Nur wenige von ihnen bringen zu Beginn ihrer Inhaftierung die Voraussetzungen mit, um sich sofort im offenen Vollzug zu bewähren.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Auch ich halte den offenen Vollzug für eine sinnvolle Einrichtung, die zugunsten einer gelungenen Resozialisierung möglichst ausgeschöpft werden muss; aber es wäre kontraproduktiv, junge Gefangene in den offenen Vollzug zu verlegen, wenn sie dessen Anforderungen nicht gewachsen sind.
Das nahezu unvermeidlich folgende Versagen würde sich nachteiliger auf ihre Resozialisierung auswirken als eine zunächst im geschlossenen Vollzug erfolgende Erstunterbringung.
Meine Damen und Herren, ich habe erwähnt, dass unser Jugendstrafvollzugsgesetz in § 13 Abs. 3 als Grundlage für eine Fortentwicklung des Jugendstrafvollzuges den sogenannten Vollzug in freien Formen als alternative Unterbringungsform zum offenen und zum geschlossenen Vollzug verankert hat. Der Gesetzentwurf der Linken möchte diese Regelung umfangreich ergänzen; vorgesehen sind Regelungen zu den möglichen Trägern einer solchen Einrichtung, das Erfordernis eines Antrages, Regelbeispiele für die Eignung von Gefangenen, Belehrungs- und Zustimmungserfordernisse usw.
Natürlich ist es schön, dass sich die Linksfraktion intensiv Gedanken über die Gestaltung des Vollzuges in freien Formen macht; aber die hier vorgesehene Regelungsdichte für die dynamische Entwicklung des Vollzugs in freien – so heißt er eben: in freien – Formen ist wenig hilfreich. § 13 Abs. 3 unseres Gesetzes trifft die entscheidende Aussage, dass der Vollzug der Jugendstrafe bei Eignung des Gefangenen auch in freien Formen durchgeführt werden kann. Dies ist trotz aller gegenteiligen Behauptungen gesetzestechnisch und auch verfassungsrechtlich ausreichend. Die erforderliche konkretisierende Ausgestaltung wird im Wege einer Verwaltungsvorschrift erfolgen. – Frau Abg. Dombois, ich habe Ihre Hinweise verstanden; wir werden sie aufnehmen und wir werden auch im zuständigen Ausschuss über die Verwaltungsvorschrift reden.
Der Sächsische Landtag hat sich 2007 für ein zukunftsgerichtetes, aber eben auch ein schlankes Gesetz entschieden; das sollte auch jetzt noch gelten.
Abschließend: Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes sollen die Gefangenen an der Erreichung des Vollzugszieles mitwirken. Der Gesetzentwurf will diese Obliegenheit, diese Pflicht gegen sich selbst, in ein bloßes Recht auf Mitwirkung umwandeln. Das erscheint mir nun bei Weitem zu unverbindlich. Nach den langjährigen Erfahrungen der Vollzugspraxis sind Jugendstrafgefangene in der Regel mit einem bloßen Angebot nicht mehr zu erreichen. Zur Erinnerung: Sie treffen im Jugendstrafvollzug in der Regel auf Jugendliche, an denen jeder auf Freiwilligkeit ruhende Erziehungsversuch bisher gescheitert ist. Nur ein Zusammenspiel von Mitwirkungsobliegenheit der Gefangenen einerseits und Motivations- und Kommunikationspflicht der Bediensteten andererseits schafft daher eine Atmosphäre, in der sich die jungen Gefangenen den notwendigen Änderungen nicht entziehen können.
Damit ist die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf beendet. Ich frage den Berichterstatter des Ausschusses, ob er vor der Einzelberatung noch einmal das Wort ergreifen möchte. Herr Schiemann, möchten Sie das Wort ergreifen?
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. – Es gibt keinen Widerspruch dagegen.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Förderung der Resozialisierung junger Gefangener beim Vollzug von Jugendstrafen in Sachsen (Sächsisches Resozialisierungsgesetz), Drucksache 4/12661, ein Gesetzentwurf der Linksfraktion. Wir stimmen ab über diesen Gesetzentwurf, zunächst über die Überschrift. Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist die Überschrift nicht bestätigt.
Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes. Wer stimmt zu? – Die Gegenstim
men, bitte! – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie zuvor; Artikel 1 ist nicht bestätigt.
Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Landesjugendhilfegesetzes. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Stimmverhalten; Artikel 2 ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe Artikel 3 auf, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Analoges Abstimmungsverhalten; Artikel 3 ist mehrheitlich nicht bestätigt.
Damit sind sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt worden und wir führen keine weitere Beratung und Abstimmung mehr durch. Damit ist die 2. Lesung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Die Linksfraktion präsentiert immer wieder Gesetzentwürfe, mit denen sie angeblich mehr Offenheit, Liberalität, Bürgerengagement – und was es noch alles an progressiv klingenden Veränderungen gibt – herbeiführen will. Damit haben kritische Beobachter zwei ernste Probleme:
Erstens ist diese Linkspartei.PDS die unmittelbare Nachfolgepartei der SED. Diese betrieb in der DDR zum Beispiel einen Strafvollzug, der an Ungerechtigkeit, Willkür und Brutalität seinesgleichen suchte und Strafgefangene, nicht zuletzt politische Gefangene, systematisch ihrer Menschenwürde beraubte.
