Protocol of the Session on June 22, 2005

Noch einige Bemerkungen zur Idee einer leistungsgerechten Professorenbesoldung als solcher: Selbstverständlich sollte Besoldung leistungsgerecht sein. Wer tritt schon für eine leistungsungerechte Besoldung ein – außer den davon unmittelbar Profitierenden? Wirtschaft lässt sich ohne leistungsgerechte Entlohnung nicht organisieren, was für die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberseite gleichermaßen gilt. Aber wir reden heute über die Hochschulen, die nach wie vor keine Sparte der Privatwirtschaft sind und auch nicht werden dürfen.

Zumindest diejenigen unter Ihnen, meinen Damen und Herren, die bei der erwähnten Expertenanhörung zugegen waren, dürften sich noch daran erinnern, was Herr Dr. Gutjahr-Löser, der frühere Kanzler der Universität Leipzig, dort zur Professorenbesoldung gesagt hat. Er hat in sehr richtiger Weise den Zusammenhang zwischen der Professorenbesoldung und einem grundsätzlichen Anspruch der Humboldtschen Universität angesprochen.

Der Hochschullehrer solle sich – so Herr Gutjahr-Löser – „ohne materielle Sorgen seinen Aufgaben in Forschung und Lehre widmen …, so dass er also nicht danach schielen soll, wie er ein höheres Gehalt bekommt … Das war die Idee, die hinter dem Ganzen steckte.“

So der ehemalige Kanzler der Universität Leipzig.

Diese Idee ist heute noch genauso aktuell wie zu Humboldts Zeiten. Doch anders als im 19. Jahrhundert und auch anders als in jüngster Vergangenheit müssen sich Hochschullehrer heute in der Ära einer entfesselten Privatisierung in allen Bereichen der Gesellschaft sehr wohl Sorgen um ihr Auskommen machen – dann jedenfalls, wenn die diversen Reformpläne, die im öffentlichen Raum herumschwirren, auch im Bereich der Universitäten in die Realität umgesetzt werden sollten. Das läuft nämlich unter dem Vorwand, die Universitäten autonomer und effizienter zu gestalten, darauf hinaus, dass künftig auch Professoren in Deutschland ungefähr so wie Autoverkäufer oder Waschmittelverkäufer nach einer nicht näher definierten Leistung besoldet werden sollen. Aber das darf so nicht sein.

Ich möchte hier noch ein letztes Mal Herrn Gutjahr-Löser zitieren. Er sagte: „Wenn man an die großen Namen in der deutschen Wissenschaft denkt, dann wird das Ganze gleich absurd. Denken Sie an Otto Hahn oder Lise Meitner oder Herrn Einstein. Wenn man ihnen gesagt hätte, sie bekämen 500 Euro mehr, und aufgefordert hätte, etwas mehr zu leisten, so wäre dies einfach nicht sinnvoll gewesen.“

Die NPD-Fraktion kann sich dieser Aussage nur anschließen, denn im Bereich von Forschung und Lehre darf es schlicht und ergreifend nicht um das Erwirtschaften von Gewinnen gehen. Genauso wie wir die Einführung von Studiengebühren an den Universitäten ablehnen, genauso sprechen wir uns gegen eine so genannte, aber nicht näher definierte leistungsorientierte Bezahlung des Hochschulpersonals aus.

Kurzum: Beide Gesetzesvorhaben – sowohl das der PDS als auch das der CDU/SPD – weisen ihre jeweils eigenen Mängel auf. Deshalb werden wir wie im Fachausschuss beiden Gesetzesanträgen die Zustimmung verweigern und uns enthalten und so auch bei den jeweiligen Einzelabstimmungen verfahren.

Danke. (Beifall bei der NPD)

