Protocol of the Session on January 22, 2009

Zu Punkt 3 möchte ich nur sagen, dass wir einiges auseinanderhalten müssen. Die Schießanlage in Sörnewitz ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigte oberirdische Anlage. Was nicht dazu passt, sind die dort vorgefundenen Abfälle. Deswegen war es völlig richtig, dass das Ministerium in seiner Antwort auf die Frage 3.15 – diese war es wohl – ausführlich antwortet, was es alles vom zuständigen Landratsamt Nordsachsen verlangt, damit dieser unhaltbare Zustand beseitigt wird und Vorkehrungen gegen eine Wiederholung getroffen werden.

Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Grundphilosophie, die im Umgang mit abfallwirtschaftlichen Grundsätzen befolgt werden muss. Wenn uns diese Einzelfälle bekannt werden, muss man sie reparieren und Vorsorge treffen, dass sie sich nicht wiederholen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Der Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE, tritt ans Saalmikrofon)

Herr Prof. Mannsfeld, gestatten Sie eine Zwischenfrage an der Stelle?

Ja, der Kollege hat mir auch eine gestattet.

Vielen Dank, Herr Kollege Mannsfeld.

Sie haben die Vorgänge in Mügeln jetzt richtig bewertet. Aber können Sie nicht nachvollziehen, dass es natürlich für die Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich ist, wenn die Staatsanwaltschaft erst überhaupt nichts erkennt, obwohl sie angeblich eigene Ermittlungen vornimmt – so festgestellt in dem Bescheid der Staatsanwaltschaft vom November 2007 –, und wenn man über Monate und Jahre hinweg das Landratsamt oder die Landesdirektion Leipzig bitten muss, tatsächlich diese Missstände zur Kenntnis zu nehmen und es dann nicht die Maßnahmen der Behörden sind, sondern ein Fernsehbeitrag im MDR ist, nämlich bei Escher, der dazu führt, dass

ernsthaft nachgefasst wurde, und sich dann die Bürgerbefürchtungen tatsächlich bewahrheitet haben? Wenn Sie sich diesen Vorgang vor Augen führen, wollen Sie mir dann nicht zustimmen, dass hier tatsächlich beim Bürger der Eindruck entstehen muss, dass etwas nicht ganz stimmt mit der Abfallüberwachung im Freistaat Sachsen?

Herr Kollege, vom Grundsatz her will ich es halten wie die Staatsregierung, ohne mir anmaßen zu wollen, mich mit ihr vergleichen zu können. Die Staatsregierung erklärt in ihrer Beantwortung, dass sie zu solchen Bewertungen nicht bereit ist, weil mehr oder weniger umfänglichere Entscheidungsgrundlagen vorliegen müssen, um wirklich eine Bewertung daraus abzuleiten. Ich will Ihnen aber gern zustimmen, dass der Eindruck in der Bevölkerung auf einen etwas langen Reaktionsweg nicht zu den positiven Erscheinungen gehört. Aber das ist, wenn Sie so wollen, gedeckt von meiner vorherigen Aussage, dass wir durchaus noch Schwächen und Mängel haben.

Aber – und das sage ich in Ihre Richtung – die ganz ungefilterte Übernahme Ihres Zitats aus der Zeitschrift „Capital“, „Die ostdeutschen Länder“ – und wir reden über eines der ostdeutschen Länder, nämlich Sachsen – „verkommen zum gigantischen Müllklo“, halte ich für etwas, das man ohne Interpretation und ohne Klarstellung nicht machen darf, weil das letztlich dem gesamten Wirtschaftsstandort Sachsen nur schaden kann.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Johannes Lichdi, GRÜNE, steht weiter am Saalmikrofon.)

Herr Prof. Mannsfeld, offensichtlich gibt es dazu noch eine Frage. Gestatten Sie diese?

Herr Kollege Lichdi, wir haben jetzt wirklich nett miteinander manches klargestellt. Sie müssen sich schon einmal sagen lassen, dass die unkommentierte Übernahme des Zitats nicht den Beifall der CDU-Fraktion finden kann. Deswegen möchte ich jetzt keine weitere Vertiefung dieses Aspekts. Ich will meine Rede ohnehin knapp halten.

