Protocol of the Session on June 22, 2005

Nein, das Problem ist zum einen der Wechsel in der Politik der Bundesregierung. Dabei ist es auch unklar, wohin der Zug geht. Zum einen haben wir die Ansage, es soll jetzt nach Möglichkeit nach Höchstpreis viel veräußert werden. Gleichzeitig heißt es dann, es gebe jetzt ein Moratorium zum Verkauf. Die Landwirtschaft weiß nicht mehr, woran sie eigentlich ist.

Dann heißt es aus der Bundesregierung weiter: Das Moratorium zum Verkauf gilt nicht für die EALG-Verkäufe. Aber auch da weiß man nicht, wie lange das hält.

Meine Damen und Herren! Es ist zum einen die völlig unklare Politik der BVVG und der Bundesregierung, die hier den Landwirten eine langfristige Planung erschwert, und es ist zum anderen die Weigerung der BVVG, sich bisher klar dazu zu bekennen, auch langfristige Pachtverträge weiterhin abzuschließen, was in Sachsen die Landwirtschaft vor Probleme stellt.

Auf ein Problem möchte ich noch hinweisen, dem aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang auch Augenmerk geschenkt werden sollte: Das ist die Frage der Übertragbarkeit von Prämienrechten im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, die an und für sich an Betriebe gebunden sind und nicht an die Fläche selber. Die BVVG scheint das bisweilen etwas anders zu sehen. Hier sollte man auch noch einmal klarstellen, dass es bei diesen Prämienrechten um die bewirtschafteten Betriebe geht und dass diese Klarstellung vor allem auch in der Geltungsdauer der Kombiregelung, dieser Übergangsregelung, notwendig ist.

Dem Berichtsantrag der Koalition stimmen wir gleichwohl aber zu.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Die GRÜNE-Fraktion ist an der Reihe. Herr Weichert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Beitrag beschäftigt sich mit dem Antrag der Koalition, der wieder einmal einer ist, der unter der mathematischen Formel „kleinster gemeinsamer Nenner“ an den Start geht. Das Begehren, das Sie an die Bundesebene herantragen, scheint mir in weiten Teilen bereits erfüllt. Denn es ist ein Bürgschaftsmodell zwischen dem Bundesfinanzministerium, den Verbänden und den Banken fest verabredet; ein Bürgschaftsmodell, das genau den im Antrag benannten Betrieben einen beschleunigten Kauf von Flächen nach dem Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz, auch EALG genannt, ermöglichen soll. Insoweit ist der Punkt 1 schon in Arbeit.

Im Kern geht es darum, dass die Bodenverwertungsund -verwaltungsgesellschaft, die BVVG, Bankenkredite der Erwerber für ihren Flächenverkauf verbürgt. Der Verkauf von BVVG-Flächen an die Pächter scheiterte bisher vor allem an der zu zögerlichen Haltung der Banken. Dank der zurzeit niedrigen Zinsen ist dieses Modell günstiger, als weitere Pachtverhältnisse einzugehen. Selbstverständlich können die Erwerber auch den Kredit in Raten refinanzieren, womit Punkt 2 des Antrages erledigt sein dürfte.

Sie sehen, die Bundesebene hat gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam schon einiges getan, um den Intentionen Ihres Antrages nachzukommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber, meine Damen und Herren, wir befinden uns auch im Jahr 15 nach der Wiedervereinigung. Da ist es wirk

lich langsam an der Zeit, über die Sonderregelung auf dem ostdeutschen Bodenmarkt nachzudenken. Schon heute arbeiten die landwirtschaftlichen Unternehmen in Sachsen und anderen ostdeutschen Ländern im Durchschnitt erfolgreicher als im Westen. Mit der begonnenen Praxis, frei werdende Pachtflächen nur noch gegen Höchstgebot zu verkaufen, wird dem jetzt teilweise Rechnung getragen. Damit sehen wir Punkt 3 Ihres Antrages in der Bearbeitung.

