Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir jetzt unterbrechen und die Beratung 11:30 Uhr fortsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt mir jeweils ein Wahlvorschlag der Fraktionen vor. Die CDUFraktion und die SPD-Fraktion schlagen gemeinsam für die Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen für die 4. Legislaturperiode Herrn Prof. Dr. Georg Milbradt vor.
Die Fraktion der NPD schlägt erneut für die Wahl des Ministerpräsidenten Herrn Uwe Leichsenring vor.
Meine Damen und Herren! Die Abstimmung entsprechend dem Wahlschein erfolgt mit der Fassung des Stimmscheines wie im ersten Wahlgang. Es hat also keine Veränderung durch einen Beschluss des Präsidiums gegeben, zu dessen Sitzung ich eingeladen hatte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Präsidiumssitzung beantragt, weil es aus unserer und offenbar nicht nur aus unserer Sicht Probleme mit dem verwendeten Stimmzettel im ersten Wahlgang gegeben hat. Wir haben im Präsidium kein Einvernehmen erzielen können, was einen neuen Stimmschein anbelangt.
Deshalb möchte ich hier für die PDS-Fraktion im Plenum offiziell den Antrag stellen, dass der Stimmschein so geändert wird, dass auf dem Stimmschein für Abgeordnete, die dies wollen, die Möglichkeit besteht, auch beide Kandidaten abzulehnen. Das heißt, es soll ein Feld geben, in dem ich Nein ankreuzen kann. Das ist auf dem bisherigen Stimmschein nicht vorgesehen, aber es muss jedem Abgeordneten ermöglicht werden, auch mit Nein zu votieren; ansonsten ist es gerade bei der Frage der einfachen Mehrheit, die jetzt notwendig ist, problematisch. Wir möchten, dass der Stimmschein geändert wird, und beantragen das hiermit formell.
Herr Präsident! Wir haben uns in der Präsidiumssitzung auf einen Stimmschein verständigt, der in Deutschland bei allen Wahlen in Parlamenten und Gremien üblich ist, also auch zur Wahl des Bundespräsidenten. Ich bitte ganz herzlich, dem Antrag, den wir gestellt haben, zu entsprechen und den Änderungsantrag der PDS abzulehnen.
Ich spreche noch einmal für den Antrag der PDS-Fraktion. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Stellungnahme des Plenardienstes die Berechtigung des Stimmscheines damit erläutert, dass der Stimmschein jetzt dem allgemeinen Wahlrecht nachempfunden sei, weil die Verfassung des Freistaates Sachsen keine ausdrückliche Regelung zur Problematik trifft, ob mit Ja oder Nein zu stimmen ist. Jeder von uns hier im Saal weiß: Wenn ich meine Stimme als Wählerin oder Wähler abgebe, steht auf dem Stimmschein nicht Enthaltung. Ich kann nur ankreuzen, dann ist es Ja, oder ich kreuze nicht an, dann ist es Nein. Hier habe ich jetzt im Prinzip eine Abstufung der Stimmen. Ich habe ein Ja, indem ich ankreuze, und habe das Votum der Enthaltung. Ich habe nicht das Votum, mit Nein zu stimmen. Insofern werden eben gerade nicht die allgemeinen Wahlgrundsätze bei der Wahl eingehalten und insofern ist es rechtlich hochbedenklich, dass – –
Herr Staatsminister, momentan schließt es die Verfassung definitiv aus. Momentan sind Sie aber noch nicht mal Staatsminister. Ich bedanke mich aber.
Wenn wenigstens klargestellt würde, dass denjenigen, die weder einen Kandidaten bei Ja noch bei Enthaltung ankreuzen, durch dieses Verhalten ihre Stimme als Nein gewertet wird, wenn diese Auslegung einfach nur festgestellt würde, damit ich die Möglichkeit habe, an der Wahl teilzunehmen, wäre das eine Brücke. Wenn ich aber mit Nein stimmen will, ich nicht formell korrekt an der Wahl teilnehmen kann, halte ich das nicht für zulässig.
Wir haben ausführliche Erläuterungen des Juristischen Dienstes gehört und gelesen, die uns in keiner Art und Weise überzeugen. Das, was mit parlamentarischen Ge
pflogenheiten beschrieben wird, schränkt die Gestaltungsmöglichkeit des Sächsischen Landtages und auch die Möglichkeit der Abgeordneten ein, ihrem Willen in der Wahl des Ministerpräsidenten Ausdruck zu verleihen.
