Die relevanten Informationen und der Austausch darüber ist jedoch nicht allein Aufgabe der Polizei. Sie muss auch von den Eltern und Schulen selbst geleistet werden. Zu überlegen ist zudem, wie insbesondere Gleichaltrige, die Ankündigungen von Taten häufig zuerst erfahren, ermutigt werden können, sich Erwachsenen mitzuteilen.
Hierfür existieren nützliche Empfehlungen zum Vorgehen im Verdachtsfall, wie sie zum Beispiel von der amerikanischen „Safe School Initiative“ veröffentlicht wurden. In Hessen gibt es darauf beruhend eine Handreichung „Handeln in Krisensituationen“, die Hinweise für die Abklärung eines Verdachtsfalles gibt. Auch in Sachsen existiert eine Reihe von Projekten, wie mit Aggressionen und Gewalt im Schulalltag umzugehen ist. Sie sind in der Handreichung „Aggressionen und Gewalt im Schulalltag“ des Kultusministeriums beschrieben.
Wir müssen darüber hinaus aber die Aus- und Weiterbildung der LehrerInnen im Umgang mit Gewalt verbessern, und wir benötigen örtliche Netzwerke zwischen Kindern, Jugendlichen, LehrerInnen, Eltern, Sozialarbeitern und anderen gesellschaftlichen Kräften, um die Prävention zu verbessern.
Mir ist wichtig festzustellen, dass ein Aspekt im Umgang mit Gewalt der Umgang mit Männlichkeit, mit Männlichkeitsritualen und dem Verhältnis zum eigenen und zum anderen Geschlecht ist. In den meisten Schulen ist der einzige Mann oft der Hausmeister. Das ist eine ganz schwierige Situation für Kinder, für Jungen, aber auch für Mädchen, die keine Orientierung an männlichen Rollenbildern haben. Die Balance, sich als Junge oder Mädchen zu bestimmen, wird dadurch bedeutend schwieriger. Deshalb glaube ich, dass mehr Männer in der frühen Bildung auch ein Bestandteil einer erfolgreichen Antiprävention waren. Diese Betrachtung habe ich im FDPAntrag vermisst, aber wir haben das ja als GRÜNE auch schon erfolgreich beantragt.
Dabei ist klar – deshalb finde ich diesen Punkt in dem FDP-Antrag besonders wichtig –, dass wir die Lehrer mit der Lösung der genannten Probleme nicht allein lassen dürfen. Wir brauchen an jeder Schule, nicht nur an sogenannten Brennpunktschulen, Schulsozialarbeiter, und wir brauchen ein Netz von Schulpsychologen, das es uns gestattet, beim Auftreten von Problemen sofort zu intervenieren und nicht erst ein halbes Jahr Wartezeit in Kauf zu nehmen.
Meine Fraktion hat zu diesem Themenkreis in den Haushaltsverhandlungen immer wieder die entsprechenden Anträge gestellt. Der Koalition hat es gefallen, diese Anträge immer wieder abzulehnen, und sie hat es auch nicht geschafft, das im Schulgesetz verankerte Recht auf Schulsozialarbeiter im Berufsvorbereitungsjahr durchzusetzen.
Der Antrag der FDP-Fraktion, schulische Maßnahmen zur Gewaltprävention zu beschließen, orientiert sich am ersten Forschungsbericht „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ des Bundesministeriums des Innern und des Kriminologischen Institutes Niedersachsen e. V. (KFN) von 2009. Der Forschungsbericht liefert keine sachsenspezifischen Aussagen. Als regionale Cluster sind Nord-, Süd-, Ost- und Westdeutschland angeführt.
Eine von der FDP-Fraktion erbetene Darstellung über die Entwicklung von Gewalt an sächsischen Schulen in den letzten fünf Jahren kann seitens des sächsischen Kultusministeriums nicht erbracht werden. Schulische Gewalt ist kein separates Erhebungskriterium. Die Statistik des sächsischen Innenministeriums über erfasste Straftaten an Schulen bildet den Grad an schulischer Gewalt auch nicht umfassend ab, da „nur“ die Gewaltkonflikte erfasst sind, die zur Anzeige gebracht wurden. Laut Forschungsbericht steigt die Bereitschaft der Menschen, Anzeige zu erstatten. Das ist zu begrüßen, denn Gewalt ist kein Kavaliersdelikt.
