Protocol of the Session on June 22, 2005

(Beifall bei der PDS)

Ich rufe die NPDFraktion auf. Herr Paul, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Elbe stellt als ein weitgehend unveränderter Strom in seiner Gesamtheit ein sehr wertvolles Ökosystem in Mitteleuropa dar, das einen hohen Stellenwert bei der Schaffung eines funktionierenden ökologischen Verbundsystems einnimmt. Die Elbe stellt gleichzeitig einen bedeutenden Verkehrsweg dar, der bei einer vernünftigen Nutzung durchaus zur wirksamen Entlastung des Güterverkehrs auf den Straßen, zumindest teilweise, beiträgt. Unsere Fraktion schließt sich der Auffassung an, dass mit dem seit langem diskutierten Bau von Staustufen in Böhmen ein sehr tiefer Eingriff in das gesamte Ökosystem mit weitreichenden Folgen zu erwarten ist. Aus unserer Sicht stehen die Vorteile aus der Verbesserung der Schiffbarkeit der Elbe mittels Staustufen in keinem Verhältnis zu den zahlreichen negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die Auenwälder des Elbtales in ihrer Funktion als Lebensraum und vor allem als natürlicher Hochwasserretentionsraum lassen klar erkennen, dass diese Eingriffe mit dem Verlust von Arten und einer nicht unerheblich höheren Hochwassergefahr einhergehen. Nicht nur in Deutschland, sondern in sämtlichen Staaten werden erhebliche Mittel für den Natur- und Hochwasserschutz ausgegeben. Aus diesem Grunde ist die Wirtschaftlichkeit der geplanten Staustufen anzuzweifeln, da die entstehenden Vorteile durch verstärkte Hochwasserschäden

und den Verlust an Biodiversität komplett infrage gestellt werden.

Wir schließen uns dem Anliegen der FDP, stärker auf die tschechische Regierung gegen den Bau von Staustufen hinzuwirken, an. In diesem Zusammenhang fordern wir die Staatsregierung auf, in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung weiter Druck auf die Europäische Union auszuüben, um eine Fördermittelvergabe für den Bau von Staustufen in der Elbe zu verhindern.

Um eine vernünftige und umweltgerechte Nutzung der Elbe als Wasserstraße zu gewährleisten und die Binnenschifffahrt als ökologisch und ökonomisch sinnvolles Transportmittel zu erhalten, sollte verstärkt nach Möglichkeiten der besseren Nutzbarkeit der Elbe in den derzeit gegebenen Verhältnissen gesucht werden. Es ist schon angesprochen worden, dass Sachsen an den Häfen beteiligt ist. An dieser Stelle möchten wir die Staatsregierung bitten, über die Forschungsergebnisse und die Einsatzmöglichkeiten von flachgehenden Schubverbänden mit Schaufelantrieb als Alternative zu den herkömmlichen Schubverbänden auf der Elbe nachzudenken. Diese Schubverbände sollen sich durch höhere Effizienz und geringeren Tiefgang auszeichnen. Aus unserer Sicht könnte diese Technologie hilfreich sein, um die wirtschaftliche Nutzung der Elbe und die Belange des Naturschutzes in Einklang zu bringen.

Unsere Fraktion befürwortet die grenzübergreifende Zusammenarbeit aller Staaten im Einzugsgebiet bei der Verbesserung des Gewässerzustandes der Elbe. Die fristgerechte Umsetzung der Qualitätskriterien der Wasserrahmenrichtlinie kann bei einem grenzüberschreitenden Gewässer wie der Elbe nur durch gemeinsame, untereinander abgestimmte Maßnahmen und nicht durch Alleingänge in dem Fall erreicht werden. Wir schließen uns auch an dieser Stelle der Forderung nach einem gemeinsamen ökologisch orientierten Flusskonzept beider Staaten an.

Bezüglich der Forderung der Koalition nach einem Konzept zur weiteren Verringerung der Nitrateinträge von Landwirtschaftsflächen in die Elbe möchten wir die Staatsregierung bitten, das Parlament in geeigneter Form über die Herkunft der Nitratfracht in der Elbe und ihren Nebenflüssen, die derzeitige Tendenz der Belastung und eine Analyse des Handlungsbedarfs zu unterrichten.

