Protocol of the Session on May 15, 2009

Frau Präsidentin! Ich habe ebenfalls gebeten, meine Frage schriftlich beantwortet zu bekommen.

Frau Abg. Bonk; Frage Nr. 10.

Mir geht es um Kulturveranstaltungen im Industriegelände.

Meine Frage an die Staatsregierung: Ist es zutreffend, dass die Staatsregierung oder ihr nachgeordnete Einrichtungen Grundstücksankäufe im Dresdner Industriegelände vornehmen bzw. hat sie oder ihr nachgeordnete Einrichtungen Bau- oder andere Vorhaben in dem Gebiet, und wenn ja welche?

Wer antwortet für die Staatsregierung? – Herr Minister Unland.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht zutreffend, dass die Staatsregierung oder ihr nachgeordnete Einrichtungen Grundstücksankäufe im Dresdner Industriegelände vornehmen.

Ebenso werden in diesem Gebiet keine Baumaßnahmen in Regie der Staatsregierung durchgeführt. Lediglich im Rahmen der Behördenunterbringung ist die Staatsregierung im Industriegelände aktiv.

Dazu sind für das Staatsschauspiel Dresden Probebühnen in der Königsbrücker Straße 96 angemietet. Diese Anmietung wurde im Zuge des Intendantenwechsels und in diesem Zusammenhang geplanter Umbaumaßnahmen im Großen Haus und im Kleinen Haus auf insgesamt drei Probebühnen erweitert.

Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2014. Die angemieteten Flächen belaufen sich auf circa 1 400 Quadratmeter.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ich bedanke mich erst einmal. – Zu den Nachfragen: Ich möchte wissen, ob

darüber hinaus zurzeit aktuelle Veränderungen behördlicher Unterbringung stattfinden, zum Beispiel über die Unterbringung des Staatsschauspiels hinaus, bzw. in welchem Umfang Behörden des Freistaates in dem Gebiet jetzt schon ansässig sind.

Zweitens. In welchem Umfang finden Kooperationen mit der Verwaltung und der Stadt Dresden statt?

Das muss ich prüfen. Ich werde das schriftlich nachreichen.

Darf ich fragen, wie lange es dauern wird, das zu bekommen?

Herr Minister.

Nächste Woche.

Da freue ich mich. – Danke schön.

Die Frage Nr. 17 von Frau Hermann kann bitte schriftlich beantwortet werden.

Die Frage Nr. 11 stellt Herr Kosel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Theaterfusion in der Oberlausitz.

Die Pläne zur Fusion der Theater Görlitz, Zittau und Bautzen sind in der Oberlausitz sehr umstritten. Die beiden Kreistage sollen demnächst eine Entscheidung herbeiführen.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Haltung bezieht die Staatsregierung zu den Fusionsplänen, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Theaterlandschaft in Sachsen?

2. Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung sowohl aus Sachsen als auch aus anderen Bundesländern über Auswirkungen von Theaterfusionen vor?

Frau Ministerin Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kosel, die Staatsregierung hat die bisher aus der Presseberichterstattung bekannt gewordenen Fusionspläne der Theaterlandschaft in der Oberlausitz zur Kenntnis genommen. Zudem wurde ich in einem Gespräch von Herrn Landrat Lange in seiner Funktion als Kulturkonventvorsitzender im April dieses Jahres über die beabsichtigten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

Bei den anstehenden Strukturentscheidungen handelt es sich jedoch um Beschlüsse, die die Rechtsträger der Theatereinrichtungen und deren Gremien im Rahmen

ihrer Zuständigkeit als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fassen. Der Freistaat kann entsprechende Diskussionen, Beschlüsse und Entscheidungen über Strukturveränderungen moderieren und begleiten, eine inhaltliche Einflussnahme entzieht sich jedoch den Möglichkeiten des Landes. Gleichwohl begrüßt die Staatsregierung ausdrücklich die Bemühungen der kulturpolitisch Verantwortlichen vor Ort, durch strukturelle Maßnahmen ein qualitativ gutes und angemessenes Theater- und Orchesterangebot langfristig zu sichern.

Das SMWK hat zur Unterstützung der anstehenden Strukturmaßnahmen wie bereits bei anderen Einrichtungen in der Vergangenheit auch hier finanzielle Unterstützung des Landes aus den Mitteln des Kulturraumgesetzes, die Strukturmittel, in Aussicht gestellt.

Das auf Anregung der Staatsregierung von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Auftrag gegebene Gutachten zu den Theatern und Orchestern im Freistaat Sachsen hat den notwendigen Handlungsbedarf aufgezeigt. Sofern von den Trägern der kommunalen Theater- und Orchesterstruktur keine Veränderungen umgesetzt werden, ist das bisherige Theaterangebot aufgrund der absehbaren tariflichen Entwicklung der Personalausgaben und der potenziellen Einnahmensituation der öffentlichen Haushalte nach diesem Gutachten langfristig nicht aufrechtzuerhalten. Das Gutachten hat daher konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt. Die gilt es von den Trägern vor Ort zu prüfen und umzusetzen. Dabei sind natürlich auch alternative Lösungen abzuwägen.

