Protocol of the Session on June 23, 2005

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen sollte allerdings insgesamt eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft stehen, auch und gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, dem wir schon aus Selbsterhaltungstrieb zwingend entgegenwirken müssen. Nach Auffassung der Staatsregierung müssen wir dazu eine Reform der Familienbesteuerung im Zuge der Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Steuerrechts mit in den Blick nehmen. Eine familienfreundlichere Gestaltung des Steuerrechtes insbesondere durch eine stärkere Einbeziehung von Kindern, egal ob sie in heterosexuellen oder in homosexuellen Beziehungen aufwachsen, wäre ein schönes und zukunftsweisendes Ziel für die kommenden Monate und Jahre.

Vielen Dank

(Beifall bei der CDU und der Abg. Martin Dulig, SPD, und Holger Zastrow, FDP)

Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist beendet und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde

Drucksache 4/2234

Die Fragen der Mitglieder des Landtages wurden der Staatsregierung übermittelt. Die Reihenfolge liegt Ihnen auch vor. Ich bitte darum, die Fragen kurz einzubringen, damit wir alle 19 Anfragen in dieser Stunde abarbeiten können.

Ich bitte Herrn Dr. Külow, die Frage Nr. 2 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe eine Frage zu den Perspektiven des Leipziger Universitätsklinikums. Seit Monaten finden heftige Auseinandersetzungen über die Zukunft des Leipziger Universitätsklinikums und mögliche Privatisierungsabsichten statt. In der Öffentlichkeit spielen dabei immer wieder die Konzepte des noch amtierenden Finanzvorstandes Elmar Keller eine Schlüsselrolle, der gegenüber den Medien erklärt hat, vom

sächsischen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt mit der Ausarbeitung der besagten Konzepte beauftragt worden zu sein.

In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen an die Staatsregierung:

1. Trifft es zu, dass Herr Keller – wie von ihm öffentlich behauptet – vom sächsischen Ministerpräsidenten beauftragt wurde, ein Konzept für die Zukunft des Universitätsklinikums zu erarbeiten, und enthält das Konzept auch Überlegungen zur Privatisierung?

2. Wann ist mit der Fertigstellung des Konzeptes zu rechnen und welchen Gremien wird es wann und in welcher Form zur Diskussion bzw. Abstimmung gestellt?

Frau Ministerin Ludwig, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es trifft nicht zu, dass der Kaufmännische Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig, Herr Dr. Keller, vom sächsischen Ministerpräsidenten, Herrn Prof. Dr. Milbradt, beauftragt worden ist, ein Konzept über die Zukunft des Universitätsklinikums Leipzig zu erarbeiten. Das in mehreren Zeitungen besprochene Konzept hat Herr Dr. Keller in eigener Initiative entwickelt. Zur Information wurde es auch dem Ministerpräsidenten und einigen Fachministern vorgestellt. Es ist nicht bekannt, ob Herr Dr. Keller plant, dieses Konzept bestimmten Gremien zur Diskussion bzw. Abstimmung vorzustellen. Entscheidungen, welche zum Beispiel die Rechtsform des Universitätsklinikums betreffen, müssten in jedem Fall im Aufsichtsrat zur Diskussion gestellt werden.

Haben Sie noch Nachfragen?

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, in der „LVZ“ vom 27. Mai hat Herr Dr. Keller angekündigt, dass er dieses Konzept am 22. Juni der Staatsregierung vorstellen will. Hat es ein Gespräch am gestrigen Tag gegeben?

Ja.

Können Sie bitte etwas zum Gesprächsinhalt verlauten lassen?

Das Gespräch hat es gestern gegeben. In der Antwort auf Ihre Frage bin ich bereits darauf eingegangen, dass das auf Initiative von Herrn Dr. Keller erarbeitete Konzept einigen Mitgliedern der Staatsregierung und dem Ministerpräsidenten vorgestellt worden ist.