Ich rufe jetzt die FDP-Fraktion auf. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der auf Bundesebene beschlossenen Einführung der W-Besoldung für eine mehr an Leistung orientierte Vergütung des wissenschaftlichen Personals an Fach- und Hochschulen bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf die entsprechende landesspezifische Umsetzung durch die Staatsregierung. Die FDP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung einer leistungsbezogenen Bezahlung im öffentlichen Dienst. Sehr geehrte Damen und Herren, Anspruch und Wirklichkeit eines modernen Besoldungsgesetzes klaffen hier weit auseinander. Die fixierten Vorgaben des Bundesgesetzes sind so eng, dass eine wesentliche Verbesserung für eine leistungsbezogene Vergütung und die erhoffte Effizienzsteigerung von Forschung und Lehre sowie die größere Attraktivität für Spitzenkräfte auch mit einem noch so ausformulierten Landesgesetz nicht verwirklicht werden können. Die zur Entscheidung vorliegende Umsetzung, wie sie jetzt vonseiten der Staatsregierung angestrebt wird, setzt außerdem noch unnötige finanzielle Schranken. Der Besoldungsschnitt, der angesetzt wird, befindet sich am unteren Ende der bundesdeutschen Skala. Dieser Sachverhalt zeigt deutlich, wie viel die Hochschulausbildung der Staatsregierung wert ist. Die öffentliche Anhörung am 11. Mai 2005 hat gezeigt, dass das Dienstrecht an sich auch rechtliche Grenzen für eine rechtssichere Bezahlung nach Leistung setzt. Zahlreiche Rechtsstreite sind dadurch zum heutigen Zeitpunkt vorprogrammiert. Die FDP-Fraktion hält das Dienstrecht als solches in Gänze für ein Auslaufmodell an unseren universitären Einrichtungen. Es gehört abgeschafft. Fach- und Hochschulen sollen selbst bestimmen, wer zu welchen Konditionen eingestellt wird. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel müssen aus einem selbstverwalteten Budget stammen. Leider können beide Forderungen aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben im Freistaat Sachsen nicht umgesetzt werden. Die Umsetzung des Gesetzes in Landesrecht, die hier debattiert wird, nutzt jedoch den vorhandenen Spielraum innerhalb der unzureichenden Vorgabe des Bundes nicht aus. Wie bereits von mir angesprochen, ist der angesetzte Besoldungsdurchschnitt beim Regierungsentwurf in Höhe von 64 575 Euro bei Universitäten der niedrigste Wert und bei Fachhochschulen mit 53 980 Euro der zweitschlechteste Wert im bundesdeutschen Vergleich. Diese Tatsachen, meine Damen und Herren, zementieren vielleicht für die nächsten Jahre, dass wir in Sachsen nur wenige wissenschaftliche Spitzenkräfte anwerben können, da wir materiell das Wenigste zu bieten haben. Ein weiterer Schwachpunkt des Regierungsentwurfs ist die Quotierung der W-3-Stellen an Fachhochschulen in Bezug zu den Stellen an Universitäten. Das ist eine un

nötige Einschränkung der zumindest laut Hochschulgesetz gleichgestellten Fachhochschulen. Die Anhörung im Mai dieses Jahres hat ergeben, dass der Haushalt der Fachhochschulen den Anteil an W-3-Stellen entsprechend niedrig halten wird. Auch weitere Passagen des Regierungsentwurfs lassen erkennen, dass die Staatsregierung den Fach- und Hochschulen nicht wirklich Autonomie gewähren will.

Nach dem Willen der Staatsregierung soll das konkrete Verfahren die Kriterien zur Vergabe von Leistungsbezügen in einer noch unbekannten Rechtsverordnung der Staatsregierung klären. Diese so genannte Verordnungsermächtigung im § 16 des vorliegenden Gesetzentwurfes ist ein enormer Einschnitt in die geplante Selbstverwaltung der Fach- und Hochschulen. Die geplante Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes steht damit in Bezug auf mehr Autonomie für Hochschulen unter einer schlechten Voraussetzung. Eine Satzungsänderung bzw. eine Satzungsermächtigung für die einzelnen Bildungseinrichtungen wäre in diesem Zusammenhang eine zielführende Lösung gewesen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist die Vorlage der Staatsregierung die mangelhafte Umsetzung einer ebenso unbefriedigenden bundesrechtlichen Vorgabe. Wir werden als FDP-Fraktion deshalb den Regierungsentwurf ablehnen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Es spricht jetzt die GRÜNEN-Fraktion. Herr Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank an alle meine Vorrednerinnen und Vorredner beginnen. Sie haben die Systematik und die Sachverhältnisse dieses Gesetzentwurfes schon dargelegt. Die Frage des Übergangs von der C- zur W-Besoldung dürfte erläutert sein. Die Zeit kann ich mir sparen, ich will das nicht wiederholen. Aber ich will versuchen, es an wichtigen Stellen zu vertiefen und einige Hintergründe darzustellen. Machen wir uns in dieser Debatte überhaupt erst einmal bewusst, welchen Rahmen wir zum Handeln haben. Das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes hat Bundesrecht geschaffen, das für die Umsetzung in Landesrecht nur einen schmalen Korridor offen gelassen hat. Es ist jetzt unsere Aufgabe, diesen schmalen Korridor zur Gestaltung zu nutzen und nicht weiter zu verengen. Wenn wir das wirklich tun wollen, dann müssen wir auch wahrnehmen, dass es bei diesem Gesetzentwurf viel weniger um Beamtenrecht, sondern viel mehr um Hochschulpolitik geht.