Ich empfinde es, ehrlich gesagt, als Zumutung, mir anhören zu müssen, wie heute hier im Sächsischen Landtag ausgerechnet ein Staatsanwalt dieses verbrecherischen Unterdrückungssystems über die vermeintliche Notwendigkeit eines offeneren und liberaleren Jugendstrafvollzuges referiert.
Uns Nationaldemokraten wird ständig das Dritte Reich vorgehalten. Dabei war zu dieser Zeit zum Beispiel kein einziger Abgeordneter unserer Landtagsfraktion überhaupt geboren. In der Linksfraktion sitzen aber Spitzel und Staatsanwälte, die am SED-Unrecht persönlich aktiv teilnahmen, und heute wollen sie uns über die Vorzüge eines offenen Strafvollzuges belehren. – Ist das nicht ein bisschen heftig? Und vor allem: Trägt es zur Glaubwürdigkeit dieses Hauses und des Bündnisses der vermeintlichen Demokraten bei, zu dem ja heute noch die ExBlock-CDU gehört? Vergessen Sie das nicht, meine Damen und Herren Christdemokraten!
Das zweite Problem, das ich mit Liberalisierungsvorschlägen der Linksfraktion.PDS für den Jugendstrafvollzug habe, ist die Tatsache, dass ausgerechnet diese sogenannte Linke auffällig extrem bemüht ist, genau jene Zustände in unserem Land herbeizuführen, die die Ju
gendkriminalität anschwellen und somit einen liberalen, resozialisierenden Strafvollzug immer schwieriger werden lassen.
So äußerte sich zum Beispiel die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Caren Lay, von dieser Stelle aus wie folgt – ich zitiere –: „Kommen wir zum Thema Zuwanderung. Sachsen muss ein zuwanderungsfreundliches Land werden, und das muss man dann auch ausstrahlen. Wenn das Image von Sachsen sogar im Ausland davon bestimmt wird, dass Ausländer hier nicht sicher über die Straßen laufen können und die Nazis hier auch noch im Landtag sind, dann schreckt das nicht nur Westdeutsche ab, sondern auch Inder, Mexikaner, Afrikaner, Araber und all die Menschen, die wir hier herzlich willkommen heißen sollten. (...) Sachsen ist historisch ein Einwanderungsland, meine Damen und Herren, und das soll es auch wieder werden!“
Abgesehen von den wüsten, unsachlichen, verlogenen Unterstellungen gegen die nationale Opposition, ist die Kernaussage von Frau Lay, dass wir mehr Einwanderung von Indern, Mexikanern, Afrikanern und Arabern brauchen.
Danke schön für diese Offenheit, Frau Lay! Immerhin, damit machen Sie es uns leicht, Ihre Tiraden über einen besseren Jugendstrafvollzug zu durchschauen. Reicht es Ihnen nicht, dass wir wegen der Zuwanderung PISAWerte haben, für die wir uns schämen müssten? Nicht in Sachsen natürlich, weil hier noch nicht so viele Ausländer leben. Aber in den westlichen Großstädten, besonders in den dort vorhandenen Ausländerghettos, wie BerlinWedding, Hamburger Schanzenviertel usw., wo wir Schulklassen haben, in denen die deutschen Kinder längst zur Minderheit geworden sind und ein geordneter Schulbetrieb kaum noch möglich ist.
Das ist der richtige Nährboden für Jugendkriminalität, und das wissen Sie auch genau, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Sie wissen sicher auch, dass die Jugendkriminalität unter sogenannten Migranten mehr als doppelt so hoch ist wie bei deutschen Jugendlichen und dass dies zurzeit eskaliert.
Und genau diese Entwicklung wollen Sie nach eigenem Bekunden auch in Sachsen stärker vorantreiben, während Sie gleichzeitig eine Unschuldsmiene aufsetzen, mit Ihren
sozialpädagogischen Konzepten Humanismus und Rechtsstaat mimen und den Menschen Sand in die Augen streuen.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches Spielbankengesetz – SächsSpielbG)
Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Scheel, ob er dazu noch einmal sprechen möchte. – Das ist auch nicht der Fall. Somit schlage ich Ihnen wieder vor, dass wir entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, beraten und abstimmen. – Da es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.
Aufgerufen ist das Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen, Drucksache 4/12791, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 4/15364, und des dazugehörigen Austauschblattes.
Wir stimmen ab über die neue Überschrift: Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Überschrift mehrheitlich bestätigt.
Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches Spielbankengesetz). Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 1 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Analoges Abstimmungsverhalten; Artikel 2 ist mehrheitlich bestätigt.
Ich rufe Artikel 3, Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes, auf. – Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich wurde Artikel 3 mit Gegenstimmen beschlossen.
Ich rufe Artikel 4, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, auf. – Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, aber Gegenstimmen. Artikel 4 ist mehrheitlich beschlossen. Damit ist die 2. Beratung beendet.