Ich habe ja nur zwei Nachfragen. – Danke.

Frau Abg. Weihnert, bitte; Frage Nr. 12.

Frau Präsidentin, ich habe zu folgendem Sachverhalt Fragen: Arbeitsrechtliche Zuordnung von Ärzten und Ärztinnen zwischen der Medizinischen Fakultät und dem Universitätsklinikum Leipzig AöR: Trotz gesetzlicher Regelung durch das Universitätsklinika-Gesetz und deutlicher Interpretation durch das SMWK werden in verstärktem Maße Ärzte und Ärztinnen mit Arbeitsverträgen beim Universitätsklinikum Leipzig auf Stellen der Medizinischen Fakultät eingestellt. Von insgesamt zirka 700 Stellen der Medizinischen Fakultät (Ärzte) sind inzwischen zirka 200 Stellen mit Inhabern von Arbeitsverträgen beim Universitätsklinikum besetzt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Ist der oben beschriebene Sachverhalt der Staatsregierung bekannt?

2. Entspricht die oben genannte Handhabung mit Arbeitsverträgen, die ich soeben verlesen habe, noch dem Universitätsklinika-Gesetz?

Für die Staatsregierung Frau Ludwig, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Weihnert, Ihre Frage zielt im Wesentlichen auf ein Problem, welches seit längerem zwischen dem Universitätsklinikum Leipzig und der Medizinischen Fakultät Leipzig streitig ist, obwohl das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen hierfür eine eindeutige Regelung vorgibt. Das hat die Staatsregierung mehrfach dargelegt, zuletzt im Schreiben vom 11. März 2005 an den Personalrat der Medizinischen Fakultät. Es geht um die Frage, inwieweit Ärzte, die im Rahmen der Medizinischen Fakultät Aufgaben in Forschung und Lehre erfüllen und zugleich ihren Krankenversorgungsaufgaben an dem Universitätsklinikum nachgehen, als Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät zu behandeln sind, für die der Bundesangestelltentarif gilt, oder ob das Klinikum das Recht hat, solche Mitarbeiter nach den so genannten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – dies ergibt sich aus § 11 Abs. 5 Universitätsklinika-Gesetz – zu beschäftigen. Im Ergebnis ist die Frage folgendermaßen zu beantworten:

Wissenschaftliches Personal ist grundsätzlich an der Medizinischen Fakultät als Ort der Forschung und Lehre zu beschäftigen. Dies ergibt sich aus den §§ 37 und 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes.

Daneben gibt es den im Gesetz ebenfalls ausdrücklich genannten möglichen Fall für die am Universitätsklinikum tätigen Mitarbeiter: Gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes wird Mitarbeitern der Einrichtungen des Universitätsklinikums, die Leistungen oder wissenschaftliche Dienstleistungen für Forschung und Lehre erbringen, im Einvernehmen mit den Verantwortlichen die Mitgliedschaft an der Hochschule durch den Dekan verliehen. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeiter der Einrichtungen nach § 111 des Sächsischen Hochschulgesetzes, zum Beispiel des Herzzentrums Leipzig.

Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter können also sowohl als Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät als auch beim Universitätsklinikum beschäftigt sein. Erforderlich und notwendig sind jeweils Absprachen zwischen der Medizinischen Fakultät Leipzig und dem Universitätsklinikum. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Staatsregierung ist der von Ihnen konkret beschriebene Sachverhalt so nicht bekannt. Seit der Rechtsformänderung im Jahr 1999 sind die Universitätsklinika im Freistaat Sachsen Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben in Forschung und Lehre sowie in der Krankenversorgung eigenverantwortlich wahrnehmen.

Hierzu gehören auch die Einstellung und Beschäftigung des ärztlichen Personals.