Wir haben zu Punkt II, in dem die Staatsregierung zu verschiedenen Dingen aufgefordert wird, nur wenige Anmerkungen. Ich möchte gern wissen, woher die einbringende Fraktion die Einzelfälle hat, wenn hier gesagt wird, dass den Hinweisen der Bevölkerung nicht im erforderlichen Maße nachgegangen wird. Wir reden dabei nicht über Geschwindigkeiten oder manchen bürokratischen Weg. Nennen Sie Ross und Reiter, damit man an solchen Dingen arbeiten kann. Die einfache Feststellung aber, es würde den Hinweisen aus der Bevölkerung nicht nachgegangen, und dass man deshalb neue personelle Ressourcen benötigte, ist nicht ausreichend.

Zu der Frage Umweltportal möchte ich sagen, dass Informationsmöglichkeiten schon durch das Umweltinformationsgesetz gegeben sind. Weitere werden sich aus

der Tatsache ableiten, dass der kommende Abfallwirtschaftsplan nach § 29a des Bundeskreislaufwirtschaftsgesetzes mit auszulegen ist und damit Öffentlichkeitsbeteiligung hergestellt wird. Deshalb möchte ich mich dazu nicht weiter äußern und meine, dass das verzichtbar wäre.

Meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, ob und wie der kommende Abfallwirtschaftsplan beschlossen wird, ist heute nicht Gegenstand unserer Beratung. Es ist gesagt worden, dass er 2009 vorliegt. Nach § 4a unseres Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes kann er entweder beschlossen oder in Teilen oder in Gänze für verbindlich erklärt werden. Dann ist eine Beteiligung des Landtages mit Stellungnahmen möglich, so wie das hier gefordert wird. Wir kennen heute noch nicht die Entscheidung. Aber ich gehe davon aus, dass, selbst wenn die Regierung den Plan wie den letzten beschließt, der zuständige Fachausschuss von der Regierung im Vorhinein über Eckpunkte der Fortschreibung informiert wird.

Deswegen sind alle Punkte, wenn ich auch jetzt nicht jeden einzelnen durchdekliniert habe, nicht geeignet, die Basis für die kommende Entwicklung in der Abfallwirt

schaft zu verändern. Wir empfehlen deshalb die Ablehnung dieses Entschließungsantrages.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? – Herr Abg. Lichdi für die GRÜNEN, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir stimmen dem Entschließungsantrag als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. – Vielen Dank.

Ich kann keine weiteren Wortmeldungen mehr erkennen. Demzufolge kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/14478, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag dennoch mehrheitlich nicht bestätigt.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Behandlung der Großen Anfrage beendet, und wir beschließen den Tagesordnungspunkt 3.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des stellvertretenden Mitglieds für den 2. Untersuchungsausschuss vor. Sie erinnern sich an den Tagesordnungspunkt 1 heute Morgen.

Ich möchte das Ergebnis vortragen. Es wurden 100 Stimmscheine abgegeben. Alle waren gültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Winfried Petzold erhielt 30 Jastimmen, 41 Neinstimmen, 29 Enthaltungen. Damit hat Herr Winfried Petzold die notwendige Mehrheit nicht erhalten und ist demzufolge in diesem Wahlgang nicht gewählt.

Ich gebe dem Parlamentarischen Geschäftsführer der NPD-Fraktion das Wort; Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir möchten heute keinen weiteren Wahlvorschlag einbringen und würden das gern auf morgen verschieben. Meine Fraktion ist für ein Verständigungsverfahren zu dem Wahlvorschlag offen.

Vielen Dank. – Wir können in unserer Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf den Freistaat Sachsen

Drucksache 4/13069, Große Anfrage der Fraktion der FDP, und die Antwort der Staatsregierung

Als Einreicherin spricht zunächst die FDP-Fraktion, danach die Reihenfolge, wie Sie sie kennen. Ich erteile Herrn Zastrow das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor zweieinhalb Jahren haben wir im Sächsischen Landtag zu den erwarteten Folgen des Gesundheitsfonds gesprochen. Auf der Tagesordnung am 20. Juni 2006 stand der FDP-Antrag mit dem Titel „Höhere Beiträge statt mutige Reformen – der Gesundheitskompromiss der Bundesregierung und seine Auswirkungen auf Sachsen“.

