Verantwortliche Politik heißt, unter den Bürgerinnen und Bürgern keine Panik zu verbreiten, sondern – und das machen wir hier in Sachsen, die CDU und die Staatsregierung – um Lösungen zu ringen, damit die immer noch gute medizinische Versorgung nach wie vor und für die Zukunft erhalten bleibt.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen. Es stimmt, wir haben durch die tolle Leistung unter Staatsminister Dr. Geisler ein wirklich fantastisches Krankenhaussystem errichtet. Darauf können wir stolz sein. Zerreden Sie das bitte nicht!
Ich habe gerade in München selbst erfahren, wie es ist, in einem Krankenhaus zu liegen, das schon über 30 Jahre alt ist, das aber eine ausgezeichnete medizinische Versorgung hat.
Nur der Standort ist eben in dieser Form nicht mit unseren Krankenhäusern vergleichbar, weil wir hier ein sehr modernes System haben.
Reden Sie es bitte nicht schlecht. Und München hat ganz andere Standortkosten als Sachsen. Auch das hat Prof. Neubauer gesagt.
Aber wenn wir immer wieder die Neiddiskussion und die Diskussion zwischen den Bundesländern aufmachen, was soll denn letztendlich der Bürger dann noch sagen?
Unsere verantwortliche Politik ist es, Sachgerechtigkeit und Fachlichkeit wiederherzustellen und den Bürger nicht zu verunsichern, sondern davon zu überzeugen, dass er hier in Sachsen gut versorgt wird, medizinisch von den Ärztinnen und Ärzten oder auch pharmazeutisch von den Apothekerinnern und Apothekern. Das ist verantwortungsvolle Politik, und die machen wir als CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, uns beschäftigt wahrlich nicht zum ersten Mal das Thema Gesundheitspolitik, Gesundheitsreform, Versorgung auf diesem Gebiet im Freistaat Sachsen, und ich denke, das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Dabei ist völlig klar, und ich halte das auch durchaus nicht für kritikwürdig, dass sich die Auffassungen, die wir in diesem Bereich vertreten, möglicherweise besonders unterscheiden. Das ist überhaupt nichts Ehrenrühriges, und ich kann trotzdem der FDP morgen noch guten Tag sagen und ihr freundlich zunicken, ohne dass ich mit vielen ihrer Positionen einverstanden bin. Ich will das voranstellen und deutlich sagen.
Was die Große Anfrage selbst betrifft, meine ich, dass die Überschrift mehr verspricht, als der Inhalt der Fragestellungen ausmacht. Es geht im Gesundheitswesen zwar sehr wohl um Finanzierung; das ist ein Bereich, ein wichtiger Bereich, aber nicht der alleinige Bereich. In erster Linie geht es ganz konkret um die Auswirkungen auf die Lebenslagen, die die Patienten haben und die natürlich auch die Ärzte haben, die stark beansprucht sind. Wer wüsste das nicht?
Ich hätte mir gewünscht, verehrte Frau Schütz und meine Herren von der FDP, Sie hätten, wenn Sie denn schon zu diesem Zeitpunkt eine solche Große Anfrage formulieren, an unsere Große Anfrage angeknüpft, die wir hier behandelt haben und deren Antwort die Staatsregierung ebenfalls, wenngleich auch zur vorhergehenden sogenannten Gesundheitsreform, erarbeitet hat. Dann hätte man sogar ein Stück Kontinuität, ohne dass man gleich von Bündnispolitik zwischen uns reden müsste.
Lassen Sie mich aber noch einmal ganz ohne Aufregung deutlich machen, worin wir uns hier im Hause wirklich unterscheiden, wobei ich durchaus anerkenne, dass die Schnittmengen in Grundpositionen zu den GRÜNEN und zum Teil sogar zur SPD, wenn sie denn in Sachsen wieder befreit ist, durchaus größer sind.
Aber was ist? Wir waren von Anfang an gegen den Gesundheitsfonds. Wir haben das hier deutlich gemacht. Natürlich wissen wir, Frau Strempel, dass sich Sachsen im Bundesrat so verhalten hat, wie es sich verhalten hat. Aber warum hat Sachsen nicht prinzipiell gegen den gesamten Gesundheitsfonds geklagt? Das hätten Sie doch tun können. Wir haben das gefordert, es ist aber nicht erfolgt. Also, der Widerstand war doch recht lau, wenn er überhaupt vorhanden war.
Ich will auch Folgendes sagen: Dieser Gesundheitsfonds, Herr Zastrow, ist eben nicht die Vorstufe, das große Tor zur sogenannten Einheitskasse, wie Sie sagen. Ich würde mir das ja wünschen. Es ist nichts anderes als ein Sprungbrett zur Kopfpauschale. Wenn Sie den nächsten Antrag stellen, kann ich Ihnen diese These noch ausführlicher begründen.
Ja, Einheitskasse wäre gegen den Wettbewerb. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche keinen Wettbewerb zwischen so und so vielen Kassen. Was soll denn das? Das ist Geldverschwendung.
