Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Sachsen seit einigen Monaten einen Staatshaushalt, der mit aller Umsicht beraten und schließlich durch das Haus beschlossen wurde. Trotzdem können Haushaltsrisiken niemals absolut ausgeschlossen werden. Die Sächsische Haushaltsordnung sieht für diesen Fall eine Reihe von Werkzeugen vor, die dann zur Anwendung kommen. Dringliche Anträge, meine Herren von der NPD, gehören dazu nicht. Die hanebüchenen Forderungen von Herrn Hausbacher, die er in einem Zivilprozess benutzen will, sind uns seit mehreren Monaten bekannt. Dass die Einreicher erst am 11.07. davon Kenntnis bekommen haben, ist bedauerlich, begründet aber in keiner Weise die Dringlichkeit nach § 54 Abs. 3 Geschäftsordnung. Im Übrigen sind wir im Untersuchungsausschuss, Herr Dr. Hahn sprach davon, wie auch im Unterausschuss dabei, uns mit den Dingen zu beschäftigen. Deswegen lehnen wir heute den Antrag formal nach Geschäftsordnung ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu dem, was Herr Kollege Dr. Hahn ausgeführt hat. Herr Kollege Hahn, Sie werden mir natürlich Recht geben müssen: Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich in erster Linie mit den Dingen, die gewesen sind. Das, was mit dem Dringlichen Antrag erörtert werden soll, sind die Risiken, die sich aus dem, was gewesen ist, für den Haushalt ergeben. Der Untersuchungsausschuss ist in allererster Linie ein Ausschuss, der bis zum Untersuchungsergebnis intern arbeitet. Die Haushaltsrisiken sind aber für das gesamte Plenum interessant. Zu Ihnen, lieber Kollege Lehmann: Selbstverständlich waren uns die Forderungen auch vorher bekannt. Aber die Faktenlage – das müssen Sie selber zugeben – hat sich seit Montag erheblich geändert. Sie hat sich durch die Aussagen des Herrn Hausbacher und durch die Stel
lungnahme des Finanzministers Metz geändert. Hier ist eine völlig andere Ausgangslage zu sehen, als sie Montagmittag 12:00 Uhr gewesen wäre. Ich bitte deshalb um Anerkennung der Dringlichkeit dieses Antrages und Behandlung heute im Plenum.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der NPD-Fraktion, Drucksache 4/2550, „Neue Haushaltsrisiken durch die Zeugenaussage Ludwig Hausbachers bei der 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 11. Juli 2005“ zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist die Dringlichkeit durch das Plenum mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! In der Ihnen vorliegenden Tagesordnung bitte ich folgende Tagesordnungspunkte zu streichen: die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und 8 bis 11; das waren die 3. Lesungen.
Des Weiteren ist im Tagesordnungspunkt 17 die Drucksache 4/1838 ebenfalls zu streichen, da die Frist zur Stellungnahme der Staatsregierung noch nicht abgelaufen ist und der Antrag für die Behandlung im Plenum somit gesperrt ist. Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte schön.
Herr Präsident! Dazu wird das Wort gewünscht. Über die Tagesordnung entscheidet das Präsidium. Das ist geschehen. Der Präsident kann nicht einfach einen Tagesordnungspunkt per Akklamation absetzen. Das Präsidium hat die Tagesordnung einschließlich dieses Antrages bestätigt. Was den Umstand betrifft, auf den Sie jetzt hinweisen, möchte ich klarstellen, dass die PDS-Fraktion die Behandlung dieses Antrages im Plenum verlangt hat. Das entsprechende Schriftstück ist an Sie gerichtet und liegt vor. Der Antrag ist im Juni aus Rücksichtnahme auf andere Fraktionen, die Parteiveranstaltungen hatten und da die Sitzung kürzer war, nicht auf die Tagesordnung gekommen. Von uns ist nie beantragt worden, die Vorlage nicht im Plenum zu behandeln, sie ist erst durch die Verwaltung in den Ausschuss geschickt worden. Durch ein Versehen wurde er der Staatsregierung überwiesen. Wir wollten diesen Antrag von Anfang an hier im Plenum behandeln. Das war der Wille von uns als Antragsteller. Wenn der Antrag durch ein Versehen oder Fehler in der Verwaltung plötzlich an die Staatsregierung geht, ist das nicht unser Problem. Wir möchten den Antrag heute behandeln.
Es liegt eine gleichartige Thematik der FDP vor und wir sehen keinen Grund, warum der regulär von uns eingereichte Antrag heute nicht zur Behandlung zugelassen werden soll.
Ich war selber bei der Präsidiumssitzung anwesend. Ich hätte selbstverständlich interveniert, weil ich die Geschäftsordnung kenne. Auf die Frage, ob hier eine Stellungnahme vorliegt, haben Sie gesagt, Herr Hahn, sie liegt vor. Auch für Sie gilt die Geschäftsordnung.
Wird weiter dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Es beantragt die Fraktion der PDS, dass dieser Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung verbleibt. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass der Tagesordnungspunkt 17, Drucksache 4/1838, behandelt wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist das vom Plenum mehrheitlich abge
Meine Damen und Herren! Noch ein organisatorischer Hinweis: Im Präsidium ist auch beraten worden, dass wir heute gegen 17:00 Uhr das erste Plenarjahr abschließen wollen. Ich hatte gebeten, dass die Stenografen uns zustimmen und auf ihre wohlverdiente Pause verzichten, weil 17:00 Uhr die Möglichkeit besteht nachzuholen, was eigentlich in der Mittagspause geschehen könnte. Ich bitte darum, dass dieser Termin auch im Interesse aller eingehalten wird, die jetzt darauf vertrauen, dass möglicherweise 17:00 Uhr Schluss ist.
Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Tagesordnung mit den beschlossenen Änderungen ist für unsere Beratung verbindlich. Wir kommen jetzt zur Tagesordnung selbst.
3. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes
Die 2. Beratung fand in der 23. Sitzung des Sächsischen Landtags am 13. Juli 2005 statt. Es wurden gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Änderungen vorgenommen. Ihnen liegt die Zusammenstellung der Änderungen als Drucksache 4/2579 vor. Es liegt kein Wunsch nach allgemeiner Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Da es in der 3. Lesung keine Änderungsanträge gibt, stelle ich nunmehr den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen. – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz – LPartAusfG)
Die 2. Beratung fand in der 23. Sitzung des Sächsischen Landtags am 13. Juli 2005 statt. Es wurden gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Änderungen vorgenommen. Ihnen liegt die Zusammenstellung der Änderungen als Drucksache 4/2580 vor. Es liegt kein Wunsch nach allgemeiner Aussprache gemäß § 56 der Geschäftsordnung vor. Da es keine Änderungsanträge in der 3. Lesung gibt, stelle ich nunmehr den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Regelung der Zu
ständigkeiten des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und auch Stimmen dagegen ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum
der PDS. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet. CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der PDS das Wort nimmt. Herr Wehner, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! An unserer bisherigen Auffassung hat sich nichts geändert. Die Gesundheitsreform greift den Patienten in die Tasche. Besonders betroffen sind sozial Schwache und Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden. Ich danke zunächst der Staatsregierung für die Beantwortung der Fragen der Fraktion der PDS, der Linkspartei.PDS. Die Antworten sind sehr aufschlussreich und werden noch in nächster Zeit für Diskussionsstoff sorgen. Es kommt nicht überraschend, dass die Staatsregierung das Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung, das am 01.01.2004 weitgehend in Kraft trat, nach wie vor positiv einschätzt.
Was aber soll nun positiv sein? Die Mitberatungsrechte. Die Mitberatungsrechte der Patienten nach § 140f des V. Sozialgesetzbuches wurden auch in Sachsen auf den Weg gebracht. Das ist in der Tat positiv. In den ersten Sitzungen im Landesausschuss, in den Zulassungsausschüssen sowie im Berufungsausschuss im Bereich der kassenärztlichen Zulassungen waren von den sächsischen Selbsthilfegruppen, Behinderten- und Sozialverbänden benannte Patientenvertreter bereits mitberatend. Der Sozialverband VdK Sachsen hat also nicht einfach die Vertreter benannt. Der VdK hat als Koordinator gewirkt, denn das Benennungsverfahren gestaltete sich kompliziert, weil es keine Durchführungsbestimmungen für die Länder auf diesem Gebiet gegeben hatte. Übrigens: Im Bereich der kassenzahnärztlichen Gremien sind die Patientenvertreter noch nicht benannt.
Patientenversorgung. Im Hinblick auf die vom GMG gewollte Verbesserung der Patientenversorgung bezieht sich die Staatsregierung auf die vom Gesetzgeber gewollten Vorhaben: ambulante Behandlung in Krankenhäusern, Möglichkeiten zu Vertragsabschlüssen durch Krankenkassen und Arztgruppen für eine integrierte Versorgung usw. Zu den sächsischen Erfahrungswerten werden keine Aussagen getroffen. Dennoch – nach Ansicht der Staatsregierung ist auch diese Angelegenheit positiv zu bewerten.
Zur Entscheidungsfreiheit für Versicherte. Auch bei der komplexen Ausweitung der Entscheidungsfreiheit für Versicherte, der Modernisierung der Versorgung und Erweiterung der freien Arztwahl benennt die Staatsregierung nur die Vorhaben. Auch hier vermag sie keine Er
gebnisse zu nennen. Es ist schon eine beachtliche Leistung, etwas im Gesamtresultat als positiv zu bewerten, ohne auch nur ein konkretes Ergebnis für Sachsen aufzuzeigen.
Nach anderthalb Jahren Gesundheitsmodernisierungsgesetz darf man zumindest erwarten, dass Ergebnisse aufgezeigt werden.
Zum ärztlichen Vergütungssystem. Die Weiterentwicklung des ärztlichen Vergütungssystems – hier geht es um die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe EBM – sorgte besonders unter den Fachärzten für heftige Unruhe und Proteste. Es gab sogar aus Protest kurzzeitige Praxisschließungen wie kürzlich in Chemnitz, weil die Fachärzte aus Budgetgründen für ihre Leistungen manchmal bereits ab Monatsmitte keinen Cent mehr erhalten haben. Wird das zur Regel, dann sind die Folgen fatal; denn die Betroffenen sind versicherte Kranke, die wegen akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen ärztliche Hilfe benötigen. Soll das positiv sein?
Zur Neuordnung der Arzneimittelversorgung. Wir werden darauf hingewiesen, dass mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz keine Verbesserung, sondern eine Neuordnung der Arzneimittelversorgung erreicht werden soll. Das ist ja auch in Ordnung. Aber was wird denn hier neu geordnet? Neu ist, dass der gemeinsame Bundesausschuss das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit mit der Zulassungsprüfung einzelner Arzneimittel beauftragen kann. Die Zulassung neuer Medikamente wird erschwert. Das Prüfungsverfahren regelt wohl eher die Nichtzulassung von Medikamenten. Im Ergebnis wurden zahlreiche, bisher bei der Behandlung von Erkrankungen erfolgreich eingesetzte Medikamente aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Was ist denn hier positiver gegenüber dem früheren Zulassungsverfahren bei Medikamenten?
Bisher sind das alles, wie ich finde, Luftnummern oder, um beim Thema zu bleiben, Placebos, was übrigens aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen so viel wie „ich werde gefallen“ heißt.