Protocol of the Session on April 22, 2005

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD – Zuruf von der CDU: Ans Mikrofon!)

Wir geben sehr wohl zu, dass die Regelungsdichte innerhalb der EU unterschiedlich bezüglich der Dienstleistungen ist. Sie ist nicht nur innerhalb der EU unterschiedlich. Sie ist auch zwischen den Branchen unterschiedlich. Das ist nun einmal so. Ich glaube, dieser Tatsache ist im vorliegenden Richtlinienentwurf der EU nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Wir müssen hier schon einmal schauen, in welcher Branche wir längere oder kürzere Übergangsfristen benötigen, und diese Änderungen im vorliegenden Entwurf vornehmen.

(Stefan Brangs, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Morlok, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Nachdem Sie vorhin immer so dazwischengeblökt haben, sehe ich das einfach nicht ein.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP – Angelika Pfeiffer, CDU: Herr Lehrer, die anderen tun mir weh! – Robert Clemen, CDU: Ein freundlicher Mensch!)

Ich bin ein freundlicher Mensch. Wenn man mir zuhört und mit mir vernünftig diskutiert, bin ich auch gern dazu bereit, aber nicht auf dem Niveau, das hier vorher geboten wurde.

Wir sehen sehr wohl ein, dass deutsche Dienstleister im Ausland nach wie vor benachteiligt sind, weil die Regelungen in Deutschland liberaler sind als im Ausland.

Herr Petzold hat bereits darauf hingewiesen. Deswegen unterstützen wir Sie auch als Regierungsfraktion hinsichtlich des ersten Punktes Ihres Antrages, weil wir den für sachlich gerechtfertigt halten. Wir unterstützen Sie auch im sechsten Punkt Ihres Antrages. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Regelungsdichte in verschiedenen Ländern unterschiedlich ist. Das sind zwei sachlich gerechtfertigte Punkte, denen wir gern zustimmen werden. Ich war geneigt, mehreren Punkten zuzustimmen, als ich die Interpretation von Herrn Petzold zu diesem Antrag gehört habe. Nur als dann die SPD-Interpretation hinzukam und ich zur Kenntnis nehmen musste, wie viel Unterschiedliches man hinter dem gleichen Antrag verstehen kann, konnten wir deshalb leider Ihren anderen Punkten nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Hermenau für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Es ist schon einigermaßen erstaunlich, Herr Kosel, dass Sie monieren, dass wir Freitagnachmittag zu später Stunde das Thema diskutieren. Wir hätten das auch einmal vormittags diskutieren können, das wüsste auch der inzwischen abwesende Herr Schowtka. Wir hätten nämlich damals im Februar die Lissabon-Strategie diskutiert, doch da waren sich alle zu fein dazu, weil sie nicht wussten, worum es ging. Jetzt reden Sie über konkrete Auswirkungen der LissabonStrategie. Die Frage der Dienstleistungsrichtlinie ist ein Teil der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Wir hätten es also im Februar schon diskutieren können und nicht erst heute Nachmittag. Aber, wie gesagt, damals war das Interesse noch nicht so groß.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist offensichtlich dafür geplant gewesen, weitere Hemmnisse im freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abzubauen. Das ist das Ziel. Aber so, wie sich die Debattenlage inzwischen gestaltet, ist klar geworden, dass es unwahrscheinlich ist, dass über diese Dienstleistungsrichtlinie in der vorliegenden Form überhaupt abgestimmt wird. Weder im Europäischen Parlament noch im EU-Mitgliedsrat sehe ich Mehrheiten für diese Art und Form der vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie.

Die Bundesregierung ist bereits vor Wochen aktiv geworden. Inzwischen flankieren auch die Länder, so wie heute auch Sachsen, diese Aktivitäten. Das ist spät, aber trotzdem richtig. Deswegen werden wir dem Koalitionsantrag übrigens auch zustimmen. Er entspricht in allen sechs Punkten den Fragen, die wir bereits vor Wochen im Parteirat, im Bundesvorstand der GRÜNEN, beschlossen haben.

