Ich weiß, dass der Antrag – den Vorwurf können Sie mir machen, den nehme ich auch an – eher im Landtag hätte
– Nein. In Chemnitz sollten sich die Abgeordneten dann lieber darum bemühen, dass die Einzelfälle geklärt werden. Da sollte man die Energie dafür einsetzen.
Die Frage Kommunalabgabengesetz, die Frage der Grundsteuer, die ja keine alleinige Entscheidung des Freistaates ist, sondern die auf jeden Fall eine Entscheidung auf Bundesebene nach sich zieht bzw. von der Bundesebene aufgelöst werden muss, weitere Fragen der Gemeinnützigkeit bis hin zu durchaus vielleicht gar nicht mal so schwerwiegenden, aber für die Betroffenen schwerwiegenden Fragen der Zahlung von Kurtaxen, die Frage, inwieweit Kleingartenanlagen von Kommunen über den Tisch gezogen worden sind, als man ihnen den Kauf der Flächen angeboten und ihnen im Endeffekt die Gemeinnützigkeit weggenommen hat – das alles sind Punkte, die in diesem Land abgestellt werden müssen. Es kann nicht sein, dass die Kleingärtner, die eine Tradition haben, die die Heimat im Freistaat Sachsen haben und aus diesem Land hervorgegangen sind, so über den Tisch gezogen werden.
– Nein, Herr Kollege Bartl hat genügend dazu sprechen können. Ich glaube – um das nochmals zu wiederholen: Das Kommunalabgabenrecht bleibt ein Thema – auch für die CDU-Fraktion; ich habe bisher nicht die Lösung. Die Grundsteuer bleibt auch ein Thema. Dort sollten wir gemeinsam bei der Verfassungsfrage überlegen – da haben Sie mich auf dem richtigen Fuß erwischt, das habe ich Ihnen auch das letzte Mal schon gesagt. Ich halte es nicht für notwendig, dass wir die Verfassung ändern. Ob wir damit die beiden anderen Probleme lösen können – ich glaube, dazu sollten wir uns Zeit nehmen.
Eines werden wir jedenfalls nicht Ihnen überlassen: dass Sie aus dieser Debatte politisches Kapital ziehen. Ich habe Ihnen im Rechtsausschuss angeboten, dass wir das abschließend bewerten können.
Herr Kollege Schiemann, Sie hatten ja versucht einen Gedanken anzusprechen. Geben Sie mir Recht, dass die PDS ausdrücklich darauf verzichtet hat, die von Ihnen angesprochene Frage durch die Staatsregierung als Zuarbeit zu erbitten, und darauf bestanden hat, heute abschließende Befassung im Plenum zu beantragen, ohne die Sachfragen klären zu lassen, weil ihr offensichtlich der politische Gewinn wichtiger war? Geben Sie mir darin Recht?
Ich kann dem Kollegen Bandmann Recht geben, weil das einfach der Tatsache entspricht. Das war ja der eingangs von mir angesprochene Satz. Ich habe im Namen der beiden Fraktionen angeboten, dass wir gerade zu dieser Frage eine abschließende Klärung haben wollen. Ich habe auch noch einmal mit Kollegen Dr. Martens gesprochen. Natürlich kann man das im Einzelfall klären, wenn die vernünftigen Partner da sind. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann kann man es nicht im Einzelfall klären. Aber ich sage Ihnen jetzt: Ich habe bisher nicht des Rätsels Lösung und mit Ihrer Gesetzesänderung haben Sie auch nicht die Lösung für dieses Land.
Es ist mir die Sache wert, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit es nicht so im Raum stehen bleibt. Noch einmal ganz sachte, chronologisch sortiert: Im Januar 2004 bringen wir einen Gesetzentwurf ein, der bis aufs Komma wortgleich ist – mit Ausnahme des Artikels 6, der diesen Landeskleingartenbeirat vorsieht. Den haben wir aufgenommen, weil uns der frühere Vertreter der thüringischen Regierung in der Expertenanhörung anempfohlen hat, auch einen Landeskleingartenbeirat zu bilden; deshalb haben wir das aus der Expertenanhörung am 10. Mai 2004 aufgenommen und haben das hineingenommen. Ansonsten ist der Gesetzentwurf im Wortlaut genau der gleiche wie 2004.
Im November 2005 bekommen alle Abgeordneten dieses Hauses den Gesetzentwurf auf den Tisch und spätestens mit der Einbringung Anfang März bekommt ihn erneut die Staatsregierung. Die Staatsregierung hat bekannter
maßen nach unserer Geschäftsordnung das jederzeitige Rederecht; sie ist ja immer im Ausschuss vertreten. Bei allen Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Ausschuss konnte sie immer von Ihnen zu ihren Positionen angefragt werden. Warum haben Sie denn weder 2004 noch während des ganzen Beratungsganges 2005 die Staatsregierung zu ihren Positionen angefragt? Erst als wir jetzt im Juli gesagt haben, wir lassen es von der Koalition nicht wieder über die Bundestagswahlen weggeben, weil sie nachher wieder keine Not hat, gegen die Kleingärtner zu stimmen, das wollen wir vorher abgestimmt haben, kommen Sie auf den Einfall, dass Sie die Staatsregierung noch konsultieren wollen.