Die Frage der Reform der Professorenbesoldung, so zielgruppengerecht sie zu sein scheint, ist seit Jahren ein kleines, aber wichtiges Element in der Modernisierung und Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Die Debatte läuft seit vielen Jahren und hat die hochschulpolitischen Diskussionen stark beeinflusst.

Bereits 1998 gab es die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz für stärkere leistungsbezogene Besoldung.

Das Centrum für Hochschulentwicklung hat intensiv an diesen Fragen gearbeitet und viel veröffentlicht. 1999 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung dann eine Expertenkommission eingesetzt. Die Meinung der Kultusministerkonferenz ist in diese Arbeit eingeflossen. Als Synthese lag im Ergebnis ein Vorschlag zur leistungsorientierten Besoldung vor.

Dieser Vorschlag der Expertengruppe war die Grundlage für das Bundesgesetz, das im Frühjahr 2002 verabschiedet wurde. Auch für die Umsetzung in Landesrecht gibt es Richtlinien, Hinweise, Geländer, an denen wir uns festhalten und langhangeln können. Das Wichtigste ist aus unserer Sicht das 10-Punkte-Programm der Hochschulrektorenkonferenz und des Centrums für Hochschulentwicklung.

Wenn wir diese langjährige hochschulpolitische Arbeit in Betracht ziehen und uns das Ergebnis dieses Gesetzentwurfes, der uns zur Beratung vorgelegen hat, anschauen, dann müssen wir feststellen, dass die Beratung im Sächsischen Landtag in den falschen Händen lag. Den Haushalts- und Finanzausschuss in einer Frage federführend zu machen, die eine eminent hochschulpolitische Frage ist, ist eine Fehlentscheidung. Bei aller Wertschätzung, schon aufgrund meiner eigenen Biografie, für die Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss – dafür waren Sie das falsche Gremium.

Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich einmal einen Blick in die Beschlussempfehlung, die alle erhalten haben. Schauen Sie einmal in die Protokolle. Dann können Sie sehen, wo die Debatte zu diesem Gesetzentwurf, zu diesen Gesetzentwürfen stattgefunden hat.

Das Ergebnis ist natürlich auch dieser Weichenstellung geschuldet. Unter maßgeblichem Einfluss des Finanzministeriums haben wir hier einen Gesetzentwurf, der wichtige Gestaltungs- und Modernisierungschancen, die das Bundesrecht noch gelassen hat, vergeben hat. Die Ursache ist offensichtlich ein sehr schlecht gelöster Zielkonflikt zwischen dem eng gesetzten Finanzrahmen und dem Reformbedarf an den sächsischen Hochschulen.

Wenn wir darüber diskutieren, was sich an diesem Gesetzentwurf besser machen lässt, dann sollten wir uns zuerst verständigen, wo wir denn die Ziele sehen. Was sind die Ziele, die wir anstreben und für deren Erreichen wir den gegebenen schmalen Korridor maximal ausnutzen müssten?

Ich sehe zwei Hauptziele. Das erste ist selbstverständlich die Abwendung von altersabhängigen Gehaltssteigerungen hin zu einer leistungsbezogenen Besoldung von Professoren. Dadurch werden Anreize für Leistungssteigerungen geschaffen, obwohl man gerade im Bereich der Professoren die Frage der monetären Anreize nicht überschätzen sollte. Es wird ein Wettbewerb angereizt einerseits zwischen den Professoren, aber auch zwischen den Hochschulen.

Der zweite Punkt, der aus unserer Sicht mit diesem Professorenbesoldungsreformgesetz erledigt werden muss, ist eine Stärkung der Autonomie der Hochschulen. Wir wollen ihre Handlungsfähigkeit und Steuerfähigkeit ausbauen. Auf diese Weise muss es gelingen, die sächsische Hochschullandschaft durch differenzierte eigenständige Entwicklungen der Universitäten, Hochschulen und

Fachhochschulen zu bereichern und vielfältiger zu machen.

Wenn wir diese Ziele anerkennen und vor ihrem Hintergrund die Besoldungsreform diskutieren, dann gibt es für unsere Fraktion drei wesentliche Punkte, die besonders problematisch sind und die meine Vorrednerinnen und Vorredner zum Teil auch schon betont haben.