Seit wenigen Tagen gibt es den Gesundheitsfonds. Ich hätte nicht gedacht, wie recht wir mit unserer damaligen Debatte haben würden. Das wird aber weit weniger an unseren sicherlich sehr ausgeprägten hellseherischen Fähigkeiten gelegen haben als vielmehr an den bereits im Jahre 2006 bekannten Fakten über den da noch frischen Gesundheitskompromiss, der schon damals nichts Gutes für Sachsen erahnen ließ.

Mit der Antwort der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage haben wir es jetzt schwarz auf weiß. Der von der CDU und der SPD im Bund entwickelte Gesundheitsfonds ist Gift für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens,

und er macht den Freistaat zu dem Verlierer der letzten Gesundheitsreform.

(Beifall bei der FDP)

Es ist gekommen, wie wir es bereits seit Jahren vermutet haben: Die Krankenkassenbeiträge sind für alle Sachsen auf Rekordniveau gestiegen. Durften sich die sächsischen Beitragszahler in den letzten Jahren über die bislang günstigsten Kassenbeiträge Deutschlands freuen, so müssen sie jetzt Erhöhungen von circa 25 % in Kauf nehmen. Die günstigsten Beitragssätze, zum Beispiel die von IKK und AOK, die teilweise bis zum 31.12.2008 gerade einmal bei 11,8 % lagen, sind Geschichte. Stattdessen müssen die Sachsen wie alle anderen Deutschen 15,5 % zahlen, und das nicht, weil das die Krankenkassen so wollten, sondern einzig und allein deshalb, weil es CDU und SPD so festgelegt haben.

Meine Damen und Herren! Das ist der Preis, den wir alle für eine seit Jahren völlig verfehlte Gesundheitspolitik von SPD und CDU im Bund zahlen.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben mit unserer Großen Anfrage die Beitragsbelastungen für 2009 abgefragt. Satte 750 Millionen Euro Mehrausgaben müssen die Arbeitnehmer, die Rentner, aber auch die Arbeitgeber in Sachsen bei einem Beitrag von 15,5 % schultern. Wir gehen auch nicht der Bundesregierung mit ihrem zweiten Konjunkturpaket auf den Leim, auch wenn sich CDU und SPD gerade für ihre kleine Miniabsenkung um 0,6 % feiern, die wahrscheinlich ab Juli greifen soll. Für alle Sachsen bleibt es dabei: Auch 14,9 % sind eine massive Beitragserhöhung und führen dazu, dass die Belastungen für alle Sachsen auf ein sehr hohes Niveau gestiegen sind.

Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Ein IKKVersicherter mit einem Jahresbruttoeinkommen von circa 20 000 Euro zahlt auch bei einem Beitrag von 14,9 % immer noch rund 220 Euro an Krankenkassenversicherungsbeiträgen mehr pro Jahr. Diese Belastung halten wir für zu hoch. Trotz Konjunkturpaket, meine Damen und Herren, werden alle Versicherten durch die höheren Krankenkassenbeiträge in Sachsen immer noch eine Gesamtmehrbelastung von 600 Millionen Euro zu schultern haben. Das ist keine Reform, und das ist auf jeden Fall der falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Außerdem frage ich Sie, wie konzeptionslos Politik sein muss, wenn man das, was man gerade eingeführt hat, wenige Tage danach schon wieder infrage stellt. Am 01.01.2009 wurde der Gesundheitsfonds gestartet. Wenn ich mich recht erinnere, war es der 05.01.2009, als die ersten Koalitionspolitiker im Bund davon faselten, dass man den Beitrag jetzt wieder senken müsse.

(Zuruf des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Hören Sie mir einfach zu! – Die JanuarGehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer in diesem Land sind noch nicht einmal verteilt und schon stellt die Koalition all das infrage, was bis zum 31.12.2008 noch die Mutter aller Reformen beim Bund gewesen ist.

(Alexander Krauß, CDU: Das ist aber der Inhalt Ihres Antrages!)

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln! So kann man nicht arbeiten. Herr Krauß, das werden Sie auch noch lernen.