Meine Damen und Herren! Probleme habe ich mit einer Begrifflichkeit in Ihrem Antrag. Da lese ich dreimal das Wort „agrarstrukturpolitisch“. Gibt es denn einen agrarstrukturpolitischen Landesentwicklungsplan? Sind die agrarstrukturpolitischen Ziele der Landesregierung irgendwo fixiert? Kann man das nachlesen?

Ich befürchte, dahinter verbirgt sich eine Agrarpolitik, bei der die Größe der Betriebe gemessen in Hektar das zentrale Kriterium ist. Wenn dem so wäre, meine Damen und Herren, dann hätten wir an der DDR-Landwirtschaftspolitik nicht viel zu ändern brauchen. An Größe hat es jedenfalls den Betrieben nicht gefehlt. Im Gegenteil. Hin und wieder leiden wir ja heute noch an den damaligen Verhältnissen.

Wer heute eine bäuerliche Existenz gründen oder eine bestehende erweitern will – damit kommen wir zu einem Problem –, hat kaum eine Chance, neue Flächen hinzuzupachten oder zu erwerben. Ein wenig mehr Bewegung auf dem Markt landwirtschaftlicher Flächen täte Sachsen sehr gut; so viel noch einmal bezogen auf Ihren Punkt 3.

Meine Damen und Herren! Große Betriebe, große Flächen, große Produktionsmengen – diese Philosophie ist Teil des Zerwürfnisses über den europäischen Agrarmarkt. Das ist auch ein Teil des Problems, das die EU mit der Welthandelsorganisation, der WTO, hat. Große Mengen – große Folgekosten, und große Mengen, das heißt auch große Überschüsse. Diese sind verantwortlich für den Verfall der Preise auf dem Weltmarkt und die Zerstörung regionaler Märkte. Kostengünstige Produktion ist eben nicht alles. Viel wichtiger ist die Qualität. Für meine Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist im Moment nicht die Hektarfläche das Alleinseligmachende in der Agrarstruktur, sondern uns geht es um marktrelevante Produkte, um gesunde Lebensmittel, den ländlichen Arbeitsmarkt und die Zukunft einer auch bäuerlich geprägten Landwirtschaft.

Zahlreiche Betriebe in Sachsen, die wahrscheinlich Ihren agrarstrukturpolitischen Zielen nicht entsprechen, haben in den letzten Jahren bewiesen, dass man auch auf einer Fläche unter 100 Hektar einen bäuerlichen Familienbetrieb erfolgreich führen kann. Eine vernünftige Flächenpolitik muss es ermöglichen, dass solche Betriebe Nachahmer finden.

Meine Damen und Herren! Ihr Antrag hätte etwas mehr Fleisch, also Inhalt, verdient und eine Aussage, wie sich die Landwirtschaft in Sachsen entwickeln soll. Der trotzdem richtige Schritt in die richtige Richtung wird von uns mit Zustimmung belohnt.

(Beifall bei der GRÜNEN)

Gibt es aus den Fraktionen noch Redebedarf vor der Staatsregierung? – Herr Paul? – Gut. Herr Paul, NPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte eigentlich nur kurz auf einige Anmerkungen meiner Vorredner zum Thema der beiden Anträge eingehen. Zunächst zu Herrn Heinz von der CDU-Fraktion. Ich habe noch einmal unseren Antrag „Bodenpolitik von BVVG und Staatsregierung“ sehr genau durchgelesen und versucht, irgendeinen Zusammenhang mit dem Dritten Reich, irgendwelchen Dogmen usw. herzustellen, und konnte bisher noch nichts finden. Wenn Sie mir einen Tipp geben, wo ich hier irgendwo noch ein kleines Hakenkreuz finden kann, dann sagen Sie das. Es ist mir sehr suspekt, wie man so etwas in einen solchen Antrag hineininterpretieren kann, aber dafür ist ja die CDUFraktion bekannt. Auch andere Fraktionen sind dafür bekannt; denn es ist schon mehrmals vorgekommen, dass man versucht hat, zu vernünftigen, sachdienlichen Themen, die wir hier anbringen, eine Begründung zu finden, wie man diese ablehnen kann, indem man einfach irgendein wildes Konstrukt zum Dritten Reich oder sonst irgendetwas herstellt. Man braucht da schon wirklich sehr viel Fantasie.

