Protocol of the Session on June 22, 2005

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Steuergelder zu verschwenden oder gar zu veruntreuen ist ein Kardinalfehler. Das Geld des Staates ist das Geld der Bürger. Deswegen liegt in der Demokratie das Haushaltsrecht beim Parlament. Deswegen ist die Art und Weise, wie die Exekutive mit öffentlichen Geldern umgeht, wie kaum ein anderer Bereich durch Richtlinien und Verordnungen geregelt. Deswegen gibt es nach unserer Verfassung Kontrollinstanzen wie den Rechnungshof, der zu Recht bei den Bürgern ein hohes Ansehen genießt. Deswegen wird man die von der PDS erhobenen Vorwürfe an den strengen Kriterien zu messen haben, die für alle gelten – nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Das, was Sie heute an ganz unterschiedlich gelagerten Fällen zusammengemixt haben, ist schlicht und einfach unseriös. Ihre Behauptungen sind in der Sache zu klären. Das gilt auch für Altfälle, die Sie noch einmal aufkochen möchten. Dabei finde ich es unappetitlich, dass Sie hier eine Debatte führen, die Ihr Abg. Klaus Bartl losgetreten hat, obwohl er in einem der Fälle einen Mandanten vertritt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Er ist doch gar nicht da! – Weitere Zurufe von der PDS)

Hier von Interessenkollision zu sprechen wäre eine ziemliche Untertreibung. Hier kocht ein Abgeordneter sein ganz privates Süppchen und mit diesem Süppchen vermengt er auch noch ein dickes persönliches Ziel.

(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das ist eine Unverschämtheit!)

Herr Bartl weiß das und deswegen redet er heute auch nicht.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS)

Es fällt schon auf, Kollege Porsch, dass erst nachdem Herr Bolick die Wirtschaftspolitiker der PDS herausgefordert hat, ein Wirtschaftspolitiker in die Debatte eingreift; denn bislang hat uns nur der Bildungspolitiker André Hahn aufgetischt. Aber auch er kann darüber nicht hinwegtäuschen: Die PDS tritt mit der Attitüde des

Gemeinwohls auf und vertritt die privaten Interessen einzelner Unternehmer.

(Dr. André Hahn, PDS: Das haben Sie doch getan!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Insolvenz der Werkstoffunion Lippendorf im Jahre 1996 gibt es eine Menge von richtigen und falschen Behauptungen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS)

Herr Porsch, wenn Sie ständig dazwischenrufen, können Sie nicht verstehen, was ich ihnen gerade darlegen will. Das zeigt auch, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben. Sie wollen die heutige Debatte nur für sich politisch instrumentalisieren.

(Beifall bei der CDU)

Es wird sehr deutlich, was Sie wirklich wollen.

Zur Klarstellung: Richtig ist, der Hauptgesellschafter der Werkstoffunion Lippendorf, Herr Fischer, wurde von einem Schweizer Gericht zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen gewerbsmäßigen Betruges, mehrfacher Urkundenfälschung, Anstiftung zur Urkundenfälschung und des Versuchs dazu sowie wegen gewerbsmäßiger Geldwäscherei verurteilt. Die Feststellungen des Gerichts sind massiv und recht eindeutig. Sie bestätigen die damaligen Vermutungen der Sächsischen Staatsregierung. Herr Fischer – da habe ich gerade zugehört, Herr Nolle – hat gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt. Dieses Verfahren bleibt abzuwarten. Herr Nolle, ich werde Sie natürlich umfassend informieren.

In einem weiteren Strafverfahren in Leipzig gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Werkstoffunion Lippendorf geht es darum, inwieweit dieser Beihilfe zu den Straftaten von Herrn Fischer geleistet hat. Dieses Verfahren dauert noch an. Ich werde mich deshalb hier und heute nicht zu dem Sachverhalt in der Vergangenheit bis zur Insolvenz der Werkstoffunion Lippendorf äußern. Das gebietet der Respekt vor dem Gericht.