In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Hinweis auf den Tagesordnungspunkt zur Förderung des ökologischen Landbaus am Freitag. Der ökologische Landbau erscheint uns als geeignetes Mittel zur Verringerung der Nitratauswaschungen auf Landwirtschaftsflächen in Elbnähe oder den Zuflüssen und sollte auch aus diesem Grunde weiter gefördert werden. Es ist nicht immer notwendig, mit personellem und finanziellem Aufwand für jedes Problem Konzepte zu erarbeiten, wenn die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten schon existieren. Es ist auch sinnvoller, Gespräche mit den Landwirten und Verbänden zu führen, anstatt mit Gesetzen und überzogenen Kontrollen den Berufsstand praktisch zu verunglimpfen.

Da die vorliegenden Anträge von Koalition und FDP beide zum Erhalt und zur weiteren Verbesserung des Ökosystems der Elbe beitragen, werden wir beiden Anträgen unsere Zustimmung geben. Das Gleiche gilt für

die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS-Fraktion. Wir werden also allen vorliegenden Anträgen und Änderungsanträgen unsere Zustimmung geben.

(Beifall bei der NPD)

Danke schön. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Lichdi, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalition ist in seinem Punkt 1 ein typischer Regierungsjubelantrag. Nun ist es Ihr gutes Recht, auf Erfolge hinzuweisen; und tatsächlich hat sich die Gewässergüte der Elbe seit der Wende massiv verbessert. Wir freuen uns mit Ihnen darüber. Ihren Antrag kann man nicht ablehnen, wir stimmen ihm zu. Wenn man aber Ihren Jubel über die Verbesserung der Gewässergüte und das Ziel einer Verminderung der Nitrateinträge in Punkt 2 liest, dann soll der Leser offenbar den Eindruck gewinnen, dass wir schon viel erreicht haben; und das Restproblem Nitrat erledigen wir demnächst, ansonsten gibt es aber keine weiteren Probleme. Dem ist natürlich nicht so.

Genauso wie es die Pflicht der Koalitionsfraktionen ist, die Regierung zu bejubeln, ist es unsere Pflicht als Opposition, auf Mängel, Versäumnisse und weitere Aufgaben hinzuweisen. Über diese Mängel wissen wir durchaus Bescheid. Sachsen hat im November 2004 den Landesbericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme wird dort beurteilt, ob die ökologischen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können, wo diese Zielerreichung unklar oder sogar unwahrscheinlich ist.

Die Zielerreichung wird dann als unwahrscheinlich beurteilt, wenn zu erwarten ist, dass die Umweltziele nach Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden, ohne dass spezielle Bewirtschaftungs- und Sanierungsmaßnahmen bis 2015 ergriffen werden. Das Ergebnis ist nicht zufrieden stellend. Im Ergebnis wird die Erreichung des Zieles eines guten ökologischen Zustandes an mehr als 55 % der Elbestrecke oder über 988 km hinweg als unwahrscheinlich eingeschätzt. Dies bedeutet, dass die Elbe trotz Verbesserung der Gewässergüte von einem guten ökologischen Zustand noch weit entfernt ist.

Der Bericht weist aus, dass es an der sächsischen Elbe 350 Querbauwerke gibt. Nun muss man dazu wissen, dass als Querbauwerk schon ein Bauwerk gilt, das eine Absturzhöhe von 30 cm und mehr hat. Das ist durchaus wenig. Aber auch diese Querbauwerke haben eine abflussregulierende Bedeutung und greifen damit in die ökologische Qualität der Elbe ein. Der Bericht schätzt daher ein, dass die Beeinträchtigung der Gewässerstruktur besonders durch die Nichtpassierbarkeit von Querbauwerken verursacht wird. Daher ist das Durchgängigkeitsprogramm ein richtiger Ansatz. Ich hoffe, Herr Staatsminister Tillich, dass Sie hierauf noch eingehen werden.

Die schlechte ökologische Qualität wird zudem durch Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen, so der

Bericht, bei den Schadstoffen Schwermetalle, hier Arsen, Cadmium und Zink, bei den PAK – ausgesprochen: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – oder bei PCB – Polychlorierte Biphenyle – verursacht. Es ist richtig, bei PCB und bei den PAK spielen tatsächlich Einträge aus Tschechien eine große Rolle. Wir erwarten, gehen aber auch davon aus, dass in Zukunft eine Reduzierung des Eintrages im Rahmen der Elbe-Ministerkonferenz und der Internationalen Elbekommission, an der Tschechien teilnimmt, stattfinden wird. Auch schon in diesem Hinblick kann ich mich den Ausführungen von Kollegen Scheel über die Begründung im FDPAntrag durchaus anschließen. Ich glaube, es ist richtig, unsere tschechischen Freunde darauf hinzuweisen, aber dabei vielleicht die Tonlage etwas zu bewahren.