Was ich brauche und was wir alle brauchen, Herr Zastrow – Sie sind ja nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, nehme ich an –, ist doch etwas ganz anderes. Wir brauchen angemessene Arbeitsbedingungen für Ärzte und andere Leistungsanbieter und nicht in erster Linie eine Konkurrenz. Das ist das Problem. Und was den Wettbewerb angeht: Bringen Sie doch nicht in eine humanistische Debatte ständig volkswirtschaftliche Sphären hinein! Was soll denn das?!
Das Nächste: Ja, wir wollen, dass alle in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Alle! Wir wollen auch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Dann könnte ich Ihnen vorrechnen, was das an Beitragssenkungsmöglichkeiten beinhalten würde. Stellen Sie sich doch nicht hier hin und sagen, dass jemand, der entsprechend seinem Einkommen einen ordentlichen Beitrag bezahlt, morgen in Dresden zum Sozialamt geht und sich arm meldet! Das glauben Sie doch nicht ernsthaft. Wir brauchen mehr Solidarität auf diesem Gebiet.
Ja, wir brauchen endlich auch wieder die Einführung der vollen Parität in der Krankenversicherung. Was sollen denn diese 0,9 %, die ausschließlich die gesetzlich Krankenversicherten bezahlen müssen und die die Arbeitgeber eben nicht zahlen? Und was wird denn, wenn die Überforderungsklausel kommt? Dann bezahlen auch nur die gesetzlich Krankenversicherten diese Klausel. Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung schon lange keine Parität mehr, was die Einzahlung betrifft.
Eines darf ich nicht vergessen, wenn ich hier schon einen Rundumschlag mache: Wir müssen endlich dieses Bürokratiemonster Praxisgebühr abschaffen. Die Praxisgebühr muss weg! Was soll denn das? Überlegen Sie doch ein
mal: Wir haben künftig noch einen Sonderbeitrag, und die Praxisgebühr ist nichts anderes als ein Sonderbeitrag. Im Übrigen bindet sie viele Kräfte bürokratisch.
Wir brauchen auch nicht die vielen Zuzahlungen. Gehen Sie doch einmal in die Apotheke. Manche machen das vielleicht nicht und reden dann trotzdem darüber. Gewöhnlich ist eine Apothekerin nicht so sehr mit der Beratung der Patienten beschäftigt, sondern viel mehr mit dem Computer, um die Rabatte und was weiß ich alles auszurechnen. Das ist doch nicht mehr irdisch!
Schließlich brauchen wir natürlich eine Gesamtkonzeption zur Beseitigung des Ärztemangels. Das haben wir, auch ich selbst, seit 2001 an diesem Pult immer wieder mit Vorschlägen gefordert. Es sind durchaus sinnvolle Vorschläge, über die auch heute berichtet wurde. Wir brauchen aber ein Gesamtherangehen. Dabei muss auch die Kassenärztliche Vereinigung ordentlich mitspielen. Wenn es jetzt ganz offensichtlich Ungerechtigkeiten bei der Honorarverteilung gibt, dann muss man eben auch die Kassenärztliche Vereinigung einmal evaluieren.
Ich will heute, obwohl ich es mir gut vorstellen könnte, nicht so weit gehen wie die Bundesgesundheitsministerin Frau Schmidt, die schon gelegentlich gesagt hat, sie könnte sich auch die Abschaffung dieses Gremiums vorstellen. So weit will ich heute noch nicht gehen, obwohl man darüber nachdenken muss, wenn die Ungerechtigkeit hier nicht aufhört.
Außerdem – das kann ich Ihnen auch nicht ersparen, und das würde wirklich Kosten senken – sollten wir endlich die von uns seit Langem geforderte Positivliste einführen. Und auch das sei noch einmal deutlich gesagt: Senken wir die Mehrwertsteuer für Medikamente zumindest um die Hälfte oder auf 7 %, wie auch immer! Das wäre eine erhebliche Einsparung, die wir im Gesundheitswesen auf jeden Fall hätten.
Noch eines kann ich Ihnen, Herr Zastrow, nicht ersparen. Sie sind ja der Meister der kurzen, plakativen Sätze, wie wir heute auch in verschiedenen Zeitungen lesen konnten. Deswegen sage ich Ihnen: Meine Partei und ich persönlich, wir sind für ein solidarisches Gesundheitswesen für alle statt für Marktliberalismus im Gesundheitswesen.
Gibt es noch Diskussionswünsche seitens der Fraktionen? – Das kann ich im Moment nicht erkennen. Sie, Frau Staatsministerin, möchten sicherlich sprechen? – Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Es wird Sie sicher überraschen, aber ich bin der FDP-Fraktion eigentlich dankbar dafür, dass sie diese Große Anfrage gestellt hat; denn Sie haben nachgefragt, wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz speziell im Freistaat Sachsen wirken wird. Die Kritik, die aus Ihren Fragen spricht, trifft sich mit der kritischen Haltung der Sächsischen Staatsregierung, die sie seit gut andert
halb Jahren – ich betone nochmals: anderthalb Jahren! – aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat.
