Wenn wir uns ansehen, wie die Nutzung des öffentlichrechtlichen Rundfunks verläuft, vor allen Dingen wie Jugendliche heutzutage Medien nutzen, müssen wir feststellen, dass auch die Jugendprogramme der öffentlichrechtlichen Sender, von ARD und ZDF, es nicht schaffen, die entsprechenden Jugendlichen auch zu erreichen. Die Einschaltquoten der Jugendradios gehen zurück. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass es wesentlich mehr Special-Info-Angebote gibt und die Jugendlichen versuchen, ihre Bedürfnisse anders zu befriedigen.
Wir stehen vor der Frage: Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft noch eine gesellschaftliche Reichweite haben, die auch für die Politik und die Gesellschaft relevant ist? Es geht nicht allein um Marktanteile. Es geht um Reichweiten und es geht darum, dass möglichst jeder von uns drei- bis viermal in der Woche ein Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. Ansonsten könnten wir dort landen – einige Ansätze gehen dorthin –, wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Amerika ist. Es gibt ihn zwar noch, aber mit einer Reichweite von 1 % bis 2 %.
Fazit ist, es geht – da stimme ich Herrn Wöller zu – um eine Neuordnung der Medienlandschaft. Dabei diskutiert man allerdings nicht mehr die Anzahl der Kanäle, sondern das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft leisten soll, wie er sein Angebot, wie er seine Programme meistmöglich an den Mann bringen kann. Da ist der Online-Bereich eine zusätzliche Möglichkeit. Was haben wir vor vier Jahren im Landtag beschlossen? Herr Wöller ist auf die Präambel zum Rundfunkstaatsvertrag eingegangen. Es gab zwei für mich entscheidende politische Aufträge des Sächsischen Landtages, die ich zitieren will. Ich nehme gleich vorweg: Diese Aufträge sind nicht erfüllt worden.
1. „Die Landtage bilden eine Kommission, bestehend aus je zwei Vertretern für jedes Landesparlament, zur Behandlung der vorgelegten Berichte. Die Kommission kann zu bestimmten Themen Einzelberichte anfordern.“ – Diese Kommission gibt es bis heute nicht.
2. Herr Wöller hat schon darauf verwiesen: „Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages.“ Auch dies liegt bis heute so nicht vor, zumindest wenn ich die Aussagen der CDU-Fraktion richtig verstehe. Diese Frage ist noch
offen und Sie greifen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder an. Für uns, so stelle ich fest, ist der Grundversorgungsauftrag mit den entsprechenden Berichten und Selbstverpflichtungen der Anstalten definiert. Über das hinaus, was ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt haben, kann man wohl kaum gehen, es sei denn, man will die drei in ihrer weiteren Entwicklung beschneiden.
3. Sie hatten selbst festgestellt, und das will ich jetzt noch anfügen, dass der damals vorliegende Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – die Betonung liegt auf „Änderung“ – in Zukunft nicht mehr geeignet ist, den entsprechenden Ordnungsrahmen vorzulegen. Wir stellen fest, dass wir mittlerweile den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben, der auf Grundlagen beruht, die vor 15 Jahren gelegt worden sind.
Herr Wöller, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, Sie haben auf das wegweisende SMS-Papier aufmerksam gemacht. Ich möchte kurz auf drei Forderungen eingehen, die auch der Ministerpräsident Sachsens mit unterschrieben hat. Zum Ersten will man die Online-Ausgaben, und das wird als Vorteil beschrieben, auf 0,75 % der Gesamtausgaben begrenzen. Zum Zweiten sollen die Marketingausgaben auf 1 % begrenzt werden. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wann haben Sie jemals für ein anderes öffentlich-rechtliches Unternehmen festgeschrieben, wie hoch deren Marketing- und Online-Ausgaben sein sollen? Dies ist einmalig und meine Frage ist, ob es nicht Aufgabe der Rundfunkräte ist, der gesellschaftlich relevanten Organisationen, die genau diese Aufgabe haben: die Sender zu kontrollieren und dort Obergrenzen festzulegen.
