Protocol of the Session on October 7, 2005

(Bravo! und Beifall des Abg. Dr. Martin Gillo, CDU)

Für uns bedeutet die Idee eines Bürgersolarkraftwerks einen Schritt in die Zukunft, vor allen Dingen in die Zukunft der Forschung. Die Idee eines Bürgersolarkraftwerks gibt auch Menschen, die nicht allzu viel besitzen, die Möglichkeit für eine Geldanlage. Ferner entwickelt sich ein nachhaltiges Umweltschutzgefühl bei vielen, die das Kraftwerk betreiben.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir aber auch konstatieren: Bürgersolarkraftwerke werden für den Verbraucher eine teure Angelegenheit. Wenn wir Solarstrom nutzen möchten und diesen laut EEG mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde bezuschussen, dann bezahlt das irgendjemand. Am Ende ist das immer der Verbraucher. Wenn wir auch in Sachsen mehr Solarstrom haben, verteuert sich logischerweise der normale Abnahmestrom für den Verbraucher, aber auch der Strom für die Wirtschaft. Wir müssen dazu stehen, wenn wir Solarstrom wollen. Wir sagen Ja. Dann dürfen wir die Kosten aber nicht auf die Industrie abwälzen oder den Energieversorgern vorwerfen, dass der Strom auch hier in Sachsen teurer wird. Wer das eine will, muss das andere mögen. So ist das auch mit Solarenergie.

Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Von der Staatsregierung? – Herr Dr. Metz, Staatsminister der Finanzen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit einigen Jahrzehnten prägt der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ die Diskussion. Das ist immer dann der Fall, wenn es um schonenden Umgang mit unserer natürlichen

Umwelt, um die gerechte Verteilung des Wohlstandes in der Welt und um eine humanitäre Gestaltung der Lebensgrundlagen für alle Menschen geht. Nachhaltigkeit umfasst – für mich jedenfalls – sowohl ökologische als auch ökonomische u n d soziale Aspekte, die wir stets gemeinsam, in ihrer Wechselwirkung, betrachten müssen.

Der Freistaat Sachsen plant durch gezielte Maßnahmen den Klimaschutz aktiv zu unterstützen. Ein wirksames Mittel zur Umsetzung dieser politischen Zielstellung ist natürlich auch die Nutzung regenerativer Energien. Durch die Steigerung der Effizienz in den Liegenschaften des Freistaates Sachsen, durch energiesparendes Bauen, eine effektive Bewirtschaftung und moderne Energietechnik im Bereich der staatlichen Liegenschaften konnten bereits durchaus signifikante Reduzierungen des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Darauf will ich hinweisen.

Ich möchte Ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen, wo wir diese Maßnahmen umgesetzt haben. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung gibt es auch im Bereich des Justizministers des Freistaates Sachsen, nicht nur in Hessen. Besuchen Sie einmal die JVA Zeithain, Herr Lichdi! Dort können Sie das bewundern.

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung haben wir ferner im Behördenareal Neuländer Straße. Eine Solaranlage zur Kälteerzeugung befindet sich im Nationalparkhaus Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz. Die Kühlung über Energiegewinnung aus Solaranlagen erfolgt zum Beispiel im Hauptdepot des Militärhistorischen Museums Dresden. Die Kühlung über Absorptionskälte finden wir an der TU Dresden, im Informatik-Neubau, aber auch in unserer unmittelbaren Nähe, im Deutschen Hygienemuseum, im Dresdner Schloss und in der Sempergalerie.

Meine Damen und Herren! Dieser Zusammenhang lässt erkennen, dass die Maßnahmen – natürlich! – noch Pilotcharakter tragen. Sie sind bei staatlichen Bauten zurzeit durchaus nicht der Regelfall. Grund für diese Zurückhaltung ist die objektive Tatsache, dass der oberste Grundsatz in der Sächsischen Haushaltsordnung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei jeder Baumaßnahme einzuhalten, nicht immer den Einsatz regenerativer Energien zulässt und der Freistaat die Mehrkosten für diese moderne Anlagentechnik nicht aus Fördermitteln finanzieren kann.

