Protocol of the Session on May 13, 2009

Mit diesem Gesetz wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Verbraucherpolitik gegangen. Wir bitten Sie um Zustimmung.

Ich möchte kurz auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen. Dort wird die Gebührenhöhe beklagt. Da möchte ich darauf verweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz bereits vorsieht, dass Erkundigungen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz gebührenfrei sind. Bei öffentlichem Interesse – das spielt ja bei den GRÜNEN eine große Rolle – sind die Behörden angehalten, diese Informationen der Öffentlichkeit weiterzugeben. Dazu bedarf es keiner Anfrage eines Bürgers. Bei darüber hinausgehenden Anfragen sollte der

Steuerzahler nicht alles bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass dann der Fragesteller auch an den Kosten beteiligt wird.

Der zweite Punkt Ihres Antrages betrifft die Evaluierung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Eine Evaluierung ist – das wurde zwar nicht ausgesprochen, aber man kann es dem Sinn nach entnehmen – vorgesehen. Es geht zum Beispiel um die Kostenfolgeabschätzung, die jetzt noch nicht vorgenommen werden kann. Man hat sich dabei auf Erfahrungen von Nordrhein-Westfalen bezogen. Wenn einschlägige Erfahrungen in Sachsen vorliegen, dann wird diese Evaluierung durchgeführt und man wird sehen, welchen Änderungsbedarf es gibt.

Insofern bedarf es dieses Änderungsantrages nicht.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Frau Lauterbach, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich im Wesentlichen auf die Übertragung von Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Verwaltungskosten und Personalbedarfe werden nur in groben Zügen umrissen, müssen aber überwiegend durch kostendeckende Gebühren und Auslagen refinanziert werden. Im Gesetzentwurf fehlt uns dazu jegliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen.

Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der konkrete Kosten für konkrete Leistungen festlegt, können wir unterstützen, nicht aber den Gesetzentwurf.

Im Übrigen gebe ich die Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der Linksfraktion und vereinzelt bei der CDU)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort. Wird das gewünscht? – Dann erteile ich der NPD das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes umsetzen und regelt dabei insbesondere die Übertragung der Informationspflicht auf die Kommunalbehörden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung kann dem Anspruch eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Verbraucherschutzinformationen aber nicht gerecht werden, denn zwei wesentliche Punkte wurden in dem Gesetzentwurf vernachlässigt. Das betrifft die Fragen: Was dürfen die Antworten auf Fragen den interessierten Verbraucher kosten und wer bezahlt den Aufwand für die Informationsbeschaffung? Fakt ist, dass der Kostenausgleich für eine nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung auf die Kommunen übertragene Aufgabe nicht geregelt ist.

Die Staatsregierung behauptet im Entwurf, dass die Kosten unerheblich seien, und beruft sich auf die Erfahrungswerte aus Nordrhein-Westfalen. Diese Erfahrungswerte sind aber wie so vieles, was ungeprüft aus anderen Bundesländern übernommen wurde, völlig fragwürdig. So wird zum Beispiel eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer halben Stunde pro Anfrage unterstellt. Dies dürfte aber sicherlich zu wenig sein. Die Erfahrung lehrt, dass bereits die Erstellung eines Bescheides diese Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die Informationsbeschaffung und die Prüfung des Antrages konnten dabei noch gar nicht erfolgen. Folglich bleibt entweder ein erheblicher Mehraufwand an den kommunalen Behörden hängen, der nicht finanziell ausgeglichen wird, wenn sie ihre Arbeit gut machen wollen, oder aber die Behörden können diese Arbeit nicht leisten. Damit wird der gesetzliche Anspruch der Verbraucher auf Information untergraben. Beides kann so nicht hingenommen werden. Der Gesetzentwurf muss deshalb hinsichtlich der Kostenabschätzung dringend nachgebessert werden.