Konkrete Erfahrungen aus eigenen Fusionen liegen der Staatsregierung nicht vor. Konkrete Untersuchungen aus anderen Bundesländern sind der Staatsregierung ebenfalls nicht bekannt. Erkenntnisse können lediglich aus verschiedenen Gutachten und Berichten gewonnen werden. Die Auswirkungen von Fusionen hängen immer und zweifelsohne von ihrer konkreten Ausgestaltung ab, über die aber allein die Träger zu entscheiden haben. Fusionen können inhaltlich in einer großen Bandbreite von verschiedenen strukturellen Änderungen und Anpassungen angelegt sein.

Die Strukturentscheidungen können dabei von einem gleichberechtigten Zusammengehen gleicher Standorte in einer Gesellschaft – vergleichbar einer Holding – an beiden Theaterstandorten geprägt sein. Dazu gehört vor allen Dingen auch das Vorhalten von Produktionskapazitäten an beiden Fusionsstandorten.

Ein ebenfalls mögliches Fusionieren kann darin bestehen, dass ein Standort die Aufgabe des anderen Standortes weitestgehend mit übernimmt und sich die Identitätsstiftung der übernommenen Einrichtung lediglich auf die Weiterführung des Namens beschränkt. Die Produktionskapazitäten werden dabei auch an einem Standort zusammengefasst. Der oder die weiteren Standorte werden dann vom Produktionsstandort mit bespielt. Erfahrungen dazu liegen jedoch in Sachsen selbst nicht vor.

Gegenwärtig wird von den Trägern der Gesellschaft in den Städten Plauen und Zwickau ein Strukturkonzept

erarbeitet – das ist die einzige Fusionserfahrung, die wir haben –, um das Theater Plauen-Zwickau gGmbH auch in Zukunft erhalten zu können.

Der Erfolg ist weniger im Vergleich des Zustandes vor der Strukturveränderung mit dem erreichten Zustand nachher zu ermitteln, vielmehr muss gefragt werden, wie der Zustand wäre, wenn es keine Strukturveränderung gäbe. Er sollte sich also daran messen, ob es nach der Strukturanpassung ein angemessenes und qualitativ gutes Theater- und Orchesterangebot gibt.

Noch einmal: Jeder Kulturraum ist vollständig frei in der Entscheidung zum Umgang mit seinen Kultureinrichtungen, also auch mit den Theatern und Orchestern. Die Verantwortung für ein qualitätsvolles Kulturangebot kann auf unterschiedliche Weise wahrgenommen werden. Strukturelle Maßnahmen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die auskömmliche finanzielle Ausstattung zur Sicherung der kulturellen Qualität.

Noch Nachfragen? – Bitte.

Frau Staatsministerin, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich bin aber doch über einen Punkt, das kann ich nicht verhehlen, etwas erstaunt, und zwar weil Sie wiederholt darauf hingewiesen haben, es gäbe keine Erfahrungen mit Theaterfusionen im Freistaat und dann nur in einem Satz – korrekterweise – auf Plauen und Zwickau zurückkommen. Plauen und Zwickau wurden der Öffentlichkeit zunächst als ein – fast möchte man sagen – mustergültiges Projekt verkauft. Jetzt wird es intern oder vor Ort fast – mit Verlaub gesagt – als Debakel gehandhabt. Können Sie vielleicht doch etwas mehr zu Ihrem Kenntnisstand mitteilen, was die aktuellen Ergebnisse der Fusion Plauen–Zwickau betrifft?

Ich kann dazu momentan nicht mehr mitteilen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Probleme, die es im Bereich des Theaters Plauen–Zwickau gibt, nicht mit der Fusion zusammenhängen, sondern mit der Aufstellung der gesamten Gesellschaft und auch der nachhaltigen Aufstellung für die nächsten Jahre. Insofern muss man noch abwarten, bis der Bericht aus der Gesellschaft vorliegt.

Vielen Dank.

Bitte.

Herr Lichdi, bitte die Frage Nr. 18.

Frau Präsidentin! In meiner Frage geht es um notwendige Straßenreinigungen bedingt durch Schadstoffe aus dem Produktionsprozess der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch (Kreis Nordsachsen).

In der Kleinen Anfrage Drucksache 4/15241 „Umweltbelastungen durch die Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch V“ vom 5. Mai 2009 informierte die Staatsregierung, dass das Landratsamt Nordsachsen die Gemeinde Neukyhna aufgefordert hat, die Straßen vom und zum Gelände der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH mindestens zwei Mal pro Woche zu reinigen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Warum wird die Gemeinde Neukyhna und nicht der Verursacher der Staubbelastungen, die Firma S.D.R. Biotec, zur Straßenreinigung verpflichtet?

2. Wer übernimmt die Entsorgungskosten des toxischen Staubes? Ich bitte um Angabe des Entsorgungsortes.

Herr Minister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Lichdi, Ihre Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage, Drucksache 4/15241, genannten öffentlichen Straßen gehören nicht zum Anlagenumfang der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH. Die Unterhaltungslast und damit die Verantwortung der Straßenreinigung liegt hier bei der Gemeinde Neukyhna. Unabhängig davon wird gemäß einer Vereinbarung der Gemeinde mit der S.D.R Biotec Verfahrenstechnik GmbH die Reinigung der Straße mit deren firmeneigenen Reinigungsfahrzeugen durchgeführt.