Wir haben mit unseren Antworten auf die Anfrage auch gezeigt, dass wir – hier muss ich sagen: leider – mit unseren negativen Prognosen zu dieser Gesundheitsreform recht hatten. Dieses Gesetz schafft zurzeit mehr Probleme im Gesundheitssystem, als es löst.
Dazu scheint es – dies schlussfolgere ich zumindest aus den Beiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner zu den Auswirkungen des Gesetzes – auch über Fraktionen hinweg einen breiten Konsens in diesem Hohen Hause zu geben, wenn auch mit unterschiedlichen Zielstellungen.
Der Freistaat Sachsen war im Bundesratsverfahren eines der aktivsten Länder. Unser Ziel war es von Beginn an, die absehbaren negativen Folgen dieses Gesetzes zu begrenzen. Wir haben in den über 100 Änderungsanträgen der Länder aktiv daran gearbeitet, die politischen Eckpunkte dieser Reform zu modifizieren. Wie Sie wissen, war das ergebnislos. Wir haben das Gesetz nicht ändern können.
Aber unsere Anstrengungen waren trotzdem nicht ohne Erfolg. Unser Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat in Verhandlungen mit der Bundesregierung erreichen können, dass die sogenannte Konvergenzregelung nicht zulasten der sächsischen Beitragszahler umgesetzt wird. Diese Regelung hätte den Freistaat Sachsen am stärksten getroffen. Wir wissen heute, dass die sächsischen landesunmittelbaren Krankenkassen deshalb Zusatzbeiträge von ihren Versicherten hätten fordern müssen, wenn die Interventionen des Ministerpräsidenten nicht erfolgreich gewesen wären. Sie waren erfolgreich. Was soll dann eine Klage? Letztendlich zählt der Erfolg.
Erfolgreich waren wir auch in einem ersten Schritt in Sachen Ärztehonorare. Der Freistaat Sachsen hat sich schon seit vielen Jahren vehement dafür eingesetzt, dass unsere Ärzte besser für ihre Leistungen honoriert werden. Wir haben in den Verhandlungen zum Wettbewerbsstärkungsgesetz erreicht, dass den sächsischen Ärzten gegenüber dem Jahr 2008 120 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Allerdings ist dieser Erfolg noch nicht bei den Ärzten angekommen. Sie kennen die entsprechenden Meldungen in den Medien, und es hat auch in der jetzigen Debatte eine Rolle gespielt. Fakt ist: Es steht mehr Geld zur Verfügung. Das Problem ist hier die Verteilung.
Nun hat das SMS weder Einfluss auf die Bundesvorgaben noch auf die Modalitäten der Honorarverteilung. Das ist auf Landesebene Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassen. Diese Verteilungsmechanismen sind hoch kompliziert und für den einzelnen Arzt kaum nachvollziehbar. Die Situation stellt sich für uns im Moment so dar, dass die Informationen, die die Ärzte über ihr künftiges Budget erhalten haben, unzureichend und
missverständlich waren, sodass einige Ärztegruppen daraus den Schluss ziehen mussten, sie werden gekürzt. Diese Situation muss dringend geklärt werden. Entsprechende Gespräche dazu werden bereits geführt.
Wir stehen deshalb mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in engem Kontakt, um zu klären, wie die Ärzte besser informiert werden können und welche Lösungen es für die aktuellen Probleme der Ärztinnen und Ärzte gibt.
Meine Damen und meine Herren! Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, dass die Sächsische Staatsregierung die Auswirkungen der sogenannten Gesundheitsreform rechtzeitig und zutreffend analysiert und alle Einwirkungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Verfahrens genutzt hat, um die Interessen der sächsischen Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Ich möchte noch eines betonen: Obwohl die Reform die regionalen Spielräume in der Gesundheitspolitik signifikant verkleinert, bleibt die Gesundheitspolitik der Sächsischen Staatsregierung eine eigenständige Kenngröße, mit der zu rechnen ist. Der Freistaat Sachsen setzt hier auch im bundesweiten Vergleich Maßstäbe.
Ich darf nochmals an unsere hochmoderne und bedarfsorientierte Krankenhauslandschaft erinnern – dies wurde bereits mehrmals angesprochen –, an unsere Anstrengungen, mit denen wir gemeinsam mit den Krankenkassen und der KVS dem Ärztemangel begegnen, sowie an unsere landesunmittelbaren Krankenkassen, die bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsfonds vorbildlich wirtschaften konnten. Ich darf außerdem an unsere Präventionspolitik erinnern, das Instrument der sächsischen Gesundheitsziele. Wir werden auch hier nicht nachlassen. Wir werden die Spielräume der regionalen Gesundheitspolitik nutzen und wir werden selbstverständlich wachsam bleiben und uns weiter aktiv in die Gesundheitspolitik auf Bundesebene einbringen.