(Lars Rohwer, CDU: Das ist gut so! – Uwe Leichsenring, NPD: Die Hinterbänkler! – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Getroffene Hunde bellen! –

Eine nächste Sache, die ich ansprechen möchte – Herr Heinz hat es vorhin erwähnt –, ist das Einkommensteuergesetz, § 6b. Wenn das hier bemängelt wird, kann man bei Bundestag und Bundesrat dahin gehend eine Gesetzesänderung erwirken. Es wäre interessant, wie sich die CDU dazu verhält. Auf der einen Seite wirft man Äußerungen in den Raum, auf der anderen Seite passiert dann nichts.

Die PDS-Fraktion hat eigentlich in den meisten Punkten unserem Änderungsantrag, den ich später noch einbringen werde, zugestimmt und unseren Berichtsantrag als blanken Populismus bezeichnet. Ich habe vorhin in meiner Einführungsrede zu unserem Berichtsantrag gesagt, dass wir wollen, dass der Landtag von der Staatsregierung einen Bericht zur Lage in Sachsen erhält, damit er dann die Möglichkeit hat, entsprechend auf die Staatsregierung einzuwirken und zu reagieren, damit sich die Staatsregierung gegenüber dem Bund für gewisse Maßnahmen und Notwendigkeiten stark macht.

Herr Dr. Martens von der FDP ist auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag eingegangen. Es sind also explizit Dinge angesprochen worden, die auch wir mit unserem Berichtsantrag eingebracht haben – jedoch nicht alle. Es sind auch spezifische sächsische Dinge angesprochen worden. Von daher ist es nicht verfehlt, dass wir sie hier im Sächsischen Landtag thematisieren wollen.

So viel dazu. Ich werde später noch unseren Änderungsantrag zum Antrag der Koalition einbringen, bei dem Sie – auch die PDS – die Möglichkeit haben, dafür zu stim

men, da dies ja eigentlich der Intention entspricht, wie es die PDS will.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Frau Altmann, PDS-Fraktion.

Ich habe das dringende Bedürfnis, zu Herrn Dr. Martens von der FDP noch etwas zu sagen. Um es noch einmal richtig klarzustellen: Ich habe vorhin in meinem Redebeitrag in keiner Weise für staatliche Betriebe, für die Neuauflage von volkseigenen Gütern plädiert. Ich bin aber, ganz im Gegensatz dazu, ein leidenschaftlicher Verfechter von Genossenschaften und ich denke schon, dass Sie auch wissen, dass Genossenschaften eindeutig private Betriebe sind und dies eine Form ist, privat zu wirtschaften. Was ich lediglich versucht habe darzustellen, ist, dass wir als PDS es trotz genossenschaftlicher Bewirtschaftung nicht für zwingend notwendig halten, dass diese Betriebe nur mit eigenem Boden wirtschaften, dass ein gewisser Pool an öffentlichrechtlichem Boden – gerade, weil der Boden sozusagen ein ganz besonderes Produktionsmittel ist, dem auch Herr Heinz zugestimmt hat; dem schon besondere Vergünstigungen zuteil werden sollten – noch vorhanden sein sollte. Nur das wollte ich damit sagen.

Herr Staatsminister Tillich hat schon zweimal Anlauf genommen. Herr Tillich, Sie dürfen jetzt sprechen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es war spannend, was Frau Altmann hier geboten hat, aber dazu komme ich später noch einmal. Die Sächsische Staatsregierung hat in den zurückliegenden Jahren auf Antrag der unterschiedlichsten Fraktionen mehrmals und sehr ausführlich über die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen aus dem ehemaligen Volkseigentum der DDR und zur Bodenpolitik der BVVG Stellung genommen und berichtet. Insofern verwundert mich das Ansinnen der meisten Fragestellungen im Antrag der NPD-Fraktion, speziell zu den elementaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, des EALG.

