terstützungswürdig sind. Ich denke, dass das die Koalitionsfraktionen interessiert, egal, wo der Magen hängt.
Das Zweite ist unser eigener Punkt, den ich hier vorgetragen habe: dass wir davon ausgehen – ohne es im Einzelnen nachrechnen zu können; das muss im Laufe der Beratungen in den nächsten zwei Jahren erfolgen –, dass es einen „Webfehler“ im kommunalen Finanzausgleichsgesetz gibt. Dieser Webfehler besteht eben genau darin, dass man 1996 in einer nicht gut kalkulierbaren Situation die grundlegende Entscheidung der Verbundquote vielleicht aufgrund unzureichender Annahmen getroffen hat. Ich denke, dass sich zum Beispiel die Frage des Bugwellenproblems eher an einer seriösen Herangehensweise an diesen Webfehler festmachen lässt, als dass man beispielsweise versucht, Änderungsanträge zu stellen, die sich gegenseitig bedienen, wie es Herr Friedrich heute sagte. Deshalb glaube ich, dass der Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag von Koalitionsseite eigentlich nichts im Wege stehen könnte.
Kollegin Hermenau, Sie sind ja so etwas von konsequent. Vorhin sagten Sie „Webfehler im kommunalen Finanzausgleich“. Exakt dasselbe habe ich in meiner Rede gesagt, und einen konstruktiven Vorschlag, wie dieser offensichtliche Webfehler, den Sie ja anerkennen, behoben werden könnte, haben wir unterbreitet. Ob danach das Gewebe sonderlich modisch aussieht, lasse ich einmal dahingestellt. Sie haben vorhin den Vorschlag des Abschmelzens der Bugwelle dankenswerterweise abgelehnt,
und nun stellen Sie hier in lyrischer Weise fest, dass man doch etwas tun sollte. Das ist schlicht und einfach inkonsequent, und aus diesem Grund müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Ich könnte mich an diesen Antrag im Prinzip in fast allen Punkten anlehnen. Im ersten Teil sind noch einmal Dinge aufgeführt worden, die heute von uns allen einvernehmlich beschrieben worden sind. Auch bei der Frage der Überprüfung der Aufgaben- und Ausgabenentwicklung sind wir uns, glaube ich, einig. Sie erfolgt alle zwei Jahre. Ich denke, auch das ist nicht strittig. Das Einzige, was ich zu bedenken geben würde, ist, wenn auf Seite 2 ausgeführt wird: „verzerrende Bedingungen“. Ich glaube, das ist nicht korrekt; denn es ist so, dass wir in den letzten Jahren insbesondere mit der kommunalen Seite immer wieder auf Transparenz in diesem Gesetz geachtet haben. Wenn wir an einigen Punkten zur Flexibilisierung im Interesse der kommuna
Weitere Wortmeldungen kann ich derzeit nicht erkennen. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/0970. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diesem Entschließungsantrag nicht gefolgt worden.
Es gibt außerdem einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 4/0973. Ich bitte um Einbringung. Herr Pecher.
Zur Anhörung waren der SSG und der Landkreistag im Landtag anwesend. Ich glaube, dass die CDU/SPD-Koalition in diesem Entschließungsantrag die wesentlichen überarbeitungswürdigen Bestandteile des FAG erfasst hat. Insbesondere möchte ich darauf aufmerksam machen, dass hier der lange diskutierte Aufgaben- und Ausgabenbereich fixiert ist, und ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass Konsolidierungserfolge und die Hartz-IV-Anpassung einbezogen werden.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu dem Thema, das schon seit langem diskutiert wird: hier etwas zu verändern. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres in dieser Regierung das Vier-Augen-Prinzip. Dieses VierAugen-Prinzip wurde von dieser Koalition maßgeblich in die Erarbeitung dieses Antrages einbezogen. Insbesondere als neuer Landtagsabgeordneter bitte ich darum, uns nach zwei oder drei Metern dieses „Koalitionsmarathons“ in den nächsten fünf Jahren zu glauben, dass wir in dieser Koalition die Dinge, die hier verankert sind, in Angriff nehmen werden.
Das anfängliche ständige Unterstellen und das AmRande-Stehen und Lästern, dass es sowieso nicht zu schaffen sei, ist kein guter Stil. Es wäre hilfreicher, wenn vernünftige Ideen zugearbeitet würden. Dazu muss ich sagen, dass das, was insbesondere von der PDS und der NPD zugearbeitet wurde, speziell an konstruktiven Hinweisen zum FAG, äußerst dünn ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Kollege Pecher, schämen Sie sich für diesen Vergleich mit der NPD!