Nur müssen wir vorsichtig sein mit schnellen Schlussfolgerungen. Die gestiegene Zahl der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse muss nicht zwangsläufig mit einem steigenden Maß an schulischer Gewalt einhergehen. Seitens der Schulleitungen wird keine Zunahme von schulischer Gewalt signalisiert, jedoch haben sich die Erscheinungsformen erweitert, insbesondere durch die Nutzung neuer Medien.
Sächsische Schulen nehmen bereits jetzt zahlreiche Unterstützungsangebote wahr, die in Zusammenarbeit mit den Präventionssachbearbeitern der Polizeireviere, den Mitarbeitern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und von freien Trägern genutzt werden können. Gewaltprävention ist ein fester Bestandteil der schulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit. Besonders relevant ist der im
Rahmen der externen Schulevaluation in Sachsen erfasste Qualitätsbereich „Schulkultur“ mit seinen Qualitätsmerkmalen „Werte und Normen der Schule“, „Schulklima“ und „individuelle Förderung“.
In den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur bieten Schulen Hilfe bei der Gewaltprävention und -intervention. Dazu zählen Berater für Demokratiepädagogik, Berat er für Training es sozialen Lernens/Lebenskompetenzprogramme, Pädagogische Supervisoren, Prozessmoderatoren, Regionalbegleiter für Schulmediation und Schulpsychologen.
Der Freistaat Sachsen verfügt über ein flächendeckend ausgebautes Beratungsnetz. Beratungslehrer sind an ihrer Schule die ersten Ansprechpartner zu pädagogischpsychologischen Fragen und Themen der Gewalt. Sie arbeiten eng mit Schulpsychologen zusammen. Auch die Interessen von Eltern- und Schülervertretungen finden dabei Berücksichtigung. Eltern- und Schülervertretungen bringen ihre Beiträge und Sichtweisen zum Thema zusätzlich im Rahmen der Schulprogrammarbeit ein. Die Schulkonferenz, in der sie vertreten sind, fasst hierzu entsprechende Beschlüsse.
In der AG „Schulische Prävention“ des Landespräventionsrates arbeitet das Kultusministerium in Kooperation mit dem Landeskriminalamt am Konzept „Prävention im Team“. Dieses Konzept systematisiert schulische Präventionsthemen, darunter fällt auch die schulische Gewaltprävention. Bisherige Konzepte, Projekte und Erfahrungen fließen hier mit ein. Wie die Schulen diese Angebote pädagogisch nutzen, steht in deren Eigenverantwortung.
Schule hat einen klaren Auftrag, junge Menschen nach freiheitlich-demokratischen Werten zu verantwortungsvollem Verhalten zu erziehen. Es bedarf also keines separaten Beschlusses durch den Sächsischen Landtag zur Gewaltprävention in der Schule.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des überbordenden Waffenbesitzes in Sachsen wäre es sinnvoll gewesen, sich über dieses Thema hier auszutauschen. Aber da ich denke, dass die Aufmerksamkeit nicht so groß ist, gebe ich meine Rede zu Protokoll und hoffe, dass wir an anderer Stelle in geeigneter Weise über das Thema diskutieren können.
Herr Präsident! Wir teilen diese pauschale Meinung der GRÜNEN nicht, geben aber dennoch unsere Rede zu Protokoll. Wir werden gegen den Antrag stimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich etwas zu Protokoll geben könnte, würde ich das jetzt tun. Da ich aber weiß, dass die Zeit fortgeschritten ist und wir uns im Grunde genommen einig sind, erkläre ich für meine Fraktion, dass wir uns dem Gesamtanliegen nicht verschließen.