Ich bitte darum, dass die Antragsteller in den vorhandenen Drucksachen noch einmal nachlesen, dann finden sie darin einen Teil der Antworten auf die Fragen, die sie selbst gestellt haben.

Eine Basis für eine intensive Diskussion im Sinne des vorgetragenen Landtagsantrages der NPD zu Grundsätzen der zukünftigen Landwirtschafts- und Bodenpolitik erscheint mir aus dem Antrag selbst nicht gegeben. Ungeachtet dessen will ich zu Ihrer Aufklärung zumindest noch einmal einige grundsätzliche Prämissen unserer Handlung darstellen.

Für die Privatisierung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und der hierzu erlassenden

Flächenerwerbsverordnung ist ausschließlich der Bund zuständig. Verantwortlich für die Umsetzung ist das BMF, welches die Privatisierung heute über die Treuhandschaft der BVVG regelt. Sachsen ist, wie es Herr Kollege Heinz dargestellt hat, Mitwirkender. Insofern erübrigen sich auch Grundsatzdiskussionen zu diesen Belangen. Unsere Mitwirkung erstreckt sich vor allem auf die Abgabe von Stellungnahmen zu BVVG-Verkäufen aus agrarstruktureller Sicht. Weiterhin ist bei juristischen Personen als LPG-Nachfolgern die Ordnungsmäßigkeit der Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz im Geschäftsbereich des SMUL zu prüfen. Darüber hinaus wird – wie bei allen Flächenverkäufen ab 0,5 Hektar – das erforderliche Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz durchgeführt.

Was den Informationsbedarf der NPD-Fraktion zum aktuellen Sachstand der gegenwärtigen BVVG-Bodenprivatisierung in Sachsen betrifft, komme ich der geforderten Auskunftspflicht gern nach. In Sachsen wird eine Fläche von – zumindest nach unserer Statistik – exakt 907 900 Hektar landwirtschaftlich genutzt. Dem stehen nach Angaben der BVVG noch etwa 67 000 Hektar verpachtete landwirtschaftliche Fläche gegenüber. Dies entspricht einem Anteil von rund 7,5 %. Davon sind, meine Damen und Herren, über 51 000 Hektar bis zu 18 Jahre langfristig, bis zu 15 000 Hektar bis zu zwölf Jahre langfristig und weniger als 1 000 Hektar kurzfristig verpachtet. Insgesamt sind die jetzt anstehenden Flächen der BVVG zu 80 % in Pachtverträgen verankert, die bis über das Jahr 2010 hinausgehen.

Bei den frei werdenden Flächen ist also mit einer potenziellen Größenordnung von 2 000 bis 3 000 Hektar pro Jahr bei uns in Sachsen zu rechnen. Insofern ist in Sachsen zurzeit zumindest von keinem relativ großen Druck auf den Bodenmarkt auszugehen. Mit einer überdurchschnittlichen 18-jährigen Verpachtungsrate, das heißt, mit langer Pachtsicherheit, können die Pächter in aller Regel ihre Pachtflächen Zug um Zug und dann auch vollständig erwerben.

Die wenigen frei werdenden Flächen werden vom Markt, das heißt fast vollständig von den bisherigen Pächtern bzw. von denjenigen, die zusätzliche Flächen pachten wollen, gut angenommen. Die einzige Frage, der wir uns in diesem Politikfeld und in der heutigen Debatte aus meiner Sicht ernsthaft widmen sollen, sind die laut gewordenen Überlegungen zum erhöhten Verkaufsdruck der gesamten BVVG-Flächen an die Länder, um die Finanzierungsprobleme der Bundesregierung, Herr Weichert, womöglich lösen zu helfen.