Ich will trotz alledem, weil die SPD- und die CDU-Fraktion nicht nur aus dem Kollegen Pecher bestehen, ein Auge zudrücken. Sie haben vom Vier-Augen-Prinzip gesprochen. Sie haben partiell vernünftige Forderungen gestellt, aber Sie müssen wohl denken, dass wir Schlafmützen sind. Ich habe mir in der Vorbereitung einmal die einschlägigen Entschließungsanträge zu den vergangenen FAGs angeschaut. Das ist nahe liegend, wenn man sich auf eine Rede vorbereitet. Sie können sich nach der Mittagspause auch einmal die Mühe machen. Holen Sie einmal die Drucksache 3/9919 heraus – das war vor zwei Jahren –, oder holen Sie sich einmal die Drucksache 3/3188 heraus – das war im Jahr 2000, damals noch unter CDU-Alleinherrschaft. Ich will Sie jetzt nicht traktieren, ich könnte ja bösartig sein und das einmal alles vorlesen. Sie haben in der Koalition nichts Besseres gekonnt und Ihre Kreativität, Herr Pecher, kann ich nun wirklich nicht erkennen. Sie haben schlicht und einfach die alten Kamellen von 2000 bzw. 2002 abgeschrieben mit ein paar verdrehten Wendungen, und schon im Jahr 2000 (Beifall bei der PDS und der FDP)
hat die CDU gesagt, dass man alles aufgabenseitig weiterentwickeln, evaluieren und, und, und … müsste. Ich kann Ihnen das alles vorlesen. Seit 2000 wollen Sie das. Jetzt haben wir 2005. Entweder können Sie es nicht, oder Sie wollen es nicht, oder Sie haben es nicht verstanden.
Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 4/0973 zur Abstimmung. Wer diesem folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Damit können wir den Tagesordnungspunkt 2 schließen und wir tun an dieser Stelle etwas für unsere Gesundheit. Ich schlage vor, dass wir die Beratung um 15:15 Uhr fortsetzen.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (SächsHZG)
Drucksache 4/0474, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD Drucksache 4/0894, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten, die Sie im Moment anwesend sind! Ich hoffe, es kommen noch ein paar dazu, und ich hoffe auch, dass das Interesse an der Hochschule größer ist als das, was wir im Moment in den Reihen sehen. Den Gesetzentwurf haben wir in 1. Lesung schon hier an dieser Stelle behandelt. Mit dem vorliegenden Gesetz wird das vom Bundestag beschlossene Siebente Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes in Landesrecht umgesetzt. Im Hochschulrahmengesetz wird die Hochschulzulassung in allen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen neu geregelt. Der Gesetzentwurf wurde im federführenden Ausschuss am 03.03.2005 abschließend beraten und am 21.02.2005 fand eine öffentliche Anhörung dazu statt.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass nach Abzug der Sonderquote 20 % der Numerus-clausus-Studienplätze nach der Abiturnote, weitere 20 % nach der Wartezeit und die restlichen 60 % – und das ist eben neu – durch unmittelbare Auswahlverfahren von den Hochschulen selbst vergeben werden. Mit dieser Neuregelung verfolgen wir, die Koalition, zwei Ziele:
Zum einen geht es um die Verbesserung der Passgenauigkeit zwischen dem Bewerber und dem einzelnen Studiengang. Dadurch sollen sich die Abbrecherquoten durch die Erhöhung der Entscheidungssicherheit des Studienbewerbers verringern. Es macht zum Beispiel wenig Sinn, dass man Medizin nur deshalb studiert, weil man den Abiturdurchschnitt dafür hat. Zu einem Arzt gehört eben mehr als ein gutes Abitur. Die den Hochschulen eröffneten neuen Möglichkeiten von den Studierfähigkeitstests bis hin zu den Auswahlgesprächen sollen künftig dafür sorgen, dass zum Beispiel nur Medizin studiert, wer sich dazu auch berufen fühlt.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Prof. Häuser, den Leipziger Rektor, aus der Anhörung zitieren. Er sagte: „In der Medizin ist es so, dass 60 % der Absolventen nicht Arzt werden wollen, diese Absolventen zwar ein Medizinstudium absolvieren, aber dann mit einem kranken Menschen nichts zu tun haben wollen. Die Frage, ob jemand tatsächlich Engagement für einen Heilberuf hat, erfährt man nur im Gespräch.“
Hierzu muss man wirklich sagen: Schade ums Geld! Denn das Medizinstudium ist das teuerste Studium überhaupt. Etwa 30 000 Euro im Jahr kostet ein Studium für einen Studenten; etwa 150 000 Euro kostet ein gesamtes Medizinstudium. Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass 60 % der Studenten im Endeffekt nicht als Arzt in der Klinik oder auch in ihrer eigenen Praxis landen, dann muss man sagen: Hier ist dringender Handlungsbedarf vorhanden.