Wir sind deshalb der Überzeugung, dass es für Abgeordnete auch wichtig sein kann, mit Nein zu stimmen. Das wäre schon bei einem Ministerpräsidentenkandidaten wichtig, wenn sein Programm nicht überzeugt. Das ist umso wichtiger in dieser Situation, da es einen Kandidaten der NPD gibt. Wir haben heute den 10. November und gestern einen Jahrestag begangen, der auch der Jahrestag der Judenprogrome war, die den Holocaust einleiteten. In dieser Situation muss es Abgeordneten des Landtages möglich sein, einen Ministerpräsidentenkandidaten der NPD nicht nur mit einer Enthaltung zu bedenken, sondern ihm ein klares und deutliches Nein zu geben.
Wir unterstützen deshalb diesen Antrag. Wenn ihm nicht stattgegeben wird, werden die Mitglieder unserer Fraktion wie in der ersten Wahl die Möglichkeit der Ungültigmachung nutzen und ihr ablehnendes Votum zum Ausdruck bringen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion unterstützt ebenfalls den Antrag, einen Stimmzettel im zweiten Wahlgang zu verwenden, der den Abgeordneten die Möglichkeit gibt, auch mit Nein abzustimmen. Die Begründung, warum eine solche Möglichkeit nicht geschaffen werden soll, überzeugt uns nicht. Es ist nur damit begründet worden, dass die Möglichkeit, nur mit Ja oder Nein zu stimmen, auf Personenwahlzetteln nicht klar erkennen lässt, welche Stimme der Wähler hier abgeben möchte. Das ist insofern richtig, als die Alternative nur Ja oder Nein lautet, wenn Personen gewählt werden. Das ist hier überhaupt nicht der Fall. Hier geht es darum, dass nur die Möglichkeit besteht, dass nur Enthaltung oder eine positive Stimme für einen der Kandidaten gegeben werden kann. Es gibt aber, wie die Diskussion zeigt – wie auch der erste Wahlgang gezeigt hat –, eine große Anzahl der Mitglieder dieses Hauses, die keinen der vorgeschlagenen Kandidaten zu wählen wünscht. Dieser Wunsch sollte auch auf dem Stimmzettel eingeräumt werden. So einfach ist das. Noch etwas: Es ist keine Frage von historischer Bedeutung, Herr Gerstenberg, es ist ganz einfach eine Frage der parlamentarischen Arbeit und wie wir den Willen der Abgeordneten am besten sichtbar werden lassen oder wie nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal feststellen, dass dieser Stimmschein, so wie er uns vorliegt, die übliche Praxis ist, insbesondere bei der Wahl des Bundespräsidenten und auch bei Wahlen im Deutschen Bundestag.
Meine Damen und Herren! Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion, dem Stimmschein, den wir im ersten Wahlgang benutzt haben, ein weiteres Merkmal hinzuzufügen, nämlich mit Nein stimmen zu können. Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag mit der Mehrheit des Plenums abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Vorschlag des Präsidiums abstimmen, nach dem gleichen Verfahren auch den zweiten Wahlgang durchführen zu lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Vorschlag zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Artikel 60 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen bestimmt, dass in einem weiteren Wahlgang gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Mir liegt dazu ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU vor, dass erneut Herr Ministerpräsident Milbradt kandidiert.
Meine Damen und Herren! Ich berufe jetzt wieder eine Wahlkommission, die auch schon die erste Wahl geleitet hat. Gibt es dazu Übereinstimmung? – Das ist der Fall. Ich bitte nun, dass die Wahlkommission ihre Tätigkeit aufnimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um ein wenig Geduld, bis die Auszählung erfolgt ist. Ich denke, in fünf bis sieben Minuten können wir unsere Beratung fortsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen das Ergebnis des zweiten Wahlganges bekannt geben. An dem Wahlgang haben sich 122 Abgeordnete beteiligt. Ungültig waren 37 Stimmscheine. Neun Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Für den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Herrn Prof. Dr. Milbradt, haben sich 62 Abgeordnete entschieden.
Für Herrn Uwe Leichsenring stimmten 14 Abgeordnete. Damit ist Herr Prof. Dr. Milbradt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen gewählt. Ich frage Sie, Herr Prof. Dr. Milbradt, ob Sie die Wahl annehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Wahl an. Vor uns stehen schwierige Jahre. Ich bitte das Hohe Haus, mit der neuen Regierung kollegial zusammenzuarbeiten. – Herzlichen Dank.