Wenn wir auf den Leim gehen würden, würden wir die Brille mit dem Hammer aufsetzen, Herr Kollege. Herr Bandmann, jede andere Frage ist verdienstvoll; mit dem Geschäft brauchen Sie nicht auch noch zu hantieren. Aber für so bescheuert dürfen Sie uns einfach nicht halten. Der Trick, den Sie hier anwenden wollen, klappt nicht zweimal.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Regierungskoalition, aber auch bei den Teilen der Opposition, die die Sachverhalte zum Gesetzentwurf der PDSFraktion trefflich dargestellt haben. Aber ich möchte mir erlauben, auch die Position der Staatsregierung zu diesem Gesetzentwurf deutlich zu machen. Herr Abg. Bartl, ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Es ist schon erstaunlich, dass Sie uns allen das Gesetz, das Sie gerade genannt haben – Sie merken schon gar nicht mehr, was Sie erzählen –, im November 2005 zugestellt haben wollen. Der November 2005 wird erst in diesem Jahr sein.
Herr Abg. Bartl! Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion! „Nicht jedes Besserwissen ist eine Verbesserung“, sagte der deutsche Dichter Hermann Lahm. Ihr Gesetzentwurf könnte nicht treffender beschrieben werden. Mit dem Besserwissen, das in Ihrem Entwurf zum Ausdruck kommt, tragen Sie keineswegs zu einer Verbesserung des Kleingartenwesens bei. Diese Illusion kann ich Ihnen gleich zu Beginn meiner Ausführungen nehmen.
Die Sächsische Staatsregierung schätzt und achtet die Arbeit der sächsischen Kleingärtner nach wie vor. Wir wissen, dass die Kleingärtner in sozialer Hinsicht wichtige Leistungen für das Gemeinwohl erbringen und Kleingärten gerade in städtischen Ballungsgebieten einen hohen Stellenwert für das Stadtklima haben. Die Staatsregierung unterstützt die sächsischen Kleingärtner. Auch
diese Studie haben wir unterstützt, Herr Bartl, auch finanziell, sei es bei der Verwirklichung von Projekten oder dem Zugang zu spezifischem Fachwissen. Dazu bedarf es weder einer Änderung der Verfassung noch einer Änderung der Gemeinde- oder der Landkreisordnung.
Das in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommende Besserwissen ist für mich nicht nachvollziehbar, Herr Bartl. Ihr Entwurf ist an unsachgerechten Regelungen kaum zu überbieten. Lassen Sie mich das an fünf Punkten nachweisen.
Erstens. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 die Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Kleingartenwesens in die Sächsische Verfassung vor. Damit würde eine Bevölkerungsgruppe, die wichtige Leistungen für die Allgemeinheit erbringt, herausgestellt. Sie ist aber bei weitem nicht die einzige Gruppe, die Leistungen für die Gesellschaft erbringt. Das Hervorheben einer Gruppe, in diesem Fall der Kleingärtner, diskriminiert andere Gruppen. Das kann nicht Ziel einer Verfassungsänderung sein.
Zweitens. Artikel 2 des Gesetzentwurfs sieht ein Verbandsklagerecht der Kleingartenverbände vor. Auch dies ist nach Auffassung der Staatsregierung nicht erforderlich, weil das Ziel, Kleingartenvereine von Gerichtsstreitigkeiten zu entlasten, bereits jetzt durch Musterprozesse erreicht werden kann.
Drittens. Die in den Artikeln 3 und 4 geforderte Einrichtung von Kleingartenbeiräten auf Gemeinde- und Landkreisebene ist ein alter Hut; das wissen Sie selbst. Kleingartenbeiräte gibt es schon in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Sie können auf Gemeinde- und Landkreisebene auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeund Landkreisordnung überall gebildet werden.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Margit Weihnert, SPD – Klaus Bartl, PDS, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
– Nein. Viertens. Den in Artikel 5 vorgeschlagenen Anspruch auf zinslose Stundung der öffentlich-rechtlichen Erschließungsbeiträge kann ich nur so beschreiben: typisch Opposition! Eine solch generelle Regelung würde die Kommunen durch Landesgesetz in ihren finanziellen Spielräumen noch weiter eingrenzen. Die PDS hat sich in der Vergangenheit von dieser Stelle aus immer als Anwalt der Kommunen hervorgetan. Mit Ihrem heutigen Gesetzesvorschlag haben Sie unterstrichen: Es geht Ihnen nachweislich nur um Lippenbekenntnisse, wenn Sie sich für die Kommunen einsetzen.
Fünftens. Auch die in Artikel 6 des Gesetzentwurfs geforderte Einrichtung eines Landeskleingartenbeirats ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Die kleingärtnerischen Interessen werden durch den Landesverband Sachsen der Kleingärtner umfassend auf Landesebene vertreten. Der Verband unterhält regelmäßige und enge Kontakte sowohl zur Staatsregierung als auch zu den Fraktionen des Landtages. Meine Damen und Herren von der PDS! Diese fünf Punkte sprechen für sich. Die geforderten Sonderregelungen sind dem Kleingartenwesen nicht förderlich. Sie wären sachlich untauglich, würden die Bürokratie erhöhen und andere gesellschaftliche Gruppen diskriminieren. All das mag Anliegen der PDS sein, Anliegen der Staatsregierung ist es nicht. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich den Berichterstatter, Herrn Prof. Schneider, ob er das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus. Dann schlage ich Ihnen wieder vor, artikelweise über das Gesetz abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Aufgerufen ist das Gesetz zur Förderung des Kleingartenwesens in Sachsen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ab. Ich lasse zuerst über die Überschrift abstimmen. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dafür ist die Überschrift dennoch abgelehnt worden. Ich rufe Artikel 1 – Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten, eine Stimmenthaltung.