(Dr. André Hahn, PDS: Aber zum Vergleich!)

Dazu werde ich auch etwas sagen, Herr Hahn. Seien Sie doch nicht so aufgeregt, hören Sie in Ruhe zu! Sie bekommen alles, was Sie wünschen.

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus gibt es Behauptungen über Zahlungen bzw. unterlassene Rückforderungen gegen die Werkstoffunion Lippendorf. Aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurden an die Werkstoffunion Lippendorf insgesamt 30 Millionen DM – von zugesagten 42 Millionen DM – ausgezahlt. Diese Zuschussmittel wurden sowohl von der Werkstoffunion Lippendorf, der Intercept AG, die Gesellschafter der Werkstoffunion Lippendorf war, als auch vom Hauptgesellschafter, Herrn Fischer, zurückgefordert. Die Rückforderungen gegen die Werkstoffunion Lippendorf erfolgten über die Bayerische Landesbank, die im Rahmen des Hausbankverfahrens dazu berufen war. Sie hat das mit Schreiben vom 22. April 1996 und

vom 21. August 1996 auch beim Verwalter schriftlich getan.

Da die Erlöse aus der Masseverwertung schon nicht ausreichten, um die bevorrechtigten Forderungen zu bedienen, gingen die Rückforderungen des Freistaates Sachsen insoweit ins Leere. Die Beitreibungsbemühungen der SAB gegenüber der Intercept AG blieben ebenfalls erfolglos. So hat Herr Fischer im Dezember 1998 die von der SAB geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich zurückgewiesen und auf die laufenden Ermittlungen verwiesen. Im Übrigen könne man ja versuchen, die Forderung einzuklagen.

Daraufhin hat die SAB im März 1999 eine Auskunft der Kreditreform zur Intercept AG eingeholt. Nach dieser Auskunft war die Intercept AG lediglich mit einem Aktienkapital von 60 000 sfr eingetragen und verfügte über kein eigenes Grundeigentum. Die Finanzlage wurde als „schwer kontrollierbar“ eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund hielt die damalige Staatsregierung eine Klage gegen die Intercept AG unter Berücksichtung der Forderungshöhe und der damit verbundenen Kosten bei Nichtleistungsfähigkeit des Schuldners für nicht gerechtfertigt sowie für nicht wirtschaftlich und sparsam im Sinne der Sächsischen Haushaltsordnung. Von einer Klage wurde deshalb abgesehen.

Gegen den Gesellschafter Fischer hat der Freistaat Sachsen im Rahmen des Strafverfahrens gegenüber dem Untersuchungsrichteramt im Kanton Schaffhausen im September 2001 zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Das Kantonsgericht Schaffhausen hat die Forderung des Freistaates Sachsen nicht berücksichtigt.

Das Konkursamt Frauenfeld im Kanton Thurgau hat aber am 17. März 2005 einen so genannten Verlustschein infolge Konkurses in Höhe von 23,25 Millionen sfr ausgestellt. Das entspricht umgerechnet den 30 Millionen DM gezahlten GA-Mitteln. Dieser Verlustschein bedeutet, dass der Gläubiger – hier der Freistaat Sachsen – seine Forderung, die im Konkursverfahren nicht befriedigt worden ist, nach Abschluss des Verfahrens beitreiben kann, wenn der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist. Das SMWA hat den Verlustschein unverzüglich dem Landesamt für Finanzen übergeben, das für die Forderungen der öffentlichen Hand zuständig ist. Das Landesamt wird die Weiterverfolgung der Forderungen des Freistaates Sachsen betreiben.

