Ich rufe Artikel 4, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, auf. – Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, aber Gegenstimmen. Artikel 4 ist mehrheitlich beschlossen. Damit ist die 2. Beratung beendet.
Meine Damen und Herren! Es gab in der 2. Beratung keine beschlossenen Änderungsanträge oder Änderungen. Damit treten wir in die 3. Lesung ein. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle demzufolge den Gesetzentwurf „Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.
Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen. Somit ist das Gesetz beschlossen. Damit beenden wir diesen Tagesordnungspunkt.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach die Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes lag ein gewisser Änderungsbedarf zugrunde. Er sollte die Arbeits- und Lebensbedingungen unserer sächsischen Beamten verbessern. Ich meine, dem ist er von Anfang an gerecht geworden. Unter anderem sollte der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind um 50 Euro erhöht werden. Wir wollen doch mehr Kinder in Sachsen, nicht nur bei Beamtinnen und Beamten, sondern auch an vielen, vielen anderen Stellen!
Da freut sich die Sozialministerin. – Es gab einen gewissen Korrekturbedarf im Bereich der Beamtenbesoldung. Es ging um die Ruhestandsfähigkeit von Leistungsbezügen.
Hier vorn schmunzelt schon ein Hochschullehrer, unser Finanzminister. – Es hat uns viele Jahre beschäftigt und ging um die Regelung über die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen, um die Wahrung versorgungsrechtlicher Besitzstände und vieles mehr. Wir wollten auch den Begriff der Hauptberuflichkeit definieren. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, inmitten dieses geruhsamen parlamentarischen Betriebes gab es gewisse Veränderungen. Während des parlamentarischen Verfahrens zum Gesetzentwurf einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder auf einen neuen Tarifabschluss, der unsere Angestellten betraf. Die vereinbarte Tarifänderung sollte zum 01.03.2009 in Kraft treten. Nun lag es an den Koalitionsfraktionen, über eine entsprechende Anpassung der Besoldung der Beamten zu beraten.
Die meisten unserer Beamtinnen und Beamten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind unsere sächsischen Polizisten. Das sind über 12 000 Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag – ich sage es einmal volkstümlich – ihre Knochen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat hinhalten, die sich mit ganzer Kraft einsetzen und – das wissen wir aus der Zeitung – oftmals in Auseinandersetzungen bei der Durchsetzung dieser Anliegen mit allen möglichen Chaoten und Kriminellen sind.
Deshalb lag uns daran, dass wir zeitnah und frühzeitig eine entsprechende Anpassung der Besoldung der Beamten erreichen.
Das ist mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir auch umgehend im Finanzausschuss eingebracht und beschlossen haben, möglich geworden. So werden den Beamten zum 01.03.2009 Zuschläge von 40 Euro gewährt. Es wird eine entsprechende Steigerung von 3 % in diesem Jahr und um weitere 1,2 % im Jahr 2010 vorgenommen. Wir wissen auch aus dem eingeleiteten Anhörungsverfahren, dass diese nicht nur zeitnahe, sondern zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Beamten von allen mit aller größter Zustimmung begleitet worden ist. So etwas haben wir eigentlich selten erlebt. Wir haben viel Lob erhalten. Ich denke, das ist auch gestern bei dem Parlamentarischen Abend des Beamtenbundes wieder deutlich geworden.
Wir haben – das ist auch ein Grundsatz von uns – Angestellte und Beamte in dieser Frage gleich behandelt. Es ist eigentlich nicht das von vielleicht diesem oder jenem Befürchtete gekommen, das Gehaltsniveau zwischen dem öffentlichen Dienst und den Beamten klaffe auseinander. Es ist vielleicht auch ein gewisser Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage – das kann man als Argument bringen. Aber vor allen Dingen haben wir Angestellte und Beamte gleich und gerecht behandelt.
Ich will nicht verschweigen, dass das Geld kostet. Die Mehrkosten für den Freistaat Sachsen belaufen sich im Jahre 2009 auf circa 80 Millionen und im Jahre 2010 auf circa 120 Millionen Euro. Das fällt gerade uns Finanzpolitikern und Haushältern nicht leicht, aber unsere Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen sind uns dieses Geld wert. Sie verdienen unsere Anerkennung.
Ich danke Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir jetzt zügig über diesen Gesetzentwurf abstimmen können. Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Zügig abstimmen: Ja; aber es ist nett, dass auch wir noch sprechen dürfen.
„Mehr Geld für Beamte“ ist eine gemeinsame Presseerklärung der Koalitionsfraktionen von vor zwei Wochen überschrieben, in welcher die eben bereits erwähnte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten auf die Beamten im Freistaat mit glühenden Worten selbst gefeiert wird. Herr Kollege Rößler, Sie haben das eben noch einmal wiederholt.