Zu diesem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten. Wir finden ihn vom Prinzip her gut. Den Rest meiner Rede gebe ich nicht zu Protokoll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Verschärfung des Waffengesetzes auf Bundesebene sowieso beschlossene Sache ist, ist der Antrag der GRÜNEN eigentlich überflüssig. Er ist trotzdem eingebracht worden. Ich hätte ihn auch gern besprochen und ein wenig kritisiert, aber ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Herr Herbst spricht für die FDP. – Er gibt ebenfalls zu Protokoll. – Und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Sie haben ungefähr noch zwei Stunden Redezeit.
Herr Präsident, das würde ausreichen, um die Rede zu halten. Sie ist recht umfangreich. Ich bitte trotzdem darum, dass Sie die Rede entgegennehmen.
Wir stimmen jetzt über die Drucksache 4/15424, einen Antrag der Fraktion der GRÜNEN, ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen – bei den Zustimmungen kann man das nicht so sagen – ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Auch wenn wir zu fortgeschrittener Zeit nun debattieren, möchte ich versuchen, mit Ihnen eine sehr ernsthafte Debatte über die Gefährdung durch Waffenbesitz in Sachsen zu führen. Anlass für unseren Antrag sind natürlich die erschreckenden Ereignisse in Winnenden, und wir können von Glück reden, dass wir in Sachsen bisher keinen derartigen Fall hatten.
Ich meine, dass wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen müssen. Das sind wir den Eltern der Opfer von Winnenden schuldig – und wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen schuldig, die sich mit den Kindern an Schulen sorgen und auch darüber sorgen, wie viele Waffen in Sachsen vorhanden sind und jederzeit genutzt werden können.
Wir sollten nicht vergessen, dass Schusswaffen generell eine hohe Gefährlichkeit innewohnt und dass Schusswaffen – das möchte ich gleich zu Anfang herausstellen – Gegenstände sind, die zum Töten von Menschen entwickelt, produziert und leider auch angewandt werden.
Mir ist klar, dass dies bei den sächsischen Schützinnen und Schützen nicht im Vordergrund steht, aber wir sollten dies einfach als Tatsache im Hinterkopf behalten und uns immer wieder in Erinnerung rufen.
Klar ist, dass Waffenbeschränkungen kein Allheilmittel gegen Amokläufe sind. Klar ist aber auch, dass eine hohe Zahl von Toten bei Amokläufen durch Schusswaffen entsteht. Die Beschränkung von Waffen stellt daher einen Baustein in der Prävention dar, nicht nur in der Prävention von Amokläufen. Sie alle wissen, wie schlimm Raubüberfälle mit Schusswaffen ausgehen können. Sie alle wissen auch, wie problematisch Diebstähle von Waffen sind. Auch bei häuslicher Gewalt sind teilweise Schusswaffen im Spiel.
Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg sterben in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters. Die Studie zeigt, dass eine große Verbreitung von Schusswaffen in Privathaushalten die Wahrscheinlichkeit von Suiziden und Tötungsdelikten, insbesondere mit mehreren Opfern, erhöht.
Unsere Vorschläge zur Beschränkung des Waffenbesitzes sind nicht aus der Luft gegriffen. Das LKA NordrheinWestfalen hat in einem Forschungsüberblick zu Amoktaten 2007 die Zugangskontrolle zu Waffen als Präventionsmaßnahme zur Verminderung von Risikofaktoren genannt. Auch die Kriminologin Britta Bannenberg nennt
Auch die Praxis sieht dies ähnlich: Konrad Freiberg, Vorsitzender der GdP, erklärt im Interview vor zwei Tagen – also nach Bekanntwerden der Beschlüsse der Koalition auf Bundesebene –, dass er sich wünschen würde, „dass man insgesamt in unserer Gesellschaft eine Diskussion führt, wie viele Waffen jemand haben muss“, der Schießsport ausübt. Und auch die Debatte über „großkalibrige Waffen“ müsse geführt werden.
Der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, wird noch deutlicher. Er hält die Hauptrisiken durch die Maßnahmen, die vom Bundeskabinett beschlossen wurden, für nicht ausgeschaltet und spricht sich für ein Verbot großkalibriger Waffen, die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition und ein Verbot des IPSC-Schießens, also des gefechtsähnlichen Schießens, bei welchem man schnell in sehr kurzer Zeit sehr treffsicher sein muss, aus.