Zudem weiß jeder, der von Technik ein wenig Ahnung hat, dass mit steigenden Nutzerzahlen natürlich die Online-Kosten steigen. Derzeit sind wir ARD-weit schon bei einem Durchschnitt von 0,7 %. Wenn ich davon ausgehe, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren das Internet nutzen, haben die Anstalten automatisch steigende Kosten, obwohl sie ihr Angebot nicht ausweiten. Dieser Vorschlag ist ungeeignet.
Genauso ungeeignet ist der Vorschlag von Ministerpräsident Milbradt in Zusammenarbeit mit Herrn Steinbrück und Herrn Stoiber, die Sendezeiten des Kinderkanals zu begrenzen. Jeder, der die Nutzungszeiten von Kindern kennt, weiß, dass die nicht um 19 Uhr automatisch den Fernseher ausschalten. Ich frage mich also, warum man ganz bewusst ab 19 Uhr, wo die Zuschauerzahlen steigen, Kinder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegtreibt und den Privaten in die Hände. Das ist doch Politik im Interesse der privaten Konzerne! Abgesehen davon muss ich mich natürlich fragen, Herr Milbradt, was Sie dafür bekommen haben, dass Sie dieses Papier unterschrieben haben. Das ist ein Papier, wonach der Kinderkanal, den immerhin der MDR produziert, mit infrage gestellt wird. Zumindest wird dargestellt, dass es Doppelstrukturen beim Kinderkanal gibt. Die Sendezeit des Kinderkanals soll begrenzt werden. Das kann ich nicht verstehen. Zumindest ist das keine verantwortliche
Ich kann natürlich verstehen, warum Stoiber und Steinbrück solche Vorschläge machen. Herr Stoiber hat seine Sender in und um Bayern, Herr Steinbrück in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen die kommerziellen Medienanbieter. Die setzen auf Rendite; zumindest sieht man das an den Programmentscheidungen der letzten Jahre. Es geht darum, die dort ansässigen Konzerne zu schützen und deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden, ja, letztlich dort auch Arbeitsplätze zu schaffen. Für Sachsen ist bei dieser Aktion unserer Meinung nach nichts herausgekommen.
Ich möchte Sie noch einmal zitieren, Herr Milbradt. Es handelt sich um einen von Ihnen selbst angefertigten Kommentar in der „Bild am Sonntag“ vom 20.06. Dort sagen Sie im Verweis auf eine BBC-Studie: „Unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten sind wesentlich teurer als die in vielen anderen europäischen Staaten. Das zeigt eine britische Studie. Doch niemand wird beispielsweise der BBC nachsagen, sie mache ein anspruchsloses Programm.“ Wo bietet denn die BBC ihr Programm an? Das ist doch in Großbritannien. Ist Großbritannien ein föderales Land? Welche Geschichte hat Großbritannien? Warum gibt es dort nur einen öffentlich-rechtlichen Sender? Das hat doch mit der Medienpolitik und der Mediengeschichte zu tun. Es ist doch vollkommen logisch, dass die BBC weniger Programme macht, etwas preiswerter ist und nicht so viel anbietet, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland. Wer einen öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland nach britischem Muster will, muss auch gesetzgeberisch aktiv werden.
Dann ist es Zeit, einen neuen Rundfunkstaatsvertrag vorzulegen und nicht laufend Änderungsverträge vorzunehmen, mit denen man versucht, die Öffentlich-Rechtlichen auf kaltem Wege dorthin zu treiben, wohin man sie haben will, ohne das vorher politisch zu diskutieren und abstimmen zu lassen. So war es bisher mit allen Ihren Initiativen im Medienbereich. Herr Wöller, das müssen Sie sich auf Ihrem Tablett mitnehmen: In den letzten Jahren hat die CDU-Fraktion in diesem Sächsischen Landtag keine Initiative eingebracht, wie sich die Staatsregierung bei zukünftigen Verhandlungen zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen verhalten soll.
Wir könnten natürlich sagen, dass wir in einer reinen Statistenfunktion sind. Ja, wir haben kaum Spielräume. Das stimmt. Aber viele von uns sind in Kommunalparlamenten. Wie oft sind wir dort in einer reinen Statistenfunktion – übrigens indem wir zum Teil Vorgaben umsetzen, die der Sächsische Landtag selbst vorgegeben hat. Das ist für einige von uns keine neue Rolle. Es gibt vorgegebene Verfahren, an die müssen wir uns nun mal halten.
