
(Lachen bei der Linksfraktion.PDS – Uwe Leichsenring, NPD: Das ist bald so. Ihr habt es bald erreicht!)
und andererseits die muslimischen Parallelgesellschaften so prächtig gedeihen. Gerade die Türken schotten sich in diesen Parallelgesellschaften ab und pflegen dort ihren archaischen Lebensstil.
Zwischen 1996 und 2004 gab es allein in Berlin 246 so genannte Ehrenmorde. Ich wundere mich allerdings etwas, dass sich ausgerechnet die Koalition auf einmal um die speziellen Probleme der Türken in Sachsen sorgt. Bisher wurde uns doch immer vorgeworfen, dass wir uns um ein Ausländerproblem kümmern, das es hier in Sachsen angeblich gar nicht gibt.
Man fragt sich trotzdem: Welche Werte und Normen geben Moslems ihren Kindern eigentlich mit, dass sie imstande sind, ihre eigenen Schwestern zu ermorden, wenn sie sich der Zwangsverheiratung entziehen?
Die Nationalen haben schon vor Jahrzehnten davor gewarnt, dass durch die Masseneinwanderung von ethnisch und kulturell völlig inkompatiblen Orientalenmassen die Konfliktpotenziale der Einwanderer mit importiert würden. Genau das ist geschehen.
Das Schicksal der zwangsverheirateten ausländischen Frauen und Mädchen ist bedauerlich. Aber es kann nicht auf deutschem Boden mit deutschem Geld und mit Hilfe der deutschen Justiz gelöst werden, was ja vor allem im Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS anklingt.
Mag also die Türkei das Problem der Freiheitsrechte türkischer Frauen und Mädchen und gleich auch das Problem der Zwangsverheiratung lösen! Auch im Hinblick auf die gewünschte EU-Mitgliedschaft ist das vielleicht unerlässlich.
SPD und CDU täten allerdings gut daran, sich zuallererst um das Wohlergehen des eigenen Volkes zu kümmern. Das macht die Rückführung der ethnisch und kulturell inkompatiblen Ausländer unabdingbar, bevor es zu spät ist und Zustände wie derzeit in Frankreich zum Alltag gehören.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Die oberste Pflicht der Frau ist es, Kinder zu kriegen, hieß es früher. – Dr. Johannes Müller, NPD: Wenn Sie keine Argumente mehr haben, kommt so etwas!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Ausführungen von Frau Schüßler werde ich nichts sagen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Herr Schiemann, wie viele Zwangsverheiratungen gibt es denn in Sachsen? Auf welche Zahlenbasis für Sachsen beziehen Sie sich in den Ausführungen, die Sie vorhin gemacht haben?
Zwangsverheiratung ist eine massive Verletzung von Menschenrechten. Hierfür gibt es keine Rechtfertigungsgründe, weder religiöse noch kulturelle oder andere. Dies trifft auch für andere Formen von Gewalt oder Unterdrückung von jungen Mädchen und Frauen zu, die häufig unter dem Vorwand der Religion oder der Ehre der Familie begangen werden. Die schlimmste Form sind die Ehrenmorde an jungen Frauen durch ihre eigenen Brüder, wie sie zum Beispiel in Berlin immer öfter auftreten.
Weder Tradition noch Religion können Menschenrechte aushebeln. Toleranz endet dort, wo das Strafrecht und der Schutz der Menschenrechte beginnen.
Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass unsere Mittel zum Eingriff begrenzt sind. Niemand kann hinter die Wohnungstür der Betroffenen sehen und sofort erkennen, ob jemand aus Liebe oder aus Zwang geheiratet hat.
Um einen Bewusstseinswandel herbeizuführen, müssen wir die Clans, die Familien, aber auch die Verantwortlichen, zum Beispiel der muslimischen Religionsgemeinschaft, erreichen.
Die Problembezirke zum Beispiel in Berlin scheinen weit weg zu sein. Die Problematik der Zwangsverheiratung ist für Sachsen eher abstrakt. Dennoch sollten wir sicherlich eindeutig Stellung beziehen.
Aber der Antrag der Koalition ist relativ oberflächlich geblieben. Gut gewollt ist eben noch nicht gut gemacht. Im Punkt 1 wird der Bund aufgefordert, ausreichende strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten für Straftaten zu schaffen, die im Zusammenhang mit Zwangsehen stehen. Warum so unkonkret?
Die Linksfraktion.PDS bringt es gleich am Anfang ihres Änderungsantrages auf den Punkt und fordert, Zwangsverheiratung als Nötigungstatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das ist eine konkrete Aussage, welche die FDP unterstützt.
Den Punkten 2 und 4 des Koalitionsantrages, die auf Information, Beratung und niederschwellige Hilfsangebote eingehen, können wir zustimmen. Dies sind leider die einzigen Präventivmaßnahmen, die helfen können, Zwangsverheiratung zu verhindern und zu bekämpfen.
Auch ist es erst so möglich, Zwangsverheiratung zu erfassen. Nach wie vor bleiben zu viele Fälle unentdeckt, und den Betroffenen kann dadurch nicht geholfen werden.