Des Weiteren geistert die Behauptung durch die Welt, das SMWA habe leichtfertig aus der Wirtschaft Zahlungen an die Banken geleistet. In diesem Zusammenhang hatte Frau Abg. Simon bereits zwei Kleine Anfragen gestellt. Die Antworten liegen dem Landtag seit Anfang Juni vor. Lassen Sie mich aber, da das Thema angesprochen wurde, noch ein paar Sätze zur Klarstellung der Problematik Vergleichsvereinbarung anfügen:

Am 10. Mai 1996 nahm das Bankenkonsortium unter Führung der Bayerischen Landesbank den Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland als Bürgen für den Ausfall der Forderungen gegen die Werkstoffunion Lippendorf in Anspruch. Zwischen dem Bankenkonsortium und den Bürgen war streitig, ob sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bürgen aus der

Bürgschaft vorliegen und in welcher Höhe die Inanspruchnahme erfolgen kann.

Zur außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeit wurde am 26. Juni 1998 folgender Vergleich geschlossen: Die Bürgen zahlen zur Abgeltung der Forderungen des Bankenkonsortiums einen Betrag von 103 137 856,44 DM – Anteil des Freistaates dabei 40 %, der des Bundes 60 %.

Der zwischen dem Bankenkonsortium und den Bürgen geschlossene Vergleich war für den Freistaat zweckmäßig und wirtschaftlich. Das Gesamtrisiko des Freistaates lag zu diesem Zeitpunkt bei einer möglichen vollständigen Inanspruchnahme in Höhe von 50 718 400 DM zuzüglich Zinsen. Der Vergleich hat dem Freistaat insoweit einen finanziellen Vorteil von über zehn Millionen DM gebracht. Aus diesem Grund sind die am Verfahren beteiligten Behörden – Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Staatsministerium der Finanzen und Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit – sowie die PWC als Bürgschaftsmandatar nach umfassender rechtlicher Prüfung zu dem einstimmigen Votum gelangt, den Vergleich zu empfehlen.

Vor dem Abschluss des Vergleichs haben sich Vertreter des SMF und der PWC bei der Staatsanwaltschaft Leipzig über den Stand des Ermittlungsverfahrens informiert. Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige Pflichtverstöße von Bankmitarbeitern lagen der Staatsanwaltschaft bis dahin nicht vor. Gleichwohl haben sich die Bürgen in der Vergleichsvereinbarung ein Rückforderungsrecht vorbehalten, soweit sich im Strafverfahren Erkenntnisse ergeben, dass Bankmitarbeiter an Betrugsstraftaten mitgewirkt haben. Das Verfahren gegen den einzigen Mitarbeiter der Bayerischen Landesbank, gegen den namentlich ermittelt wurde, ist am 26. März 2001 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Angesprochen wurde auch die Frage von Steuergeldverschwendung im Bereich des SMWA im Zusammenhang mit QMF. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen:

Die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigungsförderungsgesellschaft QMF sind der „Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen“ – INES – mitgeteilt worden. Dieser obliegt die Entscheidung, strafrechtsrelevante Sachverhalte zu verfolgen. Ich bin sicher, dass die nötigen Schritte eingeleitet werden, sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Kollege Weichert von der Fraktion der GRÜNEN hat den Anlass genutzt, kritische Anmerkungen zu der Gutachtenvergabe zu machen. Mein sehr verehrten Damen und Herren, ich will eines deutlich klarstellen: Vorwürfe des Rechnungshofes sind immer besonders ernst zu nehmen. Deshalb findet in den Fällen, in denen dieser eine bestimmte Praxis rügt, ein umfangreicher Austausch mit dem Rechnungshof statt, um Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Zustand zu erreichen.

Der Rechnungshof prüft und kritisiert nicht nur, er macht auch Vorschläge und berät Regierung und Parlament. Wir alle im Landtag haben das schon als sehr wohltuend empfunden. Sowohl bei seinen Kritikpunkten als auch bei seinen Ratschlägen gibt es gelegentlich auch unterschiedliche Auffassungen, die offen und in gegenseitigem Respekt geklärt werden.

