Protocol of the Session on March 10, 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Albrecht und auch Herr Dr. Metz haben davon gesprochen, dass wir uns Gedanken machen sollen, wie man das FAG fortentwickeln kann. Genau in diese Richtung geht dieser Entschließungsantrag. Wir schlagen Ihnen in diesem Entschließungsantrag zum Beispiel eine Neubehandlung der GFG-Mittel vor. Wir wollen, dass diese Mittel in Höhe von 882 Millionen Euro zukünftig in das FAG einbezogen und anteilig als Investitionspauschale ausgereicht werden. Wenn wir die vorgesehene Verbundquote von rund 26 % ansetzen, wären an die Kommunen rund 227 Millionen Euro auszureichen. Klar ist dabei allerdings, dass alles das, was über das FAG hinaus von den Ressorts ausgereicht wird, an anderer Stelle außerhalb des Kapitels 1530 eingespart werden muss.

Der Charme unseres Antrages liegt aber vor allem darin, dass wir mit den vielen Einzelfallförderungen außerhalb des FAG aufhören und das Geld für investive Zwecke pauschaliert ausreichen können. Schauen wir uns zum Beispiel die betreffende Übersicht des Regierungsentwurfs im Einzelplan 15 an: Auf insgesamt 27 Seiten wird dort aufgeführt, welche einzelnen Leistungen die Kom

munen außerhalb des FAG erhalten. Wenn ich das durchzähle, komme ich auf 150 investive Einzeltitel, die dort vorgesehen sind. Aber – Herr Pecher hat es vorhin auch angesprochen – wir wollen uns um Deregulierung und um Bürokratieabbau kümmern. Genau das ist ein Weg für Bürokratieabbau und Deregulierung.

(Beifall bei der FDP)

Ich will ganz klar sagen: Beide Seiten hätten etwas davon – sowohl die Kommunen als auch der Freistaat –, weil das Land eindeutig personelle und materielle Ressourcen einsparen könnte und die Kommunen eigenverantwortlicher mit den Mitteln umgehen könnten.

Es gibt aber eine andere Stelle, die für uns als FDP-Fraktion vielleicht noch wichtiger ist: Das ist das System der landesdurchschnittlichen Hebesätze. Wir haben es erst jüngst in der Anhörung zum FAG gehört und auch der Sächsische Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen: Die Bürger und die Gewerbetreibenden werden im Freistaat Sachsen relativ hoch besteuert. Schauen wir uns die Situation an: Kommunen, die ihre Hebesätze nicht dem Landesdurchschnitt anpassen, werden doppelt bestraft, da sie weniger Einnahmen aus den Realsteuern erhalten und gleichzeitig die Mindereinnahmen im Rahmen des FAG nicht angerechnet bekommen. Steuersenkungen sind vor diesem Hintergrund faktisch nicht möglich.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt)

Herr Milbradt, es ist so. Auch in Dresden ist das so. In Dresden sollte zum Beispiel die Gewerbesteuer gesenkt werden. Fragen Sie einmal Ihr Regierungspräsidium, wie es darauf reagiert hat!

Wir setzen mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen den Kämmerern zentnerweise Betonplatten auf die Schultern. Das wollen wir ändern. Vielleicht noch ein Zitat des Statistischen Bundesamtes: „Nach NordrheinWestfalen besitzt Sachsen mit 411 % den höchsten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz aller deutschen Flächenländer.“

Herr Metz hat uns letztens bei seiner Einbringungsrede zum Doppelhaushalt eine Menge Dinge genannt, bei denen wir Spitze sind, bei denen wir Klasse sind, bei denen wir anderen Ländern voraus sind. Ich habe gemerkt, dass wir bei der Erhebung von Eintrittsgebühren für öffentliche Parks auch Vorreiter sind. Leider sind wir es auch bei den Hebesätzen. Sie sind in Sachsen einfach zu hoch und schaden damit unserer Wirtschaft.

Meine Damen und Herren, ich weiß, dass die Kommunen diese Diskussionen wollen. Auch der SSG hat letztens bei der Anhörung genau dies gesagt. Ich würde vorschlagen, dass wir vorurteilsfrei über neue Modelle nachdenken, vor allem über Modelle, die einen Steuersenkungsanreiz bieten. Wir müssen in Sachsen von den hohen Gewerbesteuern herunterkommen. In diese Richtung geht unser Antrag und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Dazu gibt es sicherlich Redebedarf. – Herr Dr. Friedrich.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die PDS-Fraktion wird sofort noch einen eigenen Entschließungsantrag einbringen, der selbstverständlich der beste aller möglichen Entschließungsanträge ist.