Man kann sagen, dieser Rundfunkstaatsvertrag hat juristische Probleme, hat verfassungsrechtliche Probleme.
Deshalb haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, denn nicht nur wir haben diese Probleme gesehen. Ich halte es für die Sache nicht dienlich, wenn einzelne Abgeordnete davon reden, dass dieses Gutachten rein interessengeleitet ist. Ja, es ist von einem Interesse geleitet, und zwar, den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren. Es ist nicht dienlich, wenn Herr Justizminister Mackenroth sagt, die Auffassung des Juristischen Dienstes ist eine Einzelmeinung. Es ist nicht nur nicht dienlich, es ist falsch, weil es ein Gutachten der ARD gibt. Es gibt Äußerungen von Gutachtern in der Anhörung des Sächsischen Landtages, wie zum Beispiel die von Herrn Degenhardt, der verfassungsrechtliche Bedenken genannt hat.
Es gibt die Schilderung des Vorsitzenden der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der dargestellt hat, dass es Programmeingriffe gab. Das Bundesverfassungsgericht hat dargestellt, wie das Verfahren abzulaufen hat. Der Juristische Dienst hat festgestellt, dass sich an dieses Verfahren nicht gehalten wurde. Wann darf denn die Politik vom Gebührenvorschlag der KEF abweichen? Dann, wenn die angemessene Belastung der Gebührenzahler nicht mehr gewährleistet ist. Nun erklären Sie mir einmal, warum 1,09 Euro nicht angemessen sein soll und 0,81 Euro oder jetzt 0,88 Euro sind es. Die Begründung fehlt. Das ist reinweg formelhaft. Und, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, als im Jahr 2003 die Telefongrundgebühr um 1,94 Euro auf über 15 Euro erhöht wurde, habe ich von Ihrer Seite keinen einzigen Protest gehört. 1,94 Euro war ungefähr der Betrag, den die ARD beantragt hatte, fast das Doppelte von dem, was die KEF dann anerkannt hat.
Es gab klare Verstöße durch die Vorschläge der Ministerpräsidenten, die verlangt haben, dass ARD und ZDF Sportrechte verkaufen sollen und somit die Gebühr gesenkt werden könnte. Es gibt den Fall, dass Einsparmaßnahmen von ARD und ZDF doppelt angerechnet werden, und es gibt den Hinweis der Datenschützer, dass der Adresshandel gegen das Datenschutzrecht verstößt. Es geht um den Adresshandel, den die GEZ in Zukunft mit privaten Anbietern machen kann.
Wir stehen vor der Frage, einem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen, der höchstwahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird, wenn jemand klagt. Die Folgen der Ablehnung wären fatal, zumindest wenn sich die Mehrheit des Hohen Hauses dafür entscheidet. Fatal wären sie insbesondere für die kleinen Anstalten, für den Saarländischen Rundfunk, für Radio Bremen, aber auch für die ostdeutschen Anstalten, wie den MDR und den RBB. Sie müssten Veränderungen in ihren Programmen vornehmen. Sie müssten die Wiederholungsraten steigern, weil sie bestimmte Rechte nicht mehr kaufen könnten. Außerordentliche Kündigungen wären die Folge. Freie Mitarbeiter müssten entlassen werden. Die Aufträge für die ortsansässigen Medienunternehmen würden in großem Umfang abnehmen.
Nun kann man natürlich darauf hoffen, dass es, wenn der Sächsische Landtag diesen Rundfunkstaatsvertrag ablehnt, schnell zu Neuverhandlungen kommt. Angesichts dessen, wie die Ministerpräsidenten in den letzten Monaten, ja, fast Jahren um Cents gefeilscht haben, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass innerhalb kür
zester Zeit ein neuer Rundfunkstaatsvertrag vorliegt. Die Folge wäre, wenn wir uns an das KEF-Verfahren halten, dass die Gebühr nach einem Jahr nicht nur um 1,09 Euro, sondern um 1,54 Euro erhöht werden müsste.