Ein weiterer wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzes liegt in der fehlenden Transparenz der Kosten für die antragstellenden Bürger. Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes schreibt zwar vor, dass die Informationserteilung kostendeckend erfolgen soll, im vorliegenden Entwurf vermisst meine Fraktion aber einen Rahmen, der die tatsächlichen Kosten für den Antragsteller bestimmt. Nach dem Entwurf liegt es weitgehend in der Hand der Behörde, die Kosten festzusetzen. Eine Begrenzung fehlt vollkommen. Es besteht also die Gefahr, dass die Verbraucher beim Kostenbescheid für eine Information

ihr blaues Wunder erleben oder bereits im Vorfeld abgeschreckt werden. Das unterläuft das Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes und muss ebenfalls dringend nachgebessert werden.

Neben dem rein finanziellen Aspekt vermisst meine Fraktion aber auch klare Regelungen zur Bündelung der Aufgabenbewältigung, was insbesondere gleichartige Auskunftsbegehren betrifft. Dort sollte das Gesetz einen Rahmen vorgeben, der die Behörde zur Organisation entsprechend der Strukturen verpflichtet, um den Verwaltungsaufwand wie auch die Kosten zu minimieren. Gleiches gilt auch für eine verbindliche Regelung im Gesetz, die die behördeninterne Weiterleitung von Auskunftsersuchen festschreibt. Das Bundesgesetz hat dies offen gelassen und stellt es der Behörde frei, Anträge weiterzuleiten oder dem Antragsteller die zuständigen Stellen zu benennen. Letzteres ist unpraktikabel und verbraucherfeindlich und wird deshalb beim Bürger auf wenig Akzeptanz stoßen, weil er im Regelfall gar nicht wissen kann, bei welchen Stellen der Verwaltung sein Antrag auf Informationen überhaupt bearbeitet werden kann. Eine innerbehördliche Weiterleitung sollte also im sächsischen Gesetz verankert werden.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Paradebeispiel dafür ist, wie sich der Freistaat auf dem Rücken der Kommunen von einer Last befreit, ohne dafür zu bezahlen. Meine Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Wird das gewünscht? – Nein. Dann die GRÜNEN, bitte. Frau Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende 2007 verabschiedete der Bund das Verbraucherinformationsgesetz, das dann zum 1. Mai 2008 in Kraft trat. Diese Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten war eigentlich geplant, damit die Länder in der Zwischenzeit die Ausführungsgesetze dafür ausarbeiten und diese gleichzeitig in Kraft gesetzt werden können.

In Sachsen ticken die Uhren manchmal ein bisschen langsamer und deshalb ist es jetzt ein Jahr später, dass wir uns mit diesem Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz befassen.

Das, was uns heute auf dem Tisch liegt, ist leider eine reine Zuständigkeitsregelung. Das heißt, im Gesetz werden lediglich die auskunftspflichtigen Behörden benannt. Andere Bundesländer haben das anders gemacht. Sie haben ihr Ausführungsgesetz gleichzeitig dazu genutzt, Gebührenregelungen zu treffen. Das ist in Sachsen allein im Kostenverzeichnis passiert. Eigentlich muss man aus dieser Tatsache den Schluss ziehen, dass der Verbraucherschutz kein wirkliches Anliegen der Staatsregierung ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Verbraucherinformationsgesetz sollte ja mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz bei Bürgeranfragen zum Verbraucherschutz gewährleisten. Tatsächlich bringt es im Alltag aber mehr Frustration statt Aufklärung. Die Verbraucherzentralen haben Ende 2008 mit über 100 Anfragen einen bundesweiten Test bei Landes- und kommunalen Behörden durchgeführt. Das Ergebnis dieses Tests lautet: Die Auskünfte kommen sehr langsam, sie sind schlecht und darüber hinaus teuer.

Wenn Sie sich für die Auswertung für Sachsen interessieren, so können Sie sie auf der Homepage der Verbraucherzentralen Sachsen nachlesen. Ich spare mir an dieser Stelle die durchweg unrühmlichen Einzelheiten.