So lautet etwa ein Vorwurf des Sächsischen Rechnungshofes, dass Gutachtenaufträge nicht im Wettbewerb vergeben worden seien. Der Sächsische Rechnungshof berücksichtigte bei dieser Kritik nicht, dass die Gutachten teilweise nicht den Bestimmungen der VOL unterlagen, zum Beispiel dann, wenn die Leistung nicht eindeutig und erschöpfbar beschreibbar war oder Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht wurden und daher ohne VOL-Ausschreibung vergeben werden konnten. Die VOF findet erst Anwendung auf Vergaben oberhalb des Schwellenwertes von 200 000 Euro.

Dennoch wird im Ergebnis des Berichtes im Wirtschaftsministerium unter anderem in der bereits erwähnten Haushaltsordnung stärker darauf hingewirkt, dass im Prüfvermerk klar und umfassend begründet und dokumentiert wird, weshalb welche Vergabeart gewählt wurde und wie die Vergabe durchgeführt wird. Es wird bereits in Anlehnung an die Empfehlungen des Sächsischen Rechnungshofes in der Prüfungsmitteilung eine erweiterte Checkliste zur Prüfung der Vergaben und der Vertragsabwicklung im SMWA angewendet. Diese Checkliste wird zurzeit, um die ersten Erfahrungen ergänzt, nochmals überarbeitet.

Außerdem moniert der Sächsische Rechnungshof, dass das Wirtschaftsministerium in einem Fall ein Honorar von 1,9 Millionen Euro akzeptiert habe, was einem Tagessatz von 3 472 Euro pro Mitarbeiter und Tag entspreche. Dem Freistaat Sachsen sei dadurch ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Schadenersatzansprüche seien zu prüfen.

Eine hausinterne Stellungnahme zur Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche kommt zu dem Ergebnis, dass Schadenersatzansprüche des Freistaates Sachsen gegen für diese Auftragsvergabe Verantwortliche nicht bestehen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aufgrund der Prüfungsergebnisse des Sächsischen Rechnungshofes zur Gutachtenvergabe des SMWA im November letzten Jahres um Übersendung sämtlicher Unterlagen zu den vom Sächsischen Rechnungshof geprüften Vorgängen gebeten. Auf Nachfrage im März 2005 teilte die Staatsanwaltschaft Dresden fernmündlich mit, dass der Vorgang abgeschlossen sei. Eine schriftliche Äußerung der Staatsanwaltschaft hierzu steht noch aus. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde in die Checkliste die ausdrückliche Frage nach der Angemessenheit der Vergütung für die zu erbringende Leistung aufgenommen. Danach ist bereits vor der Vergabe zu begründen und zu dokumentieren, welche Vergütung „angemessen“ wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Details meiner Ausführungen machen deutlich, dass die Materie, gerade weil es die vielen Vorschriften bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln gibt, von komplexer Rechtsnatur ist. Sie machen aber auch deutlich, dass der Vorwurf, Fehlentwicklungen würden einfach mitgeschleppt und Kritik würde nicht aufgegriffen, falsch ist.

Was ich Ihnen aber wirklich übel nehme, das ist diese billige Polemik, dass ich in der Regierung Sachen decke, die ich in der Opposition kritisiert habe. Jeder kann sich darauf verlassen: Ich werde mich bei der Vergabe von Gutachten streng an Recht und Gesetz halten. Ich bin nicht bereit, horrende Tagessätze zu zahlen, auch dann nicht, wenn daran rechtlich nichts zu beanstanden ist.