Ja, ich muss sagen, sowohl für mich als auch für viele meiner Fraktion schlagen bei dieser Abstimmung zwei Herzen in unserer Brust. Es ist zum einen das Herz der Verfassung, des Grundgesetzes, und zum anderen das des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schuld an der Situation, dass wir in diesem Falle zwei Herzen haben, sind aber nicht wir, sondern ist der Ministerpräsident, sind die Ministerpräsidenten, die diesen Vertrag ausgehandelt haben, die uns in diese Lage gezwungen haben, zwischen zwei Gütern eine solche Abwägung zu treffen. Es ist sowohl dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch der öffentlichen Debatte überhaupt nicht dienlich, wenn Ministerpräsidenten wie Herr Milbradt und Herr Stoiber zwei Jahre vor der nächsten Gebührenerhöhung immer wieder verkünden, dass es keine Gebührenerhöhung gibt. Genau deshalb kommt man doch in ein de facto gesichtswahrendes Verfahren, das letztlich gesichtslos ist und der Demokratie in keiner Art und Weise und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon gar nicht dient.
Statt der Frage, ob für uns Verfassung gegen öffentlichrechtlichen Rundfunk steht, sagen wir: Nein, für uns gehen Verfassung und öffentlich-rechtlicher Rundfunk Hand in Hand und wir hoffen, dass wir vor einer so schweren Entscheidung wie heute beim nächsten Rundfunkstaatsvertrag, der dann kein Änderungsstaatsvertrag mehr sein soll, nicht mehr stehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute über einen Rundfunkstaatsvertrag abzustimmen, der unter anderem eine Gebührenanpassung um 88 Cent beinhaltet. Erstmalig sind bei diesem Vertrag die Ministerpräsidenten vom Vorschlag der KEF abgewichen. Grundsätzlich ist eine Abweichung vom KEF-Vorschlag verfassungsrechtlich möglich, sofern sie aus Gründen des Informationszugangs oder der Angemessenheit beim Teilnehmer erfolgt. Die Ministerpräsidenten haben einen Kompromiss gefunden, der sowohl die derzeit schwierige wirtschaftliche Situation, die sich auch in einzelnen Haushalten niederschlägt, berücksichtigt, als auch der Finanzierungssicherheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten stärker Rechnung trägt. Im Kern ist eine Erhöhung der Gebühren zum Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend nötig. Nur mit einer jetzt bereits überfälligen Anpassung können die Anstalten ihren verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Grundversorgungsauftrag erfüllen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal klarstellen, dass das KEF-Verfahren das beste Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist, weil es nämlich Politikferne garantiert. Ich begrüße es daher, dass sich die Länder in der angehängten Protokollerklärung einvernehmlich dazu bekannt und damit die Einmaligkeit des jetzigen Verfah
rens unterstrichen haben. Die SPD-Fraktion wird daher dem vorliegenden Rundfunkstaatsvertrag zustimmen.
Meine Damen und Herren, in Deutschland hat sich mit der bestehenden dualen Rundfunkordnung eine Struktur herausgebildet, die zu einem vielfältigen und qualitativen Angebot beiträgt. Das duale System hat sich als in besonderer Weise geeignet erwiesen, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus zu sichern. Damit wir auch weiterhin in diesem dualen Rundfunksystem einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, muss die begonnene Strukturdiskussion fortgesetzt werden. Darüber sind sich alle in diesem Raum vermutlich einig.
Die Sender selbst haben mit ihren Strukturkonzepten Maßnahmen zur effizienten Verwendung der Gebühren im Sinne der Grundversorgung eingeleitet. Sie sind auch weiterhin gefordert, den Prozess der Strukturreform fortzusetzen. Dabei denke ich unter anderem an stärkere Kooperationen, an eine Verschlankung und Effektivierung bestehender Sendestrukturen, aber auch an Maßnahmen, die Verwaltung zu straffen. Bei allen Strukturveränderungen müssen jedoch die Voraussetzungen erhalten bleiben, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Sinne der Ausgewogenheit alle Ebenen des Programmauftrages abdecken kann.