Um die Zuständigkeitslücke zu überbrücken, hat die Staatsregierung auf der Homepage des SMS Hinweise zur Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes gegeben. Dort, Herr Krauß, befremdet der pauschale Hinweis, dass Anfragen in jedem Fall kostenpflichtig sind. Erst ein Nachsatz am Ende des Dokumentes erläutert, dass Anfragen zu Verstößen gegen das Lebensmittelrecht kostenfrei sind. Das ist Irreführung derjenigen, die auf diese Seite zugreifen und dann abgeschreckt werden. Die Verbraucherzentrale sagt, auch für sie entstehe der Eindruck, dass die Behörde wenig Interesse hat, dem Auskunftsanspruch der Verbraucher nachzukommen. Die Kostenregelungen halten die Verbraucher vom Informationszugang ab. Sie sind jedenfalls so gestrickt, dass sie die Verbraucher abhalten können.

Mehr dann zum Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Ich frage, ob von den Fraktionen noch das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Für die Staatsregierung spricht Staatsministerin Clauß. Es täte mir leid, wenn Sie das jetzt hier nicht vortragen könnten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meine Rede zu Protokoll und bitte um Verabschiedung des Gesetzes.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Ich frage die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Herrmann, ob sie im Namen des Ausschusses noch einmal sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Dann schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir das so tun.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung selbst. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen. Dem liegt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 4/14410, zugrunde. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Drucksache 4/15419.

Wir stimmen ab über die Überschrift. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem zugestimmt.

Wir stimmen jetzt über Artikel 1 ab, aber dort vorerst nur über die Nrn. 1 bis 3. Wer diesen Nummern die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist dem zugestimmt.

Meine Damen und Herren, aufgerufen ist der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/15506. Hier wird begehrt, einen neuen Punkt 4 anzufügen. Ich bitte um Einbringung, Frau Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gebühren sind nun einmal eine wichtige Hürde für Bürger, die ihre Rechte des Informationszugangs nutzen wollen. Deshalb dürfen Gebühren weder zu hoch noch die Regelungen undurchschaubar sein. Wenn Bürger pro angefangene Viertelstunde eine bestimmte Summe bezahlen müssen, ist für sie die endgültige Höhe der Gebühr weder abschätzbar noch nachvollziehbar. Natürlich kann auch die Kommune nicht in die Röhre gucken, weil die Gebühren nicht kostendeckend sind.

Dieser Schwierigkeit der Abwägung muss mit diesem Gesetz begegnet werden. Da sind Sie gescheitert, weil Sie es sich trotz der langen Zeit, die Sie gebraucht haben, viel zu einfach gemacht haben.

Mit unserem Änderungsantrag wollen wir erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten einschätzen können, die auf sie zukommen, und dass diese Kosten für sie wirklich überschaubar sind. Die Gebührenhöhe darf nicht zur Beschränkung des Auskunftsbegehrens der Verbraucher missbraucht werden. Deshalb legen wir Höchstgrenzen für Gebühren fest. Ob Gebühren angemessen sind, soll eine Evaluation erweisen.

Die bisherige Regelung sah außerdem unverhältnismäßig hohe Kosten zum Beispiel für DIN-A4-Kopien vor. Sie betrugen das Fünffache der entsprechenden Kosten in Nordrhein-Westfalen. Auch das wollen wir mit dem Änderungsantrag ändern.

Bekennen Sie sich zu diesen Verbraucherrechten und stimmen Sie für unseren Änderungsantrag!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/15506, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe nochmals den Änderungsantrag, Drucksache 4/15506, auf. Hier wird begehrt, einen neuen Artikel 1a und 1b einzufügen.

Frau Herrmann, wollen Sie einbringen, oder ist dieser Änderungsantrag eingebracht?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Er ist eingebracht!)