Dabei – man kann es nicht oft genug betonen – gehören sämtliche Abgeordnetenbezüge auf den Prüfstand. Diese Prüfung sollte durch eine solche Kommission erfolgen. Wir hatten ursprünglich vorgeschlagen, dass diese sich aus je einem Vertreter des Landesrechnungshofes, der Gewerkschaften, des Bundes der Steuerzahler, des Arbeitslosenverbandes, des Landeswohlfahrtsverbandes, der Landespressekonferenz, des Statistischen Landesamtes sowie Unternehmervertretern zusammensetzen sollte. Wir haben in der Anhörung der Sachverständigen durchaus zur Kenntnis genommen, dass es gegen diese Zusammensetzung Bedenken gibt. Wir haben darauf mit einem Änderungsantrag im Ausschuss reagiert. Der Antrag liegt heute erneut vor. Wir sind also bereit, auf Änderungsvorschläge zu reagieren.
Unter anderem soll durch den Änderungsantrag auch sichergestellt werden, dass der Landtag die Diäten immer nur für die kommende Legislaturperiode festlegt, also nicht zwangsläufig für sich selbst. Auch das ist ein Kritikpunkt, der in den letzten Jahren immer wieder gekommen ist: dass die Abgeordneten über ihre eigenen Bezüge entscheiden. Unser Vorschlag im Änderungsantrag lautet, dass dies für die nachfolgende Legislaturperiode stattfinden soll. Auf diese Weise könnte ein Problem aus der Welt geschafft werden.
Die Koalitionäre von CDU und SPD, Herr Kollege Eggert, waren wieder einmal nicht bereit, einen mehr als vernünftigen Vorschlag der PDS zum Gesetz werden zu lassen. Ich will mich nicht weiter mit den Irrungen und Wirrungen befassen, die in diesem Zusammenhang stattgefunden haben. Aber eines muss ich schon sagen: Unseren Gesetzentwurf werden Sie heute ablehnen, weil das Gesetz aus Ihrer Sicht nicht gut ist und weil Sie keine unabhängige Kommission wollen, und am morgigen Tag stellen CDU und SPD den Antrag auf Einsetzung einer unabhängigen Kommission.
Meine Damen und Herren von der Koalition, glaubwürdig ist das, was Sie veranstalten, weiß Gott nicht.
Deshalb sage ich: Unser Angebot steht. Wir sind zu einem Kompromiss bereit. Wir sind auch nicht so verbohrt wie die Kollegen der regierenden Koalition. Wir wollen eine vernünftige Debatte. Wir sind dann auch bereit, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil wir nicht Gleiches mit Gleichem vergelten wollen. Wir wollen die Kommission, ob nun auf dem Gesetzesweg oder über einen Antrag. Aber, wie gesagt, wir springen Ihnen da gern zur Seite, wenn Sie sich nicht durchringen können, einen PDS-Antrag anzunehmen.
Im Übrigen sind wir der Meinung – das ist das Letzte, was ich sagen möchte –, es wäre vielleicht besser gewesen, diese Diskussion aus dem Wahlkampf, der ja nun ansteht, herauszuhalten. Es sind Änderungen, die in den
Gesetzentwurf gehört hätten, nicht mehr erfolgt, zum Beispiel bezüglich der Offenlegung der Nebeneinkünfte usw. Das alles ist nun vertagt worden. Es ist vertagt worden, weil die FDP darauf bestanden hat, ihren Gesetzentwurf unbedingt noch vor der Sommerpause hier im Plenum zu behandeln. Ich füge hinzu: Das ist nach der Geschäftsordnung ihr gutes Recht. Das ist ihr gutes Recht! Ob es auch klug war, werden wir vielleicht sehen, wenn dieser Tagesordnungspunkt beendet ist. Wir haben Zweifel.