Was ich noch anmerken möchte – da sollte man in die Substanz hineingehen –, ist die Frage: Wie muss man denn begründen, dass man dem vorliegenden Entwurf eigentlich skeptisch gegenübertritt? Seit 1996 gilt rechtskräftig die Entsenderichtlinie in Europa. Es ist wichtig, dass das Arbeitsortprinzip damals festgelegt worden ist und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen des Ortes, wo die Dienstleistung erbracht wird, auch gelten. Natürlich darf man nicht zulassen, dass das auf dem Weg von hintenherum durch das Herkunftslandsprinzip durchlöchert wird. Das ist wichtig, sonst gibt es Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit in der Europäischen Union. Davon können, Herr Morlok, die Unternehmer nichts halten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Dienstleistungsrichtlinie ist so, wie sie jetzt im Entwurf von der Europäischen Kommission vorliegt, ganz umfangreich in ihren Anwendungsbereichen. Sie ist aber trotzdem völlig unklar und schlecht definiert. Es werden viele Branchen miteinander vermischt. Es ist nicht ganz klar, welche Bereiche der Daseinsvorsorge theoretisch zur Privatisierung dann offen wären und welche nicht. Es gibt keine Möglichkeit, sektoral oder regional auszudifferenzieren – ein großes Manko des vorliegenden Entwurfes –, denn er wird im Prinzip den Realitäten in der Europäischen Union damit nicht gerecht.

Die Standards der Herkunftsländer sind einfach zu unterschiedlich. Das erkennen Sie sofort, wenn Sie in die Bereiche der Pflege, der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung sehen. Deswegen muss ich mich schon sehr wundern, dass Sie, Herr Morlok, diesen Standpunkt so vorgetragen haben. Das war etwas wirtschaftstheoretisch, was ich von Ihnen gehört habe. Aber wenn die Anbieter aus dem Herkunftsland nicht einmal eine beglaubigte Übersetzung und Genehmigung bei den hiesigen Behörden vorlegen müssen, sondern die Dokumente weder im Original noch in beglaubigter Übersetzung abliefern können, kann man doch nicht blind genehmigen; denn die Behörden hier werden nicht in der Lage sein, in Portugiesisch, Italienisch, Spanisch oder wie auch immer nachzuvollziehen, ob das Dienstleistungsangebot koscher ist.

Ich finde es schon merkwürdig, was Sie hier vorgetragen haben. Das war ein wissenschaftstheoretischer Vortrag; denn es ist schwierig, dieses „waves to the bottom“, diesen Lauf nach unten, diese Abwärtsspirale zu verhindern, wenn die hiesigen Behörden keine Möglichkeit haben, die Standards zu kontrollieren, auf die es ankommt. Sie können nicht voraussetzen, dass jeder Beamte 14, 15 oder 16 Sprachen beherrscht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Außerdem werden die deutschen Unternehmer mit diesem jetzt vorliegenden Entwurf der Richtlinie eigentlich sogar diskriminiert. Es ist gar nicht so, dass die deutschen Unternehmer davon viel zu erwarten hätten, denn die hohen Standards, die in Deutschland gelten, sowohl beim Arbeitsrecht als auch beim Umweltrecht, werden ja dann wieder mitgenommen. Es ist ein Problem, wenn sie versuchen, sich auf anderen Märkten außer den deutschen mit diesen hohen Standards zu bewerben. Sie würden dann doppelt diskriminiert – einmal, weil sie woanders gar nicht auf den Markt kämen, und zum anderen, weil ihnen hier sozusagen ihr Markt wegbräche, wenn diese mit niedrigeren Standards hier auftreten. Ich finde, das war wirtschaftstheoretisch wirklich ziemlich daneben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Besteht weiterhin Gesprächsbedarf seitens der Fraktionen? – Herr Abg. Leichsenring, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann sagen, woher der CDU-Antrag kommt. Er ist ziemlich wortgleich mit dem der Bundestagsfraktion der CDU. Davon ist er abgeschrieben, so habe ich ihn auch gesehen und heute noch einmal nachgeschaut. Die CDU ist ja ziemlich fit im Abschreiben. Wir freuen uns trotzdem, dass das heute auf der Tagesordnung steht. Aber den Herrn von der SPD möchte ich einmal fragen.

(Stefan Brangs, SPD: Fragen Sie!)

Es tut mir Leid, Sie sind mir noch nicht sonderlich im Parlament aufgefallen, deswegen ist mir Ihr Name nicht

geläufig, ich muss da noch einmal im Buch nachschlagen.

Wir haben lediglich den Antrag gestellt, dass die Staatsregierung uns informieren soll – hören Sie wenigstens zu! –; die Staatsregierung soll uns informieren und sie soll prüfen. Nicht mehr und nicht weniger haben wir hier gefordert. Wo Sie nun wieder Ihre Ausländerfeindlichkeit herholen, müssen Sie mir einmal erklären. Aber Ihr Berater hat es Ihnen ja so gesagt. Sie müssen ständig den Bezug zu irgendetwas herstellen, um sich zu rechtfertigen. Bitte schön, tun Sie es auch!