(Beifall bei der PDS – Heiterkeit bei der FDP)

Um nicht unglaubwürdig zu sein: Was die FDP-Fraktion will, das sind zwei Teile, einmal die Begrenzung der Hebesätze. Ich habe vor zehn Minuten dazu gesprochen. Das ist ziemlich identisch oder fast identisch mit unserem Änderungsantrag 4/0961, der bedauerlicherweise abgelehnt worden ist. Das wollen wir ganz genauso. Wir wollen die Begrenzung der Hebesätze. Ich sage es noch einmal: Wir wollen es der kommunalen Vernunft überlassen. Es mag Notwendigkeiten geben, die Hebesätze kommunal individuell doch anzuheben. Dann möge das jede Kommune in eigener Verantwortung mit den entsprechend demokratisch legitimierten Körperschaften entscheiden.

Das Zweite, was die FDP will, ist eine massive Veränderung der Berechnungsgrundlage für das Finanzausgleichsgesetz. Ich darf daran erinnern, dass die PDS mit der Drucksache 4/0130, Investitionspauschale für die sächsischen Kommunen, in der Februar-Plenartagung einen ziemlich ähnlichen Antrag gestellt hatte, weil wir genauso wie die FDP meinen, dass es nicht korrekt ist, dass diese knapp 900 Millionen Euro kurzerhand aus der Berechnungsgrundlage herausgerechnet werden. Wir hätten es gern gesehen, wenn das außerhalb des FAG passierte. Die FDP will es innerhalb des FAG haben. Das ist ein Streit um des Kaisers Bart.

Aber das Anliegen ist verständlich. Wenn man Solidargemeinschaft macht – seit drei Stunden reden wir darüber –, dann ist es nicht korrekt, die Kommunen von diesen umgewidmeten IfG-Mitteln auszuschließen. Auf die Konsequenzen, die das für Landesprogramme hat, hat Herr Zastrow dankenswerterweise hingewiesen.

Ich kann meiner Fraktion daher im Interesse der Glaubwürdigkeit nur empfehlen – auch wenn wir noch wesentlich mehr und Besseres wollen –, diesem FDP-Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der PDS und der FDP)

Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Dies kann ich nicht feststellen. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über diesen Entschließungsantrag. Es ist ein Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/0952. Ich frage, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte. – Danke schön. Gibt es Stimmen dagegen? – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Bei einer erheblichen Zahl an Zustimmungen ist dennoch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Es gibt einen Entschließungsantrag der PDS-Fraktion mit Drucksache 4/0965. Herr Dr. Friedrich bringt ihn ein.

Keine Angst, ich werde die vier Seiten nicht referieren, aber er ist unzweifelhaft der weitestgehende. Das ist jetzt kein Selbstlob. Es steht noch

einmal drin – ich will die Rede nicht wiederholen –: Wir wollen eine Neujustierung oder Nachjustierung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Wir bitten den Landtag festzustellen, dass eben diese längst überfällige Problemlösung – wir reden eigentlich seit dem Jahre 2000 davon – mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wiederum nicht erreicht wurde.

Wir wollen – kurz und gut – diese ausgabenseitige Weiterentwicklung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes gemäß dem Auftrag, der ja im Gesetz selbst steht. Wir möchten, dass natürlich darüber nachgedacht wird, ob die drei Indikatoren, also ausgabenseitige Indikatoren, objektive Indikatoren und die Ermittlung der so genannten Deckungsquote, wirklich methodisch ausreichend sind. Denn aller Wahrscheinlichkeit nach wird man immer zu dem Ergebnis kommen, dass zwei Indikatoren in die eine Richtung zeigen und der dritte in eine andere Richtung. Wenn das so weitergeht – und die Wahrscheinlichkeit ist groß –, werden wir auch 2012 noch keine Weiterentwicklung haben.