Ich hätte einen Vertrag mit einem Tageshonorar von über 3 000 Euro nicht unterschrieben. Dass ich mir wünschen würde, mehr Zeit zu haben, um mich mit Zukunftskonzepten für Sachsen zu beschäftigen und weniger mit Vergangenheitsbewältigung, ist ein offenes Geheimnis. Als Wirtschaftsminister gilt aber auch für mich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Ich möchte meine Zeit wirtschaftlich nutzen und nicht in Sachen stecken bleiben, die vergangen sind. Bei allem Respekt vor der Opposition: Es muss auch regiert werden! Aber ich weiß auch, der gesamte Bereich der Wirtschaftsförderung wird in den kommenden Jahren noch stärker auf dem Prüfstand stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bei immer weniger Mitteln werden die Verteilungskämpfe zunehmen. Zu Recht werden wir noch genauer hinschauen müssen, dass mit dem Geld des Steuerzahlers sorgsam und sparsam umgegangen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde Rechtsbruch selbstverständlich nicht dulden. Dafür gibt es aber auch Instanzen und Institutionen, die mir zur Seite stehen, die ich im Übrigen nicht beeinflussen werde und auch nicht kann und nicht will. Ich denke da an die Innenrevision in meinem Haus oder auch an Aufgabenstellungen, die heute von mir hier abgefordert wurden, die einfach Angelegenheit der Justiz sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will eins ganz persönlich anfügen: Als ich als neuer Wirtschaftsminister nach einer sehr anständigen Übergabe durch meinen Vorgänger, Herrn Staatsminister Gillo, ins Amt gekommen bin, habe ich sehr motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgefunden. Sicherlich, der eine oder andere war nicht begeistert, dass jetzt der Sozialdemokrat Jurk an die Spitze des Hauses kommt. Aber was ich empfunden habe, war auch ein offener Geist im Haus und das Bemühen, dass wir gemeinsam in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr etwas für den Freistaat Sachsen erreichen. Ich bin deshalb den Mitarbeitern in meinem Hause dankbar, auch für das Entgegenkommen ihrerseits und ihre Offenheit. Ich bedanke mich bei denen, die aus Baden-Württemberg, aus Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen und natürlich auch aus Sachsen engagiert in diesem Hause arbeiten. Meine Damen und Herren, ich werde nicht wegschauen, wenn es Verhalten gibt, das zu kritisieren ist, und wenn es Verhalten gibt, das möglicherweise auch strafrechtlich relevant wird. Aber eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, werde ich auch tun: Jawohl, ich stelle mich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, weil ich glaube, eine pauschale Verunglimpfung schadet

nicht nur ihnen, sie schadet auch dem Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was den Sachgehalt Ihrer Informationen angeht, Herr Staatsminister, bedanke ich mich dafür. Ich stelle allerdings auch fest, dass ich ausdrücklich gefragt habe, welche personellen und sachlichen Konsequenzen in Ihrem Haus aus dem Fall QMF gezogen worden sind.

(Zuruf von der CDU)

Insofern ist der Verweis allein auf INES für mich nicht ausreichend. Es geht nicht nur um strafrechtliche Belange. Es geht auch darum, dass man Vorsorge trifft, dass sich derartige Dinge nicht wiederholen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal betonen, Kollege Jurk: Niemand hat Ihnen unterstellt, dass Sie etwas decken, was Sie früher als Oppositionspolitiker hier kritisiert haben. Ich habe nur von Ihnen, wir haben nur von Ihnen verlangt, dass Sie Konsequenzen ziehen und diese auch dem Landtag mitteilen.

Letzte Bemerkung, die ich machen möchte, Kollege Jurk: Das, was Sie heute ausgeführt haben, war ausführlich, wenngleich aus unserer Sicht möglicherweise nicht in allen Punkten vollständig. Sie haben aber genau das gemacht, was wir in unserer Aktuellen Debatte gefordert haben, nämlich das Parlament öffentlich zu informieren, wie der Sachstand ist. Das ist in Ordnung. Aber ich füge hinzu, dann hätten Sie sich auch die Beschimpfungen der PDS am Anfang Ihrer Rede sparen und Ihren Beitrag gleich in der Sachlichkeit halten können. Das wäre die bessere Diskussionskultur gewesen.