Solaranlagen auf der Grundlage von Photovoltaikelementen zur Erzeugung von Elektroenergie, wie sie für Bürgersolarkraftwerke nun vorgeschlagen werden, sind im staatlichen Hochbau bisher nicht eingesetzt worden, da die Wirtschaftlichkeit derartiger technischer Anlagen zurzeit nicht gegeben ist. Die Gewinnung von Elektroenergie durch Photovoltaik ist für den Betreiber nur durch den Steuervorteil und die subventionierte Einspeisevergütung wirtschaftlich realisierbar. Ich will Ihnen einige Zahlen nennen und zitiere dazu aus dem „Handelsblatt“, heutige Ausgabe, Seite 41: „So erhält ein Solaranlagenbetreiber für die Kilowattstunde derzeit 54,4 Cent, während an der Strombörse in Leipzig Preise um 5 Cent

gehandelt werden.“ – Daran sehen Sie, wie groß die Diskrepanz ist.

Mit der Überlassung von Nutzungsrechten an Dachflächen von staatlichen Gebäuden würde der Freistaat diese Subventionierung zusätzlich befördern. Eine Entscheidung müssen wir vor diesem Hintergrund aus grundsätzlichen Erwägungen treffen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir mit den Bürgersolarkraftwerken keine wirtschaftliche Stromerzeugung, sondern die Förderung der umweltfreundlichen Technologie zum Ziel haben.

Lassen Sie mich auch erwähnen, dass die Überlassung von Gebäudeflächen für Bürgersolarkraftwerke noch eine ganze Reihe von offenen Fragen aufwirft. Viele Sachverhalte erfordern eine weitgehende Prüfung; ich möchte exemplarisch auf einige hinweisen: Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Beschädigung staatlicher Gebäude, Haftungsansprüche bei Unfällen fremder Personen auf diesen Liegenschaften, Rückwirkung auf das Stromnetz in den Liegenschaften, Leitungsführung durch die Gebäude und Einspeisepunkte in das öffentliche Netz auf den Liegenschaften des Freistaates.

Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass wir diese Fragen lösen können. Mir ist wichtig, dass wir mit der Unterstützung der Bürgersolarkraftwerke auf lange Sicht die Investitionen in regenerative Energien fördern, somit wirtschaftliche Impulse setzen und unser Ziel erreichen, das Klimaschutzprogramm umzusetzen.

Ich bin mir auch sicher, dass eine Unterstützung der Staatsregierung für die Bürgersolarkraftwerke von der noch jungen Industrie der Photovoltaikhersteller natürlich sehr aufmerksam registriert wird. Gerade in Sachsen haben wir eine ausgeprägte Unternehmensstruktur auf diesem Gebiet; ich kenne die Unternehmen. Einige äußerst erfolgreiche Solarhersteller haben sich in den letzten Jahren in unserem Land angesiedelt. Ich will die Namen nicht aufzählen. An vielen dieser Unternehmen sind wir mit Bürgschaften beteiligt, damit sie hier produzieren – übrigens unter modernsten Bedingungen – und damit auch Arbeitsplätze schaffen.

Mit dem Engagement für die Bürgersolarkraftwerke bringt die Staatsregierung ihre Aufgeschlossenheit dieser Hightechindustrie gegenüber deutlich zum Ausdruck. Ich bitte Sie herzlich, dies zu registrieren.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke sehr. – Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zum Schlusswort. Herr Kollege Lichdi.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass auch auf den sächsischen Justizeinrichtungen etwas geschieht. Vielleicht ist das auch in Chemnitz am Kaßberg

möglich; denn dort ist es meines Wissens noch nicht der Fall.

Herr Metz hat auf die rechtlichen Probleme hingewiesen. Ich wollte versuchen, das auszuführen, und habe deswegen bewusst auf den Gestattungsvertrag in Dresden verwiesen, mit dem – wenigstens aus meiner Sicht – diese Probleme exemplarisch und vollständig gelöst werden. Darauf kann man sicherlich Bezug nehmen. Es geht mir darum zu betonen, dass es verlässliche Vorarbeiten gibt.

Mit Kollegin Kagelmann gibt es einen kleinen Dissens. Wir haben unseren Antrag bewusst so formuliert, dass die Frage, ob der Freistaat für die Zurverfügungstellung der Dächer eine Vergütung verlangt, offen gelassen wird. Wir denken nach unseren Erfahrungen, dass es nicht sinnreich ist, Gebühren zu verlangen oder nicht. Wir haben es aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und wir wollen diese Möglichkeit, je nachdem, wie die Verhältnisse sind, durchaus offen lassen.

Ansonsten freue ich mich, dass wir hier im Kern der Sache im Haus breite Zustimmung haben. Wir sollten diese Chancen von Imagegewinn für Sachsen auch offensiv nutzen.

Vielleicht haben Sie der heutigen Presse entnommen, dass die Stadt Oederan den Solarpreis der Deutschen Solarvereinigung bekommen hat, weil sie zehn Jahre lang die „Tage der innovativen Energien“ ausgerichtet hat.