Die Bürger erwarten von uns gerade in dieser Frage klare und vor allem nachvollziehbare Entscheidungen und keinen kleinkarierten Parteienstreit. Wenn das heute möglich ist, dann soll uns das recht sein. Wenn der Streit stattfindet, dann liegt es ganz sicher nicht an der PDS,
denn unser Gesetzentwurf, Frau Henke, hat einen Vorschlag geliefert, mit dem alle hätten leben können: die unabhängige Kommission. – Nun werden wir sie morgen bekommen. Soll uns auch recht sein!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion brachte schon Anfang November vergangenen Jahres den vorliegenden Gesetzentwurf zur Bindung der Diäten an das durchschnittliche sächsische Haushaltsnettoeinkommen in den Geschäftsgang ein. Wir wollten damit in einem wesentlichen Punkt, nämlich der immer wiederkehrenden Neufestlegung des eigentlichen Abgeordnetenlohns, manche nennen es auch Schmerzensgeld, ein Verfahren vorschlagen, das einfach und gerecht ist.
Wir sind der Auffassung, dass gerade dieser Reformschritt die Akzeptanz für das Parlament in der Bevölkerung deutlich stärken könnte. Bei der immer wieder erforderlichen Neufestlegung der Grundentschädigung entsteht ja auch – zum Teil mit Recht – in der Öffentlichkeit der Eindruck eines Selbstbedienungsladens.
Das ist nicht notwendig. Denn ich bin eigentlich davon überzeugt, dass keiner von uns hier im Raum mehr will als die Anpassung der Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung. Warum koppeln wir sie dann nicht daran? In Thüringen funktioniert es doch auch. Warum soll das in Sachsen plötzlich so ein dünnes Modell sein, Herr Hahn? Ich kenne Sie ja seit vielen Jahren. Ich kenne Sie aus dem Kreistag und kenne Sie von hier. Ich muss sagen, was Sie heute hier abgeliefert haben,
Ich will Ihnen das auch begründen. Sie werfen uns vor, dass wir das durchschnittliche Haushaltseinkommen bei 4 000 Euro sehen würden. Wenn Sie sich die Mühe machen würden, wenigstens Seite 3 des Gesetzentwurfes anzuschauen, dort steht eine Zahl von 1 504 Euro. Ich denke, auch Sie könnten das von 4 000 unterscheiden.
Dann nehmen Sie doch einfach das durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen. Rechnen Sie die 3 900 und ein paar Zerquetschte auf ein Netto herunter, dann dividieren Sie das. Oh Wunder, man muss kein Zauberer sein, es kommt 1,95 heraus.
Wenn man diesen Faktor für die nächsten Jahre einfach zugrunde legt, dann ist das doch durchaus gerecht. Erhöht sich das durchschnittliche Volkseinkommen, dann erhöhen sich auch unsere Diäten im selben Maß. Und sinkt das durchschnittliche Volkseinkommen, dann sinken auch unsere Diäten. Wir brauchen uns hier nie wieder darüber zu unterhalten. Ich sage es noch einmal: In anderen Bundesländern wird es doch gemacht. Da brauchen wir doch nicht den Kopf zu schütteln, Herr Professor.
Ja, Sie rechnen natürlich mit Bevölkerung. Aber wichtig ist, dass wir auch die Arbeitslosen einbeziehen. Alle werden einbezogen. Ansonsten könnten wir ja noch Interesse haben, Arbeitslose zu fabrizieren.
Diese Zahlen, die wir zugrunde legen, werden ohnehin vom Statistischen Landesamt jedes Jahr errechnet. Das würde überhaupt keinen Aufwand bedeuten. Wir könnten auch sagen: Dann nehmen Sie einen anderen Faktor. Nehmen Sie 2,0 oder 1,9. Das ist doch erst einmal sekundär. Uns geht es hier um das Prinzip. Diese Bindung halten wir eben für gerechter als das Einrichten irgendwelcher Kommissionen, wo dann wieder gestritten wird, wer da drin sitzt und warum wer nicht drin sitzt. Das könnten wir uns alles ersparen. Dieser lästigen Pflicht könnten wir uns selbst entheben.