Sofern nicht gegen die eingangs geschilderten gesetzlichen Vorschriften verstoßen wird, sieht das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulmedizingesetzes lediglich die Rechtsaufsicht gegenüber dem Universitätsklinikum Leipzig ausübt, keinen Anlass, hiergegen vorzugehen.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt unterliegt gemäß Artikel 1 § 9 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulmedizingesetzes der Fachaufsicht, die vom Aufsichtsrat des Universitätsklinikums ausgeübt wird. Allerdings ist mir der von Ihnen geschilderte Sachverhalt so bisher auch nicht in meiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied des Universitätsklinikums Leipzig bekannt geworden. Ich rege deshalb an, dass Sie Ihr Anliegen dem zuständigen Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Klein, übermitteln, der den Sachverhalt sicherlich zum Anlass nehmen wird, diese Thematik auf die Tagesordnung einer der nächsten Aufsichtsratssitzungen zu setzen.

Gibt es noch Nachfragen?

Ja. – Frau Ministerin, das ist jetzt insofern schwierig: Wenn es eine solche Möglichkeit gibt, wenn Einvernehmen besteht – das hatten Sie in Ihren erläuternden ersten Ausführungen gesagt –, würde ich gern nachfragen, ob es ein solches Einvernehmen gibt. – Wenn Sie diese Frage heute nicht beantworten könnten, wäre es mir lieb, wenn Sie die Antwort nachlieferten.

Die abstrakte Anfrage haben wir, das Ministerium und ich, zum letzten Mal zum vorgestellten Termin gegenüber dem Personalratsvorsitzenden der Medizinischen Fakultät immer wieder beantwortet. Konkrete Fälle liegen mir nicht vor. Insofern kann ich zu konkreten Fällen, in denen diese Absprache gegebenenfalls nicht stattgefunden hat, heute auch keine Antwort geben. Ich rege noch einmal an, diesen Fall wirklich dem Aufsichtsratsvorsitzenden so zur Kenntnis zu geben, wie Sie die Frage an mich formuliert haben, damit sich der Aufsichtsrat dann auch konkret – und eben unter den Regeln eines Aufsichtsrates, wo man sich einzelne Dinge auch genau anschauen kann – mit diesem Problem befasst.

Ich würde gern eine zweite Nachfrage stellen: Würde aus Ihrer Sicht gegebenenfalls, wenn es 200 Stellen wären, die so, wie von mir dargelegt, betroffen sind, die gesetzliche Grundlage noch eingehalten sein?

Man muss sich dann anschauen, welche Aufgaben die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, denn das ist der Ausgangspunkt für eine rechtliche Beurteilung.

Danke schön.

Die Anfrage des Herrn Abg. Menzel wurde zurückgezogen. – Deshalb rufe ich jetzt Herrn Morlok mit der Frage Nr. 4 auf.

Ich habe eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Paunsdorf-Center, und zwar interessiert mich Folgendes:

1. Welche Gründe haben die Staatsregierung veranlasst, von dem einmal ins Auge gefassten Kauf Abstand zu nehmen?

2. In welcher Höhe werden die zukünftigen Haushaltsjahre jetzt durch Mietzahlungen belastet?

Für die Staatsregierung Herr Dr. Metz, bitte.

Sehr geehrter Herr Morlok, zur Vorbereitung der Entscheidung über die Ausübung der Ankaufsoption zum 31.12. dieses Jahres wurde eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Dabei wurden alle – ich betone: alle – im Betrachtungszeitraum von 25 Jahren anfallenden Ein- und Auszahlungen erfasst und auf den Kalkulationsstichtag 01.01.2005 abgezinst.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden insgesamt fünf Varianten verglichen. Die monetäre Untersuchung hat gezeigt, dass die Fortsetzung des Festmietvertrages bis 2020 und die anschließende Anmietung eines fiktiven Mietobjekts mit angepasstem Raumbedarf insgesamt am wirtschaftlichsten sind. Also, Fortsetzung Mietvertrag bis 2020 und anschließend Ausstieg mit dem Objekt in ein fiktives Mietobjekt, das jetzt noch nicht definiert ist.