Zum Punkt 2, Nitrateintrag. Im sächsischen Landesbericht zur Wasserrahmenrichtlinie ist nachzulesen, dass die Elbe jährlich die gewaltige Fracht von 46 Tonnen Nitrat aufweist. Die Koalition möchte zur Reduzierung ein Konzept zur weiteren Verminderung von Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft mit den elbeanliegenden Landwirten – es sind noch mehr – erarbeiten. Wir begrüßen diese Absicht, fragen uns aber dann wirklich, wie das aussehen soll. Hier würden wir uns konkrete Vorschläge wünschen. Frau Windisch, ich habe genau zugehört, Sie haben von geeigneten flächenbezogenen Maßnahmen gesprochen, haben auf die Umweltallianz hingewiesen. Etwas genauer, glaube ich, brauchen wir es an dieser Stelle schon. Im Übrigen haben Sie natürlich auf den Bereich des Straßenverkehrs, der weiterhin ein wesentlicher Emittent ist, gar nicht hingewiesen.

Nun zur Frage der Staustufen. Wir begrüßen, dass die Staatsregierung im Landesentwicklungsplan die Ablehnung von Staustufen in Sachsen planerisch festgeschrieben hat. Auch die Stellungnahme der Staatsregierung zum Koalitionsantrag und die öffentlichen Äußerungen von Ihnen, Herr Staatsminister, sind eindeutig. Wir bedanken uns dafür ausdrücklich. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Während sich der Umweltminister in der Öffentlichkeit medienwirksam für die Elbe einsetzt, investiert der Wirtschaftsminister in Häfen in Sachsen und Tschechien. Es wurde hier schon angesprochen.

(Zuruf des Staatsministers Stanislaw Tillich)

Ja, so ist es. Sie brauchen nicht zu lachen. Ich komme noch dazu, warum der Wirtschaftsminister verantwortlich ist. Der Finanzminister war auch dabei, Sie haben Recht.

Konkret geht es um die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH. Diese Firma betreibt unter anderem die Häfen in Dresden, Riesa und Torgau. Die Sächsische Binnenhäfen GmbH ist im 100-prozentigen Besitz des Freistaates. Das können Sie etwa im Beteiligungsbericht 2003 des Wirtschaftsministeriums Seite 131 ff. im Einzelnen nachlesen. Mitglied des Aufsichtsrates sind Dr. Böhme-Korn, mir bekannt als CDU-Stadtrat in Dresden, und Dr. Rohde vom Wirtschaftsministerium sowie Herr Reidner vom Finanzministerium. Auch in den lokalen Beiräten für die Häfen Dresden, Riesa und Torgau ist das Wirtschaftsministerium vertreten. Der Freistaat übt also die vollkommene gesellschaftsrechtliche Kontrolle aus. Diese Staatsfirma hat im Oktober 2002 über die tschechische Tochter

die Häfen Decˇin und Lovosicˇe gekauft. Geschäftsführer dieser Firma ist Herr Jirˇi Aster. Herr Aster, quasi ein mittelbarer Angestellter des Freistaates, fordert öffentlich nicht nur den Ausbau der Elbe mit Staustufen in Tschechien, sondern auch in Sachsen, in Deutschland. Herr Aster kann dort mit der jedem Unternehmen zugeschriebenen Kompetenz auftreten, unter anderem bei einer Tagung einer verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft, die Ende Juni in Magdeburg stattfindet und bei der er als Referent eingeladen ist. Ich bin gespannt, was er da zum Besten geben wird.

Es gibt im Übrigen auch einen Verein zur Förderung des Elbstromgebietes, der in einer Decˇiner Erklärung den „anforderungsgerechten Ausbau“, so wörtlich, von Tschechien bis Hamburg fordert. Leider gibt die Homepage dieses Vereins keine Unterstützer preis, und auf meine Mail von vor zwei Tagen hat dieser Verein bis heute nicht geantwortet, wer dort unterschrieben hat. Mich würde schon sehr interessieren, ob die sächsischen Binnenhäfen und die tschechische Firma dort als Unterstützer wiederzufinden sind.