Das zweite Ziel ist, dass wir das Auswahlrecht der Hochschulen für die Studierenden und damit die Autonomie und Verantwortung der Hochschulen stärken wollen. Hintergrund sind dabei die Qualitätssteigerung, die Profilbildung und der Wettbewerb.
Die zum Gesetzentwurf durchgeführte Anhörung hat neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Verfahrensweise auch einige Fragen aufgeworfen. So ist zum Beispiel die im Gesetzentwurf vorgesehene Festlegung kritisiert worden, dass die Hochschulen bei ihrer Auswahlentscheidung mindestens zwei Kriterien zugrunde legen sollen. Hierauf hat die Koalition mit einem Änderungsantrag reagiert. Wir haben damit unser Vertrauen in die Hochschulen weiter erhöht und werden es ihnen fächerspezifisch überlassen, ob sie nur ein Kriterium für die Auswahl ihrer Studierenden heranziehen oder zwei, drei oder auch alle sechs, die in dem Gesetzentwurf zu finden sind.
Wir sind uns sicher, dass die Hochschulen ein Interesse daran haben, die am besten geeigneten Bewerber auf den knappen Studienplätzen zu haben. Sie verbessern oder halten damit nicht nur ihren Ruf, sondern erhöhen auch die Qualität der Lehre und damit die innere Zufriedenheit.
Eine weitere Änderung unseres Gesetzentwurfs geht in die gleiche Richtung. So soll die Zahl der Bewerber nicht nur für Auswahlgespräche begrenzt werden können, sondern auch für die fachspezifischen Studierfähigkeitstests. Auch das war eine Bitte der Hochschulen, damit sich für sie der Aufwand in vertretbarem Umfang hält. Ich möchte dazu betonen, dass die Zahl der Bewerber nicht auf das Zweifache der Studienplätze beschränkt werden muss. Wenn die Hochschulen aus Erfahrung wissen, dass sie die drei- oder vierfache Anzahl an Bewerbern einladen müssen, und damit dann die Studienplätze besetzen, dann werden sie das auch tun.
Der gegen den Gesetzentwurf vorgebrachte Einwand, es würden den Hochschulen mit diesem Gesetz Instrumente in die Hand gegeben, um ihre Kapazitäten nicht auslasten zu müssen, geht, denke ich, ins Leere. Es handelt sich hierbei um Numerus-clausus-Fächer, also um Fächer, für die es bundesweit deutlich mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten nicht auslasten würden, dann – das ist klar – ste
hen die abgewiesenen Bewerber parat und werden ohne Rücksicht auf die fachspezifische Eignung versuchen, sich an den Hochschulen einzuklagen. Wir wissen, dass die Hochschulen auch nach der Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes gegen Klagen nicht gefeit sind. Aus diesem Grunde war es uns wichtig, die Regelungen so vorzunehmen, dass sie nicht durch Gerichte nachträglich konterkariert werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich werden wir die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam begleiten. Es handelt sich schließlich um einen hoch sensiblen Bereich, in dem nicht nur Grundrechte der Bewerber berührt sind, sondern in dem es auch um Chancengerechtigkeit geht. Wir nehmen insofern auch die Hinweise aus der Anhörung ernst, auch die Hinweise meiner PDS-Kollegin Frau Werner, die vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Zugangsmöglichkeiten für Bewerber mit schwächerem sozialen Hintergrund warnt. Wir denken, das ist nicht so. Wie gesagt, werden wir aber eine Zeit verstreichen lassen und dann noch einmal schauen, ob sich diese Gefahr wirklich zeigt.
Die Gefahr der Entwertung der Abiturnote, die ebenfalls an den Himmel gezeichnet wurde, sehen wir nicht. Diese Note bleibt weiterhin das wesentliche Auswahlkriterium bei der Auswahl der Studierenden an den Hochschulen. Ergänzendes Element zum Gesetzentwurf muss natürlich eine verbesserte Studienberatung sein. Wir denken aber, dass wir dies nicht innerhalb dieses Gesetzes regeln können. Ich denke, darüber sollten wir zu gegebener Zeit – in nicht allzu weiter Ferne – noch einmal beraten.
Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes schafft Sachsen die Voraussetzungen, die bundesweite Einführung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen zum Wintersemester 2005/2006 zu vollziehen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick wirkt das Gesetz sehr berückend. Was versprechen Sie uns alles damit! Weniger Studienabbruch durch passfähige Studierende, bessere Studienbedingungen, Profilbildung der Hochschulen – und alles nur dadurch, dass den Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden mehr Mitspracherechte gegeben werden. Spannend! Die Frage ist aber für uns, ob dieses Instrument „Auswahl der Studierenden“ diese Wünsche tatsächlich erfüllt, ob sich vielleicht unter Umständen auch negative Ergebnisse einstellen könnten, und man müsste auch prüfen, welche Instrumente es gibt, die vielleicht besser und wirksamer wären und die weiter greifen würden.