Auch uns sind die sächsischen Beamtinnen und Beamten lieb und teuer. Auch wir haben zu dieser Besoldungserklärung eine glasklare Position, nämlich Zustimmung. Wir werden den Gesetzesteil, in dem es um die Besoldungserhöhung geht, demnach das mit Ihrem Änderungsantrag nachträglich Hereingekommene, eindeutig befürworten. Natürlich sollen die Beamtinnen und Beamten in den Genuss der ihnen zustehenden Erhöhung kommen; denn es ist seit Jahr und Tag ein guter Brauch, sich am Tarifergebnis der Angestellten zu orientieren und dieses, wenn dem nichts ganz Wesentliches entgegensteht, auch zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen.
Wir sehen, dass dem trotz Wirtschaft- und Finanzkrise – und anders als die GRÜNEN –nichts Wesentliches entgegensteht. Deshalb ist es für DIE LINKE nicht nur geboten, sondern auch gerecht, dass die rund 30 000 sächsischen Beamtinnen und Beamten rückwirkend ab dem 1. März 2009 in den Genuss eines Besoldungszuschlages von 3 % plus Einmalzahlung von 40 Euro kommen und es ab dem 1. März 2010 eine weitere Erhöhung um 1,2 % gibt
Eine Abdifferenzierung verschiedener Besoldungsstufen, wie es in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen wird, also die Besoldungsstufe nur bis A 11 gelten zu lassen, lehnen wir aus prinzipiellen politischen Gründen ab.
Wir orientieren uns am Tarifergebnis und an nichts anderem. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die höheren Besoldungsstufen ja ohnehin bereits ein Sonderopfer tragen, da die Westangleichung der Besoldungsstufen ab A 10 bekanntlich erst ab 1. Januar 2010 im Unterschied zu allen anderen Besoldungsstufen vorgesehen ist. Es gibt also keinen rationalen Grund, diese höheren Besoldungsstufen doppelt zu bestrafen.
Im Übrigen ist die Besoldungserhöhung als maßvoll zu bezeichnen, denn sie liegt im Bereich oder sogar unterhalb der Inflationsrate. Es gibt für die Linken nicht den geringsten Grund, Polizisten, Finanzbeamte, Justizangehörige, Schulleiter und Hochschulprofessoren – um nur einige zu nennen – schlechter zu behandeln als die übrigen 60 000 oder 65 000 Angestellten des Freistaates. Deshalb werden wir dem neu eingefügten Artikel 1a des Gesetzes – er enthält die Übernahme des Tarifergebnisses – ausdrücklich zustimmen. Vorsorglich bitte ich darum, dass auch der Artikel 3, der ja das sofortige Inkraftsetzen dieser Besoldungserhöhung vorsieht, abschnittsweise abzustimmen ist, damit keine Konfusionen entstehen;
Nun ist es so, dass es in diesem Gesetzentwurf um weit mehr als nur die Besoldungserhöhung geht, die aus unserer Sicht kein freundliches Maiengeschenk der Staatsregierung, sondern eine Bringpflicht ist, die dem Alimentationsprinzip folgt, also einem verfassungsrechtlichen Grundsatz. Wenn die Besoldungserhöhung hier beschlossen wird, ist es nicht mehr und nicht weniger, als dass schlicht das Grundgesetz und die Verfassung eingehalten werden. Ein besonderes Lob muss man dafür der Staatsregierung nicht zollen und schon gar nicht den Koalitionsfraktionen.
Die FDP-Fraktion sieht das alles ganz anders. Sie hat dazu eine konträre Meinung. Das steht ihr frei. Sie ruft den Beamtinnen und Beamten zu, sie sollen sich doch lieber über Sicherheit und Unkündbarkeit ihres Arbeitsplatzes freuen und davon satt werden. Ich nenne eine solche kalte Position einfach nur zynisch.
Verständlicherweise stellt das Thema „Besoldungserhöhung“ den zentralen Punkt des Gesetzes dar, aber es geht um vieles mehr. Im Grunde genommen ist dieses Besoldungsgesetz ein ziemlich kompliziertes Strukturgesetz. Es wird nämlich hier der Versuch unternommen, die neuen gesetzgeberischen Freiheiten, die auf das Land seit der Föderalismusreform I, also seit rund zwei Jahren, übergegangen sind, durch sächsische kreative Gesetzgebung auszufüllen.