Der erste Punkt sind die Kriterien und Verfahren für die Vergabe leistungsbezogener Zuschläge. Wir sind uns wahrscheinlich alle einig: Es ist richtig und wichtig, leistungsgerecht zu entlohnen. Manche fassen das gelegentlich in den Slogan „Leistung soll sich lohnen“ oder muss sich lohnen. Aber ich frage Sie: Was ist denn das? Was ist denn Leistung? Wie ist denn Leistung im wissenschaftlichen Bereich definiert? Nach welchen Kriterien wird denn entschieden, welcher Professor mehr leistet als ein anderer? Und schließlich: Wer entscheidet denn darüber?

Das sind eigentlich die Kernfragen der Diskussion. Das ist auch der Kern der praktischen Auseinandersetzung. Ich muss kein Prophet sein, um zu sagen: Das wird auch in Zukunft bei der Anwendung dieser Reform das zentrale Problem in den Hochschulen sein.

Genau diese zentrale und auch im gesetzestechnischen Sinne wichtige Frage wird pauschal in eine Rechtsverordnung delegiert, schlimmer, diese Verordnung lag nicht einmal im Entwurf vor. Das heißt, weder die Experten zur Anhörung noch die bearbeitenden Ausschüsse waren in der Lage, den Entwurf dieser Rechtsverordnung in ihre Beratungen des Gesetzestextes einzubeziehen. Ich sehe darin mit meiner Fraktion eine klare Missachtung des parlamentarischen Prozesses und einen Verlust an Transparenz im Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Heike Werner, PDS)

Diese nicht vorliegende Verordnung bringt eine zweite Gefahr mit sich, nämlich die Gefahr der Gängelung von Hochschulen. Hier droht der Verlust der notwendigen Einflussnahme der Hochschulen auf ihre ureigensten Angelegenheiten, die künftig – in einer Reform gestärkt – auch auf den Bereich Personalangelegenheiten ausgedehnt werden müssen.

Der Vorschlag, den wir später noch in einem Änderungsantrag vorstellen, stellt eine Alternative dar. Wir regeln die notwendigen wichtigsten Rahmenbedingungen im Gesetz und legen die sonstige Detailregelung in die Hände der Hochschulen und ihrer Satzungen.

Ein zweiter Punkt, der im vorliegenden Gesetzentwurf besonders problematisch ist, ist die fehlende Gleichstellung von Hochschulen und Fachschulen. Auch das haben die Vorredner von PDS und FDP bereits angesprochen. Ich sage Ihnen: Die Quotierung der W-3-Stellen an Fachhochschulen auf 15 % der ausgebrachten Planstellen ist einfach willkürlich. Die Gleichwertigkeit zwischen Fachhochschulen und Hochschulen wurde bereits 1985 im Hochschulrahmengesetz beschrieben. Auch das Sächsische Hochschulgesetz enthält zu diesem Punkt in den Formulierungen Vorbildliches.

Die Unterschiede, die zwischen diesen Hochschularten bestehen, sind Fragen der Andersartigkeit. Daraus macht jedoch dieser Gesetzentwurf eine Frage der Minderwertigkeit. Die Andersartigkeit besteht darin, dass gemeinsam eine wissenschaftliche Qualifikation von Hochschullehrern verlangt wird, jedoch an Universitäten und anderen Hochschulen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen als Zusatzqualifikationen prägend sind und im Gegensatz dazu Fachhochschulen eine besondere qualifizierte Berufserfahrung für ihre Lehrkräfte verlangen. Das heißt für uns: Diese niedrige Bewertung von Berufserfahrungen, von besonderer Qualifikation der Fachhochschulen ist nicht zu rechtfertigen und nicht zu vertreten.

Ein dritter Punkt, den ich noch kurz streifen möchte, ist die Festlegung des Besoldungsdurchschnitts und damit des Vergaberahmens. Meine Fraktion und ich sehen es als besonders traurig an, dass Sachsen nicht nur mit weitem Abstand das letzte Bundesland ist, das die längst notwendige Neuregelung der Professorenbesoldung jetzt endlich über die Bühne bringt. Es ist noch trauriger, dass wir uns mit der Festlegung des Besoldungsdurchschnitts ans untere Ende der Rangliste der Bundesländer einreihen. Das ist sicher ein sehr sparsames Prinzip, aber es wird der Wettbewerbssituation auf diesem Gebiet überhaupt nicht gerecht.