Wir kennen die verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sowohl in der Verfassung als auch im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten selbst zu entscheiden hätten. Aber dem setze ich entgegen: Wir sind ja immer noch Herr des Verfahrens. Wir legen das Procedere ja fest, genauso könnten wir es auch wieder per Gesetz ändern. Das heißt, wir sind immer Herr des Verfahrens, aber wir hätten eben nicht mehr diese ständigen Diskussionen
und würden uns nicht mehr dem Verdacht aussetzen, hier ein Selbstbedienungsladen zu sein. Insofern kann ich keine verfassungsrechtlichen Probleme sehen.
Ich bitte speziell Herrn Dr. Hahn, sich den Gesetzentwurf noch einmal durchzulesen. Es sind drei Zahlen Algebra.
Sie haben jetzt die ganze Sommerpause Zeit. Ich würde Ihnen auch einen Taschenrechner borgen. Ansonsten können Sie sich gern an mich wenden. Ich würde es Ihnen auch noch einmal erklären.
An meiner Tochter habe ich es getestet. Sie ist zehn, sie hat es verstanden. Das müsste auch Ihnen möglich sein.
Diesen Eichfaktor oder diese Indexzahl halten wir für sehr bequem, um in den kommenden Jahren auch zu Lösungen zu kommen.
Die FDP-Fraktion ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat eine einmalige Senkung der Diäten, die wir so durchaus mittragen, vorgeschlagen. Aber dann geht es auch irgendwie nicht weiter. Was passiert in den nächsten Jahren? Die Einkommenssituation im Land ändert sich. Da fehlt mir einfach der zweite Schritt. Herr Zastrow hat mir im Ausschuss bestätigt: Wenn man das alles richtig zusammenpacken würde, wäre es etwas geworden. Ich lade Sie ein, wenn wir wieder einmal so etwas machen, dann machen wir es zusammen. Dann wird es sicherlich ein noch besseres Paket.
Die Umstellung der Altersversorgung auf privatrechtliche Basis können wir so mittragen, wie das die FDP möchte. Das sehen wir genauso. Das soll es auch schon zum FDP-Vorschlag gewesen sein.
Zum PDS-Entwurf. Die vorgeschlagene Diätenkommission ist – ich habe das schon gesagt – eben in unseren Augen nicht das Alleinseligmachende, weil es dann wieder Transparenz- und Akzeptanzprobleme gibt. Es gibt Zank um die Besetzung. Auch die Aufgabe der Kommission ist nicht genau definiert.
Wenn sich die Kommission auf die Anpassung von Beträgen im Rahmen der derzeitigen Regelungsstruktur beschränkt und der Landtag dann diese Vorschläge übernehmen würde, könnte das zwar zu einer besseren Transparenz führen, aber gerade die derzeitige Struktur ist ja umstritten. Eine Diätenkommission mit Selbstachtung müsste dann auch feststellen, dass die Struktur, wie sie jetzt ist, gerade nicht das Gelbe vom Ei ist. Das würde den Aufgaben der nordrhein-westfälischen Kommission entsprechen. Das ist aber von der PDS so nicht gewollt; zumindest kann ich es nicht erkennen.
Die Kosten im PDS-Antrag werden als nicht bezifferbar bezeichnet. Es gibt sowohl in Bayern als auch in Thüringen eine solche Kommission. Dann hätte man einmal an
rufen und die dortigen Erkenntnisse dem eigenen Antrag oder dem eigenen Gesetzentwurf zugrunde legen können. Das wäre nicht sonderlich kompliziert gewesen. Aber all das lässt erkennen, dass es auch ein unausgegorener Gesetzentwurf ist. Deswegen werden wir ihn ablehnen.