Wir müssen die Öffentlichkeit sensibilisieren, aber auch Standesbeamtinnen und Standesbeamte fortbilden und vor allen Dingen in den Jugendtreffs und den Schulen aufklären. Oftmals werden die betroffenen jungen Frauen erst durch entsprechende Aufklärung überhaupt in die Lage versetzt zu erkennen, welche Rechte sie haben. Erst durch Kontaktmöglichkeiten nach außen können die Betroffenen Hilfe in Anspruch nehmen.
Damit es überhaupt nicht erst so weit kommt, müssen die Clans, die Familien, aber eben auch die Verantwortlichen erreicht werden, um einen Bewusstseinswandel herbeizuführen.
Wir müssen Integration betreiben, damit keine Nebengesellschaft entsteht, keine Parallelgesellschaft, in der Menschenrechte ausgehöhlt werden.
(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS, der SPD und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Machen Sie mal in Frankreich Urlaub!)
Zurück zum Antrag. Ein durchaus wichtiges Thema wird für mich zu oberflächlich angegangen. Eine vertiefte Betrachtung wäre dabei sinnvoll gewesen. Wir beantragen daher die punktweise Abstimmung über den Antrag. Das Gleiche gilt für den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, bei dem wir unter den Punkten 1 und 5 die punktweise Abstimmung beantragen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wer entscheidet, wen du heiratest?“ – Das ist die Überschrift einer Plakataktion von Terre des femmes. Vor allem dem Engagement dieser Organisation ist es zu verdanken, dass das Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Aber noch viel wichtiger ist als Ergebnis einer gemeinsamen Tagung von Terre des femmes und der baden-württembergischen Justizministerin eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat. Wer entscheidet, wen du heiratest? – Auf dem Plakat steht – es sind Silhouetten abgebildet: dein Vater, deine Mutter, dein Bruder? Es gibt mitten in diesem Land unter Muslimen Milieus, in denen es selbstverständlich ist, dass der Vater den Gatten der Tochter bestimmt und diese Entscheidung notfalls auch gegen den Willen der Tochter durchsetzt.
Und wenn die Mutigen, die Starken doch ihren eigenen Willen haben, wenn sie die Frage „Wer entscheidet, wen
In einer Kultur zweifelhafter Ehre wird auch vor Mord nicht zurückgeschreckt. Er soll nicht nur die Familienehre wiederherstellen, sondern auch die traditionelle patriarchalische Ordnung aufrechterhalten. In diesen Parallelwelten werden altertümliche Familienvorstellungen konserviert und praktiziert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt deshalb den Antrag der Koalition, weil er ein Schritt auf dem Weg ist, dass die betroffenen Frauen und Mädchen selbst über ihre Lebensplanung und ihre Sexualität entscheiden können. Wir begrüßen ihn als Beitrag zur notwendigen Versachlichung einer Diskussion, in der sich zwei extreme Positionen gegenüberstehen. Die einen missverstehen unter multikultureller Gesellschaft ein konfliktfreies Nebeneinander ohne Kritik an besonderen kulturellen Eigenheiten, die nicht bloß exotische Besonderheiten sind. Sie haben zur Konsequenz, dass junge Frauen ein Leben außerhalb ihrer im Grundgesetz verankerten Grundrechte führen müssen. Es geht in dieser Debatte um nichts weniger als um die Geltungskraft des Grundgesetzes.
Das andere Extrem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht bereits in jeder Dönerbude den Brückenkopf einer subversiven Parallelgesellschaft, die unsere Gesellschaft von innen zerstört. Deshalb geht es in dieser Debatte auch darum, gegen Aufhetzer unsere hart erkämpfte Kultur einer streitbaren und konfliktbereiten Toleranz selbstbewusst zu vertreten.
Dazu gehört ein differenzierter Blick auf das Problem. Im Zusammenhang mit Zwangsehen und Ehrenmorden wird gern der Kampf der Kulturen zwischen dem christlichabendländischen Europa und der islamischen Welt beschworen. Doch woher kommen diese Ehrkonzepte? Ursprünglich war diese Vorstellung fast flächendeckend in mediterranen Ländern verbreitet. Es hat mit dem Islam an sich nichts zu tun.
(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)
In den muslimischen Gesellschaften Südostasiens gibt es keine Ehrenmorde. Sie gab es in Italien – man denke an Sizilien –, in Portugal, in Griechenland. Diese Länder waren alles Agrarländer. Für die wirtschaftliche Existenz in diesen bäuerlichen Kulturen war es ungeheuer wichtig, dass die Frau innerhalb der Familien bleibt. Ihre Gebärfähigkeit war quasi ein wirtschaftlicher Wert an sich. Aus diesem Grund musste die sexuelle Autonomie der Frau kontrolliert werden. Sexualität gehörte nicht der Frau, sondern der Familie und der Gesellschaft. Wie klingt es bei der NPD dazu? Interessant ist, wenn Fundamentalisten gegen andere Fundamentalisten für die Selbstbestimmung