Ich frage Sie wirklich, ob Sie es für eine glaubwürdige Politik halten, mit sächsischen Steuermitteln den Ausbau der Elbe in Tschechien und Sachsen zu fordern, zugleich aber den Ausbau öffentlich abzulehnen. Ich glaube, das ist keinesfalls so. Ich fordere Sie daher auf: Nehmen Sie Ihren gesellschaftsrechtlichen Einfluss in der Sächsischen Binnenhäfen GmbH wahr, um dort eine Änderung der Geschäftspolitik der Firmen einzuleiten, oder hören Sie auf, Herr Tillich, sich als Retter der Elbe aufzuspielen!

Und, Herr Jurk, ich richte die Erwartungen auch an Sie, auf eine Veränderung der Geschäftspolitik hinzuwirken.

Zu guter Letzt noch wenige Worte zum Antrag der FDP. Herr Zastrow hat es ja selber eingeführt – vielen Dank! –; die FDP macht also Politik nach Zeitungslage, schlägt die Zeitung auf, schnell wird ein Antrag hingeschrieben. Es ist ja alles wunderbar, nur, die ganzen Anträge, die Sie hier stellen – haben wir schon von mehreren Rednern gehört –, sind ja schon längst erfüllt, und der Punkt 3 – es möge darauf hingewirkt werden, ein ökologisch orientiertes Flusskonzept zu erarbeiten; entschuldigen Sie, Herr Zastrow –, ist genau Gegenstand der Wasserrahmenrichtlinie, seit 2000 EU-Recht, in Sachsen umgesetzt, durch den Landesbericht des Umweltministeriums vom November 2004 untersetzt, also, da kommen Sie wirklich etwas zu spät.

Ich will meiner Fraktion deswegen empfehlen, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen, sondern sich bei Ihrem Antrag zu enthalten. Dem Koalitionsantrag werden wir trotzdem zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Welcher der drei angesprochenen Minister möchte denn nun sprechen? – Herr Staatsminister Tillich, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach klar und deutlich positioniert, und ich möchte das heute auch von dieser Stelle aus nochmals tun: Wir wollen das natürliche Flussbett der Elbe erhalten und auf den weiteren Ausbau der Elbe auch zukünftig verzichten.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und ganz vereinzelt bei der PDS)

Dieses Ziel ist letztendlich nicht nur Bestandteil des Landesentwicklungsplanes, des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr, sondern auch unserer gemeinsam geschlossenen Koalitionsvereinbarung in der neuen Staatsregierung. Der Freistaat Sachsen und die Sächsische Staatsregierung vertreten diese Politik sowohl gegenüber den anderen Elbanliegerländern als auch gegenüber der Tschechischen Republik. Wir haben im Rahmen der Beteiligung bei einem Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit der Tschechischen Republik im Jahre 2001 unsere Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen eines Staustufenbaus auf sächsisches Territorium vorgetragen. Diese Haltung wurde bei zahlreichen Zusammenkünften auf verschiedenen Ebenen durch verschiedene Regierungsvertreter des Freistaates Sachsen immer wieder vertreten.

Wir sind im Übrigen der tschechischen Seite dankbar, dass sie uns in der Vergangenheit wie auch gegenwärtig an allen Überlegungen beteiligt. Ich will es an dieser Stelle ausdrücklich tun, damit kein falscher Eindruck aus dieser Debatte bei der Tschechischen Republik entsteht: Ich bin der tschechischen Seite für die gute und verlässliche partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Vergangenheit dankbar, und ich will hier meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sie dies auch zukünftig fortsetzen wird. Sicherlich ist diese gute Zusammenarbeit medial gelegentlich nicht so wiedergegeben worden, wie sie stattgefunden hat bzw. stattfindet.

Für das sächsische Gebiet gibt es klare und eindeutige Analysen der zuständigen Bundesbehörden: Staustufen auf der Elbe sind aus verkehrswirtschaftlicher Sicht nicht notwendig. Aus der Sicht des Umweltschutzes würden sie einen sehr großen Eingriff in die Flusslandschaft darstellen.