Ich wünsche mir einfach, Herr Staatsminister, dass Sie diese Prüfung zeitnah durchführen. Ich weiß nicht, ob wir dann vielleicht in der ersten Jahreshälfte 2006 Bericht erhalten können und Sie dann wirklich offensiv in der Öffentlichkeitsarbeit und auch nach außen gehen, weil das meines Wissens der erste Beschluss eines Landtags in Deutschland wäre, der diese Dächer dann zur Verfügung stellt. Damit können wir auch in Deutschland Aufmerksamkeit in positiver Weise auf Sachsen lenken und die Industrien, die sich hier angesiedelt haben, in ihrem Tun öffentlichkeitswirksam unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen langsam zur Abstimmung. Ihnen liegt ein Änderungsantrag seitens der Koalition vor. Er trägt die Drucksachennummer 4/3070. Er stellt eine Neufassung dar. Er wird noch einmal eingebracht von Herrn Abg. Gerlach von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz. Natürlich haben wir bei der Formulierung des Änderungsantrages versucht, genau das zu berücksichtigen, was der Minister hier dargestellt hat. Ist es wirklich so, dass wir eine schon vorhandene Subvention, die aus ökologischen Gründen oder aus Technologieeinführungsgründen beschlossen wurde, noch einmal zusätzlich staatlich subventionieren sollen, ja oder nein?

Natürlich müssen wir bei dem Ganzen – ich gehe davon aus, dass das mit diesem Prüfauftrag auch gemacht wird – eine gesamtvolkswirtschaftliche Abschätzung vornehmen. Sie haben genannt, dass der Freistaat eine Menge von Betrieben noch im laufenden Verfahren unterstützt, sei es über Bürgschaften oder wie auch immer, die hier Wertschöpfung bringen.

Aus diesem Grunde ist von uns aus dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieser direkte Auftrag in einen Prüfauftrag im Punkt 1 umgewandelt worden. Da wir das als Landtag beschließen und darüber reden, sind wir der Meinung, dass wir als Landtag auch einen Bericht bekommen. Wir haben ganz bewusst die Staatsregierung zeitlich nicht unter Druck gesetzt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir spätestens innerhalb eines halben Jahres einen Bericht erhalten, sodass wir dann anhand der Daten darüber entscheiden können, wie wir damit weiter verfahren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Gibt es zum Änderungsantrag noch Aussprachebedarf? – Herr Dr. Hahn, Linksfraktion.PDS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen dieses Änderungsantrages ist ja durchaus nachvollziehbar. Es ist auch nichts gegen einen Bericht einzuwenden. Das Problem ist nur, dass dieser Änderungsantrag den Antrag der GRÜNEN komplett ersetzt und damit der entscheidende Punkt, nämlich dass die Staatsregierung entsprechende Flächen zur Verfügung stellen soll, nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung ist. Da wir nicht wollen, dass der Antrag der GRÜNEN ersetzt wird, können wir dem Änderungsantrag hier nicht zustimmen. Wenn es ein zusätzlicher Punkt oder eine Ergänzung wäre, wäre das machbar. Ansonsten müssten wir uns beim Koalitionsantrag der Stimme enthalten. Wir möchten gern dem Antrag der Bündnisgrünen Zustimmung geben.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Lichdi, bitte.

Herr Hahn, Sie machen es mir schwer angesichts dessen, dass wir hier einen breiten Konsens haben. Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst und wollte jetzt eigentlich unseren Antrag zugunsten der Koalition zurückziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD und der FDP)

Wir halten unseren Antrag allerdings weiterhin für besser. Uns ist es wirklich wichtig, dass wir in dieser entscheidenden Frage einen Konsens bekommen.

Herr Dr. Hahn, bitte.

Sie bringen mich nicht in Schwierigkeiten. Herr Lichdi, ich will Sie nur auf etwas aufmerksam machen. Sie haben eben gesagt, Sie wollten Ihren Antrag zurückziehen. Wenn Sie das täten, dann gibt es auch keinen Änderungsantrag, weil ein Antrag, der zurückgezogen ist, logischerweise nicht mehr korrigiert werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 4/3070, den Änderungsantrag der Koalition, jetzt zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag mit übergroßer Mehrheit zugestimmt worden.

Herr Lichdi, Sie möchten noch einmal reagieren?

Ich bitte es mir nachzusehen, dass ich nicht die Finessen besitze wie Herr Dr. Hahn. Ich ziehe unseren Antrag nicht zurück. Ich wollte nur unsere Zustimmung zum Koalitionsantrag ankündigen.