Die Auffassung der Staatsregierung deckt sich mit der Intention des Antrages der Koalition. Unsere Politik war und ist es, Chancengleichheit aller Unternehmensformen und die Interessen unserer Agrarunternehmen zu sichern. Transparenz in den Verfahren stand und steht dabei stets im Vordergrund. Bei eventuellen Neuausrichtungen der BVVG-Bodenpolitik werden wir uns für ein vernünftiges Nebeneinander von Weiterverpachtung und Verkauf einsetzen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die langfristige Verpachtung als eine wichtige mittelfristige Handlungsalternative bestehen bleibt. Die Stabilität der Betriebsentwicklung darf durch den Druck zum

begünstigten Erwerb von BVVG-Flächen nicht infrage gestellt werden. Wir sind uns mit der BVVG schon im heutigen Verfahren darüber einig, dass bei der Neuvergabe von Pachtverträgen die Unternehmen mit arbeitsund wertschöpfungsorientierten Betriebsausrichtungen, insbesondere der Tierhaltung, bevorzugt werden sollen.

Dies geschieht, meine Damen und Herren, durch einen Verkauf in Losgrößen, die einerseits das Recht berücksichtigen, andererseits eine europaweite Ausschreibung nicht notwendig bzw. oftmals überflüssig machen und die die Einkommenssituation unserer Betriebe berücksichtigen. Bei der zukünftigen Ausschreibung von BVVG-Flächen zum Höchstgebot sind neben agrarstrukturellen Aspekten die Belange der regionalen Wertschöpfung sowie die Wirkung auf den Arbeitsmarkt stark zu berücksichtigen.

Zu den Äußerungen der Abg. Frau Altmann: Ich glaube, Sie haben Ihrer Fraktionsführung heute einen Bärendienst erwiesen. Sie haben soeben von öffentlich-rechtlichem Boden gesprochen. Das heißt, Sie haben sich als PDS, als Nachfolgepartei der SED, geistig wie programmatisch nicht vom Volkseigentum verabschiedet. Das ist heute deutlich geworden.

(Beifall bei der CDU)

Frau Altmann, Sie sollten außerhalb des Landtages besser Ihr Geld als Hellseherin verdienen; denn was Sie hier zum Ursprung der Idee des Antrages gesagt haben, erinnert an Hellseherfähigkeit. Da ist es eine bessere Alternative, sich über Einkommensarten oder Einkommensformen Gedanken zu machen. Anders deute ich Ihre Interpretation der Urheberschaft des Antrages nicht.

Lassen Sie mich noch eines sagen: Ich weiß nicht, wer es war, wer mir die Frage gestellt hat. Ich empfehle die Lektüre des Sächsischen Naturschutzgesetzes, wenn es um Flächenversiegelung geht. Dann werden Sie feststellen, dass das, was Sie in der Landtagsbehandlung haben, sich genau damit beschäftigt: nämlich mit der Zuständigkeit. Ich sage jetzt einmal: Wir wollen Umwidmungen nicht mehr auf kommunaler Ebene festgeschrieben wissen, sondern wir nutzen unsere gesetzgeberischen Spielräume aus und heben dies auf die Ebene der regionalen Planungsverbände, verbessern damit die Sinnhaftigkeit solcher Umwidmungsmaßnahmen, indem die mögliche Flächenausdehnung wesentlich größer ist als die derjenigen, die an diesem Spiel mit teilnehmen.

Herr Martens, eine Richtigstellung zu Ihrer Äußerung, die Sie gemacht haben: Die EALG-Flächen bleiben. Das heißt, die BVVG verlängert sie sogar. Herr Martens, in dem vergünstigten Verkaufspreis haben Sie sich damit geirrt. Herr Weichert, Sie haben hellseherische Fähigkeiten entwickelt. Wahrscheinlich haben Sie die „AgrarEurope“ gelesen und versucht, daraus zu zitieren – aber nicht an allen Stellen richtig. Es ist ja ganz interessant, dass sich in dem zuständigen Ministerium zwei Staatssekretäre gegenläufig äußern. Einerseits will der grüne Staatssekretär genau das nicht, was Sie hier vorgetragen haben, also die angeblich vereinbarte und von allen schon gut geheißene Lösung der Bürgschaft. Wenn Sie nämlich Herrn Berninger richtig interpretieren, ist er, wie er es gesagt hat, dagegen. Umgekehrt ist Herr Staatssekretär Thalheim dafür. Zumindest können Sie uns hier