Notwendig ist aus unserer Sicht nur eine Instandhaltung und Instandsetzung der Wasserstraße Elbe. Damit können wir die ökonomischen und ökologischen Vorteile des Verkehrsträgers Binnenschifffahrt nutzen. Sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Schifffahrtsbedingungen auf der Elbe werden unter Beachtung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Funktionen durchgeführt. Sachsen ist bestrebt, den grenzüberschreitenden Gewässerschutz der Elbe voranzubringen. Der Freistaat arbeitet daher aktiv im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe mit; dabei setzt sich Sachsen besonders für die Erarbeitung eines ökologisch orientierten Flusskonzeptes ein.

Am 3. März 2005 waren wir sehr gern Gastgeber der 3. Internationalen Elbe-Ministerkonferenz. Die Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik, Polens und Österreichs gaben die ge

meinsam erarbeitete Ist-Zustandsanalyse gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Elbe zur Versendung an die Europäische Kommission frei. Sie verständigten sich darüber hinaus unter anderem auf die Aufstellung eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplanes bis 2009. – Herr Lichdi, das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, wenn Sie Frau Windisch gefragt haben, was wir zur Senkung des Nitratgehaltes bzw. der Nitrateinträge in die Elbe tun: Wir werden diesen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan aufstellen und natürlich wird auch in diesem Bewirtschaftungsplan das Nitrat und der Nitrateintrag seinen Niederschlag finden.

Die Umweltminister konnten feststellen, dass die Elbe, die bis 1990 um den traurigen Titel „Schmutzigster Fluss Mittel- und Osteuropas“ konkurrierte, eine grundlegende Verbesserung der Gewässergüte zeigt. In ihrem sächsischen Abschnitt wird die Elbe sogar erstmalig durchgehend in die Güteklasse II eingestuft und damit, glaube ich, für vergleichbare Flüsse dieser Ordnung und dieser wasserwirtschaftlichen Nutzung in die beste Güteklasse, die erreichbar ist – Güteklasse I sind im Prinzip naturbelassene Flüsse und Gebirge.

Gleichwohl sind weitere Anstrengungen notwendig, um die verbliebenen Belastungen weiter zu senken. Dazu zählt auch die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Bei den Nitrateinträgen konnten erhebliche Fortschritte verzeichnet werden. So sind die landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüsse gegenüber den achtziger Jahren erheblich gesunken und liegen in Sachsen um rund 20 % unter dem Mittel für Deutschland. Die Nitratbelastung landwirtschaftlich genutzter Böden zum Ende der Vegetationszeit, also Indikator für Stickstoffauswaschungen während der winterlichen Sickerperiode, liegt seit 1992 im Mittel um ein Drittel unter dem Niveau der Vorjahre. Mit einer gezielten Beratung zur freiwilligen Vereinbarung – das ist der Hinweis auf die Umweltallianz – sowie einer gezielten Förderung wird eine weitere Verminderung der Nitratbelastung angestrebt.

Meine Damen und Herren! Das Thema Elbestaustufen ist sehr komplex. Bei der Diskussion sollte jedem bewusst sein, dass es sich hier um ein Projekt in der Tschechischen Republik handelt, deren nationale Souveränität es auch für uns im Freistaat Sachsen zu achten gilt. Ich versichere Ihnen aber, dass ich mich – genauso wie mein Vorgänger, Kollege Flath – weiter konsequent für die Wahrung sächsischer Interessen einsetzen werde und dazu mit der Tschechischen Republik in Kontakt bin.

Jetzt zu den Fragen, die mir gestellt wurden. Herr Zastrow, Eigentümer der Häfen ist richtigerweise eine hundertprozentige Tochter als Anteilseignerin des Freistaates Sachsen. Kabinettsbeschlüsse im Freistaat Sachsen werden von allen Teilen der Staatsregierung gemeinsam beschlossen und mitgetragen. Davon gehe ich aus, dass sich die Anteilseigner, die ja nicht Bauherr der Staustufen sind, ihrerseits an die Kabinettsbeschlüsse a) halten und b) natürlich, wenn sie dazu gefragt werden, in der Form äußern.

Herr Scheel, dass Mecklenburg-Vorpommern durch mich mit vertreten worden ist, ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass scheinbar den Mecklenburg-Vor

pommern mittlerweile schon das Geld fehlt, um nach Dresden zu reisen, also blieb mir nichts anderes übrig.

(Leichte Heiterkeit bei der CDU und der NPD)

Was die NPD anbetrifft bzw. die Frage Wasserrahmenrichtlinie, die von Herrn Lichdi angesprochen worden ist, – –