Ich habe Vertrauen in die Leistungskraft und auch in die Anziehungskraft der sächsischen Hochschulen. Aber das, was hier mit der Festlegung eines Besoldungsdurchschnittes am unteren Ende getan wird, ist vergleichsweise so, als wenn man einen potenten Läufer erst am Startblock festhält und dann mit Bleigewichten ins Rennen schickt. Nebenbei gesagt zu dieser Frage: Sachsen stellt sich mit den Vergabemöglichkeiten für leistungsbezogene Bestandteile, das heißt mit aktuellen Anreizen, an das Ende der Rangliste. Aber bei der Ruhegehaltsfähigkeit gehen wir über die 40-%-Vorgabe des Bundes hinaus. Dies sehe ich als eine falsche Gewichtung von aktuellen Anreizen und Ruhegehaltsfragen an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle Ihnen später noch zwei Änderungsanträge vor, die Alternativen zu wesentlichen Kritikpunkten aufzeigen. Ich glaube, der derzeitige Gesetzentwurf schöpft die Gestaltungsmöglichkeiten nicht im Interesse der sächsischen Hochschulen aus. Wir werden ihn deshalb ablehnen, was den Regierungsentwurf betrifft.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen kurzen Ausblick. Ich möchte an die Worte anknüpfen, die mein Vorredner gesagt hat. Die Änderungen für die Professorenbesoldung, die hier geschaffen wurden, sind Änderungen, die im Rahmen des Beamtenrechts vor sich gegangen sind. Das war sicher auch ein sehr pragmatischer Ansatz, da nur die Beamtenbesoldung den direkten staatlichen und parlamentarischen Eingriffen zugänglich ist. Es steht für uns allerdings außer Frage, dass dieser pragmatische Ansatz nicht der letzte Schritt auf diesem Weg sein kann. Wir sind überzeugt, dass Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes keinesfalls dazu zwingt, für Professoren Beamtenstellen vorzusehen. Wir sind in Hoffnung – und ich denke, in guter Hoffnung –, dass wir mit großen Teilen dieses Parlaments in den nächsten Jahren im Bund und in Sachsen auch weitere wichtige Schritte in der Abschaffung dieses Punktes des Dienstrechts und in

der Frage einer durchgreifenden Hochschulmodernisierung gehen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Frau Werner, möchten Sie noch einmal im Rahmen der Diskussion sprechen? – Bitte.

Frau Präsidentin! Ich wollte gern noch etwas zum Gesetzentwurf der CDU und zu unserer Anhörung sagen.

(Dr. Roland Wöller, CDU: Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung!)

Der Staatsregierung, gut. – Ich habe die Erinnerung, dass in der Anhörung sechs Sachverständige waren. Es gab zehn Punkte, die wesentlich kritisiert wurden. Was ich aber erfahre bzw. hier erlebe, ist, dass null Bewegung vonstatten geht. Die Kritik am Entwurf der Staatsregierung war umfassend und ich frage mich echt, wo diese Kritiken von der Staatsregierung aufgenommen wurden. Ich bin sehr froh, dass Frau Raatz heute eine sehr differenzierte Darstellung dieses Gesetzentwurfes gegeben hat. Trotz alledem ist erst einmal nichts passiert.

Ich kann nur vermuten, dass dieses Stillhalten vielleicht eine Voraussetzung für eine andere, positive Entwicklung an einer anderen Stelle ist, aber ich muss sagen, dass ein solches Verhalten sehr intransparent und nicht glaubwürdig ist.

Ich möchte die Kritiken trotzdem noch einmal zusammenfassen. Zum einen wurde festgestellt, dass der Entwurf der Staatsregierung bei diesem festgelegten Besoldungsdurchschnitt den Hochschulen keinerlei Spielräume ermöglicht; und wenn der Vergaberahmen nicht erhöht wird, gibt es keine Möglichkeit, tatsächlich mit Zulagen einzugreifen. Es wurde schon gesagt: Sachsen ist mit diesem Besoldungsdurchschnitt das Schlusslicht in der Bundesrepublik. Wir haben heute die Chance – und es ist eine einmalige Chance –, hier einen höheren Vergaberahmen festzulegen. Man muss es noch einmal betonen: Spätere Erhöhungen sind nur begrenzt möglich, Erhöhungen sind also gedeckelt.

Zur Kostenneutralität. Es wurde gesagt, die Kostenneutralität wird vom Bund vorgegeben. Trotzdem haben die Länder natürlich Möglichkeiten, hier Spielräume zu eröffnen – zum einen über den Vergaberahmen, zum anderen aber auch über Übergangsfinanzierungen, wie es beispielsweise andere Länder getan haben.