Wir möchten die Hauptansatzstaffeln und Schülernebenansätze wirklich methodisch ordentlich weiterentwickeln. Das ist jetzt nur partiell geschehen. Wir möchten – und das ist ein großes Problem – die Funktionalreform, mit der wir uns ab Herbst sehr intensiv beschäftigen werden, wenn dieses Expertengutachten vorliegt. Wir möchten die dann erstrebenswerten Kommunalisierungen. Es ist bekannt, dass wir einen zweistufigen Verwaltungsaufbau haben wollen. Wir wollen den Kommunen zusätzliche Aufgaben übertragen und dass strikt das Konnexitätsprinzip angewendet wird, also dass das Geld den Aufgaben folgt. Wir wollen, dass die Anregung des SSG in den Forderungen an die neue Staatsregierung und an den 4. Sächsischen Landtag – kurz umschrieben mit dem so genannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz III – aufgegriffen wird, dass Rechtsvorschriften auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden und Rechtsbereinigung dort vorgenommen wird, wo schlicht Wasserköpfe mit Aufgaben beschäftigt werden, ohne dass für die Bürgerinnen und Bürger etwas herauskommt.

Wir wollen eine radikale Vereinfachung und Transparenz in der Fördermittelpolitik. Das wird auch seit Jahr und Tag versprochen. Und wir wollen vor allem, dass das alles nicht als folgenloser Entschließungsantrag im Raum stehen bleibt, sondern wir wollen echte Fortschrittsberichte hier im Landtag sehen, und zwar das erste Mal bis zum 30. September 2005.

Schließlich bitten wir die Staatsregierung – und das sollte unstrittig sein –, sich für eine echte Reform der Gemeindefinanzen und natürlich auch für eine Reform des föderalen Systems in der Weise einzusetzen, dass die Kommunen nicht länger am Katzentisch sitzen.

Ich denke, das ist der wesentliche Inhalt unseres Antrages, der wirklich ziemlich allumfassend ist und in die richtige Richtung weist.

Ich bitte Sie recht herzlich um Zustimmung.

(Beifall bei der PDS)

Dazu gibt es wieder Wortmeldungen. Herr Albrecht, CDU-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist

(Dr. André Hahn, PDS: Gut!)

ein bunter Blumenstrauß mit ein paar Trockenblumen, Herr Dr. Hahn. Gehen wir einfach einmal der Reihe nach:

I. Das ist dann doch die Infragestellung des FAG in Gänze, Herr Dr. Friedrich. Es ist ein kleiner Wortbruch, und das passt nun überhaupt nicht.

II. Die Überprüfung der Aufgaben- und Ausgabenentwicklung erfolgt bereits. Dass man die fortsetzen muss, habe ich in meinem Redebeitrag mehrfach angesprochen. Ich denke, das ist unstrittig. Dass die Sozialausgaben berücksichtigt werden müssen, ist klar. Sie gehören in die Gruppe der Zuschussbedarfe hinein.

Was für mich bei dem Punkt II die Frage ist: Welche konkreten Vorschläge gibt es denn nun von Ihnen dazu, Herr Dr. Friedrich?

Zu c) auf Seite 2 muss ich sagen: Das haben wir in unserem eigenen Entschließungsantrag ähnlich berücksichtigt.

Der Punkt 2 ist, denke ich, sehr banal. Das steht bereits in der Verfassung. Das müssen wir nun hier wirklich nicht wiederholen.

Den Punkt 3 finden Sie bei uns klarer formuliert wieder.

Den Punkt 4 halte ich schlicht und einfach für eine Selbstverständlichkeit.

Sie können nicht unter III. sagen: Bürokratieabbau und im Punkt 5 wollen Sie noch mehr Bürokratie. Das passt nun im Antrag in sich nicht zusammen.

Ich denke, das entspricht jetzt nicht mehr ganz dem Niveau der bisherigen Debatte, und ich schlage vor, den Antrag abzulehnen.

(Dr. André Hahn, PDS: Sie haben uns nicht überzeugt!)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/0965. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen und natürlich Stimmen dafür ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/0970. Frau Hermenau bringt ihn ein.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme an, es geht uns allen so, dass wir auf die Mittagspause warten. Nichtsdestotrotz zwei Worte noch zum Entschließungsantrag. Sie sollten zuhören, es lohnt sich.

(Lachen bei der CDU)

Wir haben am Anfang festgestellt, dass die Grundprinzipien des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen un

terstützungswürdig sind. Ich denke, dass das die Koalitionsfraktionen interessiert, egal, wo der Magen hängt.