Herr Kosel, es ist ja nicht so, dass sich die NPD erst seit September mit Politik beschäftigt. Wir haben das natürlich im Wahlkampf sehr plakativ ausgedrückt. Da mögen Sie natürlich davon abgesprungen sein, das ist uns ziemlich egal. „Grenze dicht für Lohndrücker!“, haben wir gesagt. Das ist doch nichts anderes als der Ausdruck dessen, dass wir gegen diese Dienstleistungsrichtlinie so, wie sie vorlag, sind. Wir haben es ja etwas kritisch formuliert, zugegeben. Im Wahlkampf geht das nicht anders. Auf einem Plakat kann man keine Parteiprogramme abdrucken. Auf alle Fälle ist es doch das gewesen, worüber sich heute hier anscheinend alle einig sind.

Wer die „Sächsische Zeitung“ von heute liest, da steht im Wirtschaftsteil Seite 1: „Ich befürchte, dass durch die Richtlinie kein gesunder, fairer Wettbewerb zwischen den Dienstleistern gestaltet wird, sondern ein ungesunder Wettbewerb zwischen den Sozialsystemen“. Das sagt die Europaabgeordnete Evelin Gebhardt von der SPD. Wenn Sie wollen, dann habe ich hier noch Meinungsbekundungen von so ziemlich allen, die in Sachsen etwas politisch zu sagen haben. Da könnte ich die CSU/CDU vorlesen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ja, das ist die Bundestagsfraktion von CSU/CDU, die sich auch zum Thema Dienstleistungsrichtlinie geäußert hat. Herr Markow, PDS, Europaabgeordneter, hat sich geäußert und genauso auch Frau Dr. Sigrid SkarpelisSperk, die ich das letzte Mal schon zitiert habe, als es um Lissabon ging.

Ich denke, bei dem Prozess sind wir uns ziemlich einig. Deswegen verstehe ich auch die Aufregung mancher Leute hier nicht, die mehr als gekünstelt herüberkommt. Auf alle Fälle ist es doch so, dass das Problem die Menschen in Sachsen umtreibt. Die Menschen haben doch keine Angst vor der Verlockung, dass sie in Polen oder Tschechien Dienstleistungen erbringen dürfen. Das ist doch nicht der Grund, sondern der Grund für die Furcht ist doch, dass der einheimische Dienstleistungsmarkt zerschlagen werden könnte.

Ich wohne ja nun noch grenznäher als vielleicht manch anderer von Ihnen, in Königstein. Ich habe auch eine Zweigstelle meiner Firma in Bad Schandau. Reden Sie mit den Dachdeckern und den Klempnern dort – denen geht doch, auf Deutsch gesagt, der Arsch auf Grundeis, was hier noch passieren kann, wenn die tschechischen Nachbarn mitbekommen, was sie für Möglichkeiten haben, wenn sie sich die fünf oder zehn Kilometer Richtung Sachsen bewegen. Da hängen Existenzen dran! Das

sollten wir ernst nehmen. Deswegen sollten Sie prüfen, ob Sie bei jedem, was Sie tun, Ausländerfeindlichkeit oder sonst etwas wittern. Hier sind Existenzen betroffen. Viele von Ihnen haben auch eine Firma. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so spurlos an Ihnen vorübergeht.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle noch einmal die Frage, ob vonseiten der Fraktionen Redebedarf besteht. – Bitte, Herr Abg. Morlok, vom Außenmikrofon.

Ich mache es ganz kurz. Ich hatte ja schon darauf hingewiesen, dass ich ursprünglich der Auffassung war, dass man dem Antrag der Regierungsfraktionen weitgehend zustimmen kann, insbesondere hinsichtlich des Punktes 3, in dem es um die Kontrolle der Standards geht. Solange wir uns darauf verständigen, dass es um die Kontrolle der Standards aus dem Herkunftsland geht, haben wir auch kein Problem damit zuzustimmen; das ist ja nicht das Thema.

Aber ich habe Herrn Petzold ausdrücklich gefragt, wie man den Punkt interpretieren soll, und nach den Äußerungen seitens der SPD sehe ich da ein bisschen ein Problem. Wenn es nämlich darum geht, dass wir unsere Standards wieder kontrollieren, dann kann ich das nicht mehr mittragen. Solange wir uns darauf verständigen, dass klargestellt wird, es geht um die Kontrolle – um die deutsche Kontrolle der Standards aus dem Herkunftsland –, gibt es mit uns kein Problem.