Ich habe schon bei dem 5. Besoldungsgesetz dazu gesprochen. Auch bei dem 6. Besoldungsgesetz vermisst DIE LINKE irgendwelche kreativen Ausfüllungen oder Anwendungen dieser neuen gesetzgeberischen Freiräume in Bezug auf Besoldung und Versorgung. Schlicht und einfach werden nur einige wesentliche Urteile aus höchstrichterlicher Rechtsprechung übernommen, weil man ohnehin nicht darum herumkommt. Aber eine grundlegende Dienstrechtsreform, die ja vollmundig im Koalitionsvertrag versprochen worden ist, findet eben gerade nicht statt. Völlig zu Recht kritisieren die angehörten Gewerkschaften und Verbände, dass diese große Dienstrechtsreform in dieser Legislatur offensichtlich ausbleibt, der Koalitionsvertrag also gebrochen wird und die Dienstrechtsreform, die wirklich wichtig wäre, auf den SanktNimmerleins-Tag vertagt ist. Das ist ein hausgemachter Wettbewerbsnachteil für Sachsen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern sieht man diesen Negativeffekt bereits heute deutlich, und ich sage Ihnen voraus, andere Berufsgruppen werden folgen.
Ein kleines Detail kann ich Ihnen aber nicht vorenthalten. Es geht um den Familienzuschlag für kinderreiche Beamtinnen und Beamte. Bereits beim 5. Änderungsgesetz im Oktober 2007 hat sich DIE LINKE dafür eingesetzt, dass endlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin vom 24. November 1998, umgesetzt wird: dass nämlich kinderreichen Beamten mit drei und
mehr Kindern ein erhöhter Familienzuschlag gezahlt wird. Das ist damals ignorant abgelehnt worden und die entsprechenden Beamtenfamilien mussten sich dieses ihnen zustehende Recht individuell erst vor Gericht einklagen.
Diese sozialpolitische Ignoranz der Staatsregierung ist jetzt wenigstens beseitigt, ein kleiner Teilerfolg, den auch wir uns etwas an die Fahne heften. Aber es ist bei Weitem nicht ausreichend.
Eine Gesamtschau des Gesetzes zeigt eindeutig, dass hier viel zu kleine Karos gestrickt worden sind. Deshalb wird eine Stimmenthaltung meiner Fraktion angemessen sein. Dass wir zu der Besoldungserhöhung eine glasklare positive Position haben, habe ich hinreichend erläutert. Deshalb werden auch die Beamtinnen und Beamten verstehen, wenn wir uns in dieser differenzierten Weise an der Abstimmung beteiligen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein bewährter Grundsatz, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Leider ist dieser Grundsatz in der Vergangenheit nicht immer durchgängig eingehalten worden. Wir erinnern uns: Da wurden auch schon einmal der Beamtenschaft unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung sogenannte Sonderopfer abverlangt.
Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, mag man sie nun reformbedürftig finden oder nicht, bringen es aber zwangsläufig mit sich, dass die Beamtinnen und Beamten eben nicht in Gehaltsverhandlungen mit ihrem Dienstherrn treten dürfen, geschweige denn in einen Arbeitskampf, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Angesichts dieser Voraussetzungen haben es sich Gesetzgeber in der Vergangenheit zu oft zu einfach gemacht und erlagen der Versuchung, den Beamtinnen und Beamten die ihnen zustehende Teilhabe an der Einkommensentwicklung zu verweigern. Ein Gesetzgeber, der so handelt, wird aus Sicht der SPD-Fraktion seiner Verantwortung nicht gerecht.
Die Beamtinnen und Beamten dürfen nicht als Sparschweine missbraucht werden. Sie haben ein Recht darauf, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzunehmen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten, sondern genauso für die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen. Deshalb haben wir auch unverzüglich nach Beendigung der Tarifverhandlungen erklärt – zuerst die SPDFraktion und danach die CDU-Fraktion gleichermaßen –, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifer
gebnisses auf den Bereich der Beamtenschaft ohne Alternative ist. Es ist in der Tat das erste Mal, quasi historisch, dass das Tarifergebnis nicht nur wirkungsgleich, sondern auch zeitgleich auf die Besoldung übertragen wird. Das ist Ausdruck der Verantwortung, von der ich gesprochen habe. Dieser Verantwortung stellen wir uns innerhalb der Koalition.
Dass wir mit diesem Anliegen völlig richtig lagen, zeigen die auf unseren Änderungsantrag eingegangenen Stellungnahmen der Betroffenen, deren einheitliche Zustimmung uns in unserem Ansinnen bestätigt.
Gerade in der Phase, in der es gilt, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stabilisieren, um eine deflationäre Spirale nach unten zu verhindern, will vor allem die FDP – ihre Wortbeiträge und ihr Abstimmungsverhalten in den Ausschussberatungen zeigen dies –, dass sich der öffentliche Dienst an die Spitze setzt und ein verheerendes Signal für Lohndruck und Lohndumping setzt. Diesem Ansinnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, erteilen wir eine ganz klare Absage.