Allzu leicht sind wir versucht, in dieser Diskussion zu unterschlagen, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Publikum auch erreichen müssen und dass nicht an den gesellschaftlichen Erwartungen vorbei gesendet werden darf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann, da er sich bei der Programmgestaltung eben nicht von rein wirtschaftlichen Erwägungen leiten lassen muss, eine publizistische Vorbildfunktion ausfüllen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Sender in Leitlinien ihren Auftrag und ihre Ziele präzisieren und ihr Profil schärfen, um auch in Zukunft ihre gesellschaftlichen Aufgaben verantwortungsvoll zu erfüllen; denn Programmqualität und ein unverwechselbares Profil der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind entscheidende Voraussetzungen für die Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf dabei aber auch nicht von der Zukunft der Medien ausgeschlossen werden und ausschließlich an Verbreitungswege der Vergangenheit gebunden sein. Wir leben in einem Zeitalter der Digitalisierung, der Konvergenz der Medien, des Zusammenwachsens von Individual- und Massenkommunikation. Von dieser Entwicklung darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht abgeschnitten werden.
Die Nutzung verschiedener Mediendienste ist schon lange kein Randphänomen mehr, sondern in den Alltag integriert. Insbesondere das Internet ist mittlerweile zu einem wichtigen Faktor der Meinungsbildung gerade bei jungen Menschen geworden. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt deshalb im Onlinebereich eine besondere Verantwortung im Hinblick auf Qualität und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu. Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schließt ausdrücklich programmbegleitende Mediendienste mit programmbezogenen Inhalten ein. Bei deren Ausgestal
Dass das Online-Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht kommerziell sein darf, stellt wohl in diesem Zusammenhang niemand infrage. Es gibt aber sehr wohl unterschiedliche Einschätzungen darüber, was Online-Angebote sein könnten und wie weit das Online-Engagement der Sender vom Programmauftrag abgedeckt ist. Möglicherweise wird diese Frage unter anderem Gegenstand des neuen Rundfunkstaatsvertrages sein.
Diese Diskussion wird nicht nur national geführt, sondern verschärft sich auch durch den Druck der Europäischen Kommission. In der vergangenen Woche hat sich die Europäische Kommission erneut mit einem Schreiben an Deutschland gewandt. In diesem Schreiben erkennt die Europäische Kommission zwar mittlerweile an, dass Onlinedienste der öffentlich-rechtlichen Anstalten als Teil des Grundversorgungsauftrages anzusehen sind, torpediert aber werden Umfang und Finanzierung dieser Tätigkeiten.
Meine Damen und Herren, die Programmautonomie der Sender darf jedoch auch bei Online-Angeboten nicht infrage gestellt werden. Die Sender nehmen hier einen unverzichtbaren Beitrag zur freien Informations- und Meinungsbildung wahr.
Meine Damen und Herren, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen alle technischen Möglichkeiten zur Verbreitung seiner Inhalte offen stehen, denn auch hier gilt, wie ich bereits erwähnte: Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sein Publikum nicht mehr erreichen kann, wird letztlich ad absurdum geführt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren der sächsischen Blockparteien! Ein einziges Ritual mag auch unserer Fraktion einmal gestattet sein. Nachdem das hier zur Abstimmung stehende Gesetz bereits in einer Expertenanhörung unterschiedlich bewertet wurde und gebührenpolitische und medienrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden, scheinen die Regierungsfraktionen überdies das Rechtsgutachten des eigenen Juristischen Dienstes ignorieren und das Gesetz trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken durchpeitschen zu wollen. Die Juristen des Sächsischen Landtages kommen in ihrem 27-seitigen Gutachten zu dem Fazit – ich zitiere –: „Da das Verfahren der Gebührenfestsetzung in dem zugrunde liegenden Staatsvertrag verfassungswidrig ist, darf wegen der Bindung des Gesetzgebers an Artikel 3 Abs. 3 Sächsische Verfassung und Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz dem Entwurf ‚Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland‘ nicht zugestimmt werden.“
Die NPD-Fraktion nimmt nicht wirklich überrascht zur Kenntnis, dass sich die Sächsische Staatsregierung an
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Gebührenfestsetzung vorbeizumogeln versucht. Damit zeigt die politische Klasse einmal mehr, wie schnell sie Verfassungsgrundsätze zur Disposition stellt, wenn es bestimmten politischen Zweckmäßigkeiten entspricht.
Zu diesen Zweckmäßigkeiten gehört der willfährige Nachvollzug Brüsseler Entscheidungen, gleichgültig, ob dadurch die klassische nationalstaatliche Souveränität, die Länderhoheit oder die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik ausgehöhlt werden.