Möchte noch jemand reagieren? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie sprechen möchte. – Jawohl, Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, in der Kürze der Zeit die vielschichtigen Fragen der antragstellenden Fraktionen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie kurz zu umreißen. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn das, was gerade von der FDP-Fraktion gefordert wurde – nämlich die allgemeine Aufmerksamkeit –, hergestellt würde, auch von der FDP. Abgesehen von den Stellungnahmen der Wirtschaft und der Positionierung der Länder im Bundesrat, war es lange Zeit doch ziemlich still um den im Februar 2004 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Umso spektakulärer war dann ein Jahr später die Reaktion auf die Berichterstattung der Medien zu Vorkommnissen in deutschen Schlachthöfen.

Leider kam es – nicht zuletzt aufgrund der Vielschichtigkeit des Problems – zu schwerwiegenden Missverständnissen in der öffentlichen Diskussion. Die noch nicht in Kraft getretene EU-Dienstleistungsrichtlinie hatte nun wirklich nichts mit den Problemen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu tun.

Aber das Ganze hat ja auch eine positive Seite. Der Öffentlichkeit wurde das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie nahe gebracht und eine offensive, auch politische Debatte ausgelöst. All die Diskussionen, die in erster Linie um das Herkunftslandsprinzip als einem Kernpunkt der Richtlinie geführt wurden, mündeten schließlich in der Forderung des Frühjahrsgipfels der Staatsund Regierungschefs in Brüssel, die EU-Dienstleistungsrichtlinie grundlegend zu überarbeiten.

Ziel der Überarbeitung soll es sein, dass die Richtlinie sicherstellt, dass in allen Mitgliedsstaaten sozial angemessene Löhne für die erbrachten Dienstleistungen gezahlt werden. Gleichzeitig sollen die Kontrollen effizient gesichert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! EU-Kommissar Barroso signalisierte, dass er beabsichtige, der Aufforderung des Gipfels nachzukommen. Allerdings wird die Kommission vorerst abwarten, welche Änderungswünsche das Europäische Parlament dem Rat vorschlagen wird. Das Abstimmungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sieht vor, dass für den Fall, dass der Rat nicht alle Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments übernimmt, er seine Position unterbreitet und es eine 2. Lesung geben wird. Für den Fall, dass sich Rat und Europäisches Parlament über Änderungen einig werden, muss die Kommission ihren Vorschlag abändern.

Derzeit steht zudem noch der für März 2005 angekündigte Gesamtbericht der Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Frau Gebhardt, aus. Seit kurzem liegt zumindest der Entwurf eines ersten Teilberichtes vor. Dieser enthält insgesamt 19 umfassende Änderungsanträge, unter anderem zu den Artikeln 2 und 16, das sind Anwendungsbereich und Herkunftslandsprinzip. Soweit ich weiß, wurde dieser erste Bericht am vergangenen Dienstag dem Ausschuss Binnenmarkt vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Punkte detailliert eingehen zu wollen, enthält der Bericht zum Beispiel die Forderung, unter anderem Gesundheits- und soziale Dienstleistungen, Bildungs- und kulturelle Dienstleistungen, audiovisuelle Dienstleistungen sowie Gewinnspiele aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen.

Darüber hinaus sind umfangreiche Änderungen und Klarstellungen hinsichtlich des Herkunftslandsprinzips ersichtlich. Es sollen all die Fälle der Dienstleistungserbringung klar benannt werden, für die das so genannte Ziellandprinzip gilt, so dass umständliche Ausnahmeregelungen entfallen können. Nicht zuletzt thematisiert der Berichtsentwurf von Frau Gebhardt für bestimmte Bereiche Mindeststandards der Harmonisierung. Der Gesamtbericht ist von Frau Gebhardt für Mai oder Juni dieses Jahres angekündigt.

Ob die Abstimmung darüber im Fachausschuss vor oder nach der Sommerpause stattfinden wird, ist noch nicht absehbar. Im Plenum wird ausgehend vom derzeitigen Verhandlungsstand wohl frühestens im September entschieden. Erst dann ist der Rat gefordert, der dann, sollte die Zeitschiene wie dargestellt laufen, im Herbst seine Meinung bilden müsste. – So weit zum aktuellen Verfahrensstand.